Die sogenannte Entgeltfortzahlung hängt von den Jahren der Dienstzugehörigkeit zur Stadt Wien ab.
| Länge der Entgeltfortzahlung bei einer Dienstzeit von | |
| weniger als 2 Jahren | sechs Wochen |
| ab 2 Jahren | neun Wochen |
| ab 3 Jahren | zwölf Wochen |
| ab 5 Jahren | vierzehn Wochen |
| ab 8 Jahren | sechzehn Wochen |
Bei einem Dienstunfall beträgt die Dauer der Entgeltfortzahlung 26 Wochen, unabhängig von der Dienstzeit.
Beamt*innen bekommen nach dieser Zeit ihr normales Grundgehalt von der MA2 weiterhin bezahlt. Vertragsbedienstete bekommen nach dieser Zeit Krankengeld von ihrem Sozialversicherungsträger.
