Diese abgestufte Aliquitierung wird nun für die Jahre 2024 und 2025, sowohl für Vertragsbedienstete, als auch für Beamt*innen ausgesetzt. Das bedeutet, dass es unerheblich ist in welchem Monat Sie 2023 und 2024 die Pension oder den Ruhestand antreten. Sie bekommen immer 100% der Pensionserhöhung für das folgende Kalenderjahr.
Category: Pension
Verliere ich durch die Pensionsanpassung Geld?
Grundsätzlich sei zu erwähnen, dass diese „neue Pensionsanpassung“, die zurzeit medial viral geht, für Vertragsbedienstete schon länger so gilt. Sie sieht vor, dass die Bediensteten die in Pension gehen, von der ausverhandelten jährlichen Pensionserhöhung bereits im erstfolgenden Kalenderjahr aliquot profitieren. Dieser Part wurde nun, zum Vorteil der Beamt*innen, auch in die Pensionsordnung 1995 integriert. Zuvor haben Beamt*innen erst im zweitfolgenden Kalenderjahr nach der Ruhestandsversetzung zu 100% die ausverhandelte Pensionserhöhung erhalten.
Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich ihn vor der Pension aufgrund von Krankheit nicht mehr antreten kann?
Regelung ab 1.1.2018 zur Anrechnung der Urlaubsersatzleistung auf den Ruhebezug
Wenn nach dem Ausscheiden aus dem Dienststand Anspruch auf Ruhebezug besteht und eine Urlaubsersatzleistung von mehr als 173 Stunden besteht, wird diese auf die ersten zwei oder wenn sie für mehr als 346 Urlaubsstunden gebührt, auf die ersten drei Monate des Ruhestandes aufgeteilt. In jedem Monat gebührt dabei höchstens der Teil der Urlaubsersatzleistung von 173 Stunden. D.h. wenn Anspruch von Urlaubsersatzleistung besteht, gebührt der Ruhebezug nur für den übersteigenden Teil. Somit kann sich die Auszahlung des Ruhebezuges verschieben.
Urlaubsersatzleistung für Beamt*innen Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH
Wenn die Beamtin/der Beamte aus dem Dienst ausscheidet und wegen Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall den Erholungsurlaub nicht antreten kann, gebührt Ihr*Ihm eine Urlaubsersatzleistung. In die Bemessungsgrundlage der Urlausersatzleistung werden neben dem Monatsbezug die anteilige Sonderzahlung sowie die anrechenbaren ruhegenussfähigen Nebengebühren mit einbezogen.
Darf ich vor meinem Pensionsantritt meinen kompletten Resturlaub am Stück verbrauchen?
Rechtsanspruch darauf besteht keiner, allerdings wird der Resturlaub nur dann ausbezahlt, wenn gesundheitliche Gründe dem Urlaubsantritt entgegenstehen. Bis jetzt gab es in der MA10 diesbezüglich noch keine Probleme und der Urlaubsanspruch wurde immer am Stück gewährt.
Wann muss ich meine Pension beantragen?
Spätestens 4 Monate vor dem gewünschten Antrittsdatum ist der Antrag auf Versetzung
- in den Ruhestand (Beamt*innen) bzw.
- die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses unter Wahrung des Abfertigungsanspruchs (Vertragsbedienstete) im Dienstweg abzugeben.
Ab wann ist das gesetzliche Pensionsantrittsalter?
Bei Beamt*innen liegt das Regelpensionsalter bei 65 Jahren.
Bei Vertragsbediensteten liegt das Regelpensionsalter der Männer bei 65 Jahren, der Frauen bei derzeit 60 Jahren.
Ab 2024 wird das Pensionsalter der Frauen jedes Jahr um 6 Monate angehoben, bis sie schlussendlich im Jahr 2033 auch ein Regelpensionsalter von 65 Jahren haben.
Von welcher Stelle erhalte ich meinen Pensionsbezug?
Bei Beamt*innen ist die auszahlende Stelle, wie auch zuvor, die Stadt Wien MA2.
Bei Vertragsbediensteten ist die auszahlende Stelle die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
Wie hoch ist die Ausgleichszulage und der Pensionsbonus ab 2020?
Wenn nur eine sehr niedrige Pension bezogen wird, wird diese mit der Ausgleichszulage so weit erhöht, dass sie dem gesetzlich geregelten Mindesteinkommen entspricht. Der Gesamtbetrag aus Pension und Ausgleichszulage wird oft als „Mindestpension“ bezeichnet.
Sie bekommen die Ausgleichszulage, wenn Sie im Inland leben und Ihr monatliches Einkommen als Alleinstehende*r weniger als EUR 933,06 und als Ehepaar weniger als EUR 1.398,97 beträgt (Stand 2019).
Ab 2020 können Alleinstehende mit 30 Arbeitsjahren EUR 1.080, mit 40 Arbeitsjahren EUR 1.315 und Ehepaare mit 40 Arbeitsjahren EUR 1.782 als Pensionsbonus erhalten. Im Rahmen der erforderlichen 30 bzw. 40 Arbeitsjahre können fünf Jahre durch Kindererziehungszeiten und ein Jahr durch Präsenz-und Zivildienst ersetzt werden.
Die Ausgleichszulage und der Pensionsbonus sind ab 2020 steuerpflichtig.
Vorteil dieser Maßnahme: Armutsvermeidung im Alter und ein stärkerer Anreiz, mit Arbeitsjahren länger ins System einzuzahlen. Profitieren werden jene, die viele Jahre hart gearbeitet haben, aber trotzdem nur eine geringe Pension erhalten – etwa wegen eines geringen Einkommens oder langer Teilzeitbeschäftigung, wie sie häufig bei Frauen und bei Müttern vorliegt.
Ob Sie Anspruch auf die erhöhte Ausgleichszulage haben, kann Ihnen die Pensionsversicherungsanstalt sagen.
Die aktuellen Werte finden Sie immer auf www.oesterreich.gv.at
Wann kann ich mir meine Pension berechnen lassen?
Beamt*innen frühestens ab Vollendung des 57. Lebensjahres bei Margit Pollak oder Julia Fichtl. Vertragsbedienstete über die PVA frühestens 5 Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter. Wichtig: je früher die Berechnung, desto ungenauer wird sie sein, da Gehaltserhöhungen, Veränderungen der Lohnsteuer, … nicht berücksichtigt werden können.
Für Gewerkschaftsmitglieder bieten wir gerne persönliche Beratungen an.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Infomappe unter Pensionsberechnungen für Beamtinnen und Beamte sowie Pensionierung von Vertragsbediensteten
Kann ich mir die voraussichtliche Pension berechnen lassen?
Ja.
Beamtinnen und Beamten können dies als Gewerkschaftsmitglieder im Zuge der Pensionsberatung tun. Sie erhalten von uns eine detaillierte und unverbindliche Berechnung Ihres voraussichtlichen Ruhegenusses und können zudem bis zu drei verschiedene Stichtage berechnen lassen, um finanzielle Unterschiede zu sehen. Vertragsbedienstete können sich ihre voraussichtliche Pension über die PVA berechnen lassen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns, oder informieren Sie sich hier.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Infomappe unter Pensionsberechnungen für Beamtinnen und Beamte sowie Pensionierung von Vertragsbediensteten