Aktualisierte Verordnung & Abholung der Gurgeltests

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

im aktuellen Newsletter 35/2021 informiert die MA11 über folgende neue Regelungen:

Punkt 1: 3. Novelle der Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021 – in Kraft ab 1.9.2021

Alle MITARBEITER*INNEN in elementaren Bildungseinrichtungen haben der Standort-Leitung den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzuweisen.

Dieser Nachweis ist durch die 3Ggenesen, getestet, geimpft möglich.

1. Nicht-geimpfte Mitarbeiter*innen müssen immer bei Dienstantritt einen gültigen negativen Test vorzeigen können.
Bitte beachten Sie die verkürzte Gültigkeitsdauer von PCR und AntiGen-Tests.
PCR-Test: 48 Stunden
AntiGen-Test: 24 Stunden

  • Wird einer der Nachweise vorgezeigt, muss
    • im Kinderdienst, im Kontakt mit den Kindern,
    • bei Kontakt mit Eltern und Standort-externen Personen und
    • bei Kontakt mit Kolleg*innen KEINE Maske getragen werden.
  • Sollte KEIN Test-Nachweis erbracht werden, gilt für den gesamten Aufenthalt im Kindergarten/Hort eine FFP2-Maskenpflicht (im Kontakt mit Kindern, Eltern, externen Personen und Kolleg*innen und auch im Freien).

Nicht-geimpfte Mitarbeiter*innen müssen mindestens 1x pro Woche ein PCR-Testergebnis vorzeigen (= Berufsgruppentestung)

2. Geimpfte und genesene Mitarbeiter*innen müssen zusätzlich zum Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr 1x in der Woche ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorlegen, das alle 7 Tage zu erneuern ist (= Berufsgruppentestung)

  • Wird einer der Nachweise vorgezeigt, muss
    • im Kinderdienst, im Kontakt mit den Kindern,
    • bei Kontakt mit Eltern und Standort-externen Personen und
    • bei Kontakt mit Kolleg*innen KEINE Maske getragen werden.
  • Sollte KEIN Nachweis erbracht werden, gilt für den gesamten Aufenthalt im Kindergarten/Hort eine FFP2-Maskenpflicht (im Kontakt mit Kindern, Eltern, externen Personen und Kolleg*innen und auch im Freien) bis ein gültiger PCR-Test vorliegt.

Für alle Mitarbeiter*innen gilt:

  • Auf ausreichend Abstand zu anderen erwachsenen Personen ist jedenfalls zu achten.
  • Das freiwillige Tragen von MNS oder FFP2-Maske ist weiterhin für alle Mitarbeiter*innen möglich.

BILDUNGSPARTNER*INNEN, EXTERNE PERSONEN

  • Beim Bringen und Abholen müssen abholberechtigte Personen zumindest einen MNS tragen.
  • Beim Betreten von elementaren Bildungseinrichtungen zum Zweck der Teilnahme an Zusammenkünften (Entwicklungsgespräch, Elternabend, Eingewöhnung, Besprechung,..) ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzuweisen.

Sollte KEIN Nachweise erbracht werden, gilt für den gesamten Aufenthalt im Kindergarten/Hort und im Freien eine FFP2-Maskenpflicht.

Mitarbeiter*innen der Zentrale/Verwaltung, Regionalleiter*Innen

Betreiber*Innen von elementaren Bildungseinrichtungen, bzw. deren Vertreter*innen haben ebenfalls den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr zu erbringen.
Betreten diese Personen einen Standort, müssen sie zusätzlich einen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 7 Tage ist. Wird der Nachweis nicht erbracht bzw. verfügen diese Personen nicht über einen zusätzlich PCR-Test, der nicht älter als 7 Tage ist, muss während der gesamten Dauer des Aufenthaltes in der Einrichtung eine FFP2-Maske getragen werden.

Überblick über die gültigen Nachweise für geimpfte, genesene und getestete Personen

ACHTUNG: Die sogenannten „Wohnzimmertests“ sind als Nachweis nicht gültig!

!!! Aufgrund der späten Übermittlung der Informationen zur neuen Verordnung gilt der 1.9.2021 als Übergangstag.
Ab 2.9.2021 sind die Regelungen verpflichtend einzuhalten !!!

Punkt 2: Abholung der Gurgeltests Montag bis Donnerstag

Aufgrund der geänderten Rechtslage und zur Erhöhung der Flexibilität bei der Abgabe der Tests für die Mitarbeiter*innen, insbesondere für die Teilzeitkräfte, können ab 1.9.2021 Gurgeltests in jedem Kindergarten/Hort von Montag – Donnerstag abgegeben werden.

Das heißt, Veloce fährt von Montag bis Donnerstag jeden Standort an und holt Tests ab. Die Abholzeit ist zwischen 9-16 Uhr.

Die Mitarbeiter*innen sind somit nicht mehr an einen bestimmten „Gurgeltag“ gebunden.

Sollten an einem Tag keine Test gemacht worden sein, ist dies NICHT extra bekanntzugeben.

ACHTUNG für die Standorte, die bisher Freitag den Abholtag hatten => Bitte diese Woche (KW 35) schon Mittwoch oder Donnerstag die Testung durchführen.

Für jede*n Mitarbeiter*in stehen weiterhin 2 Gurgeltestkits pro Woche zur Verfügung.

Zum weiteren Schutz aller Mitarbeiter*innen, Kinder und Familien empfiehlt die Gesundheitsbehörde und auch die Dienstgeberin dringlich geimpften Personen bzw. genesenen Personen 2x wöchentlich zu testen.
Zur Erinnerung: Genesene Personen sollten auf Empfehlung der MA15 frühestens 3 Monate nach Erkrankung einen PCR-Test durchführen. Auf Wunsch ist eine Testung natürlich jederzeit möglich.

Wir empfehlen auch geimpften und genesenen Mitarbeiter*innen sich 2x wöchentlich am Standort testen zu lassen.

Die im Newsletter enthaltenen

  • Empfehlungen für die Organisation im pädagogischen Alltag sowie
  • die Hygienebestimmungen

werden aktuell noch ergänzt und ehestmöglich geschickt.

Bei Fragen können Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.

Bitte um Weitergabe der Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Standort, sowie auch an Bildungspartner*innen und externe Personen.

Danke an alle Mitarbeiter*innen für die umsichtige Umsetzung der Vorgehensweise und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen. So schützen wir weiterhin uns selbst, die Kinder sowie alle unsere Mitmenschen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

September 2021 – Neuregelung betreffend Pflegefreistellung

Die Zeiten ändern sich ständig.
Dementsprechend müssen auch die Gesetze sehr oft an die Gegebenheiten und vor allem die aktuelle Realität angepasst werden.
Patchwork-Familien sind die neue Normalität und auch, dass ein Elternteil getrennt von seinem Kind lebt, ist längst keine Seltenheit mehr.
Seit Juli 2013 gilt daher, auf Intervention der younion_Die Daseinsgewerkschaft, die Inanspruchnahme der Pflegefreistellung auch für Bedienstete die nicht im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind leben.  (Aussendung Juli 2013)

Nun ist der younion_Die Daseinsgewerkschaft ein weiterer Meilenstein gelungen. Die meisten von uns wissen wahrscheinlich aus Erfahrung, dass sich Erkrankungen unserer Kinder nicht nach gesetzlich eingeschränkten Zeiträumen richten und dass es deshalb durchaus sein kann, dass eine durchgehende Pflegefreistellung von mehr als einer Arbeitswoche erforderlich ist.

Die Dienstgeberin hat nun auf die angeregten Änderungen reagiert und das Gesetz an die Realität, im Sinne der Bediensteten angepasst:
Die Begrenzung auf fünf Arbeitstage pro Anlassfall entfällt. Somit kann die zweite Woche der Pflegefreistellung bei Kindern die das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sehr flexibel und den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechend in Anspruch genommen werden.

Auch die Inanspruchnahme der Pflegefreistellung für erkrankte Kinder mit Behinderung, ist nun insgesamt 2 Arbeitswochen möglich, unabhängig vom Alter des Kindes, sofern für das Kind nachweislich eine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

11.08.2021 – Umgang mit bereits genehmigten Erholungsurlauben während Corona

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Kolleg*innen,

die MD-PR hat im Juni 2021 festgestellt, dass

Kontaktpersonen (K1), die eine behördliche Absonderung erhielten, den innerhalb des Absonderungszeitraums liegenden Urlaub refundiert erhalten können.

Allerdings kann der Urlaub aber auf Wunsch der Mitarbeiter*in auch wie vereinbart konsumiert werden.

Betroffene Mitarbeiter*innen melden sich per Mail (dienstfreistellungen_covid19@ma10.wien.gv.at) mit dem Betreff „Urlaubsrefundierung“ im Fachbereich Personalmanagement, Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling und legen den Absonderungsbescheid bei.

Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter*innen über diese Regelung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

younion Sonderkonditionen vom 27.07.2021

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Viktor Gernot 
Nicht wahr?
Montag, 02.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion Karten: € 30,00 (Normalpreis € 45,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Comedy Hirten
Vergnügungspark – Pointen und Parodien im Prater
Sonntag, 08.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion Karten: € 25,00 (Normalpreis €45,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Gernot Kulis, Omar Sarsam, Stefan Haider,
den Kernölamazonen uvm.

Die Tafelrunde – ORFIII Sommerspecial
Montag, 16.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion Karten: € 20,00 
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Caroline Athanasiadis
Tzatziki im 3/4 Takt
MIttwoch, 18.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion Karten: € 20,00 
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Mord in der Wurlitzergasse
Stegreif Klassik
Samstag, 21.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Tschauner Bühne, Maroltingergasse 43, 1160 Wien
Preis für Mitglieder der younion Karten: € 18,00 
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Wikimu
August & Augustin – Zirkusmusical
Sonntag, 22.08.2021, Beginn: 10.00 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion
Erwachsenenkarten in der KAT I: € 15,00 (Normalpreis € 20,00)
Kinderkarten bis 12 Jahre: € 10,00 (Normalpreis € 15,00)

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 Wiener Wahnsinn
I bin vorn dabei… beim deppert sein!
Dienstag, 24.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien

Preis für Mitglieder der younion: € 25,00 (Normalpreis € 35,00)
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Eleanor Shanley & Mike Hanrahan/High Time
21st Celtic Spring Festival
Dienstag, 24.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Metropol/Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 21,00 (Normalpreis € 26,00)
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Roland Düringer
Freier Lauf
Mittwoch, 25.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien

Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
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Ulli Bäer mit Ulli Winter & Herbert Novacek
Georg Danzer und vieles mehr
Mittwoch, 25.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Metropol/Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00 (Normalpreis € 25,00)
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Kernölamazonen & Band
Heppi Peppi
Donnerstag, 26.08.2021, Beginn 19.30 Uhr
Freitag, 27.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion Karten: € 25,00 
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Salon Pitzelberger
Stegreif Klassik
Freitag, 27.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Tschauner Bühne, Maroltingergasse 43, 1160 Wien
Preis für Mitglieder der younion Karten: € 18,00 
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Gernot Kulis
Best of 20 Jahre Ö3-Callboy
Samstag, 28.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion Karten: € 25,00 (Normalpreis € 35,00) 
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
 Gernot Kranner
Pinocchio – Das Mitsing-Musical
Sonntag, 29.08.2021, Beginn: 10.00 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion
Erwachsenenkarten in der KAT I: € 15,00 (Normalpreis € 20,00)
Kinderkarten bis 12 Jahre: € 10,00 (Normalpreis € 15,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Birgit Denk & Die Novaks
Dienstag, 31.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
 Aida Loos
Filterloos
Mittwoch, 01.09.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Was ist der Unterschied zwischen der Überreihung und der Überstellung

Überstellung ist die Ernennung in eine andere Verwendungsgruppe

Beispiel: Assistent*innen wechseln nach 10 Jahren von Verwendungsgruppe 3 in die Verwendungsgruppe 3P.

Eine Überreihung ist die Ernennung in eine andere Bedienstetengruppe

Beispiel: Ein*e Pädagog*in wird zur Leitung überreiht. Die Verwendungsgruppe bleibt gleich.
Lediglich aufgrund der Zusatzausbildung, wird eine Dienstzulage ausbezahlt. Das gleiche gilt für die Überreihung zur*zum Sonderpädagog*in.

Juli 2021 – Fingernägel am Arbeitsplatz

Fingernägel am Arbeitsplatz

Aufgrund der Hygienerichtlinien des Marktamtes der Stadt Wien sind folgende wichtige Punkte beim Hantieren mit Lebensmitteln zu beachten:

  • Fingernägel dürfen nicht über die Fingerkuppe hinausragen
  • Gelnägel bzw. lackierte Nägel sind grundsätzlich nicht erlaubt/verboten

Diese Punkte werden von den kontrollierenden Behörden beachtet.

Laut einem Bericht der Arbeitsinspektion ist das Tragen von Einweghandschuhen über einen längeren Zeitraum nicht nur schädlich für die Haut, da keine kontinuierliche Austauschfunktion (Abgabe von Wärme und Feuchtigkeit) stattfindet, sondern aufgrund eines falschen Gefühls der hygienischen Sicherheit können die Einweghandschuhe einen höheren Anteil an Bakterien verursachen.

Die für die Lebensmittelaufsicht zuständige Behörde ist daher der Ansicht, dass das Tragen von Einweghandschuhen nicht empfohlen wird. Stattdessen verweist sie auf eine entsprechend gute Hygienepraxis durch Verwenden von Hilfsmitteln, wie Zangen und Gabeln und der regelmäßigen Reinigung und Desinfektion der Hände.

Aufgrund dieser Empfehlung hat auch die Stadt Wien beschlossen das Tragen von Handschuhen in Kindergartenküchen einzustellen.

Durch Gespräche mit der Dienstgeberin konnten wir folgenden Kompromiss erzielen:

Gelnägel bzw. lackierte Nägel dürfen getragen werden. Wichtig ist, dass die Nägel nicht über die Fingerkuppe hinausragen. Handschuhe müssen beim Hantieren mit Lebensmittel getragen und nach der Verwendung entsorgt werden.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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