Warum bekommen wir in den Stadt Wien Kindergärten keine Essensmarken, wie das restliche Magistrat?

Die Dienstgeberin stellt ALLEN Bediensteten die Möglichkeit zu einem verbilligten Mittagessen zu Verfügung. Essensmarken gibt es nur in den Bereichen, wo es keine Möglichkeit einer Kantine, Werksküche oder wie in der MA10, vergünstigtes Mittagessen durch die Lieferung von Smile, gibt.

Wichtig: Das vergünstigte Mittagessen (auch die Essensmarken) ist eine freiwillige Sozialleistung, zu der die Stadt Wien nicht verpflichtet wäre.

Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich ihn vor der Pension aufgrund von Krankheit nicht mehr antreten kann?

Regelung ab 1.1.2018 zur Anrechnung der Urlaubsersatzleistung auf den Ruhebezug

Wenn nach dem Ausscheiden aus dem Dienststand Anspruch auf Ruhebezug besteht und eine Urlaubsersatzleistung von mehr als 173 Stunden besteht, wird diese auf die ersten zwei oder wenn sie für mehr als 346 Urlaubsstunden gebührt, auf die ersten drei Monate des Ruhestandes aufgeteilt. In jedem Monat gebührt dabei höchstens der Teil der Urlaubsersatzleistung von 173 Stunden. D.h. wenn Anspruch von Urlaubsersatzleistung besteht, gebührt der Ruhebezug nur für den übersteigenden Teil. Somit kann sich die Auszahlung des Ruhebezuges verschieben.

Urlaubsersatzleistung für Beamt*innen Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH

Wenn die Beamtin/der Beamte aus dem Dienst ausscheidet und wegen Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall den Erholungsurlaub nicht antreten kann, gebührt Ihr*Ihm eine Urlaubsersatzleistung. In die Bemessungsgrundlage der Urlausersatzleistung werden neben dem Monatsbezug die anteilige Sonderzahlung sowie die anrechenbaren ruhegenussfähigen Nebengebühren mit einbezogen.

Wie hoch ist die Ausgleichszulage und der Pensionsbonus ab 2020?

Wenn nur eine sehr niedrige Pension bezogen wird, wird diese mit der Ausgleichszulage so weit erhöht, dass sie dem gesetzlich geregelten Mindesteinkommen entspricht. Der Gesamtbetrag aus Pension und Ausgleichszulage wird oft als „Mindestpension“ bezeichnet.
Sie bekommen die Ausgleichszulage, wenn Sie im Inland leben und Ihr monatliches Einkommen als Alleinstehende*r weniger als EUR 933,06 und als Ehepaar weniger als EUR 1.398,97 beträgt (Stand 2019).
 

Ab 2020 können Alleinstehende mit 30 Arbeitsjahren EUR 1.080, mit 40 Arbeitsjahren EUR 1.315 und Ehepaare mit 40 Arbeitsjahren EUR 1.782 als Pensionsbonus erhalten. Im Rahmen der erforderlichen 30 bzw. 40 Arbeitsjahre können fünf Jahre durch Kindererziehungszeiten und ein Jahr durch Präsenz-und Zivildienst ersetzt werden.
Die Ausgleichszulage und der Pensionsbonus sind ab 2020 steuerpflichtig.
 

Vorteil dieser Maßnahme: Armutsvermeidung im Alter und ein stärkerer Anreiz, mit Arbeitsjahren länger ins System einzuzahlen. Profitieren werden jene, die viele Jahre hart gearbeitet haben, aber trotzdem nur eine geringe Pension erhalten – etwa wegen eines geringen Einkommens oder langer Teilzeitbeschäftigung, wie sie häufig bei Frauen und bei Müttern vorliegt.

Ob Sie Anspruch auf die erhöhte Ausgleichszulage haben, kann Ihnen die Pensionsversicherungsanstalt sagen.

Die aktuellen Werte finden Sie immer auf www.oesterreich.gv.at

Welche Personen sind als nahe Angehörige zu sehen?

Nahe Angehörige im Sinn des Abs. 1 Z 1 sind die*der Ehegatt*in oder die*der eingetragene Partner*in und Personen, die mit dem Vertragsbediensteten in gerader Linie verwandt sind, ferner

  • Geschwister,
  • Wahl-, Pflege-, Stief- und Schwiegerkinder,
  • Kinder der Person, mit der der Vertragsbedienstete in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt,
  • Wahl-, Pflege-, Stief- und Schwiegereltern
  • sowie die Person, mit der der Vertragsbedienstete in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt.
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