Bei allen Überstellungen ist eine mindestens „sehr gute“ Dienstbeurteilung Voraussetzung.Die Krankenstände sind aufgrund einer OGH-Entscheidung (Oberster Gerichtshof) nicht mehr maßgeblich.
Weitere Infos finden Sie in unserer Infomappe unter Werdegang der/des Kindergartenassistentin/Kindergartenassistent