Verliere ich durch die Pensionsanpassung Geld?

Grundsätzlich sei zu erwähnen, dass diese „neue Pensionsanpassung“, die zurzeit medial viral geht, für Vertragsbedienstete schon länger so gilt. Sie sieht vor, dass die Bediensteten die in Pension gehen, von der ausverhandelten jährlichen Pensionserhöhung bereits im erstfolgenden Kalenderjahr aliquot profitieren. Dieser Part wurde nun, zum Vorteil der Beamt*innen, auch in die Pensionsordnung 1995 integriert. Zuvor haben Beamt*innen erst im zweitfolgenden Kalenderjahr nach der Ruhestandsversetzung zu 100% die ausverhandelte Pensionserhöhung erhalten.

Wirkt sich die Auszahlung von Überstunden negativ auf meinen Nettobezug aus?

Höhere Bruttobezüge (etwa durch zusätzliche Überstunden) und das Erreichen einer höheren Steuerklasse verringern den Nettobezug nicht. Eine höhere Steuerklasse wirkt sich nur – den eine bestimmte Grenze überschreitenden Teil des Bezuges aus (Grenzsteuersatz – siehe nachstehende Tabelle). Es wird also nicht der gesamte Bezug höher versteuert, sondern nur der überschreitende Teil. Zahlungen aus Überstunden sind lohnsteuerlich begünstigt: Die ersten 10 Überstunden mit 50 % Zuschlag im Monat können bis maximal 86 € steuerfrei belassen werden.

Beispiel (Stand Feb. 2023):
Elementarpädagog*innen befinden sich im Tarif 32.075 – 62.080. Eine Überschreitung des Grenzsteuersatzes von 62.080 wäre möglich, wenn ein*e Elementarpädagog*in in der 20. Gehaltsstufe monatlich 20 Überstunden abrechnen würde. In diesen Fall würde aber auch nur der übersteigende Teil mit 48% versteuert werden und nicht das gesamte Einkommen.

Einkommensteuertarif 2023 (+ errechneter Inflationsrate)

Einkommen in €                   Grenzsteuersatz
bis 11.693 und darunterkeine Lohnsteuer
11.693 bis 19.134                            20 %
19.134 bis 32.075                            30 %
32.075 bis 62.080                            41 % (40% ab 2024)
62.080 bis 93.120                            48 %
93.120 bis 1.000.000                       50 %
ab 1.000.000                                     55 %

Außerdem sei zu erwähnen, dass jede Überstunde die ausbezahlt wird, sich positiv auf die Höhe der Pension/ des Ruhebezugs auswirkt.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Wann verfällt mein Anspruch auf Erholungsurlaub?

Unser Dienstrecht legt fest, dass der Erholungsurlaub nach Möglichkeit in dem Kalenderjahr zu verbrauchen ist, in dem auch der Anspruch entsteht.

Grundsätzlich verfallen Urlaubstage die nicht innerhalb von 2 Jahren verbraucht werden.
Bspl: Urlaubsanspruch 2020 – Verbrauch bis 31.12.2022

Im Rahmen der 3. Dienstrechts-Novelle 2019 wurde im Dienstrecht eine weitere Dienstpflicht der Vorgesetzten hinzugefügt die besagt, dass die*der Vorgesetzte im Fall eines drohenden Verfalls des Erholungsurlaubes oder einer absehbaren Beendigung des Dienstverhältnisses rechtzeitig und nachweislich darauf hinzuwirken hat, dass die*der Bedienstete den Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann und auch in Anspruch nimmt. Dieses Hinwirken muss vor Beginn eines Zeitraumes erfolgen, der noch einen vollständigen Verbrauch des Erholungsurlaubs vor dem Verfall zulässt.

In den Stadt Wien – Kindergärten leitet die Personalstelle diese Information an die Standorte weiter und fordert, nach den gesetzlichen Bestimmungen, auch aktiv eine Rückmeldung innerhalb einer vorgebeben Frist ein.

Trotz rechtzeitiger Information ist es möglich, dass Urlaubstage verfallen.

Bspl.: Wenn sich ein*e Kolleg*in im Langzeitkrankenstand befindet kann sie*er keinen Erholungsurlaub antreten, denn dafür muss sie*er gesund sein.

Warum jetzt diese Vordienstzeitenreparatur?

2019 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil fest, dass Teile der Bundesbesoldungsreform 2015 diskriminierend sind. Dem Wiener Landtag wurde deshalb eine Novelle vorgelegt, die die Diskriminierung beseitigen sollte. Die Vordienstzeitenregelungen wurden letztmalig mit der 2. Dienstrechtsnovelle 2020 geändert. Damit wurde die rechtliche Basis für die amtswegige Prüfung der Vordienstzeiten geschaffen.

Vermehrt langen jetzt die Parteiengehöre zu dieser Vordienstzeitenreparatur bei den Kolleg*innen ein. Die meisten verstehen nur „Bahnhof“ und brauchen eine Erklärung zu dem Juristendeutsch, das hier angeführt wird.

Zur Überprüfung wird der Dienstantritt bei der Stadt Wien herangezogen. Haben Sie also z.B. am 04.05.1990 bei der Stadt Wien zu arbeiten begonnen, gilt dieser Tag als Stichtag für die Ermittlung Ihrer Vordienstzeiten. Anhand der aufliegenden Unterlagen wird geprüft, ob Ihre Vordienstzeiten berufseinschlägige, gleichwertige oder sonstige Zeiten sind und ob sich aufgrund der neuen Rechtslage Ihr persönlicher Vorrückungsstichtag verändert oder ob alles so bleibt wie es ist.

Den Verhandlungen der younion_Die Daseinsgewerkschaft ist es zu verdanken, dass die Verringerung des Besoldungsdienstalters nicht mehr als 2 Jahre betragen darf.

Wieviele ZK-Tage stehen mir am Anfang des Jahres zu?

Die ZK-Tage richten sich ausschließlich nach der Tagewoche, nicht nach dem Beschäftigungsausmaß.

Bei Änderung der Tagewoche, kann es zu einer Änderung des Anspruches kommen.

Anspruch zu Jahresbeginn

5-Tagewoche4-Tagewoche3-Tagewoche2-Tagewoche1-Tagewoche
76532

Anspruch beim Eintritt

(Neuaufnahme während des Kalenderjahres, Überstellung zur Pädagogin/zum Pädagogen)

5-Tagewoche4-Tagewoche3-Tagewoche2-Tagewoche1-Tagewoche
01.01. – 21.02.76532
22.02. – 14.04.65432
15.04. – 05.06.54321
06.06. – 28.07.44321
29.07. – 18.09.33221
19.09. – 09.11.22210
10.11. – 31.12.11110

Anspruch bei Austritt

(Schwangerschaft, Ende des Dienstverhältnises, Karenzierung, Freijahr/ -quartal

5-Tagewoche4-Tagewoche3-Tagewoche2-Tagewoche1-Tagewoche
01.01. – 21.02.1
1110
22.02. – 14.04.22210
15.04. – 05.06.33221
06.06. – 28.07.44321
29.07. – 18.09.54321
19.09. – 09.11.65432
10.11. – 31.12.76532

Ausnahme:Bei Versetzung in den Ruhestand und Pensionierung werden die ZK-Tage nicht aliquotiert.

Quelle: Referat Personalverwaltung – Nr. 0421a, Version 200831

Welche Stundenvarianten gibt es bei den Stadt Wien Kindergärten?

Kinderdienst = unmittelbare päd. Tätigkeit
Organisationszeit und Vorbereitungszeit = mittelbare päd. Tätigkeit

Pädagog*innen – alte Verträge bis 2017

Beschäftigungs
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
4036
(34+ 2MDL)
6*
35305
30255
24204
22
(alte Verträge)
18,53,5
20173
(10)8,51,5

Sonderpädagog*innen – alte Verträge bis 2017

Beschäftigungs-
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
4033
(32+ 1MDL)
8*
35287
30246
25205
22
(alte Verträge)
17,54,5
20164
(10)82

Gravide Pädagoginnen mit Beschäftigungsausmaß 40 Stunden alte Verträge bis 2017

Beschäftigungs
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
40346

Beschäftigungs
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
40328

Pädagog*innen – W-BedG. ab

Anstellungszeitpunkt 01.01.2018

Beschäftigungs
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
3424
353023
302523
24201,52,5
201712
(10)8,50,51

Sonderpädagog*innen – W-BedG. ab Anstellungszeitpunkt 01.01.2018

Beschäftigungs
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
3244
35283,53,5
302433
25202,52,5
201622
(10)811

Assistenzpädagog*innen

Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
403622
353221
2721
20***182
(10)**91

Sprachförderkräfte – alte Verträge bis 2017 -Ehemalige Pädagog*innen, die als Sprachförderkräfte eingesetzt werden oder nach GSV

Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
40346
30255
24204
20173

Sprachförderkräfte – alte Verträge bis 2017


Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
403613
302713
20180,51,5

Sprachförderkräfte – W-BedG. ab Anstellungszeitpunkt 01.01.2018 – Modellstelle W2/2 bzw. W2/5

Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
403623
302712
20180,51,5

Fellows – W-BedG. ab Anstellungszeitpunkt 01.01.2018

Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
403622

*unabhängig davon, ob 2 Fix.MDL geleistet werden
**nur für Studierende und Personen mit gesetzlichen Anspruch nach Elternkarenz möglich
***gesetzlicher Anspruch besteht nur nach Elternkarenz

Quelle: MA 10 – FB Elementare Bildung in städtischen Kindergartenund Horten – Nr. 0058a – Infohandbuch Betrieb – Kapitel 5.5.8
Version 200224

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