FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen

FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen

Welche Tests gelten als Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen?

Antigen- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind (es zählt der Zeitpunkt der Probenahme). Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig der Person zuordenbar ist (z.B. ärztliches Zeugnis, Laborbefund, behördliches Testergebnis einer Teststraße, Testbestätigung einer Apotheke, Ergebnis eines betriebsinternen Tests, sofern von einer medizinischen Fachkraft durchgeführt). Identifikationsnachweis mit Ausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis). Selbsttests (etwa zuhause im Wohnzimmer durchgeführt) können nicht als Zutrittstests verwendet werden, da hierbei nicht kontrolliert werden kann, ob der Test korrekt durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat.

Ab welchem Alter sind Zutrittstests notwendig?

Für Kinder bis 10 gilt das Testergebnis der Eltern bzw. eines oder einer Erziehungsberechtigten, ab dem Alter von 10 Jahren brauchen Kinder ein eigenes Testergebnis.

Wer kontrolliert, ob ich einen negativen Test vorweisen kann?

Der jeweilige Betrieb darf Dienstleistungen nur jenen Personen anbieten, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die lokale Gesundheitsbehörde wird dies – in Kooperation mit der Polizei – stichprobenartig überprüfen

Ich hatte bereits COVID-19. Brauche ich dennoch ein aktuelles negatives Testergebnis, bevor ich zum Frisör gehe?

Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, müssen sich vor Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung nicht testen lassen. Sie müssen aber dennoch – z.B. beim Frisör – eine FFP2-Maske tragen.

Ich bin bereits gegen COVID-19 geimpft. Muss ich mich dennoch testen lassen, bevor ich zum Frisör gehe?

Es liegen derzeit noch nicht ausreichend Studienergebnisse darüber vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen oder ob die Impfung nur einen Eigenschutz bietet. Daher müssen sämtliche Schutzmaßnahmen auch von geimpften Personen eingehalten werden. Dies gilt auch für die verpflichtenden Tests vor dem Besuch von körpernahen Dienstleistungsbetrieben.

Wie kann ich nachweisen, dass ich bereits mit SARS-CoV-2 infiziert war?

Als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Ich kann die Kündigungsfrist nicht einhalten. Welche Möglichkeit habe ich?

Der vorzeitige Austritt (B, VB) ist sowohl für Beamt*innen als auch für Vertragsbedienstete möglich.
Hier wird das Datum des letzten Arbeitstages selbst bestimmt. Wenn es möglich ist kann der Resturlaub, in Vereinbarung mit der Führungskraft, noch verbraucht werden. Sollte das nicht möglich sein, wird der aliquote Anspruch als Urlaubsersatzleistung ausbezahlt. Der Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung „alt“ (VB) erlischt bei vorzeitigem Austritt. Auch der Anspruch auf den aliquoten Anteil der Sonderzahlung verfällt.

Bei Vertragsbediensteten ab Diensteintritt 01.01.2005 gilt die Mitarbeiter*innenvorsorge. Hierbei geht auch bei vorzeitigem Austritt der Abfertigungsanspruch nicht verloren. Das angesparte „Guthaben“ wird im Rucksackprinzip zum nächsten Dienstgeber mitgenommen. Bei einem vorzeitigen Austritt ist die*der Bedienstete außerdem für den Anspruch beim AMS für 1 Monat gesperrt.

Siehe hierzu auch in unserer Infomappe unter Austritt von Vertragsbediensteten und Austritt von Beamtinnen und Beamten

Darf ich bei Teilzeitbeschäftigung meinen Dienstplan selbst bestimmen?

Der Dienstplan ist in der MA10 eine Vereinbarung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter*in.
Es ist immer möglich Wünsche in Bezug auf die zeitliche Lagerung bzw. die Tage-Woche anzugeben und, wenn möglich, werden die Leitungen darauf Rücksicht nehmen. Das ist aber nicht immer umsetzbar.

Es gilt also trotzdem: Der Dienstvertrag ist bei Teilzeitbeschäftigten genauso wie bei Vollzeitbeschäftigten, d.h. die*der Bedienstete kann zwischen 06:00 – 18:00 zur Dienstleistung herangezogen werden, wenn der Dienstbetrieb es erfordert.

Faktencheck: Coronavirus. Impfen schützt!

Faktencheck: Coronavirus. Impfen schützt!

Information aus dem ÖGB Bundesreferat Gesundheit, Humanisierung und Inklusion

Die wichtigsten Fakten rund um die Corona-Schutzimpfung sind ab sofort in einem handlichen Pocket-Folder des Gesundheitsministeriums zusammengefasst. Der Folder kann als PDF unter diesem Link geladen werden oder im Rahmen des Broschürenservice des Sozialministeriums per E-Mail unter broschuerenservice@sozialministerium.at auch in höherer Stückzahl bestellt werden.

Den Faktencheck sowie weitere aktuelle Informationen in Fremdsprachen (Englisch, Türkisch, Kroatisch, Serbisch, Bosnisch, Farsi und Arabisch) findet ihr hier.

www.österreich-impft.at

Unter diesem Titel ist die bundesweite Initiative zur Aufklärung über die Corona Schutzimpfung gestartet, und wird in den kommenden Wochen und Monaten breit über die Vorteile der Corona Schutzimpfung informieren. Aufklärung steht an oberster Stelle, um Fehlmeldungen und Unwahrheiten, die zur Verunsicherung führen, auszuräumen. Das Ziel: Alle Menschen in Österreich, die sich impfen lassen möchten, sollen eine umfassend geprüfte, sichere und wirksame Schutzimpfung gegen das Coronavirus erhalten.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

COVID 19-Impfungen für „Bildungspersonal/KindergartenpädagogInnen“ bereits in Phase 2

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

Ich freue mich sehr, dass ich Ihnen ergänzend zur unserer gestrigen Aussendung mitteilen darf, dass das

„Bildungspersonal/KindergartenpädagogInnen“ bereits in der Phase 2 für die COVID 19-Impfungen vorgesehen ist.

Hier gilt der besondere Dank unserem Herrn Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, dem Leiter der MA 15, Mag. Dr. Jochen Haidvogel und allen Verantwortlichen der Stadt Wien, die nach vielen sozialpartnerschaftlichen Gesprächen mit uns als Gewerkschaft, diese Priorisierung für alle Kolleginnen und Kollegen der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten, sowie auch dem Bildungspersonal, umgesetzt haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die Wertschätzung der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten in den letzten Monaten immer wieder vermisst und auch zu Recht eingefordert haben, so stimmen mich die letzten Wochen doch sehr zuversichtlich, dass nunmehr Respekt und hohe Wertschätzung Ihrer Tätigkeit seitens aller Verantwortlichen, nicht nur aufgrund der getroffenen Maßnahmen, zum Ausdruck gebracht wird.

Erlauben Sie mir nochmals Folgendes in Erinnerung zu rufen:

Aktuelle Informationen zur Impfstrategie können Sie jederzeit unter www.impfservice.wien abrufen. Es ist selbstverständlich Ihre freiwillige Entscheidung, ob Sie  sich impfen lassen oder nicht. Sollten Sie sich für eine Impfung entscheiden, dann möchte ich Ihnen nahelegen, sich unter www.impfservice.wien vormerken zu lassen. Dies dient vor allem auch der Schaffung eines wichtigen Überblicks über die zu beschaffenden Impfdosen und der Erhebung der Anzahl der Personen der priorisierenden Berufsgruppen.

Ich freue mich über das gemeinsam Erreichte und wünsche Ihnen viel Kraft und Energie für die nächsten Wochen und Monate.

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Vormerkung Corona-Schutzimpfung für interessierte Kolleginnen und Kollegen der Wiener Kindergärten bzw. des Bildungspersonals

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

In der Hauptgruppe 1 haben laufend besorgte Kolleginnen und Kollegen der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten angerufen und gefragt, wie sie rascher oder leichter zur Corona-Schutzimpfung oder zu Informationen über die Impfstrategie der Stadt Wien gelangen können. Ebenso war es für viele von Ihnen unverständlich, dass die Berufsgruppe „Bildungspersonal/KindergartenpädagogInnen“ nicht unter den priorisierten Berufsgruppen unter www.impfservice.wien aufscheint. Nach einigen Gesprächen mit unserem Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und dem Leiter der MA 15, Mag. Dr. Jochen Haidvogel ist es uns nunmehr gelungen, dass ab heute 20.01.2021, für alle Kolleginnen und Kollegen der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten, sowie auch beim Bildungspersonal, eine priorisierende Vormerkung, möglich ist.

Es ist mir durchaus bewusst, dass viele unserer Kolleginnen und Kollegen eine Impfung gegen das Corona-Virus dringend erwarten. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die gesamte Bevölkerung, somit unter anderem auch Ihre Familien, Freunde und Verwandten betroffen sind.  Maßgeblich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die Wiener Bevölkerung ist der Impfplan der Stadt Wien, der wiederum auf der Impfstrategie des Bundes aufbaut. Für die Verteilung des Impfstoffes an die Bundesländer ist der Bund zuständig. Wien hat aufgrund von Lieferschwierigkeiten bisher nicht alle zugesagten Kontingente an Impfdosen erhalten. Aktuelle Informationen können Sie jederzeit unter www.impfservice.wien abrufen. Es ist selbstverständlich Ihre freiwillige Entscheidung, ob Sie  sich impfen lassen oder nicht. Sollten Sie sich für eine Impfung entscheiden, dann möchte ich Ihnen nahelegen, sich unter www.impfservice.wien vormerken zu lassen. Dies dient vor allem auch der Schaffung eines wichtigen Überblicks über die zu beschaffenden Impfdosen und der Erhebung der Anzahl der Personen der priorisierenden Berufsgruppen.

Erlauben Sie mir noch anzumerken, dass es mich sehr freut, dass seit 18.01.2021 die von uns initiierten regelmäßigen Testungen in der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten begonnen haben und mittlerweile auch sehr gut funktionieren.

Danke dafür, dass Sie seit Beginn der COVID-Pandemie im März 2020, mit Ihrem unermüdlichen Einsatz, trotz nicht immer einfacher Rahmenbedingungen, einen wichtigen und wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass viele andere Bereiche in unserer Stadt überhaupt funktionieren können.

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Hintergrundinformationen zu den häufigsten Fragen

Hintergrundinformationen…

…zu den häufigsten Fragen

Warum bekommen die privaten Kindergärten eine Prämie und wir nicht?

Dass diese Corona-Gefahrenzulage NUR für den privaten Bereich festgesetzt wurde, ärgert auch uns massiv und ist eine Zumutung. Wir wissen, dass in den elementaren Bildungseinrichtungen der MA10 mit ca. 8.500 MitarbeiterInnen großartige Arbeit verrichtet wird und diese auch einen großen Teil der Bildungseinrichtungen in Wien abdecken. Nur durch Sie ist es ua. möglich, dass der Arzt/ die Ärztin, die Verkäuferin/ der Verkäufer,…ihren Dienst versehen können. Leider hat aber die Zeit der Pandemie auch gezeigt, dass die Bundesregierung anscheinend nicht weiß, dass Bildung schon im Kindergarten und nicht erst in der Schule beginnt und auch, dass unsere öffentlichen Bediensteten bei solchen Beschlüssen immer wieder „vergessen“ werden. Und: die Pandemie ist noch lange nicht zu Ende.

Auch wenn diese „private“ Prämie im Landesgesetzblatt bereits verankert ist, sind die Geldmittel (wer das jetzt bezahlen soll) noch nicht abgeklärt.

Wenn diese Mittel – auf Antrag der privaten Betreiber – aus Fördermitteln der Stadt Wien refundiert werden, gibt es keinen Grund mehr diese Prämie unseren Bediensteten in den Kindergärten zu verwehren. Wenn es sein muss, werden flächendeckende Dienststellenversammlungen eingefordert.

Trotzdem werden wir auch weiterhin versuchen eine „Prämie“ für unsere Bediensteten zu verhandeln, denn auch der versprochene „Corona-Tausender“ der Bundesregierung wurde von dieser bis dato ignoriert. Das in ein- und derselben Berufssparte ein Teil diese finanzielle Abgeltung bekommen soll und der andere Teil nicht, ist auch für uns nicht tragbar, denn Sie sind die Bediensteten die die Stadt Wien am Laufen halten.

Warum bekommen wir lediglich einen 7,50€ Gutschein? Ist das der Wert unserer Arbeitsleitung?

Nachdem im Jahr 2020 keine Weihnachtsfeiern stattfanden und daher auch keine Zuschüsse dafür gewährt wurden, hat sich die Hauptgruppe 1 dazu entschlossen allen Bediensteten etwas zukommen zu lassen. Wer den Gutschein nicht bei einem guten Essen direkt im Restaurant einlösen möchte, hat auch die Möglichkeit sich ein Catering liefern lassen und die Gutscheine dafür zusammenzulegen. Die Zuschüsse wurden ja auch meist für ein Buffet im Kindergarten oder bei einer Weihnachtsfeier in einem Restaurant verwendet.

Zum Gutschein des KSV sei auch noch folgendes zu erwähnen: hier steckt ein Solidaritätsgedanke dahinter. Es arbeiten dort 25 MitarbeiterInnen für die Gewerkschaftsmitglieder und Bediensteten der Stadt Wien, die nicht das Glück haben bei der Stadt Wien angestellt zu sein. Sie unterliegen einem Kollektivvertrag und waren schon im ersten Lockdown in Kurzarbeit. Diese Gutscheine sichern 25 Arbeitsplätze und wir können hier einen Teil dazu beitragen.

Das Geschenk war eine Aufmerksamkeit der PV an 31.000 Bedienstete und nicht eine Wertigkeit der Arbeitsleistung. 

Was ist jetzt eigentlich mit den regelmäßigen Testungen die angekündigt wurden?

Wie Sie bereits der gestrigen Mail von Fr. Mag.a Zell entnehmen konnten, beginnen diese mit nächster Woche!

Seit wann gibt es für Leitungen einen Bereitschaftsdienst? Warum müssen wir IMMER erreichbar sein?

Es gibt KEINEN Bereitschaftsdienst in der Berufsgruppe der Leitungen und Sie müssen auch NICHT IMMER erreichbar sein. Sie haben trotzdem ihr Recht auf Freizeit und können am Wochenende, auch außerhalb Ihrer Wohnadresse, etwas unternehmen. Es sind außerdem nur K1 Personen zu melden, bedeutet, dass das wahrscheinlich sehr wenige sind und: Sie sind NUR für Ihre MitarbeiterInnen zuständig. Sollte eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter gerade am Wochenende das Ergebnis eines positiven Corona Bescheides bekommen, ist das meist vorher schon absehbar. Die meisten Leitungen haben für solche Fälle auch ihre Privatnummer an die MitarbeiterInnen ausgegeben und können auch so informiert werden. Sollte nun in diesen Ausnahmefällen Arbeit am Wochenende anfallen, bekommen sie diese Zeit finanziell abgegolten. Können Sie diese Meldung erst nach dem Wochenende tätigen, fällt dies natürlich in die normale Dienstzeit ohne zusätzliche Abgeltung.

Was tut die Gewerkschaft/Personalvertretung eigentlich seit der Pandemie für uns?

Viele Bedienstete sind verunsichert aufgrund der Pandemie und haben Angst. Deshalb war unser erstes und wichtigstes Anliegen, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Im ersten Lockdown wurde deshalb schnell und zielführend sozialpartnerschaftlich mit der Dienstgeberin verhandelt. Dass es bei uns keine Kurzarbeit (in privaten Kindergärten schon), keine Kündigungen aufgrund von Corona gab und gibt.  Dass Bedienstete bis zu 11 Wochen bei vollen Bezügen zuhause waren, zur Betreuung der Kinder und auch das Risikogruppen und Schwangere bei vollen Bezügen freigestellt waren und auch noch immer werden, ist keine Selbstverständlichkeit. Ebenso wurde die einseitige Urlaubsanordnung bei der Stadt Wien erst viel später umgesetzt als in den privaten Bereichen.  Dazu wurde „neben der Pandemie“ auch noch der Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz, das mobile Arbeiten und die Möglichkeit zur Altersteilzeit verhandelt und fast zeitgleich ins Gesetz aufgenommen. Das alles hat die Gewerkschaft für die Bediensteten ausgehandelt und ist ein sehr guter Erfolg.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

13.01.2021_Corona | Information_wöchentliche Gurgeltests ab 18.01.2021

Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an alle Kindergarten- und Hortstandorte ausgesandt

Liebe LeiterInnen,
liebe Stellvertretungen,
liebe MitarbeiterInnen,

es freut mich Ihnen mitteilen zu können, dass ab 18.01.2021 alle MitarbeiterInnen in den städtischen Kindergärten und Horten wöchentlich einen Gurgeltest durchführen können.

Die zu verwendende Software für die Administration der Personaldaten und Tests werden am 13. und 14.1.2021 an einigen Standorten pilotiert.

Einige Informationen möchte ich Ihnen schon jetzt zur Verfügung stellen, weitere Details sollen bis Ende der Woche folgen.

  1. Allgemeine Informationen:
  2. Das gesamte Wiener Stadtgebiet wird für die Testungen aus organisatorischen Gründen in 5 Sektoren (= 5 Wochentage) aufgeteilt.
  3. Für jeden Kindergarten/Hort wird es einen bestimmten Wochentag zum Testen und ein bestimmtes, vordefiniertes Zeitfenster für die Abholung der Gurgeltests geben (Liste folgt).
  4. Alle Standorte werden rechtzeitig mit dem notwendigen Bedarf an Gurgeltest durch die MobiHPs beliefert (geplant ist die Ausstattung mit Tests für die nächsten 4 Wochen)
  5. Bitte halten Sie eine Tasche oder ein Korb bereit, damit die ZustellerInnen die Gurgeltests aus der Überverpackung in die Tasche bzw. Korb geben können.
  6. Die Tests sind freiwillig.
  7. Alle MitarbeiterInnen, die an einem Standort tätig sind, können am vorgesehenen Wochentag gurgeln.
  8. Die Administration der Personendaten und die Verknüpfung mit der Gurgelprobe (Barcode am Röhrchen) erfolgt über eine Web-Applikation.
  9. Für Probleme bei der Nutzung der Web-Applikation steht eine eigene Service-Nummer („Help-Desk“) zur Verfügung.
  10. Das Verwenden eines Gurgeltests im Verdachtsfall ist natürlich weiterhin auch außerhalb des fixen „Gurgeltags“ möglich. Die dafür kommunizierte Vorgehensweise bleibt bestehen.
  • Berechtigungen für die Nutzung der Web-Applikation:

Das System unterscheidet 2 Userarten:

  • User für die Administration der Tests
  • User für die Einsicht der Testergebnisse/Befunde

Geplant ist, dass die Leitung und die 1. Stellvertretung dafür in den nächsten Tagen ein E-Mail mit einem Link zur Registrierung:

  • Die Stellvertretung als UserIn für die Administration.
  • Die Leitung als UserIn für die Befundabfrage.
  • Ausnahmen gibt es, wenn Leitungen oder Stellvertretungen länger nicht im Dienst sind.
  • Damit mehrere Personen zur Nutzung des Systems zur Verfügung stehen, wird die Rolle der Administration dann auch an die 2. Stellvertretung weitergegeben. Die Leitung kann diese Rolle vermutlich erst nächste Woche nach einer Umstellung im System übernehmen.
  • WICHTIG: Der Einstieg erfolgt immer über den Link im E-Mail. Speichern Sie daher das E-Mail ab bzw. speichern Sie sich die Einstiegsseite in ihrem Webbrowser.
  • Eine erste Kurzübersicht über den Prozessablauf finden Sie hier:

10112_Information_Prozessübersicht

  • Vorläufiges Handbuch:

Für alle, die schon ein bisschen Trockentraining machen und sich auch mit dem Aussehen, den Funktionen bekannt machen möchten, steht hier das vorläufige Handbuch zur Verfügung.

Bitte erschrecken Sie nicht hinsichtlich des Umfangs – es ist jeder einzelne Klick beschrieben und somit ist es sehr ausführlich.

Grundsätzlich sind viele Schritte selbsterklärend.

Anleitung für Kindergärten_2021012

Diese Unterlagen dienen als Vorab-Informationen.

Es kann sein, dass es aufgrund der Testläufe noch zu kleinen Anpassungen kommt. Die finale Version erhalten Sie rechtzeitig vor Testbeginn.

Es ist mir bewusst, dass der Umsetzungs- und Vorbereitungszeitraum sehr knapp bemessen ist.

Jedoch ist die Möglichkeit, dass sich prinzipiell alle MitarbeiterInnen 1x wöchentlich am Standort testen lassen können, eine sehr positive Entwicklung und eine notwendige Erweiterung der bestehenden Schutzmaßnahmen.

Wenn beim ersten Mal noch nicht alles reibungslos klappen sollte und Sie Hilfe benötigen, rufen Sie die Servicenummer (den „Helpdesk“) an. In der Woche darauf gibt es einen neuen Versuch, der sicher schon routinierter klappen wird!

Wenn der Zeitraum für die Umsetzung für Ihren Standort zu knapp sein sollte, dann machen Sie ab der nächsten Woche mit.

In vielen Köpfen sehr ich jetzt viele Fragezeichen auftauchen.

Bitte haben Sie ein bisschen Geduld und machen wir einen Schritt nach dem anderen.

Manches wird sich mit der realen Nutzung der Web-Applikation klären, manche Informationen werden Sie noch von mir erhalten.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Information der Dienstgeberin – Corona; Aktuelle Personalinformation 23.12.2020

Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an alle Kindergarten- und Hortstandorte ausgesandt

Sehr geehrte MitarbeiterInnen, liebe Führungskräfte,

mit 17.12.2020 wurde die 3. Dienstrechts-Novelle 2020 im Wiener Landtag beschlossen (Kundmachung voraussichtlich Ende Dezember 2020). Seitens der MA 2 – Personalservice wurden dazu die wesentlichen Änderungen bzw. Neuerungen in Bezug auf die dienstrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhangt mit COVID-19 übermittelt:

  • Schutzmaßnahmen aufgrund Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe

Die Regelungen zum Schutz der COVID-19-Risikogruppe wurde zuletzt bis zum 31.12.2020 und mit Aussendung der MD bis 31.3.2021 verlängert. Angesicht der andauernden Pandemie wird die gesetzliche Grundlage und die entsprechende Verordnungsermächtigung des Magistrats nun bis 30.6.2021 verlängert.

Prinzipiell gilt nach Vorlage eines Risikogruppen-Attests folgende Regelung:

1.    Schutzmaßnahmen seitens der Dienstgeberin, die auch die Wegstrecken von und zur Arbeit beinhalten
2.    Homeoffice zu 100%
3.    Freistellung

Achtung: Die Vorlage eines COVID-19-Risiko-Attests beendet nicht einen andauernden Krankenstand (z. B. Langzeitkrankenstand). Eine Freistellung ist nur bei Vorliegen der Dienstfähigkeit der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters möglich. Weiters ist während einer aufrechten COVID-19-Risikogruppen-Freistellung kein Krankenstand möglich!

  • Anordnung des Verbrauchs von Resturlaubsansprüchen aus Vorjahren

Die Dienstgeberin ist durch die COVID-19-Dienstrechts-Novelle befugt, den Verbrauch von Resturlaubsansprüchen aus Vorjahren im Umfang von maximal 80 Stunden (Teilzeit aliquot) anzuordnen. Auch diese Möglichkeit der Urlaubsanordnung von Seiten der Dienstgeberin wird ebenfalls bis 30.6.2021 verlängert.


Die genannten Änderungen treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem FB Personalmanagement für Fragen gerne unterstützend zur Verfügung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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