Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe Leiterinnen und Leiter, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
der Stadt Wien-Gesundheitsdienst (MA15) hat nun die neuen Regelungen und Vorgangsweisen bei COVID-19 Verdacht bzw. Erkrankung übermittelt (MA 11 News Elementarpädagogik 15/21).
Die neuen Vorgangsweisen sollen ab sofort umgesetzt werden.
Der grundlegende Ablauf ist gleich geblieben. Die wichtigsten Änderungen sind:
Es sind nun die letzten 96 Stunden (statt 48) vor dem letzten Kontakt relevant.
Die Quarantäne wird grundsätzlich von 10 auf 14 Tage verlängert.
Die Quarantäne kann mit negativem Test am 10.Tag verkürzt werden.
Der Besuch des Kindergarten/Hortes ist allerdings vorzeitig nur möglich, wenn die Stammgruppe des Kindes schon wieder in Betrieb ist und Eltern das negative Testergebnis des Kindes vorzeigen.
Personen, die in den letzten 6 Monaten an COVID-19 erkrankt waren, gelten wieder als K1
Alle Änderungen/Neuerungen wurden in die grafische Darstellung eingearbeitet.
Die Gesundheitsbehörden ersuchen darüber hinaus auch während der Schließung ganzer Standorte zusätzliche Erkrankungsfälle zu melden.
Nur so ist eine laufende Bewertung des Infektionsgeschehens am Standort durch die Gesundheitsbehörden möglich.
Abschließend wurde nochmals darauf hingewiesen, dass geimpfte MitarbeiterInnen vorerst weiterhin den allgemeinen Vorgaben unterliegen. Das betrifft auch die regelmäßigen Testungen.
Herzlichen Dank an alle für die Unterstützung bei der Umsetzung der aktualisierten Maßnahmen und der Erfüllung der Meldungspflichten im Zusammenhang mit COVID-19.
Folgende Information wurde von der Dienstleitung an die Kindergarten- und Hortstandorte gesendet:
Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die MA 11 hat uns mit dem aktuellen Newsletter weitere Informationen zur Impfung und zusätzlichen Impfterminen zur Verfügung gestellt.
Ein Informationsblatt mit den häufigsten Fragen (FAQs) zur Impfung und zum Impfstoff finden Sie hier.
Außerdem gibt es erste Informationen zu den neuen Quarantänebestimmungen.
Die Elternbriefe und Vorgangsweisen werden derzeit überarbeitet und gesondert übermittelt.
Bitte leiten Sie diese Information an alle MitarbeiterInnen an Ihrem Standort weiter.
Herzlichen Dank und liebe Grüße
Sehr geehrte Betreiberin! Sehr geehrter Betreiber!
Vielen Dank für die Unterstützung der Impfaktion der Stadt Wien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in elementaren Bildungseinrichtungen. Leider waren aufgrund der hohen Nachfrage an einer COVID-19-Schutzimpfung in den letzten Tagen keine Termine verfügbar.
Zusätzliche Impftermine Umso mehr freut es uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Stadt Wien für Wiener Schulen und elementare Bildungseinrichtungen zusätzliche Termine bereitstellt. Die Impftermine finden zwischen 22. bis 25. März im ACV (Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien) statt.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von elementaren Bildungseinrichtungen, die sich auf Impfservice.wien registriert haben, erhalten am Donnerstag, dem 11. März 2021 ab späten Nachmittag eine SMS bzw. Email zur Terminbuchung. Somit wird sichergestellt, dass alle impfwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in elementaren Bildungseinrichtungen noch im März geimpft werden.
Als Impfstoff wird wie bisher AstraZeneca verwendet. Nach der Freigabe von AstraZeneca für Personen über 65 durch das Nationale Impfgremium wird dieser auch für Personen über 65 Jahre und Risikogruppen verwendet. Ausgenommen sind wie bisher nur Personen, die einer Hochrisikogruppe angehören.
Bitte stellen Sie wie bisher dem Personal an Ihrem Standort eine entsprechende Bestätigung aus. Die Bestätigung muss gemeinsam mit der E-Card, einem Lichtbildausweis, dem Impfpass und dem ausgefüllten Impffragebogen bei der Impfung vorgelegt werden. Der Link zum Impffragebogen wird mit der Terminbestätigung übermittelt. Bitte beachten Sie auch, dass in der Impfstraße eine FFP2-Maske getragen werden muss. Alle Personen, die einen Termin für ihren Erststich gebucht haben, werden vom Impfservice Wien bezüglich einer Terminvereinbarung für den Zweitstich kontaktiert. Die Beantwortung der häufigsten Fragen (FAQs) zur Impfung und zum Impfstoff finden Sie im Anhang “Wichtige Informationen zur Impfung“.
Neue Quarantänebestimmungen Wir möchten Sie darüber hinaus darauf hinweisen, dass aufgrund der Mutationen des COVID-19-Virus die allgemeine Quarantäne für erkrankte Personen und Kontaktpersonen der Kategorie 1 von 10 auf 14 Tage verlängert wird. Nach 10 Tagen ist nach einer negativen Testung (bzw. CT-Wert über 30) ein vorzeitiges Ende der Quarantäne möglich. Der Besuch der elementaren Bildungseinrichtung ist jedoch immer erst nach 14 Tagen möglich Die Elternbriefe und SOPs werden derzeit überarbeitet und gesondert übermittelt.
Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!
Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Standorte der Stadt Wien Kindergärten gesendet
Liebe Leiterinnen und Leiter, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Impftermine sind Montag bis Sonntag zwischen 7:00 – 18:30 Uhr wählbar und finden im Austria Center Vienna (22., Bruno-Kreisky-Platz 1) statt. Nach Möglichkeit sollten Sie Ihren persönlichen Impftermin außerhalb der anwesenheitspflichtigen Dienstzeit wählen. Ist dies nicht möglich, kann der Termin unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Betriebs auch in der Dienstzeit stattfinden, z.B. unter Nutzung von Randstunden. Es dürfen keine Mehrstunden aufgrund des Impftermins anfallen. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit des Diensttauschs.
Bitte beachten Sie bei der Koordination,
dass es trotz eines fixen Termins zu Wartezeiten kommen kann.
dass es wie bei jeder anderen Impfung zu einer Impfreaktion kommen kann.
Bitte stimmen Sie sich unbedingt mit der Standortleitung ab, um die Aufrechterhaltung des Betriebs sicherzustellen.
Ich bedanke mich bei Ihnen für die gute und durchdachte Organisation am Standort, mit der Sie MitarbeiterInnen die Teilnahme an der Impfung und gleichzeitig den pädagogischen Alltag für die Kinder ermöglichen.
Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Standorte der Stadt Wien Kindergärten gesendet
Sehr geehrte Leiterin, sehr geehrter Leiter, liebe MitarbeiterInnen,
nach Rücksprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde (MA15) wurde das Vorgehen bei mehreren positiv getesteten Kindern präzisiert.
Ab dem zweiten innerhalb von 10 Tagen positiv getesteten Kind derselben Gruppe werden die Kontaktpersonen (Kinder & Erwachsene) nicht mehr als K2, sondern als K1 eingestuft.
Das Vorgehen wurde in der grafischen Darstellung aktualisiert und auch ein entsprechender Elternbrief 1.3E abgespeichert.
Bei Fragen dazu werden Sie gerne von Ihrer zuständigen Regionalleitung unterstützt.
Die folgende Information wurde von der Dienstgeberin an alle Kindergarten- und Hortstandorte gesendet
Sehr geehrte Leiterin, sehr geehrter Leiter, liebe MitarbeiterInnen,
es freut mich wirklich sehr, dass die Impfungen für MitarbeiterInnen in elementaren Bildungseinrichtungen ab der Kalenderwoche 9 (1.-7. März 2021) starten werden.
Die Leitungen sollten als sog. „ImpfkoordinatorIn für Ihren Standort“ ein Informationsschreiben der MA15 erhalten bzw. schon erhalten haben.
Alle MitarbeiterInnen, die geimpft werden wollen, benötigen zusätzlich zur bereits erfolgten Bedarfsmeldung eine aktuelle Vormerkung unter https://impfservice.wien/ bzw. telefonisch unter 1450.
Bitte informieren Sie alle MitarbeiterInnen umgehend über die weitere Vorgehensweise:
Schon vorregistriert? => Überprüfung der Vorregistrierung – Angabe „Kategorie „Bildungspersonal/KindergartenpädagogInnen oder MitarbeiterInnen von Bildungseinrichtungen“
Es ist uns bewusst, dass dieses Schreiben jetzt viele weitere Detailfragen auslöst.
Wir haben selbst noch nicht mehr Informationen und bitten Sie noch um etwas Geduld. Die MA15 wird weitere Informationen zur Verfügung stellen. Der erste wichtige Schritt zur Impfung ist jetzt einmal die korrekte Vorregistrierung bis 28.02.2021, 9 Uhr.
Die folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Kindergärten und Horte der Stadt Wien gesendet
Sehr geehrte Leiterin, sehr geehrter Leiter, liebe MitarbeiterInnen,
im Zuge der wöchentlichen Gurgeltests haben wir immer wieder Fälle von positiven Testergebnissen mit hohen Ct-Werten (größer 30).
Die MA15 hat uns dafür folgende Erklärungen zur Verfügung gestellt:
Der Ct-Wert bei einem COVID-19-Test ist ein Maß für die Viruskonzentration im Probenmaterial (z.B. im Gurgelat).
Je mehr Zyklen im Labor bei der Auswertung des Tests durchlaufen werden müssen, um ein positives Signal zu bekommen, umso geringer ist die Viruslast in der Probe. Der Ct-Wert gibt also die Anzahl der durchlaufenen Zyklen wieder.
Ct-Wert größer 30:
Ein hoher Ct-Wert (größer 30) sagt aus, dass es eine geringe Viruslast in der Probe gibt. Eine Befundinterpretation ist aber nur im Verlauf möglich.
Es kann nämlich zu Beginn einer Infektion die Viruslast noch gering sein und daraus eben ein hoher Ct-Wert resultieren.
Ein hoher Ct-Wert kann aber auch eine abgelaufene/abflachende Infektion bedeuten. Deshalb muss der Test bei Ct-Werten größer 30 zur Klärung nach frühestens 48 Stunden wiederholt werden.
Wie bei allen anderen Tests auch, kann es in Einzelfällen zu falsch positiven Ergebnisse kommen. Dies bedeutet, dass im ersten Test zwar eine Viruslast gefunden wird, die aber im zweiten Tests nicht bestätigt werden kann.
CT-Wert kleiner 30:
Ein niedriger Ct-Wert (kleiner 30) bedeutet Infektiosität.
Auf dem Befund ist vom Labor bei hohen Ct-Werten Folgendes angeführt:
Selbstverständlich wird, wie bei jedem anderen positiven Fall, die Leitung informiert.
Diese verschickt, wie in unseren Vorgehensweisen festgelegt, die vorgesehenen Meldungen, identifiziert die K1-Personen, verteilt die personalisierten Elternbriefe…
NEU: Es gibt eine mit der MA 15 abgestimmte, geänderte Vorgehensweise für MitarbeiterInnen mit oben beschriebenem hohem Ct-Wert
Ist die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter symptomfrei, organisiert er/sie für sich selbst 3 Tage nach der ersten Testung eine weitere Testung über 1450und ist während diesem Zeitraum zu Hause = Quarantäne.
Variante 1: Zweiter Test ist negativ
Ist der 2. Test negativ, informiert die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter die Leitung
Die Leitung schickt ein E-Mail mit dem Namen der betroffenen Person und dem Ergebnis an bildung@ma15.wien.gv.at
Der Fall wird nun von der MA15 hinsichtlich Aufhebung der Quarantäne geprüft (Befundinterpretation).
Ist eine Aufhebung möglich, erhält die Leitung per E-Mail eine Bestätigung der MA15 (Team Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche), dass die Quarantäne für diese Mitarbeiterin, diesen Mitarbeiter und alle betroffenen K1 aufgehoben ist.
Nach Erhalt dieses E-Mails informiert die Leitung die betroffenen MitarbeiterInnen und Familien über die Aufhebung der Quarantäne.
Wird das 1. positive Ergebnis durch den 2. Test bestätigt, bleibt die Quarantäne für alle Betroffenen aufrecht.
Dieser Ablauf wurde auch in der grafischen Darstellung ergänzt.
Ich möchte mich auf diesem Weg bei Ihnen allen für das konsequente Einhalten der Schutzmaßnahmen sowie für die hohe Teilnahme an den wöchentlichen Testungen bedanken. Ich möchte Ihnen versichern, dass die beteiligten Abteilungen mit Hochdruck daran arbeiten, Ihnen allen ein zeitnahes Testergebnis zur Verfügung zu stellen.
Die nachfolgende Information wurde heute von der DG an alle Kindergartenstandorte verschickt:
Die SARS-CoV2-Pandemie hat seit fast einem Jahr (!) Auswirkungen auf alle frühpädagogischen Ein- richtungen – und dabei natürlich auf die tägliche Arbeit der Kitaleitungen und Fachkräfte, auf die Fa- milien und die Kinder.
Obwohl wir schon einiges über das Virus wissen, ist noch weitestgehend unklar, wie sich Covid inner- halb der frühpädagogischen Einrichtungen verbreitet und welche Rolle die jungen Kinder dabei spie- len. Um die Verbreitungswege von Covid genauer zu untersuchen, führen wir – das Zentrum für Pro- fessionalisierung der Elementarpädagogik (PEP) zusammen mit der Charité – Universitätsmedizin Ber- lin die Internationale Corona Kita Erhebung (ICKE) aktuell durch.
Bitte teilen Sie unseren Aufruf zur Beteiligung von Kitaleitungen und Familien/Eltern an der anonymen Umfrage in Ihren Netzwerken – oder nehmen ggf. direkt selbst teil. Die Ergebnisse unserer Umfrage helfen dabei grundlegend Richtlinien und Ausgestaltungsmöglichkeiten für die Arbeit in allen frühpä- dagogischen Einrichtungen zu bestimmen.
FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen
Welche Tests gelten als Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen?
Antigen- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind (es zählt der Zeitpunkt der Probenahme). Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig der Person zuordenbar ist (z.B. ärztliches Zeugnis, Laborbefund, behördliches Testergebnis einer Teststraße, Testbestätigung einer Apotheke, Ergebnis eines betriebsinternen Tests, sofern von einer medizinischen Fachkraft durchgeführt). Identifikationsnachweis mit Ausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis). Selbsttests (etwa zuhause im Wohnzimmer durchgeführt) können nicht als Zutrittstests verwendet werden, da hierbei nicht kontrolliert werden kann, ob der Test korrekt durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat.
Ab welchem Alter sind Zutrittstests notwendig?
Für Kinder bis 10 gilt das Testergebnis der Eltern bzw. eines oder einer Erziehungsberechtigten, ab dem Alter von 10 Jahren brauchen Kinder ein eigenes Testergebnis.
Wer kontrolliert, ob ich einen negativen Test vorweisen kann?
Der jeweilige Betrieb darf Dienstleistungen nur jenen Personen anbieten, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die lokale Gesundheitsbehörde wird dies – in Kooperation mit der Polizei – stichprobenartig überprüfen
Ich hatte bereits COVID-19. Brauche ich dennoch ein aktuelles negatives Testergebnis, bevor ich zum Frisör gehe?
Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, müssen sich vor Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung nicht testen lassen. Sie müssen aber dennoch – z.B. beim Frisör – eine FFP2-Maske tragen.
Ich bin bereits gegen COVID-19 geimpft. Muss ich mich dennoch testen lassen, bevor ich zum Frisör gehe?
Es liegen derzeit noch nicht ausreichend Studienergebnisse darüber vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen oder ob die Impfung nur einen Eigenschutz bietet. Daher müssen sämtliche Schutzmaßnahmen auch von geimpften Personen eingehalten werden. Dies gilt auch für die verpflichtenden Tests vor dem Besuch von körpernahen Dienstleistungsbetrieben.
Wie kann ich nachweisen, dass ich bereits mit SARS-CoV-2 infiziert war?
Als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Information aus dem ÖGB Bundesreferat Gesundheit, Humanisierung und Inklusion
Die wichtigsten Fakten rund um die Corona-Schutzimpfung sind ab sofort in einem handlichen Pocket-Folder des Gesundheitsministeriums zusammengefasst. Der Folder kann als PDF unter diesem Link geladen werden oder im Rahmen des Broschürenservice des Sozialministeriums per E-Mail unter broschuerenservice@sozialministerium.at auch in höherer Stückzahl bestellt werden.
Den Faktencheck sowie weitere aktuelle Informationen in Fremdsprachen (Englisch, Türkisch, Kroatisch, Serbisch, Bosnisch, Farsi und Arabisch) findet ihr hier.
Unter diesem Titel ist die bundesweite Initiative zur Aufklärung über die Corona Schutzimpfung gestartet, und wird in den kommenden Wochen und Monaten breit über die Vorteile der Corona Schutzimpfung informieren. Aufklärung steht an oberster Stelle, um Fehlmeldungen und Unwahrheiten, die zur Verunsicherung führen, auszuräumen. Das Ziel: Alle Menschen in Österreich, die sich impfen lassen möchten, sollen eine umfassend geprüfte, sichere und wirksame Schutzimpfung gegen das Coronavirus erhalten.
Ich freue mich sehr, dass ich Ihnen ergänzend zur unserer gestrigen Aussendung mitteilen darf, dass das
„Bildungspersonal/KindergartenpädagogInnen“ bereits in der Phase 2 für die COVID 19-Impfungen vorgesehen ist.
Hier gilt der besondere Dank unserem Herrn Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, dem Leiter der MA 15, Mag. Dr. Jochen Haidvogel und allen Verantwortlichen der Stadt Wien, die nach vielen sozialpartnerschaftlichen Gesprächen mit uns als Gewerkschaft, diese Priorisierung für alle Kolleginnen und Kollegen der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten, sowie auch dem Bildungspersonal, umgesetzt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die Wertschätzung der 1. Bildungseinrichtung Kindergarten in den letzten Monaten immer wieder vermisst und auch zu Recht eingefordert haben, so stimmen mich die letzten Wochen doch sehr zuversichtlich, dass nunmehr Respekt und hohe Wertschätzung Ihrer Tätigkeit seitens aller Verantwortlichen, nicht nur aufgrund der getroffenen Maßnahmen, zum Ausdruck gebracht wird.
Erlauben Sie mir nochmals Folgendes in Erinnerung zu rufen:
Aktuelle Informationen zur Impfstrategie können Sie jederzeit unter www.impfservice.wien abrufen. Es ist selbstverständlich Ihre freiwillige Entscheidung, ob Sie sich impfen lassen oder nicht. Sollten Sie sich für eine Impfung entscheiden, dann möchte ich Ihnen nahelegen, sich unter www.impfservice.wien vormerken zu lassen. Dies dient vor allem auch der Schaffung eines wichtigen Überblicks über die zu beschaffenden Impfdosen und der Erhebung der Anzahl der Personen der priorisierenden Berufsgruppen.
Ich freue mich über das gemeinsam Erreichte und wünsche Ihnen viel Kraft und Energie für die nächsten Wochen und Monate.