Author: Daniel Granögger
Regelungen für die Organisation des pädagogischen Alltags ab 6.9.2021 & Hygieneempfehlungen
Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,
der Kindergarten und Hort ist ein wichtiger Lernort für Kinder. Kinder brauchen soziale Kontakte und vielfältige Impulse für ihre Entwicklung.
Aufgrund der aktuellen Infektionslage können wir allerdings auch zu Beginn dieses Kindergarten-/Hortjahres noch nicht zum ganz normalen Betrieb übergehen. Das bedeutet, es gibt weiterhin hohe Hygiene- und Schutzmaßnahmen, sowie Einschränkungen im pädagogischen Alltag – vor allem das offene Arbeiten betreffend.
Unser gemeinsames Ziel ist weiterhin ein durchgängiger Kindergarten- und Hortbetrieb, nach dem Motto: „Mit großer Sorgfalt, aber ohne Panik“.
Die Empfehlungen der MA11 für die Organisation des pädagogischen Alltag wurden nun für die städtischen Kindergärten und Horte ergänzt und präzisiert.
210902_Organisation des pädagogischen Alltags ab 6.9.21
Ebenso wurden die Hygieneempfehlungen/Maßnahmen zur Prävention von COVID-19 aktualisiert.
210902_Hygieneempfehlungen_Prävention_Corona
Hinweis: Je nach epidemiologischer Gesamtsituation kann es zu einer Änderung der Regelungen kommen.
Bitte um Weiterleitung der Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Standort.
Bei Fragen zu einzelnen Punkten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.
Danke, dass Sie und die Teams unter den anhaltenden, angespannten Bedingungen allen Kindern die besten Startchancen auf ihrem persönlichen Bildungsweg ermöglichen.
Dabei stehen Sie, wie schon im letzten Jahr, wieder vor vielfältigen Verantwortungen und schaffen es jeden Tag aufs Neue den pädagogischen Alltag mit den Regelungen und Maßnahmen in Einklang zu bringen. Und zusätzlich schenken Sie dabei allen Kindern und Bildungspartner*innen Ihr offenes Ohr – VIELEN DANK dafür im Voraus!
Ich wünsche Ihnen einen guten, gesunden und freudigen Start ins neue Kindergartenjahr!
Margit POLLAK
Julia FICHTL
210902_Organisation des pädagogischen Alltags ab 6.9.21
210902_Hygieneempfehlungen_Prävention_Corona
Aktualisierte Verordnung & Abholung der Gurgeltests
Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,
im aktuellen Newsletter 35/2021 informiert die MA11 über folgende neue Regelungen:
Punkt 1: 3. Novelle der Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021 – in Kraft ab 1.9.2021
Alle MITARBEITER*INNEN in elementaren Bildungseinrichtungen haben der Standort-Leitung den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzuweisen.
Dieser Nachweis ist durch die 3G – genesen, getestet, geimpft möglich.
1. Nicht-geimpfte Mitarbeiter*innen müssen immer bei Dienstantritt einen gültigen negativen Test vorzeigen können.
Bitte beachten Sie die verkürzte Gültigkeitsdauer von PCR und AntiGen-Tests.
PCR-Test: 48 Stunden
AntiGen-Test: 24 Stunden
- Wird einer der Nachweise vorgezeigt, muss
- im Kinderdienst, im Kontakt mit den Kindern,
- bei Kontakt mit Eltern und Standort-externen Personen und
- bei Kontakt mit Kolleg*innen KEINE Maske getragen werden.
- Sollte KEIN Test-Nachweis erbracht werden, gilt für den gesamten Aufenthalt im Kindergarten/Hort eine FFP2-Maskenpflicht (im Kontakt mit Kindern, Eltern, externen Personen und Kolleg*innen und auch im Freien).
Nicht-geimpfte Mitarbeiter*innen müssen mindestens 1x pro Woche ein PCR-Testergebnis vorzeigen (= Berufsgruppentestung)
2. Geimpfte und genesene Mitarbeiter*innen müssen zusätzlich zum Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr 1x in der Woche ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorlegen, das alle 7 Tage zu erneuern ist (= Berufsgruppentestung)
- Wird einer der Nachweise vorgezeigt, muss
- im Kinderdienst, im Kontakt mit den Kindern,
- bei Kontakt mit Eltern und Standort-externen Personen und
- bei Kontakt mit Kolleg*innen KEINE Maske getragen werden.
- Sollte KEIN Nachweis erbracht werden, gilt für den gesamten Aufenthalt im Kindergarten/Hort eine FFP2-Maskenpflicht (im Kontakt mit Kindern, Eltern, externen Personen und Kolleg*innen und auch im Freien) bis ein gültiger PCR-Test vorliegt.
Für alle Mitarbeiter*innen gilt:
- Auf ausreichend Abstand zu anderen erwachsenen Personen ist jedenfalls zu achten.
- Das freiwillige Tragen von MNS oder FFP2-Maske ist weiterhin für alle Mitarbeiter*innen möglich.
BILDUNGSPARTNER*INNEN, EXTERNE PERSONEN
- Beim Bringen und Abholen müssen abholberechtigte Personen zumindest einen MNS tragen.
- Beim Betreten von elementaren Bildungseinrichtungen zum Zweck der Teilnahme an Zusammenkünften (Entwicklungsgespräch, Elternabend, Eingewöhnung, Besprechung,..) ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzuweisen.
Sollte KEIN Nachweise erbracht werden, gilt für den gesamten Aufenthalt im Kindergarten/Hort und im Freien eine FFP2-Maskenpflicht.
Mitarbeiter*innen der Zentrale/Verwaltung, Regionalleiter*Innen
Betreiber*Innen von elementaren Bildungseinrichtungen, bzw. deren Vertreter*innen haben ebenfalls den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr zu erbringen.
Betreten diese Personen einen Standort, müssen sie zusätzlich einen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 7 Tage ist. Wird der Nachweis nicht erbracht bzw. verfügen diese Personen nicht über einen zusätzlich PCR-Test, der nicht älter als 7 Tage ist, muss während der gesamten Dauer des Aufenthaltes in der Einrichtung eine FFP2-Maske getragen werden.
Überblick über die gültigen Nachweise für geimpfte, genesene und getestete Personen
ACHTUNG: Die sogenannten „Wohnzimmertests“ sind als Nachweis nicht gültig!
!!! Aufgrund der späten Übermittlung der Informationen zur neuen Verordnung gilt der 1.9.2021 als Übergangstag.
Ab 2.9.2021 sind die Regelungen verpflichtend einzuhalten !!!
Punkt 2: Abholung der Gurgeltests Montag bis Donnerstag
Aufgrund der geänderten Rechtslage und zur Erhöhung der Flexibilität bei der Abgabe der Tests für die Mitarbeiter*innen, insbesondere für die Teilzeitkräfte, können ab 1.9.2021 Gurgeltests in jedem Kindergarten/Hort von Montag – Donnerstag abgegeben werden.
Das heißt, Veloce fährt von Montag bis Donnerstag jeden Standort an und holt Tests ab. Die Abholzeit ist zwischen 9-16 Uhr.
Die Mitarbeiter*innen sind somit nicht mehr an einen bestimmten „Gurgeltag“ gebunden.
Sollten an einem Tag keine Test gemacht worden sein, ist dies NICHT extra bekanntzugeben.
ACHTUNG für die Standorte, die bisher Freitag den Abholtag hatten => Bitte diese Woche (KW 35) schon Mittwoch oder Donnerstag die Testung durchführen.
Für jede*n Mitarbeiter*in stehen weiterhin 2 Gurgeltestkits pro Woche zur Verfügung.
Zum weiteren Schutz aller Mitarbeiter*innen, Kinder und Familien empfiehlt die Gesundheitsbehörde und auch die Dienstgeberin dringlich geimpften Personen bzw. genesenen Personen 2x wöchentlich zu testen.
Zur Erinnerung: Genesene Personen sollten auf Empfehlung der MA15 frühestens 3 Monate nach Erkrankung einen PCR-Test durchführen. Auf Wunsch ist eine Testung natürlich jederzeit möglich.
Wir empfehlen auch geimpften und genesenen Mitarbeiter*innen sich 2x wöchentlich am Standort testen zu lassen.
Die im Newsletter enthaltenen
- Empfehlungen für die Organisation im pädagogischen Alltag sowie
- die Hygienebestimmungen
werden aktuell noch ergänzt und ehestmöglich geschickt.
Bei Fragen können Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.
Bitte um Weitergabe der Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Standort, sowie auch an Bildungspartner*innen und externe Personen.
Danke an alle Mitarbeiter*innen für die umsichtige Umsetzung der Vorgehensweise und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen. So schützen wir weiterhin uns selbst, die Kinder sowie alle unsere Mitmenschen.
Margit POLLAK
Julia FICHTL
210901_Überblick_gültige_Nachweise
September 2021 – Neuregelung betreffend Pflegefreistellung
Die Zeiten ändern sich ständig.
Dementsprechend müssen auch die Gesetze sehr oft an die Gegebenheiten und vor allem die aktuelle Realität angepasst werden.
Patchwork-Familien sind die neue Normalität und auch, dass ein Elternteil getrennt von seinem Kind lebt, ist längst keine Seltenheit mehr.
Seit Juli 2013 gilt daher, auf Intervention der younion_Die Daseinsgewerkschaft, die Inanspruchnahme der Pflegefreistellung auch für Bedienstete die nicht im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind leben. (Aussendung Juli 2013)
Nun ist der younion_Die Daseinsgewerkschaft ein weiterer Meilenstein gelungen. Die meisten von uns wissen wahrscheinlich aus Erfahrung, dass sich Erkrankungen unserer Kinder nicht nach gesetzlich eingeschränkten Zeiträumen richten und dass es deshalb durchaus sein kann, dass eine durchgehende Pflegefreistellung von mehr als einer Arbeitswoche erforderlich ist.
Die Dienstgeberin hat nun auf die angeregten Änderungen reagiert und das Gesetz an die Realität, im Sinne der Bediensteten angepasst:
Die Begrenzung auf fünf Arbeitstage pro Anlassfall entfällt. Somit kann die zweite Woche der Pflegefreistellung bei Kindern die das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sehr flexibel und den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechend in Anspruch genommen werden.
Auch die Inanspruchnahme der Pflegefreistellung für erkrankte Kinder mit Behinderung, ist nun insgesamt 2 Arbeitswochen möglich, unabhängig vom Alter des Kindes, sofern für das Kind nachweislich eine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.
Margit POLLAK
Julia FICHTL
Juli 2013 – Neuregelung Pflegefreistellung
11.08.2021 – Umgang mit bereits genehmigten Erholungsurlauben während Corona
Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Sehr geehrte Kolleg*innen,
die MD-PR hat im Juni 2021 festgestellt, dass
Kontaktpersonen (K1), die eine behördliche Absonderung erhielten, den innerhalb des Absonderungszeitraums liegenden Urlaub refundiert erhalten können.
Allerdings kann der Urlaub aber auf Wunsch der Mitarbeiter*in auch wie vereinbart konsumiert werden.
Betroffene Mitarbeiter*innen melden sich per Mail (dienstfreistellungen_covid19@ma10.wien.gv.at) mit dem Betreff „Urlaubsrefundierung“ im Fachbereich Personalmanagement, Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling und legen den Absonderungsbescheid bei.
Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter*innen über diese Regelung.
Margit POLLAK
Julia FICHTL