Bei einem vorzeitigen Austritt oder der selbst entschiedenen Kündigung ist die*der Bedienstete für den Anspruch beim AMS für 1 Monat gesperrt.
Author: Daniel Granögger
Wird mir mein Resturlaub bei Kündigung ausbezahlt?
Innerhalb der Kündigungsfrist soll der Resturlaub verbraucht werden. Sollte dies nicht möglich sein, weil der Dienstbetrieb nicht aufrecht erhalten werden kann (es muss eine klare Begründung dafür geben), oder weil die*der Bedienstete einen sofortigen Austritt meldet, wird der Resturlaub in Form einer Urlaubsersatzleitung aliquot auf das Dienstende gesehen ausbezahlt.
WICHTIG: Wenn Sie unterjährig kündigen, informieren Sie sich in der Personalstelle über den aliquoten Anspruch Ihres Resturlaubes. Dieser kann sich nämlich, je nach Austrittsdatum, verändern.
Darf meine Leitung mich kurz nach einem MOG beurteilen?
Nein, zwischen einem MOG und einer MIB müssen mindesten 6 Monate liegen.
Ausnahme: steht eine Kündigung, seitens der Dienststelle, der*des Bediensteten im Raum und die MA2 braucht deshalb eine Beurteilung, darf diese mit Aktenvermerk, dass ein MOG stattgefunden hat, trotzdem stattfinden.
Haben wir das Recht auf eine Pause während der Dienstzeit?
Nach einer durchgängigen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Ruhepause von einer halben Stunde zu gewähren.
Diese kann auch in zweimal 15 Minuten oder dreimal 10 Minuten geteilt werden. Diese Vorgehensweise ist gesetzlich im Bedienstetenschutz geregelt.
Infos auch in unserer Aussendung vom Dezember 2022
Warum bekommen wir in den Stadt Wien Kindergärten keine Essensmarken, wie das restliche Magistrat?
Die Dienstgeberin stellt ALLEN Bediensteten die Möglichkeit zu einem verbilligten Mittagessen zu Verfügung. Essensmarken gibt es nur in den Bereichen, wo es keine Möglichkeit einer Kantine, Werksküche oder wie in der MA10, vergünstigtes Mittagessen durch die Lieferung von Smile, gibt.
Wichtig: Das vergünstigte Mittagessen (auch die Essensmarken) ist eine freiwillige Sozialleistung, zu der die Stadt Wien nicht verpflichtet wäre.
Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich ihn vor der Pension aufgrund von Krankheit nicht mehr antreten kann?
Regelung ab 1.1.2018 zur Anrechnung der Urlaubsersatzleistung auf den Ruhebezug
Wenn nach dem Ausscheiden aus dem Dienststand Anspruch auf Ruhebezug besteht und eine Urlaubsersatzleistung von mehr als 173 Stunden besteht, wird diese auf die ersten zwei oder wenn sie für mehr als 346 Urlaubsstunden gebührt, auf die ersten drei Monate des Ruhestandes aufgeteilt. In jedem Monat gebührt dabei höchstens der Teil der Urlaubsersatzleistung von 173 Stunden. D.h. wenn Anspruch von Urlaubsersatzleistung besteht, gebührt der Ruhebezug nur für den übersteigenden Teil. Somit kann sich die Auszahlung des Ruhebezuges verschieben.
Urlaubsersatzleistung für Beamt*innen Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH
Wenn die Beamtin/der Beamte aus dem Dienst ausscheidet und wegen Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall den Erholungsurlaub nicht antreten kann, gebührt Ihr*Ihm eine Urlaubsersatzleistung. In die Bemessungsgrundlage der Urlausersatzleistung werden neben dem Monatsbezug die anteilige Sonderzahlung sowie die anrechenbaren ruhegenussfähigen Nebengebühren mit einbezogen.
Darf ich vor meinem Pensionsantritt meinen kompletten Resturlaub am Stück verbrauchen?
Rechtsanspruch darauf besteht keiner, allerdings wird der Resturlaub nur dann ausbezahlt, wenn gesundheitliche Gründe dem Urlaubsantritt entgegenstehen. Bis jetzt gab es in der MA10 diesbezüglich noch keine Probleme und der Urlaubsanspruch wurde immer am Stück gewährt.
Wann muss ich meine Pension beantragen?
Spätestens 4 Monate vor dem gewünschten Antrittsdatum ist der Antrag auf Versetzung
- in den Ruhestand (Beamt*innen) bzw.
- die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses unter Wahrung des Abfertigungsanspruchs (Vertragsbedienstete) im Dienstweg abzugeben.
Ab wann ist das gesetzliche Pensionsantrittsalter?
Bei Beamt*innen liegt das Regelpensionsalter bei 65 Jahren.
Bei Vertragsbediensteten liegt das Regelpensionsalter der Männer bei 65 Jahren, der Frauen bei derzeit 60 Jahren.
Ab 2024 wird das Pensionsalter der Frauen jedes Jahr um 6 Monate angehoben, bis sie schlussendlich im Jahr 2033 auch ein Regelpensionsalter von 65 Jahren haben.
Von welcher Stelle erhalte ich meinen Pensionsbezug?
Bei Beamt*innen ist die auszahlende Stelle, wie auch zuvor, die Stadt Wien MA2.
Bei Vertragsbediensteten ist die auszahlende Stelle die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
