Gehaltsansätze 2023 – Pädagog*innen (LKP)

SCHEMA II/LKP- Beamte

GehaltsstufeEuro Gehaltsstufe Euro
012551,37123532,49
022627,36133630,57
032720,52143740,51
042820,81153882,46
052914,49163975,95
063004,84174089,28
073105,12184206,24
083198,77194349,44
093259,33204387,7
103339,78daz4561,15
113440,07DAZ4618,96

SCHEMA IV/LKP – Vertragsbedienstete

Gehaltsstufe Gehaltsstufe Euro
012589,67123591,21
022668,27133691,03
032763,56143803,53
042865,58153948,26
052960,99164044,51
063053,09174160,66
073155,11184280,4
083250,51194426,36
093312,82204465,31
103395,01daz4642,58
113497,04DAZ4701,69

Dienstzulage für Leiter*innen

Anzahl der Gruppenin der Dienst-
zulagengruppe
in den Gehaltsstufenab der Gehaltsstufe 15,
Halbjahr
1 bis 10, 1. Halbjahrbis 15, 1. Halbjahr
Kinder-
gärten
Sonder-
kindergärten
EuroEuroEuro
1I61,6269,7875,57
1II95,3997,31102,40
2III136,54140,50148,91
2IV189,89194,49206,19
3V202,51209,82225,04
43VI273,37279,02297,32
54VII343,05348,55372,09
65VIII412,21417,50445,91
76IX481,28486,26519,44
mehr als 7mehr als 6X551,17554,87593,23
SonderkindergartenpädagogInnenzulage
in den Gehaltsstufen 1 – 5(1. HJ)  € 122,22
in den Gehaltsstufen 5 (2. HJ)- 11(1. HJ) € 170,61
ab der Gehaltsstufe 11 (2. HJ) € 225,30

Kindergartenpädagog*innen, die in Sonderkindergärten verwendet werden, gebührt auf Dauer ihrer Verwendung eine Dienstzulage in der Höhe von Euro 82,43 monatlich. (§29 Abs. 2)


Gehaltsansätze für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

Gehaltsansätze 2023 – W-BedG

Assistent*innen Ass.Päd. Sprachf. Pädagog*innen Soki/Soho
Gehalts-W2/1W2/2W2/3W2/4W2/5W2/6W2/7W2/8W2/9W2/10W2/11
EuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuro
011937,641992,812100,972224,272360,552522,922706,612906,883124,913361,933619,07
021998,322060,992151,022288,032435,082606,22797,083006,793206,053448,993716,29
0320592129,162201,072351,82513,122689,482887,563106,73287,23536,063813,53
0420592129,162251,132417,272591,182772,752978,033206,613368,333623,133910,78
0520592129,162301,172487,132669,212856,033068,523306,533449,483710,24008,01
0620592129,162301,172487,132669,212856,033068,523306,533530,633797,264105,25
0720592129,162301,172487,132669,212856,033068,523306,533611,783884,324202,48
082119,692197,352351,232556,992747,292939,3231593406,453692,93971,44299,73
092119,692197,352351,232556,992747,292939,3231593406,453692,93971,44299,73
102180,362265,542401,632626,862825,343022,593249,473506,353774,064058,474396,95
112180,362265,542401,632626,862825,343022,593249,473506,353774,064058,474396,95
122241,052333,722456,482696,72903,393105,873339,943606,273855,24145,544494,19

Einreihung:

Assistentinnen und Assistenten:

  • W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen
  • W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

Assistenzpädag*innen

  • W2/5 AssPäd. unterstützt die gruppenführende Päd.
  • Ausgleichszahlung auf W2/6 ab dem 4. Monat, wenn in Verwendung als Päd.
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden
  • Einsatz in integrativ geführten Gruppen
  • 2 Weiterbildungstage (min. 6h)

Sprachförder*innen

  • W2/6
  • 36 Kinderdienststunden
  • 1 Organisationstunden ortsgebunden, 3 Vorbereitungsstunden ortsungebunden

Pädagoginnen und Pädagogen: 

  • W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Integrationsgruppen sowie auch Hortgruppen
  • W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten
  • 34 Kinderdienststunden
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

SOKI-SOHO:

  • W2/10
  • 32 Kinderdienststunden
  • 4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

Leiterinnen und Leiter:

2-4 GruppenW1/11
5-7 GruppenW1/12
ab 8 GruppenW1/13
Download-PDF Gehaltsansätze 2023 – Wiener Bedienstetengesetz
  • 7 ZK-Tage
  • Leitungstätigkeit ortsgebunden
  • Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung
  • Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

-Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

-Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

-Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen

-Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

-Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

-Im Schema W2 und W3 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

-Bezahlung nach Tätigkeit

-Gehaltssprünge:
In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

-max. 6 Wochen Urlaub

Information zu einem wienweiten pädagogischen Tag am 24.1.2023

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe Mitarbeiter*in,

am 24.1.2023 findet heuer am Tag der Elementarbildung in allen städtischen Kindergärten und Horten, ein pädagogischer Tag für alle Mitarbeiter*innen statt und wurde sozialpartnerschaftlich mit der Gewerkschaft vereinbart. Der Tag wird für die gemeinsame intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderschutz genützt. Nähere Informationen und Impulse zur inhaltlichen Gestaltung erhalten Sie im Jänner.

Bitte informieren Sie umgehend die Eltern mittels Aushang, Brief oder per E-Mail über diesen Tag.

ANHANG:
Aushang_Paedagogischer-Tag_24.1.23-002.pdf
Brief_Paedagogischer-Tag_24.1.23-002.pdf

Ein Besuch des Kindergartens/Hortes ist an diesem Tag nicht möglich.

Die Gewerkschaft (HG1) stellt für diesen Tag für jede anwesende Mitarbeiter*in 5€ zur Verfügung.

Nähere Informationen zum Prozedere erhalten Sie von der Gewerkschaft.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Regionalleitung.

Mit lieben Grüßen

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Dezember 2022 – Offene Fragen abgeklärt mit den Dienststellen MA10 und MA2

Darf ich als Assistent*in für den Weihnachtsurlaub wieder mehr als 24 Überstunden „sammeln“?

Nicht nur Assistent*innen, auch Assistenzpädagog*innen dürfen Überstunden sammeln, wenn nur noch wenige Urlaubstage übrig sind bzw. die Urlaubstage für den vereinbarten Erholungsurlaub nicht ausreichen. Die Übersicht hierüber hat die zuständige Standortleitung, die dementsprechend entscheidet, welche Mitarbeiter*innen betroffen sind.

Darf ich in den Weihnachtsferien am eigenen Standort arbeiten?

Nein, das ist nicht vorgesehen. Da mittlerweile nur noch Campusstandorte über die Weihnachtsferien geöffnet sind und diese sehr weitläufig sind, gibt es auch hier entsprechend viel an Arbeiten zu erledigen, wenn Kolleg*innen im Kinderdienst nicht benötigt werden. Auch Überstunden können in diesem Zeitraum nach Rücksprache leichter zurückgenommen werden.

Darf ich an meinem E-Tag zur abendlichen Teamsitzung gehen?

Freiwillig dürfen TZ-Mitarbeiter*innen an der abendlichen Teamsitzung teilnehmen, können jedoch nicht verpflichtet werden. E-Tage betreffen nur Teilzeitbeschäftigte, deshalb können hier keine Überstunden anfallen, sondern müssen im Diensttausch zurückgenommen werden. Da die Zeit der Sitzung innerhalb der Arbeitswoche ausgeglichen wird, ist diese auch am E-Tag als Arbeitszeit zu rechnen, weshalb Bedienstete hier am Weg zum Standort, auf dem Weg nachhause und auch währenddessen unfallversichert sind.

Darf ich in der Ruhepause (§ 61b W-BedSchG 1998) nun den Standort verlassen oder nicht?

Ja, das dürfen Sie. Natürlich immer unter Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. Seit der schriftlichen Information der Leiter*innensitzung von November 2021, hat sich weder rechtlich noch intern etwas verändert. Die Ruhepause, sowie die Zeit zur Essenseinnahme, ist bei der Stadt Wien bezahlte Arbeitszeit. Das bedeutet auch, dass bei einem Unfall z.B. am Weg zum Lebensmittelgeschäft, dieser als Arbeitsunfall/ Dienstunfall zählt.

Rechtliche Auszüge:

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – gilt für alle Vertragsbediensteten

ASVG §175 (2) Arbeitsunfälle sind auch Unfälle, die sich ereignen:

7. auf einem Weg von der Arbeits– oder Ausbildungsstätte, den der Versicherte zurücklegt, um während der Arbeitszeit, einschließlich der in der Arbeitszeit liegenden gesetzlichen sowie kollektivvertraglich oder betrieblich vereinbarten Arbeitspausen, in der Nähe der Arbeits- oder Ausbildungsstätte oder in seiner Wohnung lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu befriedigen, anschließend auf dem Weg zurück zur Arbeits– oder Ausbildungsstätte sowie bei dieser Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse, sofern sie in der Nähe der Arbeits- oder Ausbildungsstätte, jedoch außerhalb der Wohnung des Versicherten erfolgt;

Unfallfürsorgegesetz 1967 – gilt für alle Beamt*innen

UFG §2 10.Dienstunfall: ein Unfall, der sich ereignet

n) auf einem Weg vom Ort der Dienstverrichtung, den der Beamte zurücklegt, um während der Arbeitszeit, einschließlich der in der Arbeitszeit liegenden Arbeitspausen, in der Nähe des Ortes der Dienstverrichtung oder im ständigen Aufenthaltsort (in der Unterkunft) lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu befriedigen, anschließend auf dem Weg zurück zum Ort der Dienstverrichtung sowie bei dieser Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse, sofern sie in der Nähe des Ortes der Dienstverrichtung, jedoch außerhalb des ständigen Aufenthaltsortes (der Unterkunft) des Beamten erfolgt;

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Hauptgruppe 1 – Abschluss der Gehaltsverhandlungen 2023!

Mail der Hauptgruppe1 vom 23.11.2022

Liebe Kolleg*innen,

Die Löhne und Gehälter werden mit 1.1.2023 um 7,15 % und mindestens um 170 Euro erhöht.

Das ergibt bei kleinen Einkommen bis zu +9,41%.

Die Zulagen und Nebengebühren werden um 7,32 % erhöht.

Das Ergebnis konnte heute Früh mit Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner erzielt werden.

Dieser Abschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien und gilt für 12 Monate.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

23.11.2022_Corona | aktuelle Info Reiserückkehr bzw. Urlaubsbeantragung

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in

gemäß der aktuell gültigen der COVID-19-Einreiseverordnung sind derzeit keine Staaten mit sehr hohem epidemiologischem Risiko angeführt.

Für Reiserückkehrer*innen bestehen somit aktuell keine besonderen Vorkehrungen bzw. Quarantänebestimmungen.

Die Mitarbeiter*innen müssen daher ab sofort keine Angabe zu Urlaubsadresse und Dauer des Aufenthalts außerhalb des Wohnsitzes mehr eintragen.

Der entsprechende Erlass MDPRGDL-209332/2020 wird zeitnah aufgehoben.

Bitte bringen Sie diese Info allen Mitarbeiter*innen zur Kenntnis.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

FSG-Frauen „Kinder-Weihnachtsaktion: Kolleg*innen für Kolleg*innen“

FSG-Frauen
„Kinder-Weihnachtsaktion: Kolleg*innen für Kolleg*innen“

Trotz unermüdlichem Aufzeigen der Gewerkschaften über mögliche Maßnahmen gegen die Teuerungen, sind keine nachhaltigen Entlastungen seitens der Bundesregierung in Sicht! Die Teuerungen halten an und viele Kolleg*innen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen!

Die FSG-Frauenabteilung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft ruft deshalb zur Sachspenden „Kinder-Weihnachtsaktion: Kolleg*innen für Kolleg*innen“ auf.

All jene Kolleg*innen, die gebrauchte, aber gut erhaltene Artikel gerne an Kolleg*innen weitergeben möchten, können diese vom
7.11.2022 – inkl. 6.12.2022
in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft (Infocenter)
zu folgenden Zeiten abgeben:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 14:00 Uhr

Abgabe: younion Infocenter, Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
(U2 Schottentor, Aufgang Hohenstaufengasse – Ausgang Liechtensteinstraße)

Am Freitag, 2.12.2022 ist das younion Infocenter geschlossen!

Gesammelt wird:
Kinder-Winterbekleidung (Größen: 86 – 164)
UND Spielzeug (z.B. Brettspiele, Puppen, Spielzeugautos,
Lego, Playmobil, etc.) für ALLE Altersstufen!

Wir bitten nur Artikel zu bringen, die gewaschen und gereinigt sind!

Die Ausgabe der gesammelten Artikel erfolgt am 9.12. und 10.12.2022 in der younion Hall. Es wird ein gesondertes Mail bezüglicher der genauen Zeiten erfolgen. Wir bitten jetzt schon Kolleg*innen, die Unterstützung benötigen, über die Ausgabe der Sachspendenaktion zu informieren! Sollten Sachspenden bei der Ausgabe übrigbleiben, werden diese an auserwählte Organisationen weitergegeben.

younion _ Die Daseinsgewerkschaft
FSG-Frauenabteilung

E-Mail: fsg-frauen@younion.at
http://www.younion-fsg.at

de_DEGerman
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