Schulstartgeld 2024

Auch heuer unterstützt Hauptgruppe 1 wieder Familien mit Euro 50,-, deren Kinder im Herbst mit der 1. Klasse Volksschule und mit Euro 100,- die in der 5. Schulstufe beginnen.

Wenn Sie Mitglied der younion _ Die Daseinsgewerkschaft in der Hauptgruppe 1 sind, können Sie das Antragsformular hier downloaden, oder bei SoFair-FSG abholen. MA 10 Mitarbeiter*innen nutzen bitte diese beistehende MA 10 – Antragsformular.

Geben Sie das ausgefüllte Formular mit einer Kopie der Schulbesuchsbestätigung (Erhältlich ab Schulbeginn) Ihres Kindes in die 1. Klasse Volksschule bzw. 5. Schulstufe (1. Klasse AHS Unterstufe bzw. 1. Klasse Mittelschule) bei uns ab. Senden Sie es an newsletter@sofair-fsg.at

Nach Prüfung der Unterlagen durch das Büro der Hauptgruppe 1, kommen wir persönlich zu Ihrem Standort und bringen Ihnen das Geld. Auszahlung erfolgt einmalig pro Kind.

Die Anträge für das Jahr 2024 sind ab dem 1. Schultag bis spätestens 29. November 2024 abzugeben.

Wir wünschen einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

02.05.2024 – Mail der Abteilungsleitung – Ausbildungsoffensive 2024 | Gesamtes Informationspaket mit FAQs und einzelnen Schritten

Liebe Kolleg*innen, liebe Mitarbeiter*innen,

Anfang des Jahres haben Sie erste Information über den Start der Ausbildungsoffensive 2024 – Unterstützte Ausbildungspfade für Assistent*innen und Assistenzpädagog*innen der Stadt Wien –Kindergärten auf dem Weg zur*m Elementarpädagog*in“ erhalten.

Ich freue mich sehr, dass viele von Ihnen schon Ihr Interesse an der Möglichkeit zur Qualifizierung bekannt gegeben haben. 

Wir können Ihnen nun ein umfassendes Informationspaket mit den einzelnen Schritten, detaillierten FAQs und Hinweisen zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie, dass es im Zuge der Ausarbeitung der weiteren Details teilweise zu einer Änderung der Finanzierung der Studienberechtigungsprüfung gekommen ist:

  • Für Mitarbeiter*innen, die ihren Wohnsitz in Wien haben, wird je nach Ausbildung ein bestimmter Teil (bis zu 90%) durch den waff (= Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds) übernommen.
    Die verbleibenden Kosten können aktive Gewerkschaftsmitglieder bei der younion/HG1 einreichen.
  • Für Mitarbeiter*innen, die ihren Wohnsitz nicht in Wien haben, bleibt es bei der schon kommunizierten Übernahme von 50% der Kosten durch die MA 10.
    Die verbleibenden Kosten können aktive Gewerkschaftsmitglieder bei der younion/HG1 einreichen.

Für einen raschen Überblick über die einzelnen Schritte gibt es eine Kurzversion. Um einfach und rasch auf die Informationen zugreifen zu können, können Sie mit dem QR-Code direkt zur Langversion mit FAQs und Hinweisen gelangen.
Dies funktioniert direkt über das Handy. Einfach mit der Kamera oder APP den QR-Code scannen.

Für Assistent*innen

Für Assistenzpädagog*innen

Ich bitte die Führungskräfte an den Standorten die Kurzversion auszudrucken, am Informationsbrett auszuhängen und Assistent*innen sowie Assistenzpädagog*innen auf die Informationen aufmerksam zu machen.

Alle Informationsblätter (kurz/lang) und die grafische Darstellungen finden Sie auch unter:
P:\public_Betrieb\04_Aus-und_Weiterbildung\
4_6_Berufsbegl_Ausbildung_f_Mitarb\4_6_5_Ausbildungsoffensive

Für alle Interessierten findet am 22.5.2024 von 14-16 Uhr eine Informationsveranstaltung im Festsaal der bafep21 statt.

Dort werden die einzelnen Schritte noch einmal besprochen, Fragen direkt beantwortet und es können auch gleich Termine mit dem waff vereinbart werden.
Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Der Besuch ist in der Dienstzeit möglich, sofern der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden kann.

!! Und zum Schluss noch ein Hinweis an alle, die in den letzten Monaten schon die ersten Schritte Richtung Qualifizierung gemacht und bereits mit dem Kurs an der VHS begonnen haben.
Bitte schicken Sie zeitnah ein E-Mail mit Kursanmeldung bzw. Rechnung, Name und Telefonnummer an das Postfach fept@ma10.wien.gv.at.
Die Stabstelle Forschung & Entwicklung klärt dann mit Ihnen die notwendigen Schritte für die Kostenübernahme.

Ich möchte noch einmal betonen, dass ich mich sehr freue, dass es gemeinsam mit allen Fachbereichen und in sozialpartnerschaftlicher Verhandlung mit der Gewerkschaft younion/HG1 gelungen ist, diese Ausbildungsoffensive 2024 starten zu können und  freue mich über zahlreiche neue Studierende in der Ausbildung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Jänner 2024 – Was sind Nachsichten und wann kommen diese zum Einsatz?

Wenn ausgebildetes Betreuungspersonal nicht in ausreichendem Maße (siehe WKGG und WKGVO) zur Verfügung steht, ist der Behörde die Verwendung von nicht entsprechend ausgebildetem Betreuungspersonal unverzüglich anhand einer Nachsicht anzuzeigen. Gemäß § 3b Abs 6 WKGG dürfen Nachsichten maximal die Hälfte aller Gruppen betreffen.

Es gibt zwei Varianten von Nachsichten:

  • Halbe Nachsicht: fehlendes Stundenausmaß der pädagogischen Fachkraft bis zu 20 Stunden
  • Ganze Nachsicht: fehlendes Stundenausmaß der pädagogischen Fachkraft mehr als 20 Stunden

Jede*r Mitarbeiter*in entscheidet auf freiwilliger Basis, ob eine Nachsicht übernommen wird.
Wird eine ganze Nachsicht übernommen, wird der Dienstplan der*des jeweiligen Kolleg*in an das Stundenausmaß der zu ersetzenden Person angepasst. Dabei ist natürlich die Besoldung zu beachten!

Beispiele:

  • Besoldung Alt: Ass. übernimmt eine Nachsicht für Päd. –> 36 Std Kinderdienst + 4 Vorbereitungsstunden am Standort
  • Besoldung Neu: Asspäd. übernimmt eine Nachsicht für Päd. –> 34 Kinderdienst + 2 ORGA am Standort + 4 VB ortsungebunden

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