
Charlotte Joch
Funktion: Assistentin, Personalvertreterin, Gesundheitslotsin
HG1 Modecenterstraße 14
Block C, 5. Stock, 1030 Wien
01 4000 83907
charlotte.joch@wien.gv.at
Funktion: Assistentin, Personalvertreterin, Gesundheitslotsin
HG1 Modecenterstraße 14
Block C, 5. Stock, 1030 Wien
01 4000 83907
charlotte.joch@wien.gv.at
Funktion: Leiterin,
Referentin für Dienstrecht und Pensionen in der Hauptgruppe 1
HG1 Modecenterstraße 14
Block C, 5. Stock, 1030 Wien
01 4000 83739
julia.fichtl@wien.gv.at
Liebe Leiterinnen und liebe Leiter,
wie schon über Ihre zuständige Regionalleitung informiert, läuft der Zeitraum, in dem eine Freistellung von Bediensteten mit COVID-19-Risiko-Attest möglich ist, mit Ablauf des 31. Mai 2021 aus.
Die betroffenen MitarbeiterInnen müssen daher mit 1. Juni 2021 ihren Dienst im Kindergarten/Hort wieder antreten.
In vielen Fällen gibt es regelmäßigen Kontakt und es gab auch schon Gespräche über das mögliche weitere Vorgehen bzw. den Einsatz.
Alle betroffene MitarbeiterInnen werden jedenfalls aktuell vom Fachbereich Personalmanagement schriftlich (Brief per Post) benachrichtigt und um umgehende Kontaktaufnahme mit der zuständigen Regionalleitung ersucht, um mit dieser nun den tatsächlichen weiteren Einsatz ab 1.6.2021 zu besprechen. Angesichts des sehr knappen Zeitraums bis zum 1. Juni 2021 werden die Führungskräfte allerdings auch ersucht, aktiv ihre freigestellten MitarbeiterInnen zu kontaktieren, um die für die Rückkehr in den Dienst erforderlichen Maßnahmen treffen zu können.
RisikopatientInnen wurden bei der österreichweiten Impfstrategie priorisiert. Die Führungskräfte (Leitung bzw. Regionalleitung) werden bei Kontakt mit betroffenen MitarbeiterInnen ersucht, diese MitarbeiterInnen zu befragen, ob sie bereits geimpft sind. Alle MitarbeiterInnen – insbesondere RisikopatientInnen – sollen eindringlich auf das regelmäßige Testen hingewiesen werden. Dies kann zukünftig wie bei allen anderen MitarbeiterInnen im Rahmen der Berufsgruppentestung am Standort erfolgen
Der Dienstantritt bzw. eine allfällige weitere Absenz (z.B. Urlaub, o.ä) ist dann am 1.6.2021 von der Leitung an die zuständige PersonalreferentIn im Referat Personalverwaltung zu melden.
Angesichts der schwierigen und für viele MitarbeiterInnen oftmals auch persönlich sehr herausfordernden Zeiten stehen den MitarbeiterInnen nachfolgende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Bitte geben Sie diese Informationen an alle MitarbeiterInnen weiter.
Margit POLLAK
Julia FICHTL
Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
im aktuellen Newsletter (Anlagen: NF-und-Schule.pdf, Schreiben Trägereinrichtungen) hat uns die MA11 Informationen zur Öffnungsverordnung BGBl. II Nr. 214/2021, – gültig ab dem 19. Mai 2021 – zur Verfügung gestellt.
Alle MitarbeiterInnen in elementaren Bildungseinrichtungen haben auf Basis dieser neuen Verordnung der Leitung den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzuweisen.
Dieser Nachweis ist durch die „3Gs“ – „genesen“, „getestet“, „geimpft“ möglich.
Ergänzung zum Tragen von FFP2-Masken
Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr
Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der Verordnung gelten somit:
Testung: Testergebnisse sind für den Nachweis im beruflichen Kontext alle 7 Tage zu erneuern, unabhängig von der Dauer der Gültigkeit der einzelnen Tests. Das heißt, mindestens 1x testen pro Woche.
Der Nachweis ist für die Dauer von sieben Tagen bereitzuhalten.
Genesung bzw. Impfung: Ärztliche Bestätigung, Impfnachweis, Absonderungsbescheid sowie Antikörpertest gelten für den Nachweis im beruflichen Kontext für die jeweils angegebene Dauer (siehe Punkt 4-7) und sind für die Dauer der Geltung bereitzuhalten.
Gurgeltests an den Standorten (= Berufsgruppentestung)
Die zweimalige Testung pro Woche an den Standorten steht weiterhin allen MitarbeiterInnen zur Verfügung.
Zum weiteren Schutz aller MitarbeiterInnen, Kinder und Familien empfiehlt die Gesundheitsbehörde und auch die Dienstgeberin dringlich geimpften Personen bzw. genesenen Personen weiterhin regelmäßig an der Berufsgruppentestung teilzunehmen.
Zur Erinnerung: Genesene Personen sollten auf Empfehlung der MA15 frühestens 3 Monate nach Erkrankung einen PCR-Test durchführen. Auf Wunsch ist eine Testung natürlich jederzeit möglich.
In folgendem Informationsblatt sind Fragen zu Teambesprechungen, Festen, Ausflügen etc. zusammengefasst:
Die Maßnahmen zur Prävention von COVID-19 (Corona) wurden aktualisiert.
210517_Empfehlungen_Prävention_Corona.pdf
Bitte um Weiterleitung der Informationen an alle MitarbeiterInnen.
Bei weiteren Fragen unterstützt Sie Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.
Herzlichen Dank an Sie und Ihr Team
Margit POLLAK
Julia FICHTL
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Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
an den schulautonomen Tagen und in den Sommerferien ist es für Hortkinder/Kinder in der Freizeit am Campus nicht möglich, zuvor in der Schule einen Covid-19 Test durchzuführen.
Um einen möglichst sicheren Hortbesuch an diesen Tagen zu gestalten, müssen daher Hortkinder/Kinder in der Freizeit am Campus wie schon in den Osterferien am
ein negatives Testergebnis vorweisen.
Bitte informieren Sie die Eltern und Obsorgeberechtigten mit diesem Elternbrief über diese Maßnahme.
Um sicherzustellen, dass Eltern die Information erhalten haben, lassen Sie sich die Kenntnisnahme der Information bitte bestätigen.
Elternbrief_Hort_schulautonom_Sommer.pdf
Kinder, die am schulautonomen Tag bzw. am ersten Betreuungstag einer Woche alleine in den Hort/Campus kommen und kein negatives Testergebnis mithaben, können nicht betreut werden.
Kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend die Eltern/Obsorgeberechtigten.
Sobald ein Testergebnis vorliegt, kann ein Besuch im Hort/Campus-Freizeit stattfinden.
ACHTUNG: Diese Regelung gilt auch für die Freizeitbetreuung in den Sommerferien durch MitarbeiterInnen der MA10 an den Bildungscampus-Standorten!
Bei Fragen unterstützt Sie Ihre zuständige Regionalleitung.
Margit POLLAK
Julia FICHTL