Kann ich meinen bestehenden Urlaub nach dem Umstieg einfach mitnehmen?

Im Wiener Bedienstetengesetz ist ein maximales jährliches Urlaubsausmaß von 240 Stunden (30 Tage) vorgesehen. Dieses ist abhängig vom Lebensalter und der Dienstzeit zur Stadt Wien.

Basis => 200 Stunden (25 Tage)
Lebensalter 33 und Dienstzeit 5 Jahre => 216 Stunden (27 Tage)
Lebensalter 43 und Dienstzeit 10 Jahre => 240 Stunden (30 Tage)  

Bspl.: Eine Vertragsbedienstete/ ein Vertragsbediensteter mit Dienstanstellung am 1.Okober 2015 möchte mit 1.September 2021 umsteigen. Aufgrund des Lebensalters von 43 Jahren hat sie/er bereits einen erhöhten Urlaubanspruch von 240 Stunden, erfüllt jedoch zum Zeitpunkt des Umstiegs das Ausmaß laut Wiener Bedienstetengesetz von 10 Jahre Dienstzeit nicht. Somit verringert sich das Urlaubsausmaß ab dem nächstfolgenden Kalenderjahr auf 216 Stunden, bis zum Erreichen der 10jährigen Dienstzeit, also bis zum Jahr 2025.

Der nicht verfallene Resturlaub vergangener Jahre, sowie der aktuelle Jahresurlaub, bleiben im Umstiegsjahr erhalten. Wird der Umstiegstermin mit 1.1. festgesetzt gilt sofort das „neue“ Urlaubsausmaß, da ein gesamtes Kalenderjahr herangezogen wird.

Wann muss ich mein Interesse am Umstieg bekannt geben?

Spätestens 3 Monate vor geplantem Wirksamkeitsbeginn.  

Ausnahme: möchte jemand mit 1. April, 1. Mai oder 1. Juni 2021 umsteigen ist das nur möglich, wenn der Antrag bis spätestens 30. Juni 2021 bei der Dienstgeberin einlangt. Der Umstieg wird dann rückwirkend veranlasst. (Formular – Bekanntgabe des Interesses am Umstieg)  

Der Umstieg kann immer nur zum Monatsersten erfolgen.

Ergänzende Informationen zu COVID-19-Impfung

Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Standorte der Stadt Wien Kindergärten gesendet

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,  

Impftermine sind Montag bis Sonntag zwischen 7:00 – 18:30 Uhr wählbar und finden im Austria Center Vienna (22., Bruno-Kreisky-Platz 1) statt.
Nach Möglichkeit sollten Sie Ihren persönlichen Impftermin außerhalb der anwesenheitspflichtigen Dienstzeit wählen. Ist dies nicht möglich, kann der Termin unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Betriebs auch in der Dienstzeit stattfinden, z.B. unter Nutzung von Randstunden.
Es dürfen keine Mehrstunden aufgrund des Impftermins anfallen. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit des Diensttauschs.  

Bitte beachten Sie bei der Koordination,

  • dass es trotz eines fixen Termins zu Wartezeiten kommen kann.
  • dass es wie bei jeder anderen Impfung zu einer Impfreaktion kommen kann.  

Bitte stimmen Sie sich unbedingt mit der Standortleitung ab, um die Aufrechterhaltung des Betriebs sicherzustellen.  

Ich bedanke mich bei Ihnen für die gute und durchdachte Organisation am Standort, mit der Sie MitarbeiterInnen die Teilnahme an der Impfung und gleichzeitig den pädagogischen Alltag für die Kinder ermöglichen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aktualisierung Vorgehensweise Erkrankung “mehrere Kinder einer Gruppe”

Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Standorte der Stadt Wien Kindergärten gesendet

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,  

nach Rücksprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde (MA15) wurde das Vorgehen bei mehreren positiv getesteten Kindern präzisiert.

Ab dem zweiten innerhalb von 10 Tagen positiv getesteten Kind derselben Gruppe werden die Kontaktpersonen (Kinder & Erwachsene) nicht mehr als K2, sondern als K1 eingestuft.

Das Vorgehen wurde in der grafischen Darstellung aktualisiert und auch ein entsprechender Elternbrief 1.3E abgespeichert.

Bei Fragen dazu werden Sie gerne von Ihrer zuständigen Regionalleitung unterstützt.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Information zur Impfung

Die folgende Information wurde von der Dienstgeberin an alle Kindergarten- und Hortstandorte gesendet

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

es freut mich wirklich sehr, dass die Impfungen für MitarbeiterInnen in elementaren Bildungseinrichtungen ab der Kalenderwoche 9 (1.-7. März 2021) starten werden.

Die Leitungen sollten als sog. „ImpfkoordinatorIn für Ihren Standort“ ein Informationsschreiben der MA15 erhalten bzw. schon erhalten haben.

Um den Informationsfluss doppelt abzusichern, leite ich Ihnen den Newsletter der MA11, das Schreiben der MA15 sowie auch die notwendige Bestätigung enthält, weiter.

Alle MitarbeiterInnen, die geimpft werden wollen, benötigen zusätzlich zur bereits erfolgten Bedarfsmeldung eine aktuelle Vormerkung unter https://impfservice.wien/ bzw. telefonisch unter 1450.

Bitte informieren Sie alle MitarbeiterInnen umgehend über die weitere Vorgehensweise:

  • Schon vorregistriert? => Überprüfung der Vorregistrierung  – Angabe „Kategorie „Bildungspersonal/KindergartenpädagogInnen oder MitarbeiterInnen von Bildungseinrichtungen“
  • Noch nicht vorregistriert? => https://impfservice.wien/ bzw. telefonisch unter 1450.

Es ist uns bewusst, dass dieses Schreiben jetzt viele weitere Detailfragen auslöst.

Wir haben selbst noch nicht mehr Informationen und bitten Sie noch um etwas Geduld. Die MA15 wird weitere Informationen zur Verfügung stellen. Der erste wichtige Schritt zur Impfung ist jetzt einmal die korrekte Vorregistrierung bis 28.02.2021, 9 Uhr.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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