Dezember 2022 – Offene Fragen abgeklärt mit den Dienststellen MA10 und MA2

Darf ich als Assistent*in für den Weihnachtsurlaub wieder mehr als 24 Überstunden „sammeln“?

Nicht nur Assistent*innen, auch Assistenzpädagog*innen dürfen Überstunden sammeln, wenn nur noch wenige Urlaubstage übrig sind bzw. die Urlaubstage für den vereinbarten Erholungsurlaub nicht ausreichen. Die Übersicht hierüber hat die zuständige Standortleitung, die dementsprechend entscheidet, welche Mitarbeiter*innen betroffen sind.

Darf ich in den Weihnachtsferien am eigenen Standort arbeiten?

Nein, das ist nicht vorgesehen. Da mittlerweile nur noch Campusstandorte über die Weihnachtsferien geöffnet sind und diese sehr weitläufig sind, gibt es auch hier entsprechend viel an Arbeiten zu erledigen, wenn Kolleg*innen im Kinderdienst nicht benötigt werden. Auch Überstunden können in diesem Zeitraum nach Rücksprache leichter zurückgenommen werden.

Darf ich an meinem E-Tag zur abendlichen Teamsitzung gehen?

Freiwillig dürfen TZ-Mitarbeiter*innen an der abendlichen Teamsitzung teilnehmen, können jedoch nicht verpflichtet werden. E-Tage betreffen nur Teilzeitbeschäftigte, deshalb können hier keine Überstunden anfallen, sondern müssen im Diensttausch zurückgenommen werden. Da die Zeit der Sitzung innerhalb der Arbeitswoche ausgeglichen wird, ist diese auch am E-Tag als Arbeitszeit zu rechnen, weshalb Bedienstete hier am Weg zum Standort, auf dem Weg nachhause und auch währenddessen unfallversichert sind.

Darf ich in der Ruhepause (§ 61b W-BedSchG 1998) nun den Standort verlassen oder nicht?

Ja, das dürfen Sie. Natürlich immer unter Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. Seit der schriftlichen Information der Leiter*innensitzung von November 2021, hat sich weder rechtlich noch intern etwas verändert. Die Ruhepause, sowie die Zeit zur Essenseinnahme, ist bei der Stadt Wien bezahlte Arbeitszeit. Das bedeutet auch, dass bei einem Unfall z.B. am Weg zum Lebensmittelgeschäft, dieser als Arbeitsunfall/ Dienstunfall zählt.

Rechtliche Auszüge:

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – gilt für alle Vertragsbediensteten

ASVG §175 (2) Arbeitsunfälle sind auch Unfälle, die sich ereignen:

7. auf einem Weg von der Arbeits– oder Ausbildungsstätte, den der Versicherte zurücklegt, um während der Arbeitszeit, einschließlich der in der Arbeitszeit liegenden gesetzlichen sowie kollektivvertraglich oder betrieblich vereinbarten Arbeitspausen, in der Nähe der Arbeits- oder Ausbildungsstätte oder in seiner Wohnung lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu befriedigen, anschließend auf dem Weg zurück zur Arbeits– oder Ausbildungsstätte sowie bei dieser Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse, sofern sie in der Nähe der Arbeits- oder Ausbildungsstätte, jedoch außerhalb der Wohnung des Versicherten erfolgt;

Unfallfürsorgegesetz 1967 – gilt für alle Beamt*innen

UFG §2 10.Dienstunfall: ein Unfall, der sich ereignet

n) auf einem Weg vom Ort der Dienstverrichtung, den der Beamte zurücklegt, um während der Arbeitszeit, einschließlich der in der Arbeitszeit liegenden Arbeitspausen, in der Nähe des Ortes der Dienstverrichtung oder im ständigen Aufenthaltsort (in der Unterkunft) lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu befriedigen, anschließend auf dem Weg zurück zum Ort der Dienstverrichtung sowie bei dieser Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse, sofern sie in der Nähe des Ortes der Dienstverrichtung, jedoch außerhalb des ständigen Aufenthaltsortes (der Unterkunft) des Beamten erfolgt;

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Hauptgruppe 1 – Abschluss der Gehaltsverhandlungen 2023!

Mail der Hauptgruppe1 vom 23.11.2022

Liebe Kolleg*innen,

Die Löhne und Gehälter werden mit 1.1.2023 um 7,15 % und mindestens um 170 Euro erhöht.

Das ergibt bei kleinen Einkommen bis zu +9,41%.

Die Zulagen und Nebengebühren werden um 7,32 % erhöht.

Das Ergebnis konnte heute Früh mit Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner erzielt werden.

Dieser Abschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien und gilt für 12 Monate.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

23.11.2022_Corona | aktuelle Info Reiserückkehr bzw. Urlaubsbeantragung

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in

gemäß der aktuell gültigen der COVID-19-Einreiseverordnung sind derzeit keine Staaten mit sehr hohem epidemiologischem Risiko angeführt.

Für Reiserückkehrer*innen bestehen somit aktuell keine besonderen Vorkehrungen bzw. Quarantänebestimmungen.

Die Mitarbeiter*innen müssen daher ab sofort keine Angabe zu Urlaubsadresse und Dauer des Aufenthalts außerhalb des Wohnsitzes mehr eintragen.

Der entsprechende Erlass MDPRGDL-209332/2020 wird zeitnah aufgehoben.

Bitte bringen Sie diese Info allen Mitarbeiter*innen zur Kenntnis.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

FSG-Frauen „Kinder-Weihnachtsaktion: Kolleg*innen für Kolleg*innen“

FSG-Frauen
„Kinder-Weihnachtsaktion: Kolleg*innen für Kolleg*innen“

Trotz unermüdlichem Aufzeigen der Gewerkschaften über mögliche Maßnahmen gegen die Teuerungen, sind keine nachhaltigen Entlastungen seitens der Bundesregierung in Sicht! Die Teuerungen halten an und viele Kolleg*innen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen!

Die FSG-Frauenabteilung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft ruft deshalb zur Sachspenden „Kinder-Weihnachtsaktion: Kolleg*innen für Kolleg*innen“ auf.

All jene Kolleg*innen, die gebrauchte, aber gut erhaltene Artikel gerne an Kolleg*innen weitergeben möchten, können diese vom
7.11.2022 – inkl. 6.12.2022
in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft (Infocenter)
zu folgenden Zeiten abgeben:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 14:00 Uhr

Abgabe: younion Infocenter, Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
(U2 Schottentor, Aufgang Hohenstaufengasse – Ausgang Liechtensteinstraße)

Am Freitag, 2.12.2022 ist das younion Infocenter geschlossen!

Gesammelt wird:
Kinder-Winterbekleidung (Größen: 86 – 164)
UND Spielzeug (z.B. Brettspiele, Puppen, Spielzeugautos,
Lego, Playmobil, etc.) für ALLE Altersstufen!

Wir bitten nur Artikel zu bringen, die gewaschen und gereinigt sind!

Die Ausgabe der gesammelten Artikel erfolgt am 9.12. und 10.12.2022 in der younion Hall. Es wird ein gesondertes Mail bezüglicher der genauen Zeiten erfolgen. Wir bitten jetzt schon Kolleg*innen, die Unterstützung benötigen, über die Ausgabe der Sachspendenaktion zu informieren! Sollten Sachspenden bei der Ausgabe übrigbleiben, werden diese an auserwählte Organisationen weitergegeben.

younion _ Die Daseinsgewerkschaft
FSG-Frauenabteilung

E-Mail: fsg-frauen@younion.at
http://www.younion-fsg.at

younion Sonderkonditionen vom 27.10.2022

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

windeltorte
© Windeltorte  

Windeltorte
Für die Mitglieder gibt es folgende Angebote:
-10% Vergünstigung auf Windeltorten im Online-Shop.
Den Gutscheincode finden angemeldete Mitglieder in den Downloads.

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Caroline20Athanasiadis 1
© CasaNova Vienna  

Caroline Athanasiadis
„Tzatziki im 3/4 Takt”
Matinee und Abendvorstellung

Sonntag, 13.11.2022, Beginn: 11.00 Uhr
Sonntag, 13.11.2022, Beginn: 19.30 Uhr

CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
NEU!!! – Matinee-Sammelpass 4+1 GRATIS
Besuche 4 Matineen und erhalte eine Freikarte für eine Matinee deiner Wahl!

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© CasaNova Vienna  

Kernölamazonen
“Sexbomb forever”

Mittwoch, 16.11.2022, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00 
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WIR4
© Wiener Metropol  

WIR4
“Das Beste von Austria 3”
Donnerstag, 17.11.2022, Beginn: 20.00 Uhr
Wiener Metropol, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion: KAT C € 19,00
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Puttin20on20the20Ritz
© Das Vindobona  

Puttin´on the Ritz
“Burlesque & Variety Dinnershow”
Donnerstag, 17.11.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien 
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 85,00 Incl 3Gang Menü
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Hot20Pants20Road20Club
© Wiener Metropol  

Hot Pants Road Club
“30th Anniversay Show”
Freitag, 18.11.2022, Beginn: 20.00 Uhr
Wiener Metropol, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion: Stehplätze € 26,00
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Der20Jazz20Brunch Viktor20Gernot 1
© CasaNova Vienna  

Der Jazz Brunch mit den Best Friends
„Die Best Friends von Viktor Gernot”
Matinee

Samstag, 19.11.2022, Beginn: 11.00 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
NEU!!! – Matinee-Sammelpass 4+1 GRATIS
Besuche 4 Matineen und erhalte eine Freikarte für eine Matinee deiner Wahl!

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Eva20Maria20Marold
© CasaNova Vienna  

Eva Maria Marold
„Vielseitig desinteressiert”
Matinee

Sonntag, 20.11.2022, Beginn: 11.00 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
NEU!!! – Matinee-Sammelpass 4+1 GRATIS
Besuche 4 Matineen und erhalte eine Freikarte für eine Matinee deiner Wahl!

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Stefan20Haider
© CasaNova Vienna  

Stefan Haider
“Sing Halleluja!”

Sonntag, 20.11.2022, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
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© CasaNova Vienna  

Gernot Kulis
„Best of 20 Jahre Ö3-Callboy”

Dienstag, 22.11.2022, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
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Lydia20Prenner
© CasaNova Vienna  

Lydia Prenner-Kasper
„Damenspitzerl”

Mittwoch, 23.11.2022, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Kostenlose Influenza-Schutzimpfaktion

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Kolleg*innen,

auch heuer gibt es in Wien wieder die kostenlose Influenza-Schutzimpfaktion (Grippeimpfung).

Alle Personen, die ihren Lebens-, Ausbildungs- oder Arbeitsmittelpunkt in Wien haben, können sich impfen lassen.

Somit haben alle Mitarbeiter*innen der Stadt Wien – Kindergärten (also auch jene, die nicht in Wien wohnen) die Möglichkeit, diese Impfung in Wien in Anspruch zu nehmen.

Die Impfung kann nach Maßgabe des Dienstbetriebes auch während der Dienstzeit erfolgen, jedoch muss jene Impfstelle aufgesucht werden, bei der der dienstliche Ausfall nur sehr gering ist.

  • Impfmöglichkeit 1 à IMPFZENTREN DES GESUNDHEITSDIENSTES
    Alle Infos, Orte, Impfzeiten, Terminbuchung finden Sie unter https://impfservice.wien/influenza/.
    Eine Terminbuchung ist ab 24. Oktober 2022 möglich.
  • Impfmöglichkeit 2 à BETRIEBSÄRZT*INNEN IM MAGISTRAT
    Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Influenza-Schutzimpfung in den Betriebsambulanzen im Magistrat zu erhalten.
    Für die Grippeimpfung der Betriebsambulanzen ist an den genannten Tagen KEINE Terminvereinbarung notwendig! 
    Eine Rückmeldung an das Referat Berufliche Gesundheitsförderung ist nicht erforderlich.

    Für allfällige Fragen wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:

Dr.in Karin HEINRICH, MSc
Dr.in Larissa SZAMEIT-JECKL
Telefon: 4000-85551

DGKS Doris KALTENBERGER
Telefon: 4000-85550 oder 4000-71165

Organisatorischer Hinweis: 
Bitte nützen Sie nach Möglichkeit auch die Folge-und Nachmittagstermine, da erfahrungsgemäß der 1. Impftermin in der Früh gut besucht ist und mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Erforderliche Unterlagen in den Betriebsambulanzen:

Dienstausweis oder – falls kein Dienstausweis vorhanden – eine Bestätigung der Dienststelle

FFP2-Maske!!

Bitte nehmen Sie das Angebot der kostenlosen Schutzimpfung gegen Grippe in Anspruch und kommen Sie gesund und fit durch die kalte Jahreszeit.

Das BGF-Team wünscht Ihnen alles Gute!

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Richtigstellung unserer Aussendung zum Reformationstag

Aufgrund der vielen unterschiedlichen Auffassungen in verschiedenen Dienststellen haben wir für Sie noch einmal eingehend recherchiert.

Das Team von SoFair steht zu seinem Wort, Falschmeldungen zu berichtigen und deshalb dürfen wir Ihnen mitteilen, dass sich unsere letzte Aussendung zum Reformationstag (Mail vom 17.10.2022) als falsch herausgestellt hat.

Richtigstellung:

Der Reformationstag (31.10.) gilt für städtische Bedienstete mit evangelischem Religionsbekenntnis weiterhin als dienstfreier Tag.

Dienstrechtliche Erklärung:

Im Erlass der Magistratsdirektion vom 4. September 1998, ist festgehalten, dass für Angehörige einzelner Religionsgesellschaften aufgrund von Beschlüssen des Stadtsenates bestimmte Festtage als dienstfrei zu gelten haben.

Dazu gehört der 31. Oktober (Reformationsfest für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB und der Methodistenkirche sowie der Versöhnungstag für Angehörige der israelitischen Religionsgesellschaft).

Im Erlass der Magistratsdirektion vom 4. April 2019 wurde festgehalten, dass der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Methodistenkirche entfällt.

Entgegen des gesetzlichen Urteils, wo diese bestimmten Festtage als „persönliche Feiertage“ zu nutzen sind, wurde der Erlass der MD vom 4.September 1998 jedoch nicht aufgehoben, weshalb der 31.10. weiterhin als dienstfreier Tag für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB und der Methodistenkirche gilt.

Das Team von SoFair entschuldigt sich für entstandene Unannehmlichkeiten und steht Ihnen selbstverständlich für Fragen zur Verfügung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Spendenaktion für Marcel Trinkler (MA68)

Am 15.9.2022 haben Michelle und ihre Kinder Tobias (2 Jahre) und Laura (5 Monate) ihren geliebten Partner und Vater Marcel völlig überraschend aufgrund einer spontanen Hirnblutung verloren. Durch diesen Verlust steht Michelle jetzt auch vor großen finanziellen Problemen.

Die Musiker*innen „Alle Achtung, “Edmund“ und „Kreis.U.Quer“ werden ihre größten Hits singen. „Magda Leeb“ und „Gregor Seberg“ werden durch den Abend führen und Ausschnitte aus ihrem Kabarett „Doppelbuchung“ spielen. Es wird eine Tombola sowie ein Buffet geben. Der Reinerlös des Abends kommt der Familie von Marcel zugute. Alle Künstler*innen verzichten auf ihre Gage.

Karten gibt es bei:

Veranstalter: Verein zur Förderung der Bediensteten der Berufsfeuerwehr Wien

Außerdem gibt es ein Spendenkonto, wo jeder so viel spenden kann wie er will:

Spendenkonto Personalvertretungsfonds
AT33 2011 1842 4007 8601
GIBAATWWXXX

Gerade in so schwierigen Zeiten sollten wir alle zusammenhalten!

Für Fragen könnt ihr euch gerne an die PV der MA68 wenden.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Oktober 2022 – Ist der Reformationstag (31.10.) dienstfrei?

Aufgrund der gehäuften Anfragen, hier ein kurzer Faktencheck:

Der Karfreitag war für die Angehörigen der protestantischen Kirchen sowie der Alt-Katholiken ein gesetzlich anerkannter Feiertag. Nach der Beschwerde eines konfessionslosen Arbeitnehmers, der diesen
nicht in Anspruch nehmen konnte, hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jedoch die Regelung auf.
2019 wurde dieser dann von der türkis-blauen Koalition durch den „persönlichen Feiertag“ ersetzt, ein Urlaubstag der einmal pro Kalenderjahr einseitig bestimmt werden kann und drei Monate im Voraus zu beantragen ist.

Bis dahin hatte auch der 31.10. – Reformationstag – für städtische Bedienstete mit evangelischem Religionsbekenntnis, als dienstfreier Tag zu gelten. Dies ging aus der Dienstordnung 1994 (DO) bzw. Vertragsbedienstetenordnung 1995 (VBO) hervor. Mit der gesetzlichen Einführung des „persönlichen Feiertags“ in die DO, VBO bzw. das W-BedG, verschwand auch diese Regelung. Es wird nun lediglich auf die geltende Rechtslage verwiesen, die dem
Feiertagsruhegesetz 1957 §1 zu entnehmen ist.

Resultat! Trotz seiner großen Bedeutung für den Protestantismus ist der Reformationstag in Österreich kein gesetzlicher Feiertag und deshalb nicht dienstfrei, außer es wird ein Urlaubstag konsumiert.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

14.10.2022_Corona | Dringende Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken, Sonderbetreuungszeit, Risikofreistellung

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

die Zahlen der Neuinfektionen steigen in Österreich und auch in Wien wieder. Wien wurde von der Corona-Kommission zuletzt mit sehr hohem Risiko (= ROT) bewertet.
Daher wird zum Schutz der Mitarbeiter*innen aus infektionsepidemiologischer Sicht das Tragen von FFP2-Schutzmasken dringend empfohlen.
Diese Empfehlung gilt im Besonderen dort, wo Mitarbeiter*innen verschiedener Gruppen aufeinandertreffen, also außerhalb der Gruppenräume, bei Teambesprechungen, in Sammelgruppen, u.ä. sowie nach Auftreten von positiven Fällen.

Zum eigenen Schutz und um die pädagogische Arbeit in den nächsten Wochen so gut es geht zu gewährleisten, ersuche ich um Beachtung dieser Empfehlung.

Nützen Sie bitte weiterhin die Testmöglichkeiten am Standort, sowie in Teststationen und Apotheken.
Als Mitarbeiter*in in einer elementarpädagogischen Einrichtung haben Sie weiterhin die Möglichkeit uneingeschränkt zu testen.

Zusätzlich gibt es noch folgende weitere Informationen:

1. Ausweitung der Sonderbetreuung

In der Aussendung vom 22.09.2022 wurden Sie bereits darüber informiert, dass die Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für an Covid-19 erkrankte bzw. positiv getestete Kinder, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen auch für das Schuljahr 2022/2023 (5.9.2022 bis 1.7.2023) im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt wird.

NEU: Die Sonderbetreuung kann nun für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (vorher 12. Lebensjahr) in Anspruch genommen werden.

Als Nachweis für den Bedarf an Sonderbetreuung hat die*der Bedienstete der Personalstelle ehestmöglich Folgendes vorzulegen:

a) Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses des Kindes / des Menschen mit Behinderungen / der*des Pflegebedürftigen (in Kopie) bzw.
b) schriftliche Bestätigung einer coronabedingten (Teil-)Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung bzw. der Schule im Schuljahr 2022/2023
(für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)

Die Regeln für Bedienstete, die eine Betreuungspflicht für einen Menschen mit Behinderungen bzw. eine pflegebedürftige Person haben, bleiben aufrecht.

2. Risikogruppen 

Die Regelungen für Risikogruppen werden bis 31.12.2022 verlängert. Für laufende Risikofreistellungen ändert sich daher nichts.
Risikoatteste, die bisher noch nicht vorgelegt wurden (d.h. bisher ist noch keine Risikofreistellung erfolgt), sind an die*den zuständige*n Personalreferent*in zu übermitteln.Jene Bediensteten, die binnen zwei Wochen ab 17.10.2022 noch kein COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

Die Dienstgeberin hat zusätzlich die Möglichkeit, eine Bestätigung des COVID-19-Risikoattests durch eine Amtsärztin bzw. einen Amtsarzt zu verlangen. Der Anspruch auf Freistellung endet dann, wenn die von der Dienstgeberin verlangte Bestätigung des Attests nicht binnen 2 Wochen vorgelegt wird.

Bitte um Weiterleitung der Information an Ihre Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort.

Danke für Ihre Unterstützung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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