Gehaltsansätze 2021 – Pädagog*innen

SCHEMA II/LKP- Beamte

Gehalts-
stufe
EuroGehalts-
stufe
Euro
012308,92123199,19
022377,87133288,20
032462,40143387,95
042553,41153516,76
052638,42163601,59
062720,40173704,43
072811,40183810,56
082896,37193940,51
092951,33203975,22
103024,33daz4132,13
113115,33DAZ4184,43

SCHEMA IV/LKP – Vertragsbedienstete

Gehalts-
stufe
EuroGehalts-
stufe
Euro
012347,22123257,91
022418,78133348,66
032505,44143450,97
042598,18153582,56
052684,92163670,15
062768,65173775,81
072861,39183884,72
082948,11194017,43
093004,82204052,83
103079,56daz4213,20
113172,30DAZ4266,67

Dienstzulage für LeiterInnen

Anzahl der Gruppenin der Dienst-
zulagengruppe
in den Gehaltsstufenab der Gehaltsstufe 15,
Halbjahr
1 bis 10, 1. Halbjahrbis 15, 1. Halbjahr
Kinder-
gärten
Sonder-
kindergärten
EuroEuroEuro
1I59,8363,1368,37
1II86,2988,0392,64
2III123,52127,11134,71
2IV171,79175,94186,53
3V183,20189,82203,58
43VI247,30252,42268,97
54VII310,34315,32336,61
65VIII372,90377,69403,45
76IX435,39439,89469,91
mehr als 7mehr als 6X498,62501,96536,67
SonderkindergartenpädagogInnenzulage
in den Gehaltsstufen 1 – 5(1. HJ)  € 110,56
in den Gehaltsstufen 5 (2. HJ)- 11(1. HJ) € 154,34
ab der Gehaltsstufe 11 (2. HJ) € 203,82

KindergartenpädagogInnen, die in Sonderkindergärten verwendet werden, gebührt auf Dauer ihrer Verwendung eine Dienstzulage in der Höhe von Euro 74,57 monatlich.


Gehaltsansätze für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

Gehaltsansätze 2021 – W-BedG

Assistent*innenAss.Päd.Pädagog*innenSoki/Soho
Gehalts-
stufe
W2/1W2/2W2/3W2/4W2/5W2/6W2/7W2/8W2/9W2/10W/11
EuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuro
011708,281761,921867,081986,972119,472269,212435,892617,622815,463030,533263,86
021767,281828,211915,752048,962189,502344,782517,982708,282889,093109,533352,09
031826,281894,491964,412110,962260,322420,352600,092798,942962,733188,543440,33
041826,281894,492013,082173,342331,152495,912682,182889,603036,353267,553528,57
051826,281894,492061,742236,742401,962571,482764,292980,273109,983346,563616,80
061826,281894,492061,742236,742401,962571,482764,292980,273183,623425,563705,03
071826,281894,492061,742236,742401,962571,482764,292980,273257,253504,563793,26
081885,281960,792110,412300,132472,812647,052846,393070,933330,873583,573881,50
091885,281960,792110,412300,132472,812647,052846,393070,933330,873583,573881,50
101944,272027,092159,152363,522543,632722,622928,493161,593404,513662,583969,73
111944,272027,092159,152363,522543,632722,622928,493161,593404,513662,583969,73
122003,282093,382208,922426,902614,452798,193010,583252,263478,143741,594057,96

Einreihung:

Assistentinnen und Assistenten:

  • W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen
  • W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

Assistenzpädagoginnen und Assistenzpädagogen:

  • W2/5 unterstützt die gruppenführende Päd.
  • W2/6 in Ausnahmefällen an Stelle der Päd. eingesetzt:
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden
  • Weiterbildung noch immer nicht bestätigt
  • Einsatz in integrativ geführten Gruppen

Pädagoginnen und Pädagogen: 

  • W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Integrationsgruppen sowie auch Hortgruppen
  • W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten
  • 34 Kinderdienststunden
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

SOKI-SOHO:

  • W2/10
  • 32 Kinderdienststunden
  • 4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

Leiterinnen und Leiter:

2-4 GruppenW1/11
5-7 GruppenW1/12
ab 8 GruppenW1/13
  • 7 ZK-Tage
  • Leitungstätigkeit ortsgebunden
  • Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung
  • Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

-Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

-Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

-Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen

-Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

-Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

-Im Schema W2 und W3 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

-Bezahlung nach Tätigkeit

-Gehaltssprünge:
In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

-max. 6 Wochen Urlaub

ICKE – Internationale Corona Kita Erhebung

Die nachfolgende Information wurde heute von der DG an alle Kindergartenstandorte verschickt:

Die SARS-CoV2-Pandemie hat seit fast einem Jahr (!) Auswirkungen auf alle frühpädagogischen Ein- richtungen – und dabei natürlich auf die tägliche Arbeit der Kitaleitungen und Fachkräfte, auf die Fa- milien und die Kinder. 

Obwohl wir schon einiges über das Virus wissen, ist noch weitestgehend unklar, wie sich Covid inner- halb der frühpädagogischen Einrichtungen verbreitet und welche Rolle die jungen Kinder dabei spie- len. Um die Verbreitungswege von Covid genauer zu untersuchen, führen wir – das Zentrum für Pro- fessionalisierung der Elementarpädagogik (PEP) zusammen mit der Charité – Universitätsmedizin Ber- lin die Internationale Corona Kita Erhebung (ICKE) aktuell durch. 

Bitte teilen Sie unseren Aufruf zur Beteiligung von Kitaleitungen und Familien/Eltern an der anonymen  Umfrage in Ihren Netzwerken – oder nehmen ggf. direkt selbst teil. Die Ergebnisse unserer Umfrage  helfen dabei grundlegend Richtlinien und Ausgestaltungsmöglichkeiten für die Arbeit in allen frühpä- dagogischen Einrichtungen zu bestimmen. 

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung. Bei Fragen kontaktieren Sie gern: manja.floeter@zentrum- pep.de    

Umfrage für die LeitungenUmfrage für die Eltern
 https://survey2.uni-graz.at/948945/lang-dehttps://survey2.uni-graz.at/295289/lang-de

Margit POLLAK

Julia FICHTL

                            

FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen

FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen

Welche Tests gelten als Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen?

Antigen- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind (es zählt der Zeitpunkt der Probenahme). Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig der Person zuordenbar ist (z.B. ärztliches Zeugnis, Laborbefund, behördliches Testergebnis einer Teststraße, Testbestätigung einer Apotheke, Ergebnis eines betriebsinternen Tests, sofern von einer medizinischen Fachkraft durchgeführt). Identifikationsnachweis mit Ausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis). Selbsttests (etwa zuhause im Wohnzimmer durchgeführt) können nicht als Zutrittstests verwendet werden, da hierbei nicht kontrolliert werden kann, ob der Test korrekt durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat.

Ab welchem Alter sind Zutrittstests notwendig?

Für Kinder bis 10 gilt das Testergebnis der Eltern bzw. eines oder einer Erziehungsberechtigten, ab dem Alter von 10 Jahren brauchen Kinder ein eigenes Testergebnis.

Wer kontrolliert, ob ich einen negativen Test vorweisen kann?

Der jeweilige Betrieb darf Dienstleistungen nur jenen Personen anbieten, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die lokale Gesundheitsbehörde wird dies – in Kooperation mit der Polizei – stichprobenartig überprüfen

Ich hatte bereits COVID-19. Brauche ich dennoch ein aktuelles negatives Testergebnis, bevor ich zum Frisör gehe?

Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, müssen sich vor Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung nicht testen lassen. Sie müssen aber dennoch – z.B. beim Frisör – eine FFP2-Maske tragen.

Ich bin bereits gegen COVID-19 geimpft. Muss ich mich dennoch testen lassen, bevor ich zum Frisör gehe?

Es liegen derzeit noch nicht ausreichend Studienergebnisse darüber vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen oder ob die Impfung nur einen Eigenschutz bietet. Daher müssen sämtliche Schutzmaßnahmen auch von geimpften Personen eingehalten werden. Dies gilt auch für die verpflichtenden Tests vor dem Besuch von körpernahen Dienstleistungsbetrieben.

Wie kann ich nachweisen, dass ich bereits mit SARS-CoV-2 infiziert war?

Als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Ich kann die Kündigungsfrist nicht einhalten. Welche Möglichkeit habe ich?

Der vorzeitige Austritt (B, VB) ist sowohl für Beamt*innen als auch für Vertragsbedienstete möglich.
Hier wird das Datum des letzten Arbeitstages selbst bestimmt. Wenn es möglich ist kann der Resturlaub, in Vereinbarung mit der Führungskraft, noch verbraucht werden. Sollte das nicht möglich sein, wird der aliquote Anspruch als Urlaubsersatzleistung ausbezahlt. Der Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung „alt“ (VB) erlischt bei vorzeitigem Austritt. Auch der Anspruch auf den aliquoten Anteil der Sonderzahlung verfällt.

Bei Vertragsbediensteten ab Diensteintritt 01.01.2005 gilt die Mitarbeiter*innenvorsorge. Hierbei geht auch bei vorzeitigem Austritt der Abfertigungsanspruch nicht verloren. Das angesparte „Guthaben“ wird im Rucksackprinzip zum nächsten Dienstgeber mitgenommen. Bei einem vorzeitigen Austritt ist die*der Bedienstete außerdem für den Anspruch beim AMS für 1 Monat gesperrt.

Siehe hierzu auch in unserer Infomappe unter Austritt von Vertragsbediensteten und Austritt von Beamtinnen und Beamten

Darf ich bei Teilzeitbeschäftigung meinen Dienstplan selbst bestimmen?

Der Dienstplan ist in der MA10 eine Vereinbarung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter*in.
Es ist immer möglich Wünsche in Bezug auf die zeitliche Lagerung bzw. die Tage-Woche anzugeben und, wenn möglich, werden die Leitungen darauf Rücksicht nehmen. Das ist aber nicht immer umsetzbar.

Es gilt also trotzdem: Der Dienstvertrag ist bei Teilzeitbeschäftigten genauso wie bei Vollzeitbeschäftigten, d.h. die*der Bedienstete kann zwischen 06:00 – 18:00 zur Dienstleistung herangezogen werden, wenn der Dienstbetrieb es erfordert.

Faktencheck: Coronavirus. Impfen schützt!

Faktencheck: Coronavirus. Impfen schützt!

Information aus dem ÖGB Bundesreferat Gesundheit, Humanisierung und Inklusion

Die wichtigsten Fakten rund um die Corona-Schutzimpfung sind ab sofort in einem handlichen Pocket-Folder des Gesundheitsministeriums zusammengefasst. Der Folder kann als PDF unter diesem Link geladen werden oder im Rahmen des Broschürenservice des Sozialministeriums per E-Mail unter broschuerenservice@sozialministerium.at auch in höherer Stückzahl bestellt werden.

Den Faktencheck sowie weitere aktuelle Informationen in Fremdsprachen (Englisch, Türkisch, Kroatisch, Serbisch, Bosnisch, Farsi und Arabisch) findet ihr hier.

www.österreich-impft.at

Unter diesem Titel ist die bundesweite Initiative zur Aufklärung über die Corona Schutzimpfung gestartet, und wird in den kommenden Wochen und Monaten breit über die Vorteile der Corona Schutzimpfung informieren. Aufklärung steht an oberster Stelle, um Fehlmeldungen und Unwahrheiten, die zur Verunsicherung führen, auszuräumen. Das Ziel: Alle Menschen in Österreich, die sich impfen lassen möchten, sollen eine umfassend geprüfte, sichere und wirksame Schutzimpfung gegen das Coronavirus erhalten.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

COVID 19-Impfungen für „Bildungspersonal/KindergartenpädagogInnen“ bereits in Phase 2

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

Ich freue mich sehr, dass ich Ihnen ergänzend zur unserer gestrigen Aussendung mitteilen darf, dass das

„Bildungspersonal/KindergartenpädagogInnen“ bereits in der Phase 2 für die COVID 19-Impfungen vorgesehen ist.

Hier gilt der besondere Dank unserem Herrn Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, dem Leiter der MA 15, Mag. Dr. Jochen Haidvogel und allen Verantwortlichen der Stadt Wien, die nach vielen sozialpartnerschaftlichen Gesprächen mit uns als Gewerkschaft, diese Priorisierung für alle Kolleginnen und Kollegen der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten, sowie auch dem Bildungspersonal, umgesetzt haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die Wertschätzung der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten in den letzten Monaten immer wieder vermisst und auch zu Recht eingefordert haben, so stimmen mich die letzten Wochen doch sehr zuversichtlich, dass nunmehr Respekt und hohe Wertschätzung Ihrer Tätigkeit seitens aller Verantwortlichen, nicht nur aufgrund der getroffenen Maßnahmen, zum Ausdruck gebracht wird.

Erlauben Sie mir nochmals Folgendes in Erinnerung zu rufen:

Aktuelle Informationen zur Impfstrategie können Sie jederzeit unter www.impfservice.wien abrufen. Es ist selbstverständlich Ihre freiwillige Entscheidung, ob Sie  sich impfen lassen oder nicht. Sollten Sie sich für eine Impfung entscheiden, dann möchte ich Ihnen nahelegen, sich unter www.impfservice.wien vormerken zu lassen. Dies dient vor allem auch der Schaffung eines wichtigen Überblicks über die zu beschaffenden Impfdosen und der Erhebung der Anzahl der Personen der priorisierenden Berufsgruppen.

Ich freue mich über das gemeinsam Erreichte und wünsche Ihnen viel Kraft und Energie für die nächsten Wochen und Monate.

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Vormerkung Corona-Schutzimpfung für interessierte Kolleginnen und Kollegen der Wiener Kindergärten bzw. des Bildungspersonals

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

In der Hauptgruppe 1 haben laufend besorgte Kolleginnen und Kollegen der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten angerufen und gefragt, wie sie rascher oder leichter zur Corona-Schutzimpfung oder zu Informationen über die Impfstrategie der Stadt Wien gelangen können. Ebenso war es für viele von Ihnen unverständlich, dass die Berufsgruppe „Bildungspersonal/KindergartenpädagogInnen“ nicht unter den priorisierten Berufsgruppen unter www.impfservice.wien aufscheint. Nach einigen Gesprächen mit unserem Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und dem Leiter der MA 15, Mag. Dr. Jochen Haidvogel ist es uns nunmehr gelungen, dass ab heute 20.01.2021, für alle Kolleginnen und Kollegen der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten, sowie auch beim Bildungspersonal, eine priorisierende Vormerkung, möglich ist.

Es ist mir durchaus bewusst, dass viele unserer Kolleginnen und Kollegen eine Impfung gegen das Corona-Virus dringend erwarten. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die gesamte Bevölkerung, somit unter anderem auch Ihre Familien, Freunde und Verwandten betroffen sind.  Maßgeblich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die Wiener Bevölkerung ist der Impfplan der Stadt Wien, der wiederum auf der Impfstrategie des Bundes aufbaut. Für die Verteilung des Impfstoffes an die Bundesländer ist der Bund zuständig. Wien hat aufgrund von Lieferschwierigkeiten bisher nicht alle zugesagten Kontingente an Impfdosen erhalten. Aktuelle Informationen können Sie jederzeit unter www.impfservice.wien abrufen. Es ist selbstverständlich Ihre freiwillige Entscheidung, ob Sie  sich impfen lassen oder nicht. Sollten Sie sich für eine Impfung entscheiden, dann möchte ich Ihnen nahelegen, sich unter www.impfservice.wien vormerken zu lassen. Dies dient vor allem auch der Schaffung eines wichtigen Überblicks über die zu beschaffenden Impfdosen und der Erhebung der Anzahl der Personen der priorisierenden Berufsgruppen.

Erlauben Sie mir noch anzumerken, dass es mich sehr freut, dass seit 18.01.2021 die von uns initiierten regelmäßigen Testungen in der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten begonnen haben und mittlerweile auch sehr gut funktionieren.

Danke dafür, dass Sie seit Beginn der COVID-Pandemie im März 2020, mit Ihrem unermüdlichen Einsatz, trotz nicht immer einfacher Rahmenbedingungen, einen wichtigen und wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass viele andere Bereiche in unserer Stadt überhaupt funktionieren können.

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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