April 2024 – Jobticket in den Stadt Wien – Kindergärten

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Guten Tag,

der Fachbereich Personalmanagement, Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling informiert sie hiermit über das Jobticket:

Stichtag und Wirksamkeit des Jobtickets ist der 1.5.2024.


Mitarbeiter*innen

  •   ohne bestehender Jahreskarte kaufen sich eine Jahreskarte und erhalten die Kosten auf Antrag mit Nachweis des Kaufes über die Bezugsverrechnung refundiert,
  •   mit bestehender Jahreskarte wird die Restlaufzeit aliquot ebenfalls über die Bezugsverrechnung abgegolten.

Anspruchsberechtigt zum Bezug eines Jobtickets sind Mitarbeiter*innen, die

1. in einem aufrechten Lehr- oder Dienstverhältnis zur Stadt Wien stehen, welches unbefristet ist oder noch länger als fünf Monate dauert.

2. Anspruch entsteht ab dem 2. Monat des Lehr- oder Dienstverhältnisses (Beispiele).

3. Anspruch besteht auch während gerechtfertigter Abwesenheiten, die nicht länger als 3 Monate dauern.

Jobticket und Fahrscheine:

Fahrscheine sind ein Aufwandersatz. Aufwandersätze dürfen nur im entstandenen Ausmaß abgegolten werden.

Das heißt aber auch, dass keine Fahrscheine abgerechnet werden durften/dürfen, wenn Mitarbeiter*innen in Besitz einer Jahreskarte waren/sind.

Achtung: Ungerechtfertigt beanspruchte Aufwandersätze können bis zu einer Auflösung des Dienstverhältnisses führen!

Wichtig im Zusammenhang mit dem Jobticket und gleichzeitigem Bezug der Pendlerpauschale:

Die von der Stadt Wien getragenen Kosten für das Jobticket reduzieren ein in der Bezugsverrechnung berücksichtigtes Pendlerpauschale. Weitere Informationen dazu sind den FAQs zu entnehmen.

Details zu den steuerlichen Auswirkungen können wir – im Hinblick auf die Abhängigkeit von vielen verschiedenen Faktoren, die die jeweilige Steuergrundlage der Mitarbeiter*innen begründen – nur in einer Annäherung zur Verfügung stellen. Selbstverständlich steht es allen Anspruchsberechtigten frei, das Jobticket zu beantragen oder nicht.

Das Antragsformular finden Sie ab 2.5.2024 am public-Laufwerk unter: public_Personal/Jobticket.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Führungskraft bzw. die Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling.

Die MD-PR hat eine Sammlung einiger FAQs zusammengestellt. Diese werden laufend aktualisiert und erweitert.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
Skip to content