10.1.2022_Corona | Änderung der Quarantäne- und Kontaktpersonenregelungen sowie Vorgehen bei Verdacht/Erkrankung COVID-19

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die sich rasch verbreitende Omikron-Virusvariante des Corona-Virus führt aktuell zu stark steigenden Fallzahlen. Dies wird in den nächsten Tagen und Wochen auch im Betrieb der Kindergärten, Horte und Campusstandorte zu spüren sein.

Diese Situation können wir – wie die letzten Monate – nur gemeinsam meistern.

Die MA11 hat uns im Newsletter 3/22 die aktuellen Informationen zu Quarantäne und Kontaktpersonen übermittelt.

1. Änderungen entsprechend der Vorgaben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19.

Wesentliche Änderungen bei Absonderung/Quarantäne:

  • Keine unterschiedliche Vorgehensweise für verschiedene Virusvarianten (z.B. Delta und Omikron)
  • Generelle Verkürzung der Absonderung/Quarantäne auf 10 Tage
  • Freitestmöglichkeit nach 5 Tagen für alle – unabhängig vom Immunisierungsstatus

Wesentliche Änderungen beim Kontaktpersonenmanagement:

  • Wegfall der Kategorie „K2“
  • Keine Einstufung als Kontaktperson, wenn beidseitig Schutzmaßnahmen (insb. Tragen von FFP2-Masken) angewendet worden sind
  • NEU: Keine Einstufung als Kontaktperson, wenn es 2 bzw. 3 immunologische Ereignisse gab (= „Geboosterte“ Personen (3x geimpft oder genesen + 2x geimpft) und 5 -11-jährige Kinder, die 2x geimpft sind)
  • „Geboostertes“ K1 Personal muss jedoch für 5 Tage nach dem Letztkontakt eine FFP2 Maske in der Arbeit mit den Kindern tragen.

2. Änderung beim Vorgehen bei Verdacht/Erkrankung in Bildungseinrichtungen:

  • NEU: In elementarpädagogischen Einrichtungen (KKG, FAM und KDG) erfolgt eine Gruppenschließung ab dem 1. positiven Fall für 5 Tage, da Kinder unter 6 Jahren Infektionsschutzmaßnahmen nicht einhalten können.
  • Schule/Hort: Bei einem bestätigten Fall im Klassenverband (Schüler*in oder Lehrperson) bzw. in der Hortgruppe unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen (altersabhängig MNS/FFP2 Maske bds. getragen) ist nicht von einem infektiösen Kontakt auszugehen.
  • NEU: Schule/Hort: Ab dem 2. bestätigten Fall im Klassenverband/in der Gruppe innerhalb von 3 Tagen erfolgt eine Gruppenschließung für 5 Tage ab dem Letztkontakt zur positiven Person.

3. Aktualisierte Elterninformation/Elternbriefe:

  • NEU: Elternbrief_ A_ K1: Wird in elementarpäd. Bildungseinrichtungen ab dem 1. positiven Covid-19 Fall verteilt, im Hortbereich ab dem 2. positiven Fall innerhalb von 3 Tagen ausgegeben.
  • NEU: Elternbrief_ B: Wird im Hort bei Auftreten eines ersten positiven Covid-19 Falles in der Gruppe an die Eltern ausgegeben
  • NEU: Elterninformation C (KDG/Hort) mit den allgemeinen Vorgehensweisen: Teilen Sie dieses Dokument umgehend an alle Bildungspartner*innen aus oder übermitteln Sie es elektronisch.

Elternbrief_A_K1_Bildungseinrichtungen_COVID-Erkrankungsfall_-8_1_2022-docx.pdf

Elternbrief_B_1.Fall_Hortgruppe_08_01_2022.pdf

Elterninformation_C_KDG_Omikron_20220109.pdf

Elterninformation_C_Schule_Omikron_20220109.pdf

Alle Änderungen wurden in der grafischen Darstellung überarbeitet.

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV20.pdf

Die Textversion der Vorgehensweise und die Elternbriefe sind zusätzlich hier zu finden:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung

Bitte geben Sie die Informationen an alle Mitarbeiter*innen Kindegarten- bzw. Hortstandort weiter.

Ich wünsche uns allen viel Kraft für die nächste Zeit und baue auf die gute Kooperationen zur Bewältigung der kommenden Herausforderung!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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Gehaltsansätze 2022 – W-BedG

 Assistent*innenAss.Päd.Pädagog*innenSoki/Soho
Gehalts-
stufe
W2/1W2/2W2/3W2/4W2/5W2/6W2/7W2/8W2/9W2/10W2/11
EuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuro
011767,641822,811930,972054,272190,552344,562515,992702,92906,383127,583367,56
021828,321890,991981,022118,032262,582422,282600,422796,142982,13208,833458,3
0318891959,162031,072181,82335,4125002684,872889,383057,843290,093549,05
0418891959,162081,132245,962408,262577,722769,32982,633133,563371,353639,81
0518891959,162131,172311,162481,092655,442853,753075,883209,293452,613730,55
0618891959,162131,172311,162481,092655,442853,753075,883285,033533,863821,3
0718891959,162131,172311,162481,092655,442853,753075,883360,763615,113912,04
081949,692027,352181,232376,362553,962733,172938,193169,133436,473696,384002,8
091949,692027,352181,232376,362553,962733,172938,193169,133436,473696,384002,8
102010,362095,542231,362441,562626,82810,893022,633262,373512,213777,644093,54
112010,362095,542231,362441,562626,82810,893022,633262,373512,213777,644093,54
122071,052163,722282,552506,742699,642888,613107,063355,623587,943858,94184,29

Einreihung:

Assistentinnen und Assistenten:

  • W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen
  • W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

Assistenzpädagoginnen und Assistenzpädagogen:

  • W2/5 unterstützt die gruppenführende Päd.
  • W2/6 in Ausnahmefällen an Stelle der Päd. eingesetzt:
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden
  • Weiterbildung noch immer nicht bestätigt
  • Einsatz in integrativ geführten Gruppen

Pädagoginnen und Pädagogen: 

  • W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Integrationsgruppen sowie auch Hortgruppen
  • W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten
  • 34 Kinderdienststunden
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

SOKI-SOHO:

  • W2/10
  • 32 Kinderdienststunden
  • 4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

Leiterinnen und Leiter:

2-4 GruppenW1/11
5-7 GruppenW1/12
ab 8 GruppenW1/13
  • 7 ZK-Tage
  • Leitungstätigkeit ortsgebunden
  • Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung
  • Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

-Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

-Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

-Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen

-Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

-Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

-Im Schema W2 und W3 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

-Bezahlung nach Tätigkeit

-Gehaltssprünge:
In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

-max. 6 Wochen Urlaub

Gehaltsansätze 2022 – Pädagog*innen (LKP)

SCHEMA II/LKP- Beamte

GehaltsstufeEuroGehaltsstufeEuro
12381,12123296,77
22452,04133388,31
32538,98143490,91
42632,58153623,39
52720,01163710,64
62804,33173816,41
72897,92183925,56
82985,32194059,21
93041,84204094,91
103116,92daz4256,53
113210,52DAZ4310,4

SCHEMA IV/LKP – Vertragsbedienstete

12419,42123355,49
22492,95133448,77
32582,02143553,93
42677,35153689,19
52766,51163779,2
62852,58173887,79
72947,91183999,72
83037,06194136,13
93095,33204172,52
103172,15daz4337,7
113267,49DAZ4392,78

Dienstzulage für Leiter*innen

Anzahl der Gruppenin der Dienst-
zulagengruppe
in den Gehaltsstufenab der Gehaltsstufe 15,
Halbjahr
1 bis 10, 1. Halbjahrbis 15, 1. Halbjahr
Kinder-
gärten
Sonder-
kindergärten
EuroEuroEuro
1I61,6265,0270,42
1II88,8890,6795,42
2III127,23130,92138,75
2IV176,94181,22192,13
3V188,70195,51209,69
43VI254,72259,99277,04
54VII319,65324,78346,71
65VIII384,09389,02415,55
76IX448,45453,09484,01
mehr als 7mehr als 6X513,58517,02552,77
SonderkindergartenpädagogInnenzulage
in den Gehaltsstufen 1 – 5(1. HJ)  € 113,88
in den Gehaltsstufen 5 (2. HJ)- 11(1. HJ) € 158,97
ab der Gehaltsstufe 11 (2. HJ) € 209,93

Kindergartenpädagog*innen, die in Sonderkindergärten verwendet werden, gebührt auf Dauer ihrer Verwendung eine Dienstzulage in der Höhe von Euro 76,81 monatlich. (§29 Abs. 2)


Gehaltsansätze für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

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