Beamt*innen frühestens ab Vollendung des 57. Lebensjahres bei Margit Pollak oder Julia Fichtl. Vertragsbedienstete über die PVA frühestens 5 Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter. Wichtig: je früher die Berechnung, desto ungenauer wird sie sein, da Gehaltserhöhungen, Veränderungen der Lohnsteuer, … nicht berücksichtigt werden können.
Für Gewerkschaftsmitglieder bieten wir gerne persönliche Beratungen an.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Infomappe unter Pensionsberechnungen für Beamtinnen und Beamte sowie Pensionierung von Vertragsbediensteten