Woher weiß ich wieviel ich verdienen werde bzw. wo ich eingereiht werde, wenn ich in das Wiener Bedienstetengesetz umsteige?

Sobald die umfangreichen Ermittlungen von der Personalstelle und der MA2 abgeschlossen sind, erhalten Sie von der Dienstgeberin (MA2) eine schriftliche Information. Hier müssen die vorgesehenen Rechtsfolgen und Modalitäten, sowie die neue besoldungsrechtliche Stellung festgehalten sein. Diese Information ist für sowohl für die Dienstgeberin, als auch für die Dienstnehmerin/ den Dienstnehmer bindend, sofern der Umstieg vollzogen wird und darf auch nicht verändert werden.  

Bitte nützen Sie die zahlreichen Informationsangebote der MA2, die Sie im Internet finden. Diese beinhalten:  

  • Beschreibung des Ablaufs des Umstiegs
  • FAQs: Antworten auf die häufigsten Fragen
  • Folder „Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz“
  • uvm….  

www.intern.magwien.gv.at/web/umstieg

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