Bei allen Überstellungen ist eine mindestens „sehr gute“ Dienstbeurteilung Voraussetzung.Die Krankenstände sind aufgrund einer OGH-Entscheidung (Oberster Gerichtshof) nicht mehr maßgeblich.
Die gestrige Weiterleitung des Newsletters der MA 11 hat bei den Bediensteten der Kindergärten für einige Verwirrung gesorgt, da diese auf den ersten Blick inhaltlich von der Vereinbarung, die die younion_Die Daseinsgewerkschaft, die Hauptgruppe 1 und die Personalvertretungen der Stadt Wien – Kindergärten, am vergangenen Montag beim runden Tisch mit Gesundheitsstadtrat Peter Hacker getroffen haben, abweicht.
Was ist der Grund für diese Verwirrung: Seitens der Bundesregierung wurden unabhängig von unserer Vereinbarung, Massentestungen für systemrelevante Berufe beschlossen. Diese Tests müssen umgehend umgesetzt werden.
Wer aber einen Grund zur Testung hat, darf natürlich einen Gurgeltest verwenden. Die Dienstgeberin hat uns versichert, dass genügend Test Kits vorhanden sind und diese auch ohne großen Aufwand nachbestellt werden können, sollte der Vorrat am Standort verbraucht sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen der Massentests priorisiert wurden und wenn möglich auch vom Kindergarten- und Hortpersonal genutzt werden sollen.
Erfreulich ist es, dass die Gesundheitsbehörde bei K2 Personen empfiehlt, dass alle MitarbeiterInnen, die einen engen Kontakt zu einem positiv getesteten Kind hatten und sich in einer elementaren Bildungseinrichtung befinden, von der Möglichkeit eines Gurgeltests Gebrauch machen sollen.
Bitte bleiben Sie gesund und Danke für Ihren täglichen, unermüdlichen Einsatz.
In der MA10 gilt folgende Durchführungsbestimmung: den Mitarbeiter*innen der Stadt Wien – Kindergärten kann aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass auf Antrag ein Sonderurlaub bis zu einem Höchstausmaß von maximal 3 Tagen pro Kalenderjahr gewährt werden. Dieser kann nur gewährt werden, wenn keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen und darf die den Anlass angemessene Dauer nicht übersteigen.
In Ausnahmefällen kann über die 3 Tage hinaus, Sonderurlaub gewährt werden. Ausnahme: Für Dienstprüfungen der Stadt Wien (auch bei der Ausbildung zur*zum Sonderpädagog*in), für die ein Prüfungsurlaub vorgesehen ist, wird ein zusätzlicher Sonderurlaub gewährt.
Sonderurlaubstage sind grundsätzlich rechtzeitig und schriftlich im Vorhinein zu beantragen. Eine Rückmeldung vom Referat Personalverwaltung gibt nur im Falle einer Ablehnung. Das Ausmaß der Sonderurlaubstage steht in keinem Zusammenhang mit dem Ort des jeweiligen Anlassfalles. Zum Beispiel: bei einer Übersiedlung in ein anderes Bundesland oder einem Begräbnis, welches in einem anderen (Bundes-) Land stattfindet, gelten dieselben Bestimmungen. Sollte das Ausmaß des Sonderurlaubes für den Anlassfall nicht ausreichen und es stehen keine dienstlichen Interessen entgegen, so kann der*dem Mitarbeiter*in zusätzlich Konsumation von Erholungsurlaub oder Überstundenrücknahme gewährt werden. Ein Sonderurlaub darf nicht dazu dienen, einen Erholungsurlaub zu verlängern, d.h. der Sonderurlaub muss vor dem Erholungsurlaub stattfinden und nicht umgekehrt. Der Anspruch auf einen Sonderurlaub muss mittels einer Beilage (z.B. Parte Zettel, ZMR-Ausdruck, Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss) glaubhaft gemacht werden. In Notsituationen (z.B. Hauseinsturz nach Erdbeben, Wohnung brennt vollständig aus) kann der Antrag über die Leitung zur zuständigen Regionalen Betriebsleitung weitergeleitet werden.
ganztägiger Auflösung der Doppelbesetzung oder Gruppenzusammenlegungen, infolge von Dienstabwesenheiten
Ja, für Assistent*innen:
als Assistent*in im Kinderdienst von mindestens 6 Stunden in einer Woche
bei ganztägiger Übernahme der Arbeit der*des fehlenden Assistent*in
Kennzahlen:
9202 Assistent*in im Kinderdienst 9690 Zulage für fehlende*n Pädagogen*Pädagogin 9150 Zulage für fehlende*n Assistent*in
Der Anspruch auf diese Nebengebühren ergibt sich aufgrund einer Dienstabwesenheit.
Ganztägige Dienstabwesenheiten können Urlaub, Pflegefreistellung oder Krankheit betreffen, genauso aber auch Weiterbildungen, Qualitätszirkel oder die Aushilfe an einem anderen Standort, wegen akutem Personalmangel oder vakante Dienstposten.
Diese Anfrage wurde bereits vor längerer Zeit mit der Personalstelle besprochen.
Gut beraten und vertreten durch Ihre Personalvertretung SoFair-FSG
Die*der Assistent*in beginnt bei Dienstantritt im Gehaltsschema III, Verwendungsgruppe 4. Nach einer Dienstzeit von 6 Jahren können sie in die Verwendungsgruppe 3 überstellt werden, nach weiteren 5 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 3P und nach weiteren 10 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 2.
In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren. Ein Gehaltssprung muss nicht immer einen finanziellen Zuwachs bedeuten.
Nachdem heuer in den Abteilungen und Dienststellen keine Weihnachtsfeiern stattfinden, aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Corona Pandemie, werden erstmals KEINE Zuschüsse für Weihnachtsfeiern ausgegeben.
Diese Entscheidung wurde nach langer und intensiver Diskussion sowie reiflicher Überlegung in der Exekutive der Hauptgruppe 1 einstimmig gefasst.
Trotzdem wollen wir Ihnen Wertschätzung und Anerkennung entgegenbringen, für Ihre hervorragende Leistung die Sie vor Ort tagtäglich erbringen.
Deshalb gibt es heuer, von der Hauptgruppe 1, für jede/ jeden einzelnen Bediensteten ein Geschenk und einen Gutschein. Dieser wird an die private Wohnadresse geschickt, um alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erreichen zu können.
Neue Vorgaben des Gesundheitsministeriums sorgen für große Verunsicherung in den Kindergärten. Laut Wunsch der Bundesregierung werden plötzlich Personen mit engem Kontakt zu positiv getesteten Kindern bis zum Ende der 4. Schulstufe nur noch als Kontaktpersonen der Kategorie 2 (K2) eingestuft. Sprich: Erkrankt ein Kind im Kindergarten, wird das Personal nicht mehr getestet und muss ganz normal weiterarbeiten.
Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Diese Vorgehensweise ist völlig verantwortungslos. Meine KollegInnen in den Kindergärten sind tragende Säulen des gesamten Systems. Und so muss man sie auch behandeln. Wir haben sofort Kontakt mit Gesundheitsstadtrat Peter Hacker aufgenommen und um einen Termin gebeten. Unser Wunsch war, dass die Stadt Wien die Fehler der Bundesregierung behebt.“
Keine 48 Stunden später gab es nicht nur das Gespräch, bei dem auch alle Fraktionen in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Gesundheitsexperten, Daniela Cochlar (Leiterin MA 10), Jochen Haidvogl (Leiter MA 15) und Karin Broukal (MA 11) vertreten waren, sondern auch konkrete Maßnahmen: Die Stadt Wien testet alle Personen in elementaren Bildungseinrichtungen, wenn sie es wünschen. Unabhängig davon, wie sie die Bundesregierung einstuft.
Judith Hintermeier, selbst Kindergarten-Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Zusätzlich haben wir vereinbart, dass sich das Kindergarten-Personal ab 7. Dezember ein Mal in der Woche freiwillig testen lassen kann. Denn ein einmaliges Massen-Screening, wie es die Bundesregierung plant, zeigt nur eine Momentaufnahme, dabei braucht es regelmäßige Kontrolle. Und die liefert nun Wien.“
Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, abschließend: „Wir bedanken uns bei Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und seinem Team für das rasche Eingreifen. Peter Hacker hat große Wertschätzung für alle Beschäftigten in den ersten Bildungseinrichtungen gezeigt. Es ist gut zu wissen, dass in Wien die Sozialpartnerschaft im Sinne der KollegInnen auch in Krisenzeiten funktioniert. Und es zeigt auch, dass die Arbeit der KollegInnen in Wien sehr geschätzt wird.“
Abschaffung der Hacklerregelung ist Höhepunkt des grünen Ausverkaufs
„Dass die türkise Partei keine Freundin der ArbeitnehmerInnen im Land ist, war schon lange klar. Aber der Totaleinbruch der Grünen bei der Abschaffung der Hacklerregelung ist zum Fremdschämen. Anschober und Co schließen sich den großen Einrichtungshäusern und Lebensmitteldiskontern an: Grüne jetzt zum Schleuderpreis!“, sagte heute, Freitag, Erich Kniezanrek, Bundesgeschäftsführer der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen) in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.
„Die kritiklose Zustimmung zur Abschaffung der Hacklerregelung ist wirklich der bisherige Höhepunkt des grünen Ausverkaufs. Eine abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren ist finanzierbar und gerecht. Aber der kleine Regierungspartner ist im Liegen umgefallen“, kritisierte Kniezanrek. Eine besondere Enttäuschung sei die grüne Klubsprecherin Sigi Maurer: „Von den großen Tönen über die Rechte von ArbeitnehmerInnen ist nichts mehr übrig. Die einstige grüne Rebellin als folgsame Abnickerin türkiser Politik erleben zu müssen, ist zutiefst enttäuschend.“
Die Klientelpolitik der ÖVP läuft daher weiter wie geschmiert: „400 Millionen Förderung für die Landwirtschaft, dafür keine Erbschafts- oder Vermögenssteuern – sie wünschen, wir spielen. Und die Grünen haben bei all dem die Rolle einer Winkekatze übernommen: Die ÖVP setzt ihre Agenden auf die Tagesordnung und die Grünen winken alles brav durch. Dass das allerdings kaum der Auftrag ihrer Wählerinnen und Wähler sein dürfte, werden sie womöglich noch zu spüren bekommen“, schloss Kniezanrek.