younion Sonderkonditionen vom 20.07.2021

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

ZustC383C2A4nd 1 ©-Anfragen – Tschauner Bühne   Zuständ´ wie im alten Rom
Dienstag, 27.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Mittwoch, 28.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Mittwoch, 04.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Donnerstag, 05.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Tschauner Bühne, Maroltingergasse 43, 1160 Wien
Preis für Mitglieder der younion € 25,00 (Normalpreis € 35,00)
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Tschauner20Ahoi ©-Anfragen – Tschauner Bühne   Tschauner Ahoi!
Stegreif 2.0
Donnerstag, 29.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Freitag, 30.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Samstag, 31.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Sonntag, 01.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Tschauner Bühne, Maroltingergasse 43, 1160 Wien
Preis für Mitglieder der younion € 25,00 (Normalpreis € 35,00)
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4020Jahre20Hektiker 1 ©-Anfragen – Viktor Gernot´s Praterbühne   Die Hektiker 40 Jahre
Gibt´s Fragen?
Donnerstag, 05.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion KAT II € 25,00
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1020Jahre20Wir4 ©-Anfragen – Viktor Gernot´s Praterbühne   10 Jahre Wir4
Das Beste von Austria 3 u.v.m.
Dienstag, 10.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion KAT II € 25,00
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Nadja20Maleh ©-Anfragen – Viktor Gernot´s Praterbühne   Nadja Maleh
Best Of
Mittwoch, 11.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion € 20,00
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Lydia20Prenner Kasper ©-Anfragen – Viktor Gernot´s Praterbühne   Lydia Prenner-Kasper
Salon Lydia
Donnerstag, 12.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion KAT I € 25,00
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UNA20FEST20ITALIANA ©-Anfragen -Viktor Gernot´s Praterbühne   UNA FESTA ITALIANA mit Erik Arno,
Domenico Limardo & Band

Italo Flair Pur
Freitag, 13.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion KAT I € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Alexander20Goebel ©-Anfragen – Viktor Gernot´s Praterbühne   Alexander Goebel & Band
Let´s Dance!
Samstag, 14.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion KAT I € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Eva20Maria20Marold ©-Anfragen – Viktor Gernot´s Praterbühne   Eva Maria Marold
Vielseitig desinteressiert
Sonntag, 15.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion KAT I € 25,00
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ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Juli 2021 – Auslandsreisen

UPDATE Auslandsreisen 2021

Da wir wieder mitten in der Urlaubszeit sind und aktuell umliegende Länder ihre Einreisbestimmungen verschärfen bzw. die Inzidenzzahlen steigen, einige wichtige Fakten zur Erinnerung bei Auslandsreisen.

  • Die, seit 04.03.2020 befristete Meldepflicht der Urlaubsadresse ist noch immer aufrecht und bis auf Widerruf gültig.
  • Gelten keine gesundheitsbehördlichen Vorgaben für Rückreisende aus den betreffenden Gebieten, können die Bediensteten unmittelbar nach der Rückreise bzw. der Beendigung des Erholungsurlaubs den Dienst antreten. 

Derzeit geltende Bestimmungen (Juli 2021) des Bundesministeriums:

Einreise aus Staaten oder Gebieten mit geringem epidemiologischen Risiko (gültig seit 1. Juli 2021)

Die Einreise ist mit einem 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zulässig. Hat man keinen 3G-Nachweis, muss man sich registrieren und innerhalb von 24 Stunden einen Test durchführen.

Staaten oder Gebiete im Anlassfall immer aktuell nachlesen, da gehäuft Änderungen auftreten.

Einreise aus Staaten oder Gebieten mit geringem epidemiologischen Risiko (gültig seit 1. Juli 2021)

Die Einreise ist mit einem 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zulässig. Hat man keinen 3G-Nachweis, muss man sich registrieren und innerhalb von 24 Stunden einen Test durchführen.

Staaten oder Gebiete im Anlassfall immer aktuell nachlesen, da gehäuft Änderungen auftreten.

Einreise aus Virusvariantengebieten und -staaten (gültig seit 1. Juli 2021)

Die Einreise ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen unter anderem:

  • für österreichische Staatsbürger, für EU-/EWR-/Schweizer Bürger und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben;
  • für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsberechtigung in EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben;
  • für Schüler oder Studenten in Österreich;
  • für beruflich Reisende oder
  • für Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen einreisen.

Wenn eine Ausnahme vorliegt, muss man sich registrieren, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, aus der man sich frühestens am fünften Tag nach der Einreise freitesten kann.

Bei Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen oder zu zwingenden Gerichts- oder Behördenterminen einreisen, entfällt die Pflicht zur Quarantäne.

Staaten oder Gebiete im Anlassfall immer aktuell nachlesen, da gehäuft Änderungen auftreten.

Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten (gültig seit 1. Juli 2021)

Die Einreise ist mit einem 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zulässig. Zusätzlich muss man sich registrieren und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, aus der man sich frühestens am fünften Tag nach der Einreise freitesten kann.

Die Registrierungs- und Quarantänepflicht entfällt unter anderem

  • für beruflich Reisende;
  • für Pendler zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb oder zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners;
  • für vollständig Immunisierte, wenn 14 Tage seit der letzten für eine Vollimmunisierung notwendigen Impfdosis verstrichen sind, oder Genesene mit einer erhaltenen Teilimpfung, wenn seit der Impfung 14 Tage verstrichen sind;
  • für Minderjährige zwischen dem 12. und vollendeten 18. Lebensjahr, die in Begleitung von vollimmunisierten Personen einreisen; oder
  • für Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen einreisen.
Wir empfehlen deshalb am Tag der Abreise die aktuelle Reisewarnstufe des Zielortes, sowie die gesundheitsbehördlichen Vorgaben für die Ein- bzw. Ausreise nochmals auf der Internetseite des Bundesministeriums einzusehen. Speichern Sie diese Information per Screenshot oder drucken Sie die Seite mit Datum und Uhrzeit aus, um rechtlich abgesichert zu sein.

Reise & Aufenthalt – BMEIA, Außenministerium Österreich

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/coronavirus-covid-19-und-reisen/

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html

Dienstrechtliche Bestimmungen

  • Waren die gesundheitsbehördlichen Vorgaben bzw. die Reisewarnstufe 5 oder 6 zumindest die letzten 24 Stunden vor Reiseantritt bereits in Kraft muss bei Dienstverhinderung durch verpflichtende (Heim)- Quarantäne mobiles Arbeiten oder Erholungsurlaub/Zeitausgleich konsumiert werden. Ist beides nicht möglich besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch.

    Wenn eine Bedienstete bzw. ein Bediensteter während ihres bzw. seines Urlaubs in einem gefährdeten Gebiet an COVID-19 erkrankt, den sie bzw. er trotz aufrechter Reisewarnung des BMEIA mit Sicherheitsstufe 5 oder 6 angetreten hat oder wenn in einem solchen Gebiet eine bestimmte Vorsorgemaßnahme (Notstand, Quarantäne, Einschränkung der Verkehrsmittel) verhängt wird und die bzw. der Bedienstete deshalb nicht rechtzeitig nach Österreich zurückkehren kann, besteht kein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge bzw. der Nebengebühren, da dieses Risiko bewusst in Kauf genommen wurde.
  • Tritt während einer bereits angetretenen Reise für das Gebiet aufgrund des Coronavirus die Sicherheitsstufe 5 oder 6 laut BMEIA in Kraft, gelten aber keine gesundheitsbehördlichen Vorgaben für Rückreisende aus den betreffenden Gebieten, können die Bediensteten unmittelbar nach der Rückreise bzw. der Beendigung des Erholungsurlaubs den Dienst antreten. Sollten sich die Rückreisebestimmungen nach Österreich verändern, haben Bedienstete bei denen kein mobiles Arbeiten möglich ist, Anspruch auf Dienstfreistellung in der Zeit der verpflichteten (Heim-) Quarantäne sowie Entgeltfortzahlungsanspruch für eine Woche.

Zur Erinnerung – Sollten nach der Rückkehr Symptome auftauchen ist unbedingt die Telefonnummer 1450 anzurufen und den Anweisungen Folge zu leisten.

Erkrankungen an Covid-19 sind jedenfalls unverzüglich an den/die Vorgesetzte/n, dem Personalstelle zu melden.

Die behördlichen Schriftstücke sind über die/den Vorgesetzten raschest an die Personalstelle zu übermitteln, welche die Leitung unverzüglich informiert.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Änderung der Kontaktpersonenkategorie für Teilimmunisierte

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,  

die MA11 hat uns im aktuellen Newsletter (32/2021) (Anlage des Newsletters) über eine Änderung der Kategorisierung von Kontaktpersonen informiert.  

Aufgrund des Vorherrschens der Delta-Variante gelten teilimmunisierte Personen nicht mehr als ausreichend geschützt.
Dies bedeutet, dass seitens der Gesundheitsbehörde schon bei dem Verdacht des Vorliegens der Delta-Variante bei teilimmunisierten Personen – also Personen, die erst einen von mehreren vorgesehenen Impfstichen erhalten haben – von der Herabstufung von K1 auf K2 abzusehen ist. Teilimmunisierte Personen sind daher als K1-Personen zu kategorisieren und müssen sich in Heimquarantäne begeben.  

Diese Info wurde in der grafische Darstellung aktualisiert.

Bitte informieren Sie die Mitarbeiter*innen am Standort über diese Änderung und beachten sie diese bei der Erstellung der Kontaktlisten.  

Weiters hat die MA 11 einen Link zu Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen zur Corona-Schutzimpfung – vorerst zur internen Verwendung – übermittelt.
Corona-Schutzimpfung – Informationsmaterialien für vulnerable Gruppen    

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

younion Sonderkonditionen vom 13.07.2021

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Das Freudenhaus vom Liebhartsthal
Stegreif Klassik
Dienstag, 20.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Mittwoch, 21.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Tschauner Bühne, Marolitingergasse 43, 1160 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 18,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Markus Richter, Lilly Kugler-König,
Sarah Baum, Dennis Kozeluh, Susanne Seimel, Martin Enekel, Georg Hasenzagl,
Jürgen Kapaun

Tscharleys Tante Sing Along
Donnerstag, 22.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Freitag, 23.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr

Tschauner Bühne, Maroltingergasse 43, 1160 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 25,00 (Normalpreis € 35,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Robert Shumy & Band
feat. Anke Angel
Freitag, 23.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Schutzhaus Wasserwiese, Wasserwiesenweg 1, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 18,00 (Normalpreis € 20,00)
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Meine rosarote Hochzeit
Sonntag, 25.07.2021, Beginn: 19.00 Uhr
Samstag, 31.07.2021, Beginn: 19.00 Uhr
Freitag, 06.08.2021, Beginn: 20.00 Uhr
Samstag, 07.08.2021, Beginn: 16.00 Uhr
Sonntag, 08.08.2021, Beginn: 19.00 Uhr
Freitag, 20.08.2021, Beginn: 20.00 Uhr

Wachau Festspiele, Teisenhoferhof, Weißenkirchenstraße 177, 3610 Weißenkirchen
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 23,00 
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Ron Glaser & The King´s Men
ELVIS I SUCH A NIGHT
Mittwoch, 28.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Weingut Karl Lentner, Amtsstraße 44, 1210 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 18,00 (Normalpreis € 21,00)
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Freinderlwirtschaft
Mittwoch, 11.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Metropol/Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 19,00 (Normalpreis € 22,00)
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Hans Theessink
Freitag, 13.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Metropol/Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00 (Normalpreis € 25,00)
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The Reveilles
Best of Swing
Dienstag, 17.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Wiener Metropol/Pawlatschen, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 19,00 (Normalpreis € 22,00)
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ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

younion Sonderkonditionen vom 06.07.2021

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Die Hektiker
40 Jahre – Gibt´s Fraggen?
Samstag, 17.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion in der KAT II: € 25,00
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Schmetterlinge
Die Geggis
Sonntag, 18.07.2021, Beginn: 10.00 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion
Erwachsenenkarten in der KAT I: € 15,00 (Normalpreis € 20,00)
Kinderkarten bis 12 Jahre: € 10,00 (Normalpreis € 15,00)

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Klaus Eckel, Viktor Gernot, Florian Scheuba, Angelika Niedetzky
Die Tafelrunde – ORF III
Montag, 19.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II: € 20,00 (Normalpreis € 25,00)
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Thomas Strobl Specialprogramm
Michael Patrick Simoner Falco Forever
Mittwoch, 28.07.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion in der KAT II: € 20,00 (Normalpreis € 25,00)
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Gernot Kranner
Robin Hood
Sonntag, 01.08.2021, Beginn: 10.00 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion
Erwachsenenkarten in der KAT I: € 15,00 (Normalpreis € 20,00)
Kinderkarten bis 12 Jahre: € 10,00 (Normalpreis € 15,00)

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Fifi Pissecker, Tini Kainrath, Rudi Koschela & Tommy Hojsa
Weanarisch G´redt, G´sungen und G´spielt
Sonntag, 01.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion
Preis für Mitglieder der younion in der KAT I: € 25,00 (Normalpreis € 35,00)

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Blözinger
Vorzügliche BetrACHTungen
Mittwoch, 04.08.2021, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00

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Wikimu
Max und Moritz
Sonntag, 08.08.2021, Beginn: 10.00 Uhr
Viktor Gernot´s Praterbühne, Prater 121, 1020 Wien
Preis für Mitglieder der younion
Erwachsenenkarten in der KAT I: € 15,00 (Normalpreis € 20,00)
Kinderkarten bis 12 Jahre: € 10,00 (Normalpreis € 15,00)

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Juli 2021 – Home-Office und Pendlerpauschale

Aufgrund COVID19 gab es eine Sonderregelung, wonach das Pendlerpauschale auch während Home-Office zustand. Diese Regelung lief mit 30.Juni 2021 aus, was bedeutet, dass ab 01.07.2021 wieder die allgemeinen Regelungen zum Pendlerpauschale anzuwenden sind.

Definition des Homeoffice-Tages

Als Homeoffice-Tage gelten nur jene Tage, an denen die gesamte berufliche Tätigkeit ausschließlich in einer Wohnung ausgeübt wird.

Unter den Begriff der „Wohnung“ im Sinne des EStG 1988 fällt:

  • der Haupt- bzw. Nebenwohnsitz der Dienstnehmerin bzw. des Dienstnehmers,
  • die Wohnung der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners und
  • die Wohnung von nahen Angehörigen.

Zusätzlich ist es irrelevant, wie viele Stunden die Arbeitsverpflichtung an einem Homeoffice-Tag umfasst. So liegt etwa auch bei Teilzeitbeschäftigung ein Homeoffice-Tag vor, wenn an diesem Tag nur eine Arbeitsverpflichtung in der Dauer von 4 Stunden besteht.

Ebenso liegt weiterhin ein Homeoffice-Tag vor, wenn der Dienst an diesem Tag aufgrund einer Abwesenheit, während der keine Arbeitsverpflichtung besteht, später begonnen, unterbrochen oder früher beendet wird. Eine derartige Abwesenheit liegt vor bei:

  • einem untertägigen Zeitausgleich,
  • einem Arztbesuch,
  • stundenweisem Urlaub,
  • einer halbtägigen Pflegefreistellung und
  • einem halbtägigen Remu-Tag.

Meldung der Homeoffice-Tage

Ab 01.07.2021 ist die Meldung der Home-Office Tage verpflichtend.

Aufzeichnungen über die Homeoffice-Tage sind im Rahmen der Arbeitszeitaufzeichnungen für die Dauer von 7 Jahren aufzubewahren.

Die Erfassung der Homeoffice-Tage ist nicht nur rechtlich geboten, sie erfolgt auch zum Vorteil der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, da diese ab einer Anzahl von 26 Homeoffice-Tagen pro Kalenderjahr zusätzliche Werbungskosten geltend machen können.

Pendlerpauschale und Home-Office

Ein volles Pendlerpauschale steht dann zu, wenn der/die Arbeitnehmer*in im Kalendermonat an mindestens elf Tagen von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt. Legt der Arbeitnehmer diese einfache Fahrstrecke an mindestens acht Tagen, aber an nicht mehr als zehn Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu zwei Drittel zu. Legt der Arbeitnehmer diese Entfernung an mindestens vier, aber an nicht mehr als sieben Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu einem Drittel zu.

Anzahl der Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte pro KalendermonatPendlerpauschale steht in folgendem Ausmaß zu
1-3Kein Anspruch
4-71/3
8-102/3
Ab 11voll

Das Pendlerpauschale steht auch während Urlauben und Krankenständen zu (vgl § 16 Abs 1 Z 6 lit h EStG).


Bleyer, Home-Office im Steuerrecht (Stand 22.6.2021, Lexis Briefings in lexis360.at)

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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