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    HG1 Aktion – Sende dein bestes Urlaubsfoto

    Liebe Kolleg*innen!

    Auch dieses Jahr verlosen wir wieder, unter allen teilnehmenden HG1 younionMitgliedern, tolle Preise für die Einsendung des besten Urlaubsfotos 2022!

    Zu gewinnen gibt es 25 x € 50 Thalia-Gutscheine. Alle Kolleg*innen, welche im Zeitraum von 01. bis einschließlich 16. September 2022 ein Foto aus dem letzten Urlaub an aktion@hg1.wien.gv.at senden, nehmen am Gewinnspiel teil.

    Bitte unbedingt folgende Kontaktdaten angeben:

    • Vor- und Zuname
    • Telefonnummer
    • E-Mail-Adresse

    Die Verlosung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und die Gewinner*innen werden am 19. September 2022 per Mail verständigt.

    Vielen Dank für Euer Mitwirken!

    Stark durch Zusammenhalt!
    Deine Hauptgruppe 1

    younion Sonderkonditionen vom 03.08.2022


    Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!
     
    Schiefliegen
    ©-Anfragen -Viktor Gernot’s Praterbühne  

    Viktor Gernot
    „Schiefliegen”
    Mittwoch, 03.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
    Donnerstag, 04.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
    Freitag, 05.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
    Mittwoch, 24.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
    Donnerstag, 25.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
    Freitag, 26.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr

    Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
    Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 30,00
    Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
    Alexander20Goebel20Schlagernacht
    ©-Anfragen -Viktor Gernot’s Praterbühne  

    Alexander Goebel & Band  & Gäste
    „Die Schlagernacht der Praterbühne”
    Dienstag, 09.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
    Dienstag, 30.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr

    Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
    Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
    Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
    Doppelpack20Gernot20und20Strobl
    ©-Anfragen -Viktor Gernot’s Praterbühne  

    Doppelpack
    „Viktor Gernot & Thomas Strobl”
    Samstag, 27.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
    Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
    Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
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    Weinzettl202620Rudle
    ©-Anfragen -Viktor Gernot’s Praterbühne  

    Weinzettl & Rudle
    „Voll abgefahren!”
    Sonntag, 28.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
    Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
    Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
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    Tricky20Niki
    ©-Anfragen -Viktor Gernot’s Praterbühne  

    Tricky Niki
    „NIKIpedia”
    Mittwoch, 31.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
    Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
    Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
    Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos

    ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

    Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
    Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
    Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

    In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

    01/31316-83720 bis 83724, 83728

    !ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
    Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

    29.7.2022_Corona | Änderung der Quarantänepflicht in “Verkehrsbeschränkung”

    Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

    Liebe*r Leiter*in,
    liebe*r Mitarbeiter*in,

    mit 1. August 2022 hebt der Bund für das gesamte Bundesgebiet die Quarantänepflicht für positiv Getestete auf und ersetzt diese durch sog. „Verkehrsbeschränkungen“ (BGBl. Nr. 295/2022).

    • Die Verkehrsbeschränkungen für positiv Getestete dauern grundsätzlich 10 Tage ab dem Zeitpunkt der Probenahme mittels Antigen- oder PCR-Test. Selbstdurchgeführte Antigen-Tests („Wohnzimmertests“) sind nicht gültig.
    • Erfolgte der erste Test mittels Antigentest ist eine Nachtestung mittels PCR-Test binnen 48 Stunden durchzuführen.
    • Ist dieser negativ, ist die Verkehrsbeschränkung beendet.
    • Frühestens ab dem fünften Tag ab der ersten Probenahme besteht die Möglichkeit der Freitestung.
    • Für die Freitestung bedarf es eines Testergebnisses eines PCR-Tests, der negativ ausfällt oder einen CT-Wert > 30 ausweist.

    Wichtig: Eine Infektion mit dem Coronavirus ist nach wie vor eine anzeigepflichtige Krankheit, die der Dienstgeberin zu melden ist.

    Die folgenden Informationen sind in die Regelungen für Personal, Kinder, Eltern, externe Personen unterteilt:

    PERSONAL

    Für Mitarbeiter*innen in den städtische Kindergärten und Horten gelten ab 01.08.2022 folgende Regeln:

    1. Allgemeine Regeln für positiv Getestete

    • Ist der 1. Test (egal ob Antigen- oder PCR-Test) positiv, ist die*der Mitarbeiter*in verpflichtet, das Ergebnis unverzüglich der Leitung bekanntzugeben.
    • Sind Symptome vorhanden, hat eine Krankmeldung bei der Leitung und über den Arzt zu erfolgen.
    • Erfolgte der 1. Test mittels Antigentest, ist jedenfalls eine Nachtestung mittels PCR-Test binnen 48 Stunden durchzuführen.
    • PCR-Test negativ => Information an die Leitung
      Die Verkehrsbeschränkung ist beendet und – sofern sich die*der Mitarbeiter*in wieder gesund fühlt/keine Symptome hat, ist der Dienst wieder anzutreten.
      Fühlt sich die*der Mitarbeiter*in krank, erfolgt eine normale Krankmeldung (Sammelformular K).
    • PCR-Test positiv => Information an die Leitung
      Eine bereits erfolgte Krankmeldung bleibt bis zur Gesundung aufrecht.

    HINWEIS: Um die Administration zu erleichtern und das Schicken von Testergebnisse zu reduzieren, sollen bevorzugt PCR-Test verwendet werden.

    Positive Testung/Erkrankung MIT Symptomen

    • Es ist wie bei einer „normalen“ Erkrankung vorzugehen.
    • Die Leitung meldet per E-Mail die Erkrankung inkl. Testergebnis an die*den Personalreferent*in.
    • Wie sonst auch ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen und die Gesundung zu melden.
      • Absenzenerfassung im Sammelformular: KC

    Positive Testung/Erkrankung OHNE Symptome

    • Personal mit positivem Test aber ohne Symptome, welches im Kindergarten, Hort, Freizeit am Campus eingesetzt ist (=Assistent*innen, Assistenzpädagog*innen, Sprachförderkräfte, Pädagog*innen, Leiter*innen), wird aus Präventionsgründen freigestellt.
      Begründung: Die Tätigkeit im Kindergarten/Hort/Freizeit als positiv getestete Person ohne Symptome steht den Schutzbedürfnissen der Kinder, Eltern (Kund*innen) und anderer Mitarbeiter*innen entgegen.
    • Am 5.Tag ab der ersten Probenahme ist verpflichtend eine Freitestung zu machen (Sicherstellung des Betriebs).
    • Das negative bzw. einen CT-Wert > 30 ausweisende PCR-Testergebnis wird an die Leitung übermittelt und der Dienst wieder angetreten.
    • Test weiterhin positiv – Freistellung verlängert bis max. Tag 10
      • Absenzenerfassung im Sammelformular: I6
    • Die Leitung meldet den positiven Fall ohne Symptome (=Freistellung) an das Postfach Dienstfreistellung
    • Sobald ein negatives Ergebnis vorliegt, wird dieses an Postfach Dienstfreistellung geschickt.
    • Treten erst später Symptome auf, dann erfolgt die Krankmeldung der*des Mitarbeiters*in

    Die E-Mails für Meldungen und die Darstellung der Abläufe werden überarbeitet und ehestmöglich zur Verfügung gestellt.

    2. Regeln für schon Abgesonderte ab 01.08.2022

    Wurde ein Absonderungsbescheid vor dem 01.08.2022 erlassen, so bedeutet das, dass die*der Mitarbeiter*in ab 01.08.2022 als krank gemeldet gilt.

    In diesem Fall ist eine ärztliche Krankmeldung bis längstens 04.08.2022 zu übermitteln.

                Bitte im Sammelformular ab 1.8.22 den Code „KC“ eintragen.

    3. Risikogruppen – Freistellung

    Die Freistellungsregelung für Risikogruppen gilt wieder ab 01.08.2022 und wurde vorerst bis Ende Oktober 2022 verlängert.

    • Ein nach dem 2.12.2021 ausgestelltes COVID-19-Risikoattest ist nach wie vor gültig und ist ehestmöglich vorzulegen, sofern nicht schon übermittelt.
    • Jene Mitarbeiter*innen, die binnen zwei Wochen ab 1.08.2022 noch kein COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren.
    • Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

    Die Dienstgeberin hat zusätzlich die Möglichkeit, eine Bestätigung des COVID-19-Risikoattests durch eine Amtsärztin bzw. einen Amtsarzt bzw. den chef- oder kontrollärztlichen Dienst der Gesundheitskasse (ÖGK für ÖGK-Versicherte, BVAEB für BVAEB-Versicherte, aber dzt. nicht bei der KFA für KFA-Versicherte) zu verlangen. Der Anspruch auf Freistellung endet dann, wenn die von der Dienstgeberin verlangte Bestätigung des Attests nicht binnen 2 Wochen vorgelegt wird.

    4. Sonderfreistellung für Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen

    Die Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Betreuung von Kindern (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen wird angepasst.

    • Die Sonderbetreuungszeit kann für die Dauer von 5 Tagen gewährt werden und kann auf max. 10 Tage verlängert werden.
      Sie gilt für Juli und August 2022 insgesamt (nicht pro Erkrankungsfall).
    • Freitesten ist ab dem 5. Tag möglich. Wenn das Ergebnis negativ oder der CT-Wert >30 ist, ist die Sonderbetreuungszeit beendbar.
    • Zur Inanspruchnahme dieser Sonderbetreuungszeit (für die Sommermonate) muss die Pflegefreistellung für 2022 verbraucht und keine andere geeignete Betreuungs- bzw. Pflegeperson vorhanden sein.
    • Ist die zu betreuende Person nach 10 Tagen weiterhin positiv/krank, ist Urlaub zu nehmen.
    • Wichtig: schon genehmigter Urlaub/Zeitausgleich ist zu konsumieren und nicht in eine Sonderbetreuungszeit umzuwandeln.
    • Als Nachweis ist der Dienststelle das positive Testergebnis in Kopie zu übermitteln.

    Ergänzend wird für alle Mitarbeiter*innen empfohlen, bei direktem Kund*innen-Kontakt eine FFP2-Maske zu tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch technische Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglaswände) minimiert werden kann.

    Für Mitarbeiter*innen in elementaren Bildungseinrichtungen besteht weiterhin die Möglichkeit über die 5 monatlichen Tests hinaus, sich gratis testen zu lassen.
    Bitte nützen Sie daher das Angebot der Berufsgruppentestung am Standort zum regelmäßigen Testen.

    KINDER (Kindergarten & Hort/Freizeit)

    Positiv getesteten Kinder dürfen weiterhin NICHT den Kindergarten/Hort besuchen.

    Eltern werden mittels Aushang und Elternbrief auf die Meldepflicht von Infektionskrankheiten lt. AGBs hingewiesen.

    Dieser wird Anfang der Woche übermittelt.

    ELTERN

    Grundsätzlich benötigen Eltern keine Maske beim Betreten des Kindergartens/Horts.

    Positiv getestete Eltern dürfen zum Bringen und Abholen des Kindes den Kindergarten/Hort mit einer FFP2-Maske betreten.

    PRAKTIKANT*INNEN

    Das Praktikum ist aktuell bei mit einem positiven Test nicht möglich, auch nicht wenn die Person keine Symptome hat.

    EXTERNE PERSONEN

    Alle anderen positiv getesteten Personen (Lieferanten, Handwerker, o.ä.) dürfen den Kindergarten/Hort NICHT betreten.

    Termine müssen durch andere Personen wahrgenommen oder verschoben werden.

    Die Kontaktpersonenregelungen und die damit verbundenen Maßnahmen („graphische Darstellung“) sind aktuell noch gültig. Sobald es dazu neue Informationen gibt, werden die Unterlagen überarbeitet und aktualisiert zur Verfügung gestellt.

    Bitte geben Sie die Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Standort weiter und informieren Sie die Bildungspartner*innen.

    Danke für Unterstützung!

    Gut beraten und vertreten durch Ihre
    Personalvertretung SoFair-FSG

    Margit POLLAK

    Julia FICHTL

    Anti-Teuerungspaket: So kommen Sie zu Ihrem Geld!

    Das Anti-Teuerungspaket der Regierung besteht aus vielen einzelnen Maßnahmen. Welche sind das? Und wie kommen Sie zu Ihrem Geld? AK und ÖGB bewerten das Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung teilweise positiv. Obwohl die vielen Einmalzahlungen gerade für kleine Einkommen wenig nachhaltig sind, helfen sie zumindest kurzfristig gegen die Teuerung. Damit Ihnen keine der Unterstützungsleistungen entgeht, hat die AK eine Checkliste zusammengestellt.

    Alle Leistungen auf einen Blick

    Welche (Akut-)Maßnahmen sind relevant für private Haushalte bzw. Privatpersonen?

    Familienleistungen:

    Für Bezieher:innen der Familienbeihilfe gibt es eine einmalige, automatische Sonderzahlung von 180 € pro Kind. Dieses Geld soll im August oder September ausgezahlt werden.

    Der Familienbonus soll schon im Jahr 2022 auf 2.000 € pro Kind bzw. 650 € für Kinder über 18 Jahre erhöht werden. Falls der Familienbonus nicht von der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt wird, ist er über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

    Parallel dazu wird der sogenannte Kindermehrbetrag, also der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinen Einkommen, von 450 auf 550 € erhöht. Er ist über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

    300-Euro-Teuerungsausgleich:

    Diese Notfallmaßnahme soll Menschen nützen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien beziehen. Außerdem jenen, die über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld beziehen. Die Auszahlung soll im September automatisch mit der jeweiligen Leistung (z.B. AMS-Geld) erfolgen.

    Klimabonus:

    Der Klimabonus soll 2022 einheitlich auf 250 € pro Person (statt wie bisher 100 bis 200 € regional gestaffelt) erhöht werden. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte. Ausgezahlt wird der Klimabonus im Oktober oder November. Wo die Kontonummer fehlt, werden Gutscheine ausgeschickt, die man bei Partnerunternehmen einlösen kann.

    Teuerungsbonus:

    Gleichzeitig mit dem Klimabonus kommt der Teuerungsbonus von einmal 250 € pro Person. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte. Ab einem jährlichen Einkommen von 90.000 € wird der Teuerungsbonus mit einem Grenzsteuersatz von 50% steuerpflichtig. In diesem Fall sind die 250 € über eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung als Einkommen zu erklären.

    Einmalzahlung für Pensionist:innen und Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 €:

    Pensionist:innen erhalten von ihrem Pensionsversicherungsträger im September 2022 eine steuer- und SV-freie Einmalzahlung von bis zu 500 €. Parallel dazu werden die bestehenden Absetzbeträge für Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen für 2022 einmalig um bis zu 500 € erhöht (Teuerungsabsetzbetrag). Der Teuerungsabsetzbetrag muss über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 aktiv beantragt werden. Pensionist:innen mit Anspruch auf die Einmalzahlung haben keinen Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag.

    Quelle: https://wien.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/wirtschaft/teuerung/Anti-Teuerungspaket-_So_kommen_Sie_zu_Ihrem_Geld-.html

    ÖGB/Gewerkschaften: „Quarantäne-Aus gefährdet Elementarpädagogik!“

    Abstand und Maske ist bei Arbeit mit Kindern nicht möglich. Neue Verordnung geht an Arbeitsrealität der Beschäftigten in der Elementarpädagogik vorbei

    Wien (OTS) – „Mehr als zwei Jahre hat die Regierung keinen Gedanken an den Schutz der Beschäftigten in der Elementarpädagogik verloren. Jetzt geht die Bundesregierung sogar noch einen Schritt weiter und überlässt mit dem Quarantäne-Aus für Corona-Positive die Verantwortung den Beschäftigten. Die Folge dieser Entscheidung werden viele Cluster sein“, sagt Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und -Bundesfrauenvorsitzende.

    Auch Karin Samer, Betriebsratsvorsitzende der Wiener Kinderfreunde und Präsidiumsmitglied der Gewerkschaft GPA Wien, kritisiert die Entscheidung zum Quarantäne-Aus scharf: „Wenn wir als Infizierte arbeiten gehen können, verbreiten wir die Krankheit über Körperflüssigkeiten wie Tränenflüssigkeit weiter. Häufiges Händewaschen geht sich nicht aus, hier rächt sich der bereits lange bestehende Personalmangel. Wenn dann andere Kolleginnen zusätzlich angesteckt werden und mit Symptomen zuhause bleiben, verschärft sich der Personalmangel weiter und es könnte sogar zu Gruppenschließungen kommen“.

    „Übernimmt dann das Gesundheitsministerium die Haftung, wenn es zu Ansteckungen kommt?”, fragt Sylvia Gassner, Vorsitzende im Fachbereich Soziale Dienste der Gewerkschaft vida, und betont, dass aktive Infektionskrankheiten eine Belastung für den Organismus darstellen, egal ob symptomfrei oder nicht. „Man darf hier außerdem nicht vergessen, dass die Kolleginnen und Kollegen tendenziell das eigene Wohl hintanstellen. Jetzt schafft die Regierung mit dem Quarantäne-Aus einerseits auch noch die Legimitierung dafür und sorgt andererseits für einen gewissen Druck auf die Kolleginnen und Kollegen“, erklärt die Gewerkschafterin. 

    „Hören Sie doch einfach auf ihre eigene Frau, Herr Minister. Sie hat Ihre Maßnahmen nicht ohne Grund kritisiert und spricht mit der Stimme des gesunden Menschenverstands, während die hohe Politik mit nicht nachvollziehbaren Maßnahmen Menschenleben gefährdet,“ sagt dazu Margit Pollak, Vorsitzender-Stellvertreterin in der Hauptgruppe I der younion_ Die Daseinsgewerkschaft.

    Mit der Entscheidung zum Quarantäne-Aus für positiv auf Corona getestete Menschen zeigt sich, dass die Bundesregierung aus Fehlern der Vergangenheit nicht gelernt hat. Anstatt fadenscheiniger Verordnungen fordern die Gewerkschaften eine ernstgemeinte Reform, in der auch ein starker Fokus auf Corona sowie den Schutz der Beschäftigten gelegt wird. “Es braucht eine Reform, die den Namen verdient hat. An besseren Arbeitsbedingungen und einer Ausbildungsoffensive, um dem drohenden Personalmangel in der Elementarpädagogik entgegenzuwirken, führt kein Weg vorbei”, so Korinna Schumann abschließend.    

    LAN-User für alle Mitarbeiter*innen der MA 10

    Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

    Sehr geehrte Leiterinnen,
    sehr geehrte Leiter!

    Ich freue mich, Ihnen heute mitteilen zu können, dass als nächster sehr wesentlicher Schritt in der Digitalisierungsstrategie der MA 10, alle Mitarbeiter*innen der Standorte einen LAN-User erhalten und somit Zugriff auf die digitalen Services haben. Auch wurde für jede Mitarbeiter*in im Outlook eine E-Mail Adresse eingerichtet. Die MA 10 verfügt somit ab sofort über mehr als 9.000 User und somit ist die Basis zur gemeinsamen Gestaltung der digitalen Zukunft der Stadt Wien – Kindergärten gelegt.

    Sie erhalten beginnend mit heute mit der nächsten Dienstpost persönlich an Ihre Mitarbeiter*innen adressierte Briefe, die die Zugangsdaten enthalten. Bitte übergeben Sie diese Briefe persönlich an Ihre Mitarbeiter*innen.

    Ich wünsche allen Kolleg*innen viel Freude und Erfolg beim Kennenlernen des digitalen Angebots der Stadt Wien!

    Gut beraten und vertreten durch Ihre
    Personalvertretung SoFair-FSG

    Margit POLLAK

    Julia FICHTL

    Jetzt Gewerkschaftsmitglied werden

    Ihr Gewinn als Dienstnehmer*in:
    Professionelle Vertretung in der Berufswelt der MA 10 – Stadt Wien Kindergärten.

    Beratungsleistungen

    Dienstrecht und Besoldung
    Elternkarenz und Kinderbetreuungsgeld
    Lohnsteuerberatung
    Pensionsberatung
    Rechtsberatung

    Förderungen

    bis zu € 580 Bildungsförderung
    € 50 Schulstartgeld
    diverse Fonds

    Sonderkonditionen

    Einkaufsgutscheine bis zu 15%
    vergünstigte Aufenthalte in den Hotels der youinon _ Die Daseinsgewerkschaft
    vergünstigte Handytarife

    Versicherungsleistungen

    Berufshaftpflichtversicherung
    Berufsrechtschutzversicherung
    Solidaritätsversicherung

    Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihrer Gewerkschaft younion beitreten!

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    (Nur mit Handy-Browser oder PC möglich)

    Wenn wir Ihre Mitgliedskarte erhalten, nehmen wir persönlich mit Ihnen Kontakt auf, damit Sie uns gleich kennenlernen.

    Vorteilsrechner

    Errechnen Sie sich Ihre Vorteile als Gewerkschaftsmitglied unter diesem Link!

    http://vorteilsrechner.younion.at/

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