Lehrlingsausbildung-und-Praeventionskonzept-Stadt-Wien-1.pdf
Praeventionskonzept-Stadt-Wien-15.08.2021_V22.11.2021-1.pdf
23.11.2021 – Aktuelle CORONA Infos der Dienstgeberin vom 22.11.2021 zum Lockdown
ANLAGE:
FAQ Dienstrecht Corona
Aussendung-Dienstgeberin-vom-22.11.2021.pdf
COVID-19-Basis-Präventionskonzept
Lehrlingsausbildung und Präventionskonzept Stadt Wien
Liebe Alle!
Mit Wirksamkeit vom 22.11.2021 sind bundesweit schärfere Maßnahmen und Regelungen in Kraft getreten. In Wahrheit ist uns das Procedere bei einem Lockdown nicht unbekannt und unsere Dienstgeberin ist darauf auch bestens vorbereitet. Die einzige „Wundertüte“ waren die Verordnungen der Bundesregierung, da diese erst am Abend vor dem Lockdown beschlossen wurden und deren Inhalte im Vorfeld nicht vollständig bekannt waren. Erfreulich war die Tatsache, dass die Stadt Wien Ihre Bürger*innen sehr rasch darüber informiert hat, dass auch die Ämter und Dienststellen der Stadt Wien verpflichtet sind, den persönlichen Parteien-bzw. Kund*innenverkehr auf das Nötigste zu reduzieren. Amtswege bzw. persönliche Termine werden nur in unaufschiebbaren, dringenden Fällen (z.B. Reisepässe, …) vorgenommen. Es wurde auch explizit darauf verwiesen, dass der Großteil der Anträge in Wien bereits online erledigt werden kann. Alle Angebote dazu finden sich auf den Amtshelferseiten der Stadt Wien. (https://www.wien.gv.at/amtshelfer/) (Beihilfen, Parkpickerl, etc.)
Welche Regelungen sind nun für die möglicherweise nächsten 20 Tage für unsere Kolleg*innen wesentlich:
- Spezielle Information und Maßnahmen finden sich im COVID-19-Basis-Präventionskonzept
- Aufrechterhaltung des notwendigen Dienstbetriebes bzw. Genehmigung von Home-Office liegt in der Verantwortung der Dienststellenleiter*innen und Führungskräfte
- Es gilt FFP2-Maskenpflicht bei physischen Kontakt bzw. wenn das Infektionsrisiko nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen (wie z.B. mobile Trennwände, Home-Office, …) minimiert werden kann
- Schwangere Mitarbeiterinnen müssen keine FFP2-Maske tragen, aber eine sonstige den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung bzw. sollen Home-Office, wenn möglich, in Anspruch nehmen.
- Für Lehrlinge gelten die Bestimmungen des COVID-19-Basis-Präventionskonzept
- Bis auf weiteres ist von Dienstreisen Abstand zu nehmen. Zwingend erforderliche Dienstreisen können von den Dienststellenleiter*innen genehmigt werden.
- Bestätigung für das Arbeitserfordernis ist im Hinblick auf die Ausgangsbeschränkungen unbedingt auszustellen. Insbesondere Pendler*innen sollten eine Bestätigung mitführen.
ACHTUNG: Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe
Gemäß Verordnung des Bundesministers für Arbeit vom 19. November 2021 sind im Zeitraum vom 22. Nov. 2021 bis 14. Dez. 2021 wieder Dienstfreistellungen für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe möglich.
WICHTIG: Es ist ein neues aktuelles Attest zu besorgen. Die COVID-19-Risiko-Atteste werden von den behandelnden Ärzt*innen ausgestellt. Bei Vorliegen eines COVID-19-Risiko-Attests müssen Dienstgeberin und Betroffene gemeinsam abwägen, ob besondere Schutzmaßnahmen (z.B. Zuweisen von ungenutzten Büroräumlichkeiten) am Arbeitsplatz möglich sind.
- Ist dies nicht möglich, kann Home-Office in Anspruch genommen werden, bzw. wenn dies nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Freistellung.
WICHTIG: Die COVID-19-Risikoatteste sind bis spätestens 30. Nov. 2021 als Nachweis vorzulegen. Jene Bedienstete, die zur individuellen Risikoanalyse ihre zuständige Ärztin bzw. ihren zuständigen Arzt aufsuchen, haben bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage eines Attests wird dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt.
Sonderbetreuungszeit für behördliche Schließung von Kindergärten und Schulen (Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr)
Die Dauer der notwendigen Betreuung im Schuljahr 2021/2022 kann im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt werden. ACHTUNG: Derzeit sind alle Schulen und Kindergärten zumindest für die Betreuung der Kinder geöffnet. Die Entscheidung die Kinder zu Hause zu lassen, löst keinen Anspruch auf Sonderbetreuungszeit aus!
Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.
Liebe Alle, gehen wir achtsam miteinander um und lassen wir uns nicht von wirren Verschwörungstheorien anstecken. Beteiligen wir uns auch nicht an unnötigen Diskussionen (Geimpfte gegen Nicht Geimpfte und umgekehrt), die unsere Gesellschaft spalten und die mittlerweile besorgniserregende Dimensionen annehmen.
Danke dafür und für Euren unermüdlichen Einsatz zum Wohle unserer Kolleg*innen. Bitte bleibt weiterhin gesund und alles Gute Euch und Euren Lieben.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Gewerkschaften fordern klarere Kommunikation und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Elementarpädagogik
Beschäftigte bemühen sich, die Situation bestmöglich zu lösen und ersuchen Eltern um Kooperation
Wien (OTS) – Mit dem heutigen Tag ist Österreich erneut im Lockdown. Die Regelungen für den Kindergarten- und Hortbetrieb sind reine Empfehlungen für die Eltern. Die Kinder sollen, wenn möglich, zu Hause bleiben, müssen dies aber nicht. „Die Kommunikation zu den neuen Regelungen für Kindergärten lief denkbar unglücklich“, ist ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann empört: „Die Verantwortung wird den Eltern aufgehalst, das Personal in der Elementarpädagogik kann überhaupt nicht abschätzen, wie viele Kinder tatsächlich kommen und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.“
Situation bestmöglich lösen
Die Beschäftigten in der Elementarpädagogik sind jedenfalls bemüht, die Situation bestmöglich zu regeln. „Eltern, die eine Betreuung benötigen, können ihre Kinder auf jeden Fall in unsere Einrichtungen bringen“, klärt Judith Hintermeier, Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, auf.
„Ansonsten wäre es eine große Unterstützung, wenn Kinder zu Hause bleiben könnten, damit alle einen Beitrag zur möglichst schnellen Abflachung der vierten Corona-Welle beitragen, denn die derzeitigen Treiber sind in den jüngeren Altersgruppen zu finden“, ergänzt Christa Hörmann, stellvertretende Vorsitzende in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.
Es braucht flächendeckende Tests
Damit der Betrieb in den Kindergärten und Horten trotzdem gut weitergeführt werden kann, braucht es umfassende Schutzmaßnahmen. „Wir brauchen unbedingt eine flächendeckende Testinfrastruktur auch in den Kindergärten, damit Krankheitsfälle möglichst schnell entdeckt und darauf reagiert werden kann, denn Kinder haben zumeist asymptomatische Verläufe. Die Tests sollen von den Einrichtungen ausgegeben und von den Eltern durchgeführt werden“, sagt Karin Samer von der Gewerkschaft GPA und Betriebsratsvorsitzende der Wiener Kinderfreunde.
Forderungen der Gewerkschaften bleiben aufrecht
Die neuen Bestimmungen belasten das Personal aber weiter. „Wir haben bereits vor einem Monat bei Protesten klar gemacht, dass es dringend Verbesserungen in der Elementarpädagogik braucht. Bisher hat sich aber nichts getan, sondern die Situation ist – im Gegenteil – für das Personal noch schwieriger geworden“, beklagt Sylvia Gassner, Vorsitzende des Fachbereichs Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida. Es brauche dringend mehr Personal, mehr Geld, kleinere Gruppen, eine Ausbildungsoffensive und ein einheitliches Bundesrahmengesetz, so die Gewerkschafterin.
Rückfragen & Kontakt:
ÖGB Kommunikation
Christine Esterbauer
Mail: christine.esterbauer@oegb.at
Tel.: 0664 614 526
www.oegb.at
COVID-19-Schutzimpfung nach 4 (!) Monaten
Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe Kolleg*innen,
das Impfservice Wien hat mitgeteilt:
Aufgrund einer neuen Beurteilung des Nationalen Impfgremiums, wird nun empfohlen sich die dritte Dosis der Corona Schutzimpfung bereits 4 Monate (statt 6 Monate) nach der zweiten Dosis verabreichen zu lassen.
Anmelden können sich alle Magistratsbediensteten unabhängig vom Wohnort unter www.impfservice.wien oder über die Telefonnummer 01/1450.
Ab sofort können Mitarbeiter*innen der Magistratsabteilungen auch ohne Termin die 3. Impfdosis im Austria Center Vienna erhalten.
Weitere Impfmöglichkeiten ohne Termin:
https://coronavirus.wien.gv.at/impfen-ohne-termin/
Information zur COVID-19-Schutzimpfung
Sollten Sie medizinische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an 1450.
Bitte machen Sie von diesem Angebot Gebrauch und schützen Sie sich und Ihr Umfeld.
Das BGF-Team wünscht Ihnen alles Gute!
Margit POLLAK
Julia FICHTL
19.11.2021_Corona | Informationen zu Lockdown ab 22.11.2021
Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,
auf Grund der aktuellen Situation hat die Bundesregierung heute einen 10- bzw. 20-tägigen Lockdown ab 22.11.2021 für das gesamte Bundesgebiet verhängt.
Das bedeutet für die städtischen Kindergärten und Horte:
- Die Kindergarten- und Hortstandorte haben für alle offen, die eine Betreuung brauchen.
- Die Kindergartenpflicht ist für diese Zeit aufgehoben.
Den aktuellen Newsletter der MA11 finden sie hier.
In der Zeit des Lockdowns kann den Eltern der Essensbeitrag wöchentlich gut geschrieben werden, auch wenn die Abwesenheit NICHT rechtzeitig 2 Wochen vorher bekannt gegeben werden konnte.
Eine Gutschrift des Essenbeitrags für den Kindergarten bzw. Hort ist möglich, wenn die Kinder eine ganze Woche – Montag bis Freitag – den Kindergarten bzw. Hort nicht besuchen.
Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden diese wieder an alle Kindergärten- und Hortstandorte übermittelt.
Bitte geben Sie die aktuellen Informationen an alle Mitglieder des Teams und an alle Bildungspartner*innen weiter. Herzlichen Dank und bleiben Sie gesund!
Margit POLLAK
Julia FICHTL
younion Sonderkonditionen vom 17.11.2021
Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:
Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!
Advent, Advent – der Obstler brennt! „Advent Lachertorten” Freitag, 26.11.2021, Beginn: 20.00 Uhr Gloria Theater Wien, Prager Straße 9, 1210 Wien Preis für Mitglieder der younion: € 22,00 Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!) |
Oh Pannenbaum „Alle Jahre wieder” Freitag, 26.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr Samstag, 27.11.2021, Beginn: 19.30 Uhr Restaurant Schönbrunner Stöckl & Dinnertheater, Schönbrunnerstraße 309, 1130 Wien, Meidlinger Tor Preis für Mitglieder der younion: € 60,00 Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!) |
Thomas Bochert „Der Vampir am Klavier” Dienstag, 30.11.2021, Beginn: 20.00 Uhr Wiener Metropol, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien Preis für Mitglieder der younion: € 18,00 Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!) |
Weinzettl & Rudle „Ach du Heilige…” Donnerstag, 02.12.2021, Beginn: 19.30 Uhr CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift) Preis für Mitglieder der younion: € 20,00 Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!) |
Mike Supancic – MATINEE „Grand-Hotel Supancic” Samstag, 18.12.2021, Beginn: 11.00 Uhr CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift) Preis für Mitglieder der younion: € 20,00 Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!) |
RED „Christmas in Red” Samstag, 18.12.2021, Beginn: 19.30 Uhr CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift) Preis für Mitglieder der younion: € 20,00 Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!) |
Flo & Wisch “Hallo Christkind” Sonntag, 19.12.2021, Beginn: 19.30 Uhr CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift) Preis für Mitglieder der younion: € 20,00 Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!) |
Peter & Tekal “Es ist ein Arzt entsprungen” Montag, 20.12.2021, Beginn: 19.30 Uhr CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift) Preis für Mitglieder der younion: € 20,00 Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!) |
Eva Maria Marold – Wein, Rauch und Püree „Weihnachtsspecial” Donnerstag, 26.12.2021, Beginn: 19.30 Uhr CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift) Preis für Mitglieder der younion: € 20,00 Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!) |
ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr
In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr
01/31316-83720 bis 83724, 83728
!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!
Muss ich die*den Leiter*in informieren, bevor ich die Personalvertretung kontaktiere?
Die Antwort ist nein.
Im Zuge der Personalvertretungsarbeit ist kein Dienstweg einzuhalten. Im Gegensatz zum Kontaktieren der Regionalen Leitung (RLE).
November 2021 – Feiertag an einem Samstag – Urlaubsregelung
Wenn der 01. Jänner (Feiertag) wie dieses Jahr auf einen Samstag fällt,
bitte Folgendes beachten. Der 01. Jänner muss in 5 zusammenhängende
Urlaubstage eingebettet sein, um einen Urlaubstag rückerstattet zu
bekommen ==> dies gilt nur für U und nicht für Z oder ZK.
Mögliche Varianten:
Montag | 27.12.2021 | U | |||
Dienstag | 28.12.2021 | U | U | ||
Mittwoch | 29.12.2021 | U | U | U | |
Donnerstag | 30.12.2021 | U | U | U | U |
Freitag | 31.12.2021 | U | U | U | U |
Samstag | 01.01.2022 | Feiertag | Feiertag | Feiertag | Feiertag |
Sonntag | 02.01.2022 | Sonntag | Sonntag | Sonntag | Sonntag |
Montag | 03.01.2022 | U | U | U | |
Dienstag | 04.01.2022 | U | U | ||
Mittwoch | 05.01.2022 | U | |||
Donnerstag | 06.01.2022 | Feiertag | Feiertag | Feiertag | Feiertag |
Die Samstagsregelung gilt in der Verwaltung auch für den 25.12.
(Feiertag), da diese am 24.12. einen Arbeitstag haben.
Für Teilzeitkräfte gilt die Regelung nur, wenn sie eine 5 Tage Woche
haben.
Diese Regelung gilt nicht für Diensteintritte ab 01.01.2018!
(Wiener Bedienstetengesetz)
Margit POLLAK
Julia FICHTL