- Formular – Bekanntgabe des Interesses am Umstieg – an Ihrer zuständigen Personalstelle abgeben
- Ein genauer Umstiegstermin muss in der Mitteilung angegeben werden , damit Umstiegshindernisse bzw. die genaue dienst- und besoldungsrechtliche Stellung festgestellt werden können
- Die Personalstelle prüft und gibt Rückmeldung ob die Umstiegsvoraussetzungen erfüllt werden. Auch wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, erhält die*der Bedienstete eine Rückmeldung.
- Wenn die Umstiegsvoraussetzungen erfüllt werden, muss ein zweites Formular zur Anrechnung von berufseinschlägigen und gleichwertigen Tätigkeiten von der Bediensteten/ dem Bediensteten ausgefüllt werden und gegebenfalls mit Nachweisen (z.B. Dienstzeugnis) belegt werden. Dieses muss innerhalb von 3 Monaten ab Erhalt des Schreibens – Erfüllung der Umstiegsvoraussetzungen – wieder der zugehörigen Personalstelle abgegeben werden. Diese beurteilt die bekannt gegebenen Tätigkeiten auf Berufseinschlägigkeit und Gleichwertigkeit und ermittelt somit die anrechenbaren (Vor-) Dienstzeiten.
- Erst wenn Ihre Personalstelle die anrechenbaren (Vor-)Dienstzeiten ermittelt hat, kann die MA 2 eine schriftliche Information erstellen, in der die neue besoldungsrechtliche Stellung, sowie die vorgesehenen Rechtsfolgen und Modalitäten des Umstieges festgehalten sind.
- Innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der schriftlichen Information der Dienstgeberin, muss die eigentliche „Umstiegserklärung“ inklusive der „Information der Dienstgeberin“ bei der MA 2 – Personalservice oder der Personalstelle unterfertigt einlangen (Eingangsstempel beachten).
- Unterfertigt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter die Umstiegserklärung sowie die schriftliche Information der Dienstgeberin, akzeptiert sie*er (vollständig!) die festgehaltenen Rechtsfolgen, diese sind auch nicht verhandelbar! Sollte die Erklärung mit Bedingungen oder Änderungen versehen werden sind diese unwirksam und der Umstieg kann zum gewünschten Termin nicht erfolgen.
- Die wirksame, abgegebene Umstiegserklärung kann nicht mehr widerrufen werden!
- Unterfertigt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter die Umstiegserklärung nicht, erfolgt auch kein Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz.
Author: Daniel Granögger
Was sind beim Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz die wesentlichen Änderungen?
- andere Gehaltsansätze
- Bezahlung nach Tätigkeit, einer Modellstelle zugeordnet
- keine Nebengebühren mehr, nur noch wenige Vergütungen (z.B. Mehrdienstleistungen)
- Umreihungen, Höherreihungen, Rückreihungen möglich, wenn sich die Tätigkeit ändert
- kein Pragmatikum
- Erholungsurlaub höchstens 6 Wochen
- Erholungsurlaub abhängig von den Lebensjahren und der Dienstzeit bei der Stadt Wien
- keine Samstagsregelung mehr
- sonstige Karenzurlaube für maximal 3 Jahre insgesamt vorgesehen
- Keine Sonderverträge mehr
- Ausbildung nicht zwingend erforderlich
- Sonstiger Karenzurlaub nur noch 3 Jahre
- Kein Karenzurlaub mehr im öffentlichen Interesse
- Alle Karenzurlaube hemmen den Lauf der Dienstzeit zu Gänze außer Elternkarenzurlaub
- Höhere Einstiegsgehälter, flachere Gehaltskurve
- Gehaltssprünge nicht mehr alle 2 Jahre
- Gehaltssprünge nicht immer mit einem monetären Zuwachs
- Ausgleichszahlung schon während der probeweisen Verwendung
- Michverwendung möglich
- Dienstbeurteilung “entspricht” oder “entspricht nicht”
- Keine damit verbundene Leistungszulage mehr
- Sonderzahlungen = durchschnittlicher Monatsbezug des Kalenderhalbjahres
- Mehrstundenvergütung 1/173 der Summe des Gehalts
- Vergütung für die ständige Stellvertretung
Wechsle ich mit dem Umstieg automatisch in die KFA?
Nein, jede*r Bedienstete bleibt bei der Krankenkasse versichert, wo sie*er auch zum Zeitpunkt des Umstieges versichert war. Durch den Umstieg wird das Dienstverhältnis nämlich lediglich geändert und nach dem Wiener Bedienstetengesetz fortgesetzt.
Kann ich meinen bestehenden Urlaub nach dem Umstieg einfach mitnehmen?
Im Wiener Bedienstetengesetz ist ein maximales jährliches Urlaubsausmaß von 240 Stunden (30 Tage) vorgesehen. Dieses ist abhängig vom Lebensalter und der Dienstzeit zur Stadt Wien.
Basis => 200 Stunden (25 Tage)
Lebensalter 33 und Dienstzeit 5 Jahre => 216 Stunden (27 Tage)
Lebensalter 43 und Dienstzeit 10 Jahre => 240 Stunden (30 Tage)
Bspl.: Eine Vertragsbedienstete/ ein Vertragsbediensteter mit Dienstanstellung am 1.Okober 2015 möchte mit 1.September 2021 umsteigen. Aufgrund des Lebensalters von 43 Jahren hat sie/er bereits einen erhöhten Urlaubanspruch von 240 Stunden, erfüllt jedoch zum Zeitpunkt des Umstiegs das Ausmaß laut Wiener Bedienstetengesetz von 10 Jahre Dienstzeit nicht. Somit verringert sich das Urlaubsausmaß ab dem nächstfolgenden Kalenderjahr auf 216 Stunden, bis zum Erreichen der 10jährigen Dienstzeit, also bis zum Jahr 2025.
Der nicht verfallene Resturlaub vergangener Jahre, sowie der aktuelle Jahresurlaub, bleiben im Umstiegsjahr erhalten. Wird der Umstiegstermin mit 1.1. festgesetzt gilt sofort das „neue“ Urlaubsausmaß, da ein gesamtes Kalenderjahr herangezogen wird.
Gibt es eine Frist für die Möglichkeit des Umstiegs?
Nein, der Umstieg ist unbefristet möglich. Sie können jedoch nur einmal umsteigen und danach nicht mehr in Ihr altes Dienst- und Besoldungsrecht zurück.
Kann ich als Bedienstete/ Bediensteter zum Umstieg gezwungen werden?
Nein, der Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz ist nur auf Antrag der*des Bediensteten möglich, im Prinzip der Freiwilligkeit.
Wann muss ich mein Interesse am Umstieg bekannt geben?
Spätestens 3 Monate vor geplantem Wirksamkeitsbeginn.
Ausnahme: möchte jemand mit 1. April, 1. Mai oder 1. Juni 2021 umsteigen ist das nur möglich, wenn der Antrag bis spätestens 30. Juni 2021 bei der Dienstgeberin einlangt. Der Umstieg wird dann rückwirkend veranlasst. (Formular – Bekanntgabe des Interesses am Umstieg)
Der Umstieg kann immer nur zum Monatsersten erfolgen.
Welche Bediensteten können einen Gesprächstermin bezüglich Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz in Anspruch nehmen?
Nur Gewerkschaftsmitglieder die bereits die schriftliche Information der Dienstgeberin erhalten haben können einen Termin vereinbaren.
Ergänzende Informationen zu COVID-19-Impfung
Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Standorte der Stadt Wien Kindergärten gesendet
Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Impftermine sind Montag bis Sonntag zwischen 7:00 – 18:30 Uhr wählbar und finden im Austria Center Vienna (22., Bruno-Kreisky-Platz 1) statt.
Nach Möglichkeit sollten Sie Ihren persönlichen Impftermin außerhalb der anwesenheitspflichtigen Dienstzeit wählen. Ist dies nicht möglich, kann der Termin unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Betriebs auch in der Dienstzeit stattfinden, z.B. unter Nutzung von Randstunden.
Es dürfen keine Mehrstunden aufgrund des Impftermins anfallen. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit des Diensttauschs.
Bitte beachten Sie bei der Koordination,
- dass es trotz eines fixen Termins zu Wartezeiten kommen kann.
- dass es wie bei jeder anderen Impfung zu einer Impfreaktion kommen kann.
Bitte stimmen Sie sich unbedingt mit der Standortleitung ab, um die Aufrechterhaltung des Betriebs sicherzustellen.
Ich bedanke mich bei Ihnen für die gute und durchdachte Organisation am Standort, mit der Sie MitarbeiterInnen die Teilnahme an der Impfung und gleichzeitig den pädagogischen Alltag für die Kinder ermöglichen.
Margit POLLAK
Julia FICHTL
Aktualisierung Vorgehensweise Erkrankung “mehrere Kinder einer Gruppe”
Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Standorte der Stadt Wien Kindergärten gesendet
Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,
nach Rücksprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde (MA15) wurde das Vorgehen bei mehreren positiv getesteten Kindern präzisiert.
Ab dem zweiten innerhalb von 10 Tagen positiv getesteten Kind derselben Gruppe werden die Kontaktpersonen (Kinder & Erwachsene) nicht mehr als K2, sondern als K1 eingestuft.
Das Vorgehen wurde in der grafischen Darstellung aktualisiert und auch ein entsprechender Elternbrief 1.3E abgespeichert.
Bei Fragen dazu werden Sie gerne von Ihrer zuständigen Regionalleitung unterstützt.
Margit POLLAK
Julia FICHTL