Eine schriftliche Befürwortung bzw. Zuweisung vom (Fach-)Arzt, sowie die Bewilligung des Sozialversicherungsträgers, ist zwingend erforderlich. Die Reha/ Kur wird über die Leitung, mittels zugehörigem Formular beantragt. Dieses wird an die Personalstelle weitergeleitet und muss von dort zusätzlich bewilligt werden.
- Wie lange bekomme ich mein Gehalt wenn ich lange erkranke?
- Bin ich während der Reha/ Kur weiterhin im Krankenstand?