Was sind beim Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz die wesentlichen Änderungen?
- andere Gehaltsansätze
- Bezahlung nach Tätigkeit, einer Modellstelle zugeordnet
- keine Nebengebühren mehr, nur noch wenige Vergütungen (z.B. Mehrdienstleistungen)
- Umreihungen, Höherreihungen, Rückreihungen möglich, wenn sich die Tätigkeit ändert
- kein Pragmatikum
- Erholungsurlaub höchstens 6 Wochen
- Erholungsurlaub abhängig von den Lebensjahren und der Dienstzeit bei der Stadt Wien
- keine Samstagsregelung mehr
- sonstige Karenzurlaube für maximal 3 Jahre insgesamt vorgesehen
- Keine Sonderverträge mehr
- Ausbildung nicht zwingend erforderlich
- Sonstiger Karenzurlaub nur noch 3 Jahre
- Kein Karenzurlaub mehr im öffentlichen Interesse
- Alle Karenzurlaube hemmen den Lauf der Dienstzeit zu Gänze außer Elternkarenzurlaub
- Höhere Einstiegsgehälter, flachere Gehaltskurve
- Gehaltssprünge nicht mehr alle 2 Jahre
- Gehaltssprünge nicht immer mit einem monetären Zuwachs
- Ausgleichszahlung schon während der probeweisen Verwendung
- Michverwendung möglich
- Dienstbeurteilung “entspricht” oder “entspricht nicht”
- Keine damit verbundene Leistungszulage mehr
- Sonderzahlungen = durchschnittlicher Monatsbezug des Kalenderhalbjahres
- Mehrstundenvergütung 1/173 der Summe des Gehalts
- Vergütung für die ständige Stellvertretung
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