211124_Hygiene_Praeventionsmassnahmen_Corona.pdf
35 Nicole Zohil
23.11.2021_Corona | Update Corona Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz – Risikofreistellungen
Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,
die Magistratsdirektion – Personal und Revision hat bezugnehmend auf die seit 22.11.2021 bundesweit schärferen Regelungen über Folgendes informiert:
Unter Berücksichtigung der bekannten Ausgangsgründe, wie unter anderem berufliche Zwecke oder unaufschiebbarer Behördenwege, gilt es grundsätzlich für die Leistungen der Stadt Wien, die notwendige Infrastruktur, die internen Services und ein situationsadäquates Angebot an Kund*innen-Services für die Bevölkerung zu gewährleisten.
- Bestätigung für das Arbeitserfordernis
Anlässlich der österreichweiten Ausgangsbeschränkung sollten jene Bedienstete, welche in diesem Zeitraum für die Dienstverrichtung unterwegs sind, ihren Dienstausweis oder eine Bestätigung der Dienstgeberin mitführen, um bei Bedarf die dienstliche Notwendigkeit zu begründen. Musterformulare finden Sie in der Beilage. Insbesondere Pendler*innen sollten – für außerhalb von Wien – eine Bestätigung mitführen.
- Erholungsurlaub
Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.
- Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe
Gemäß Verordnung des Bundesministers für Arbeit vom 19. November 2021 sind im Zeitraum vom 22. Nov. 2021 bis 14. Dez. 2021 wieder Dienstfreistellungen für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe möglich.
Wichtig: Es ist ein neues aktuelles Attest zu besorgen. Die COVID-19-Risiko-Atteste werden von den behandelnden Ärzt*innen ausgestellt. Da für Pädagog*innen und Assistent*innen die Tätigkeit im Home-Office nicht möglich ist, ist eine Freistellung möglich.
Die COVID-19-Risikoatteste sind bis spätestens 30. Nov. 2021 als Nachweis vorzulegen.
Jene Bedienstete, die zur individuellen Risikoanalyse ihre zuständige Ärztin bzw. ihren zuständigen Arzt aufsuchen, haben bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage eines Attests wird dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt.
Übermitteln Sie Risikoatteste von Mitarbeiter*innen über das Postfach personal@ma10.wien.gv.at an die Personalreferent*innen. Informieren Sie die zuständige Regionalleitung über die Freistellung.
Im Sammelformular wird für die Tage der Freistellung dann wieder der Code „CR“ eingetragen.
- Kindergärten und Schulen
Nach wie vor Gültigkeit hat die Regelung, dass im Falle einer behördlichen Schließung von Kindergärten und Schulen aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie bei behördlicher Absonderung (Quarantäne) von Kindern bei COVID-19-Verdachtsfällen für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Dauer der notwendigen Betreuung im Schuljahr 2021/2022 im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt werden kann. Darüber hinaus sind derzeit keine gesonderten Maßnahmen für Bedienstete mit Kinderbetreuungspflichten vorgesehen.
- Dienstreisen
Bis auf weiteres ist von Dienstreisen Abstand zu nehmen. Geplante Dienstreisen sind abzusagen oder zu verschieben.
Etwaige Fragen zu Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe und zu Sonderbetreuungszeit richten Sie bitte an Ihre/n zuständige Personalsachbearbeiter*in.
Bitte um Weiterleitung der Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Standort.
Margit POLLAK
Julia FICHTL
Aussendung-Dienstgeberin-vom-22.11.2021.pdf
Lehrlingsausbildung-und-Praeventionskonzept-Stadt-Wien-1.pdf
Praeventionskonzept-Stadt-Wien-15.08.2021_V22.11.2021-1.pdf
23.11.2021 – Aktuelle CORONA Infos der Dienstgeberin vom 22.11.2021 zum Lockdown
ANLAGE:
FAQ Dienstrecht Corona
Aussendung-Dienstgeberin-vom-22.11.2021.pdf
COVID-19-Basis-Präventionskonzept
Lehrlingsausbildung und Präventionskonzept Stadt Wien
Liebe Alle!
Mit Wirksamkeit vom 22.11.2021 sind bundesweit schärfere Maßnahmen und Regelungen in Kraft getreten. In Wahrheit ist uns das Procedere bei einem Lockdown nicht unbekannt und unsere Dienstgeberin ist darauf auch bestens vorbereitet. Die einzige „Wundertüte“ waren die Verordnungen der Bundesregierung, da diese erst am Abend vor dem Lockdown beschlossen wurden und deren Inhalte im Vorfeld nicht vollständig bekannt waren. Erfreulich war die Tatsache, dass die Stadt Wien Ihre Bürger*innen sehr rasch darüber informiert hat, dass auch die Ämter und Dienststellen der Stadt Wien verpflichtet sind, den persönlichen Parteien-bzw. Kund*innenverkehr auf das Nötigste zu reduzieren. Amtswege bzw. persönliche Termine werden nur in unaufschiebbaren, dringenden Fällen (z.B. Reisepässe, …) vorgenommen. Es wurde auch explizit darauf verwiesen, dass der Großteil der Anträge in Wien bereits online erledigt werden kann. Alle Angebote dazu finden sich auf den Amtshelferseiten der Stadt Wien. (https://www.wien.gv.at/amtshelfer/) (Beihilfen, Parkpickerl, etc.)
Welche Regelungen sind nun für die möglicherweise nächsten 20 Tage für unsere Kolleg*innen wesentlich:
- Spezielle Information und Maßnahmen finden sich im COVID-19-Basis-Präventionskonzept
- Aufrechterhaltung des notwendigen Dienstbetriebes bzw. Genehmigung von Home-Office liegt in der Verantwortung der Dienststellenleiter*innen und Führungskräfte
- Es gilt FFP2-Maskenpflicht bei physischen Kontakt bzw. wenn das Infektionsrisiko nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen (wie z.B. mobile Trennwände, Home-Office, …) minimiert werden kann
- Schwangere Mitarbeiterinnen müssen keine FFP2-Maske tragen, aber eine sonstige den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung bzw. sollen Home-Office, wenn möglich, in Anspruch nehmen.
- Für Lehrlinge gelten die Bestimmungen des COVID-19-Basis-Präventionskonzept
- Bis auf weiteres ist von Dienstreisen Abstand zu nehmen. Zwingend erforderliche Dienstreisen können von den Dienststellenleiter*innen genehmigt werden.
- Bestätigung für das Arbeitserfordernis ist im Hinblick auf die Ausgangsbeschränkungen unbedingt auszustellen. Insbesondere Pendler*innen sollten eine Bestätigung mitführen.
ACHTUNG: Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe
Gemäß Verordnung des Bundesministers für Arbeit vom 19. November 2021 sind im Zeitraum vom 22. Nov. 2021 bis 14. Dez. 2021 wieder Dienstfreistellungen für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe möglich.
WICHTIG: Es ist ein neues aktuelles Attest zu besorgen. Die COVID-19-Risiko-Atteste werden von den behandelnden Ärzt*innen ausgestellt. Bei Vorliegen eines COVID-19-Risiko-Attests müssen Dienstgeberin und Betroffene gemeinsam abwägen, ob besondere Schutzmaßnahmen (z.B. Zuweisen von ungenutzten Büroräumlichkeiten) am Arbeitsplatz möglich sind.
- Ist dies nicht möglich, kann Home-Office in Anspruch genommen werden, bzw. wenn dies nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Freistellung.
WICHTIG: Die COVID-19-Risikoatteste sind bis spätestens 30. Nov. 2021 als Nachweis vorzulegen. Jene Bedienstete, die zur individuellen Risikoanalyse ihre zuständige Ärztin bzw. ihren zuständigen Arzt aufsuchen, haben bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage eines Attests wird dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt.
Sonderbetreuungszeit für behördliche Schließung von Kindergärten und Schulen (Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr)
Die Dauer der notwendigen Betreuung im Schuljahr 2021/2022 kann im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt werden. ACHTUNG: Derzeit sind alle Schulen und Kindergärten zumindest für die Betreuung der Kinder geöffnet. Die Entscheidung die Kinder zu Hause zu lassen, löst keinen Anspruch auf Sonderbetreuungszeit aus!
Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.
Liebe Alle, gehen wir achtsam miteinander um und lassen wir uns nicht von wirren Verschwörungstheorien anstecken. Beteiligen wir uns auch nicht an unnötigen Diskussionen (Geimpfte gegen Nicht Geimpfte und umgekehrt), die unsere Gesellschaft spalten und die mittlerweile besorgniserregende Dimensionen annehmen.
Danke dafür und für Euren unermüdlichen Einsatz zum Wohle unserer Kolleg*innen. Bitte bleibt weiterhin gesund und alles Gute Euch und Euren Lieben.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Gewerkschaften fordern klarere Kommunikation und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Elementarpädagogik
Beschäftigte bemühen sich, die Situation bestmöglich zu lösen und ersuchen Eltern um Kooperation
Wien (OTS) – Mit dem heutigen Tag ist Österreich erneut im Lockdown. Die Regelungen für den Kindergarten- und Hortbetrieb sind reine Empfehlungen für die Eltern. Die Kinder sollen, wenn möglich, zu Hause bleiben, müssen dies aber nicht. „Die Kommunikation zu den neuen Regelungen für Kindergärten lief denkbar unglücklich“, ist ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann empört: „Die Verantwortung wird den Eltern aufgehalst, das Personal in der Elementarpädagogik kann überhaupt nicht abschätzen, wie viele Kinder tatsächlich kommen und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.“
Situation bestmöglich lösen
Die Beschäftigten in der Elementarpädagogik sind jedenfalls bemüht, die Situation bestmöglich zu regeln. „Eltern, die eine Betreuung benötigen, können ihre Kinder auf jeden Fall in unsere Einrichtungen bringen“, klärt Judith Hintermeier, Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, auf.
„Ansonsten wäre es eine große Unterstützung, wenn Kinder zu Hause bleiben könnten, damit alle einen Beitrag zur möglichst schnellen Abflachung der vierten Corona-Welle beitragen, denn die derzeitigen Treiber sind in den jüngeren Altersgruppen zu finden“, ergänzt Christa Hörmann, stellvertretende Vorsitzende in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.
Es braucht flächendeckende Tests
Damit der Betrieb in den Kindergärten und Horten trotzdem gut weitergeführt werden kann, braucht es umfassende Schutzmaßnahmen. „Wir brauchen unbedingt eine flächendeckende Testinfrastruktur auch in den Kindergärten, damit Krankheitsfälle möglichst schnell entdeckt und darauf reagiert werden kann, denn Kinder haben zumeist asymptomatische Verläufe. Die Tests sollen von den Einrichtungen ausgegeben und von den Eltern durchgeführt werden“, sagt Karin Samer von der Gewerkschaft GPA und Betriebsratsvorsitzende der Wiener Kinderfreunde.
Forderungen der Gewerkschaften bleiben aufrecht
Die neuen Bestimmungen belasten das Personal aber weiter. „Wir haben bereits vor einem Monat bei Protesten klar gemacht, dass es dringend Verbesserungen in der Elementarpädagogik braucht. Bisher hat sich aber nichts getan, sondern die Situation ist – im Gegenteil – für das Personal noch schwieriger geworden“, beklagt Sylvia Gassner, Vorsitzende des Fachbereichs Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida. Es brauche dringend mehr Personal, mehr Geld, kleinere Gruppen, eine Ausbildungsoffensive und ein einheitliches Bundesrahmengesetz, so die Gewerkschafterin.
Rückfragen & Kontakt:
ÖGB Kommunikation
Christine Esterbauer
Mail: christine.esterbauer@oegb.at
Tel.: 0664 614 526
www.oegb.at
COVID-19-Schutzimpfung nach 4 (!) Monaten
Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe Kolleg*innen,
das Impfservice Wien hat mitgeteilt:
Aufgrund einer neuen Beurteilung des Nationalen Impfgremiums, wird nun empfohlen sich die dritte Dosis der Corona Schutzimpfung bereits 4 Monate (statt 6 Monate) nach der zweiten Dosis verabreichen zu lassen.
Anmelden können sich alle Magistratsbediensteten unabhängig vom Wohnort unter www.impfservice.wien oder über die Telefonnummer 01/1450.
Ab sofort können Mitarbeiter*innen der Magistratsabteilungen auch ohne Termin die 3. Impfdosis im Austria Center Vienna erhalten.
Weitere Impfmöglichkeiten ohne Termin:
https://coronavirus.wien.gv.at/impfen-ohne-termin/
Information zur COVID-19-Schutzimpfung
Sollten Sie medizinische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an 1450.
Bitte machen Sie von diesem Angebot Gebrauch und schützen Sie sich und Ihr Umfeld.
Das BGF-Team wünscht Ihnen alles Gute!
Margit POLLAK
Julia FICHTL

