Spätestens 3 Monate vor geplantem Wirksamkeitsbeginn.
Ausnahme: möchte jemand mit 1. April, 1. Mai oder 1. Juni 2021 umsteigen ist das nur möglich, wenn der Antrag bis spätestens 30. Juni 2021 bei der Dienstgeberin einlangt. Der Umstieg wird dann rückwirkend veranlasst. (Formular – Bekanntgabe des Interesses am Umstieg)
Der Umstieg kann immer nur zum Monatsersten erfolgen.