Sofair-Aussendung – Einseitige Anordnung I

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Die letzten Aussendungen der Dienststelle haben zu vielen Fragen geführt.
Wir haben die am häufigsten gestellten für Sie zusammengefasst.

Darf seit 04.05.2020 Urlaub einseitig angeordnet werden?

NEIN, es kann auf Resturlaub hingewiesen werden, doch eine
einseitige Anordnung ist noch nicht zulässig. Die Zustimmung der
MA ist zur Zeit noch notwendig.

Ab wann darf die Leitung Urlaub anordnen?

Ab dem Tag der Kundmachung des Landesgesetzblattes ist KEINE
Zustimmung der MA mehr notwendig – es ist täglich damit zu
rechnen, der genaue Tag ist aber derzeit nicht bekannt. Bei in Kraft
treten des Gesetzes werden Sie sofort von der Dienstgeberin
informiert.

Was passiert bis zur Kundmachung, wenn ich am Standort nicht
benötigt werde?

Die „Dienstfreistellung in Bereitschaft“ bleibt bis dahin aufrecht.

Für wen gilt die einseitige Urlaubsanordnung?

Für alle Bediensteten die nach der Kundmachung weiterhin am
Standort nicht benötigt werden.

Wieviel Urlaub darf mir angeordnet werden?

Bei einer Vollzeitkraft maximal 80 Stunden, also 2 Arbeitswochen.
Bei Teilzeitkräften werden diese Stunden laut Legende aliquotiert.
Ob dieses Ausmaß zur Gänze ausgeschöpft wird oder nur ein Teil
angeordnet wird, liegt im Ermessen der Leitung. Wenn ab 16.3.
bereits Urlaub konsumiert wurde, ist dieser für den Verbrauch der
max. 80 Stunden anzurechnen.

Was passiert wenn ich keinen Resturlaub mehr habe und trotzdem
am Standort noch nicht benötigt werde?

Es ist weiterhin eine Dienstfreistellung in Bereitschaft möglich, da
der aktuelle Urlaub von 2020 von der einseitigen Urlaubsanordnung
nicht betroffen ist.

Nach welchen Kriterien wird entschieden ob ich schon am Standort
benötigt werde?

Die Leitung beurteilt den Personalbedarf zur Aufrechterhaltung des
Dienstbetriebes anhand der gemeldeten Kinderanzahl. Ob und
welche KollegInnen tageweise oder wochenweise noch nicht benötigt
werden, liegt in ihrem Ermessen.

Darf mir meine Leitung ab der Kundmachung immer Urlaub
anordnen?

NEIN, Urlaub ist immer eine Vereinbarung zwischen dem/ der
Vorgesetzten und MA. Deshalb ist das Gesetz zur einseitigen
Urlaubsanordnung bis 31.12.2020 befristet und läuft dann aus.

Für Fragen stehen wir weiterhin gerne zur Verfügung.

Margit Pollak – 01/4000/83744 oder margit.pollak@wien.gv.at
Julia Fichtl – 01/4000/83739 oder julia.fichtl@wien.gv.at

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Krone-Artikel – Vor Öffnung: Sorge um „Kindergarten-Chaos“ wächst

ORIGINALARTIKEL: https://www.krone.at/2145368

Unterschiede bei der Maskenpflicht, Unterschiede bei der Gruppengröße, Unterschiede bei den Öffnungszeiten, Unterschiede bei den Hygienemaßnahmen – in Österreichs Kindergärten herrscht laut Gewerkschaft weiterhin Verwirrung und Verunsicherung, sowohl bei den Eltern als auch bei den Beschäftigten. Die Vertreter von younion sprachen am Mittwoch von einem „Kindergarten-Chaos“ und starteten eine Online-Umfrage, um sich einen besseren Überblick über die Situation der Betroffenen zu verschaffen. Die Ergebnisse will man kommende Woche präsentieren.Artikel teilen

Jedes Bundesland, jede Gemeinde, jeder Betreiber habe sein eigenes Maßnahmenpaket in der Corona-Krise geschürt, bringen die younion-Gewerkschafter ihre Kritik auf den Punkt. „Das hat bis jetzt so weit geführt, dass in der einen Gemeinde die Kinder beim Haupteingang von einer Kollegin mit Maskenpflicht empfangen werden, aber nur ein paar Kilometer weiter die Kinder so wie bisher in die Gruppe kommen, als wäre nie etwas gewesen“, schildert Judith Hintermeier, younion-Bundesfrauenreferentin.

Virus schert sich nicht um Landes- und Gemeindegrenzen
Zuvor hatten bereits die Vertreter des Berufsverbands ÖDKH das Fehlen eines klaren Plans bei den Kindergärten kritisiert. „Das sagt eigentlich der gesunde Menschenverstand, dass es hier einheitliche Regelungen braucht. Das Virus schert sich nicht um Landes- und Gemeindegrenzen, es braucht die besten, von ExpertInnen entwickelte Maßnahmen, um alle in den Kindergärten gleich gut zu schützen“, ist auch younion-Bundesfrauenvorsitzende Christa Hörmann von der Notwendigkeit eines landesweit gültigen Plans überzeugt.

„Das geht an der Realität vorbei und es droht dadurch völliges Chaos“, hatte am Dienstag bereits Oberösterreichs younion-Landesvorsitzende Christian Jedinger gegenüber der „Krone“ die Landes-Verordnung zur Öffnung der Kindergärten scharf kritisiert. Dort ist einerseits davon die Rede, dass die Kinderzahl reduziert werden soll und Kinder zu Hause betreut werden sollen. Andererseits wird schon im nächsten Absatz verordnet, dass für alle Kinder – unabhängig der Situation der Eltern – die Betreuungsangebote sicherzustellen und anzubieten sind.

Unterschiedliches Vorgehen in den Bundesländern
Wie ein Rundruf gezeigt hat, haben diverse Länder zusätzliche Empfehlungen zum Erlass des Bildungsministeriums bzw. den darauf basierenden Verordnungen gegeben. Generell angeraten wird das Vermeiden von Stauungen beim Eintreffen und Abholen der Kinder, dagegen wird auf verstärkte Reinigung von Räumlichkeiten und Gegenständen sowie das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln zur Eindämmung des Coronavirus gesetzt (Abstandhalten wo möglich, regelmäßiges Lüften, häufiges Händewaschen, Hustenetikette).

Um einen Überblick über das landesweite Kindergarten-Chaos zu bekommen, hat younion deshalb auch eine Online-Umfrage gestartet, die noch bis kommenden Dienstag läuft. „Ich kann aber jetzt schon sagen, dass Hunderte Beschäftigte aus dem Bereich der Elementarpädagogik und der Horte teilgenommen haben. Die Ergebnisse werden ein klarer Auftrag an die Politik sein!“, so Hintermeier.

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