ÖGB/Gewerkschaften: „Quarantäne-Aus gefährdet Elementarpädagogik!“

Abstand und Maske ist bei Arbeit mit Kindern nicht möglich. Neue Verordnung geht an Arbeitsrealität der Beschäftigten in der Elementarpädagogik vorbei

Wien (OTS) – „Mehr als zwei Jahre hat die Regierung keinen Gedanken an den Schutz der Beschäftigten in der Elementarpädagogik verloren. Jetzt geht die Bundesregierung sogar noch einen Schritt weiter und überlässt mit dem Quarantäne-Aus für Corona-Positive die Verantwortung den Beschäftigten. Die Folge dieser Entscheidung werden viele Cluster sein“, sagt Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und -Bundesfrauenvorsitzende.

Auch Karin Samer, Betriebsratsvorsitzende der Wiener Kinderfreunde und Präsidiumsmitglied der Gewerkschaft GPA Wien, kritisiert die Entscheidung zum Quarantäne-Aus scharf: „Wenn wir als Infizierte arbeiten gehen können, verbreiten wir die Krankheit über Körperflüssigkeiten wie Tränenflüssigkeit weiter. Häufiges Händewaschen geht sich nicht aus, hier rächt sich der bereits lange bestehende Personalmangel. Wenn dann andere Kolleginnen zusätzlich angesteckt werden und mit Symptomen zuhause bleiben, verschärft sich der Personalmangel weiter und es könnte sogar zu Gruppenschließungen kommen“.

„Übernimmt dann das Gesundheitsministerium die Haftung, wenn es zu Ansteckungen kommt?”, fragt Sylvia Gassner, Vorsitzende im Fachbereich Soziale Dienste der Gewerkschaft vida, und betont, dass aktive Infektionskrankheiten eine Belastung für den Organismus darstellen, egal ob symptomfrei oder nicht. „Man darf hier außerdem nicht vergessen, dass die Kolleginnen und Kollegen tendenziell das eigene Wohl hintanstellen. Jetzt schafft die Regierung mit dem Quarantäne-Aus einerseits auch noch die Legimitierung dafür und sorgt andererseits für einen gewissen Druck auf die Kolleginnen und Kollegen“, erklärt die Gewerkschafterin. 

„Hören Sie doch einfach auf ihre eigene Frau, Herr Minister. Sie hat Ihre Maßnahmen nicht ohne Grund kritisiert und spricht mit der Stimme des gesunden Menschenverstands, während die hohe Politik mit nicht nachvollziehbaren Maßnahmen Menschenleben gefährdet,“ sagt dazu Margit Pollak, Vorsitzender-Stellvertreterin in der Hauptgruppe I der younion_ Die Daseinsgewerkschaft.

Mit der Entscheidung zum Quarantäne-Aus für positiv auf Corona getestete Menschen zeigt sich, dass die Bundesregierung aus Fehlern der Vergangenheit nicht gelernt hat. Anstatt fadenscheiniger Verordnungen fordern die Gewerkschaften eine ernstgemeinte Reform, in der auch ein starker Fokus auf Corona sowie den Schutz der Beschäftigten gelegt wird. “Es braucht eine Reform, die den Namen verdient hat. An besseren Arbeitsbedingungen und einer Ausbildungsoffensive, um dem drohenden Personalmangel in der Elementarpädagogik entgegenzuwirken, führt kein Weg vorbei”, so Korinna Schumann abschließend.    

7.7.2022_Corona | Sonderbetreuungszeit, Aussetzen der Freistellungsregelung, Testung nach Urlaub

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,

liebe*r Mitarbeiter*in,

im Hinblick auf die hohe Anzahl täglicher Neuinfektionen und den Ablauf der Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) kann auf Grund der Verpflichtung von Bediensteten zur Betreuung von Kindern (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen bis Ende August 2022 eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Dauer der behördlichen Absonderung (insg. bis zu einem Höchstausmaß von max. 10 Tagen) gewährt werden.

Voraussetzungen für die Gewährung der Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit):

  • Nachweis der behördlichen Absonderung bzw. des positiven PCR-Test Ergebnisses (sollte noch kein Bescheid der Gesundheitsbehörde vorliegen)
    (als Nachweis für eine Absonderung gilt der durch die Bildungseinrichtung ausgehändigte Elternbrief der MA 15 – Gesundheitsbehörde)
  • Die Konsumation dieser Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) ist nur dann zulässig, wenn die Pflegefreistellung für das Jahr 2022 komplett aufgebraucht wurde und keine andere geeignete Betreuungs- bzw. Pflegeperson vorhanden ist.
  • Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.
  • Die Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) kann für die Dauer von 5 Tagen gewährt werden.
  • Diese kann auf max. 10 Tage verlängert werden, wenn der CT-Wert unter 30 und der PCR-Test somit positiv ist.

Der Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen ist der*dem zuständigen Personalreferent*in ehestmöglich zu übermitteln. Die Dienstfreistellungen sind dabei in dem Ausmaß anzuwenden, wie sie unbedingt benötigt werden. D.h. sowohl die Unterbrechung wie auch der tageweise Verbrauch sind möglich. Eine gleichzeitige (beide Elternteile) Konsumation der Dienstfreistellung ist nicht zulässig. Generell ist zu empfehlen, dass – sofern möglich – die Betreuungspflichten so gut wie möglich aufgeteilt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre*n zuständigen Personalreferent*in.

Ich möchte Sie außerdem nochmals informieren, dass die Freistellungsregelung für Risikogruppen mit 30.6.2022 abgelaufen ist und über den Sommer ausgesetzt wird.

Sollte es die pandemische Situation verlangen, kann sie im Herbst 2022 wieder eingeführt werden.

Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage wird allen Mitarbeiter*innen, die von einem Urlaub zurückkehren, dringend empfohlen sich vor Dienstantritt testen zu lassen.

Bitte leiten Sie diese Information an alle Mitarbeiter*innen weiter.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Hauptgruppe 1 – Dienstfreistellung-Sonderbetreuungszeit bis Ende August 2022

Liebe Alle!

Es ist uns in Verhandlungen mit Dienstgeberin gelungen aufgrund der hohen Anzahl täglicher Neuinfektionen, zusätzlich Dienstfreistellungen (Sonderbetreuungszeit) für die Sommermonate (Juli/August) zu verhandeln. Folgende Eckpunkte für den Anspruch sind dafür relevant:

  • Verpflichtung von Bediensteten zur Betreuung von Kindern (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen
  • Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Dauer der behördlichen Absonderung (insg. bis zu einem Höchstausmaß von max. 10 Tagen) bis Ende August

Wichtige Voraussetzungen für die Gewährung der Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit):

  • Nachweis der behördlichen Absonderung (Bescheid der Gesundheitsbehörde) bzw. des positiven PCR-Test Ergebnisses! (als Nachweis für eine Absonderung gilt der durch die Bildungseinrichtung ausgehändigte Elternbrief der MA 15 – Gesundheitsbehörde)
  • Die Konsumation dieser Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) ist nur dann zulässig, wenn die Pflegefreistellung für das Jahr 2022 komplett aufgebraucht wurde und keine andere geeignete Betreuungs- bzw. Pflegeperson vorhanden ist.
  • Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.
  • Die Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) kann für die Dauer von 5 Tagen gewährt werden und auf max. 10 Tage verlängert werden, wenn der CT-Wert unter 30 und der PCR-Test somit positiv ist.

Der Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen ist der Dienststelle ehestmöglich vorzulegen. Die Dienstfreistellungen sind dabei in dem Ausmaß anzuwenden, wie sie unbedingt benötigt werden d.h. sowohl die Unterbrechung wie auch der tageweise Verbrauch sind möglich. Eine gleichzeitige (beide Elternteile) Konsumation der Dienstfreistellung ist nicht zulässig.

Auch wenn wir alle hoffen, dass wir diese Sonderbetreuungszeit nicht in Anspruch nehmen müssen, freue ich mich darüber, dass wir eine wichtige (Übergangs-)Lösung verhandeln konnten.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Hauptgruppe 1 – Aussendung Dienstgeberin vom 4.7.2022

Liebe Alle!

Im Anhang eine Aussendung unserer Dienstgeberin zur geschätzten Kenntnisnahme. Inhaltlich handelt es sich um folgende Punkte:

  • Freistellungsregelung für Risikogruppen endete mit 30.6.2022
  • Freistellung von Schwangeren wurde bis 30.9.2022 verlängert (siehe Punkt 5 der FAQs).
  • Home-Office richtet sich weiterhin nach dem COVID-19-BASIS-Präventionskonzept und damit nach der jeweiligen Ampelfarbe für Wien. Jedenfalls ist dabei aber auf die Erfordernisse des Dienstbetriebes Bedacht zu nehmen.
  • Allen Mitarbeiter*innen, die von einem Urlaub zurückkehren, wird dringend empfohlen sich vor Dienstantritt testen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

4.7.2022_Corona | Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

der Sommer, Ferien und die Urlaubszeit sind da – und leider auch eine neuerliche Infektionswelle.

Mit einem Blick auf den Herbst und das beginnenden Kindergartenjahr soll an die Impf-Möglichkeiten erinnert werden.


Wichtig: Grundimmunisierung abschließen

Die Grundimmunisierung ist erst nach 3 COVID-Schutzimpfungen abgeschlossen. Dabei gilt folgendes Impfschema (mit mRNA-Impfstoffen):

  • Erstimpfung
  • Zweitimpfung: 21 bis 28 Tage nach der Erstimpfung
  • Drittimpfung: 4 bis 6 Monate nach der Zweitimpfung

Bei einer Infektion zwischen zwei Impfungen beginnt die bereits laufende Frist mit dem Tag der Genesung von vorne.

Für Wien gilt:
Allen Personen ab 5 Jahren wird die Abschließung der Grundimmunisierung mit einer 3. Impfung 6 Monate nach der Zweitimpfung dringend empfohlen.
Allen Personen ab 12 Jahren wird die 3. Impfung auf eigenen Wunsch bereits 4 Monate nach der Zweitimpfung in allen städtischen Impfzentren gerne ermöglicht.


Auffrischungsimpfung

Das Nationale Impfgremium empfiehlt eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung bzw. auf eigenen Wunsch 4 Monate nach der Grundimmunisierung.
Bei einer Infektion zwischen zwei Impfungen beginnt die bereits laufende Frist mit dem Tag der Genesung von vorne.

Für Wien gilt:
Alle Personen ab 12 Jahren, deren Grundimmunisierung bereits 6 Monate her ist, können sich in allen städtischen Impfzentren eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) holen.
Allen Personen ab 12 Jahren, deren Grundimmunisierung 4 Monate her ist, wird in allen städtischen Impfzentren eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) ermöglicht.

Für Personen unter 12 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung derzeit nicht vorgesehen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.wien.gv.at/presse/2022/06/26/wien-vereinfacht-zugang-zu-covid-19-schutzimpfung  bzw. unter:
https://impfservice.wien/

Oder hier nochmal als grafische Darstellung:

Bitte leiten Sie diese Informationen an alle Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter sowie Eltern und Interessierte weiter. Vielen Dank.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

1.7.2022_Corona | Aktualisierung der Regelungen für den Hort in den Sommerferien

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

auf Grund der steigenden Infektionszahlen und den bevorstehenden Sommerferien und Urlauben, ist es wichtig, dass Mitarbeiter*innen sowie Kindergarten- und Hortkinder auch im Sommer getestet werden.

Für Mitarbeiter*innen in elementaren Bildungseinrichtungen besteht weiterhin die Möglichkeit über die 5 monatlichen Tests hinaus, sich gratis testen zu lassen.

Bitte nützen Sie daher selbst das Angebot der Berufsgruppentestung am Standort zum regelmäßigen Testen.


Bitte erinnern Sie die ebenso die Eltern, dass sie diesen freiwilligen Testungen für Kindergartenkinder und Hortkinder nachkommen.

Es ist im Interesse der Allgemeinheit, hohe Ansteckungsraten zu verhindern.

Da die Hortkinder bzw. Kinder, die die Ferienbetreuung am Bildungscampus besuchen in der Ferienzeit nicht mehr regelmäßig in der Schule testen, wird das Vorgehen bei einem positiven Fall an die Regeln im Kindergarten angeglichen.

Ergänzend zum Vorgehen für Bildungseinrichtungen in Bezug auf Covid-19 (Stand 21.3.2022) wird somit folgende behördliche Vorgehensweise für die Horte/die Ferienbetreuung festgehalten:

  • Grundsätzliche KEINE Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche
  • Grundsätzliche KEINE Maskenpflicht für das Personal
  • Maskenpflicht nur für die Dauer von 5 Tagen in der Gruppe, wenn ein bestätigter Fall in der Gruppe auftritt

NEU:

  • Bei einem oder mehreren bestätigten Fällen gilt:

Auch als K1-Kontaktperson zu klassifizierende Personen der betroffenen Gruppen können die Ferienbetreuung/den Hort weiterhin besuchen.

Alle Personen in dieser Gruppe und das Personal haben durchgehend einen MNS (Kinder von 6 bis 14 Jahren) bzw. FFP2-Maske zu tragen.

Hortkinder/Kinder am Campus in der Ferienbetreuung testen verpflichtend täglich am Tag 1 und am Tag 5 nach dem Letztkontakt zur positiven Person. Eine zusätzliche Testung am Tag 3 wird empfohlen.

Ohne negatives PCR-Ergebnis (Tag 2 und 6) ist der Hort-/Ferienbetreuungsbesuch nicht erlaubt.  

K1-Kontaktpersonal hat täglich einen PCR-Test durchführen.

Genesene sind für 60 Tage von der Testpflicht ausgenommen.

  • Neben den 5 Gratistests gibt es zusätzlich die Möglichkeit über „Alles gurgelt“ unter dem Punkt „Behördlich angeordnet“ zu testen. Im nächsten Schritt wird dann das Feld „Kontaktperson“ ausgewählt.

Sollte tatsächliche seitens der Eltern keine PCR-Testung möglich sein (z.B. Auslandsaufenthalt kurz vor Betreuungsbeginn), ist alternativ ein Antigen-Test möglich.

  • Tritt an 5 aneinander folgenden Tagen kein weiterer Fall in der Gruppe auf, endet die Masken- und Testpflicht.
  • Für K1-Kontaktpersonen ist der Besuch von Veranstaltungen (z.B. Theater, Konzert) oder Sport ohne Maske in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
    Sport und Bewegung im Freien ist ohne Maske möglich. Auch ein Picknick im Freien mit ausreichend Abstand ist möglich.
  • K1 Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen für 10 Tage nach dem Letztkontakt zur positiv getesteten Person die den Hort/die Ferienbetreuung nicht besuchen.
    Der vorzeitige Besuch ist nur mit negativem PCR-Test ab Tag 6 nach dem Letztkontakt erlaubt.

Die Änderung wurde in der grafischen Darstellung angepasst.

Zur Unterstützung hier nochmals das E-Mail mit den Beispiele für Testung Tag 1 bzw. Tag 5 und den damit verbunden Besuch der Bildungseinrichtung. Diese Beispiele gelten nun auch für Hortkinder in FAM und Hort.

An der Vorgehensweise bei positiven Fällen im Kindergarten ändert sich nichts.

Bitte geben Sie die Information an die Mitarbeiter*innen am Standort sowie die Bildungspartner*innen weiter.

Es ist unser aller Ziel, einen möglichst entspannten Sommer zu haben und dass sowohl der Kindergarten- und Hortbesuch sowie die geplante Erholungs- und Familienurlaube möglich sind.  

Danke für Ihre Unterstützung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

31.5.2022_Corona | Entfall der Maskenpflicht und Verlängerung der Freistellung

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

mit der Novelle der Verordnung der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV (BGBl. II Nr. 156/2022) hebt der Bund die Maskenpflicht für drei Monate (bis 23.8.2022) ua. im lebensnotwendigen Handel auf.

Ebenso wurde die 2. Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung, die Regelungen für die elementaren Bildungseinrichtungen enthält, aktualisiert.

Maskenpflicht entfällt

Für Mitarbeiter*innen und alle externe Personen am Kindergarten- und Hortstandort entfällt somit die Maskenpflicht ab 1. Juni 2022 auf Grund der Verordnung und der epidemiologischen Einschätzung der MA 15 – Gesundheitsdienst der Stadt Wien.

Ausnahme: Beim Auftreten von positiven Fällen in der Gruppe gibt es weiterhin Regelungen zum Maskentragen à siehe grafische Darstellung „Vorgehen bei positive Fällen“

Bei Gesprächsterminen mit externen Personen können geeignete Schutzmaßnahmen, wie zB Trennwände, weiterhin genutzt werden.

Grundsätzlich liegt es in der Eigenverantwortung jeder*jedes Mitarbeiter*in, ob sie*er im Kindergarten/Hort eine FFP2-Maske trägt.

Aus infektionsepidemiologischer Sicht wird das Tragen von Schutzmasken weiterhin empfohlen.

Freistellungsregelung für Risikogruppen

Die Freistellungsregelung für Risikogruppen wird bis Ende Juni 2022 verlängert und über den Sommer ausgesetzt.  Sollte es die gesundheitliche Situation verlangen, wird die Dienstfreistellung im Herbst wiedereingesetzt. 

COVID-Grundimmunisierung

Die Kombination aus Impfung und Genesung gilt nur noch bis zum 23. August 2022 als Grundimmunisierung – danach sind dafür drei Impfungen nachzuweisen (siehe Nationales Impfgremium Empfehlung).

Aktuell sind der Dienstgeberin keine 3G-Nachweise vorzulegen. Bitte leiten Sie diese Information an alle Mitarbeiter*innen und Bildungspartner*innen weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

20.4.2022_Corona | Update Masken im Kindergarten und Hort

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

der Schutz der Mitarbeiter*innen steht für die Stadt Wien als Dienstgeberin nach wie vor an erster Stelle und kann trotz sinkender COVID-Neuinfektionen am sichersten durch konsequentes und stetiges Tragen von FFP2-Schutzmasken erreicht werden.

Daher gilt bis auf weiteres für Mitarbeiter*innen in städtischen Kindergärten und Horten Folgendes:

Die FFP2-Maskenpflicht bleibt vorerst aufrecht,

  • im Kontakt mit Eltern und allen anderen externen Personen in öffentlichen Bereichen am Standort sowie
  • beim Zusammentreffen von Personen aus verschiedenen Kindergärten/Horten (z.B. bei Leiter*innensitzungen, Weiterbildung, Besprechungen o.ä.)

In der Arbeit mit den Kindern in der Gruppe gibt es grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Ausnahme: Beim Auftreten von positiven Fällen in der Gruppe => siehe grafische Darstellung „Vorgehen bei positive Fällen“

Es liegt in der Eigenverantwortung jeder*jedes Mitarbeiter*in, ob am jeweiligen Arbeitsort (wie: in der Gruppe, Küche, Kanzlei, bei Teambesprechungen o.ä.) die FFP2-Maske getragen wird.

Aus infektionsepidemiologischer Sicht wird das Tragen von FFP2-Schutzmasken jedenfalls empfohlen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

1.4.2022_Corona | Ergänzung COVID – Attest

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

der Gesundheitsdienst der Stadt Wien ersucht Mitarbeiter*innen der Stadt Wien – Kindergärten, die COVID-19-Risikoatteste unter risikoattest@ma15.wien.gv.at bestätigen lassen wollen, um folgende Angaben und Unterlagen:

  • Angabe, dass Mitarbeiter*in bei Stadt Wien – Kindergärten beschäftigt ist
  • Hinweis: „Arbeitgeberin verlangt Bestätigung des Attests“
  • Befunde und Auszug aus Patient*innenkartei inkl. Info über die Medikation (vom praktischen Arzt bzw. vom Facharzt)

Etwaige Fragen richten Sie bitte direkt an risikoattest@ma15.wien.gv.at.

Befunde dürfen keinesfalls an die MA 10 übermittelt werden!

Bitte informieren Sie umgehend die betroffenen Mitarbeiter*innen. Vielen Dank!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

1.4.2022_Corona | Aktuelle Informationen zu Testung, Nachweisen, Maskenpflicht

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

gestern Abend wurde von der Bundesregierung die neue Verordnung betreffend die Festlegung von Screening-Programmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 kundgemacht (Covid-19-ScreeningV).
Diese gilt für den Zeitraum 1. April 2022 bis 30. Juni 2022.

I. NEUE TESTSTRATEGIE

Darin ist die neue Teststrategie ab 1. April 2022 geregelt. Pro Person/Monat stehen nur mehr 5 PCR-Tests gratis zur Verfügung.

Das Testen im Rahmen eines Screenings in elementaren Bildungseinrichtungen (zB. Berufsgruppentestung) ist von dieser Einschränkung ausgenommen. Das heißt, dass sowohl Kinder als auch Mitarbeiter*innen von elementaren Bildungseinrichtungen weiterhin unbeschränkt gratis testen können.

Testen im Kindergarten und Abholung durch Veloce (=Berufsgruppentestung)
Es stehen weiterhin 2 Tests pro Woche pro Mitarbeiter*in zur Verfügung.
Veloce wird wie gewohnt von Montag bis Donnerstag die Mitarbeiter*innen-Tests bis 16 Uhr abholen.

Testen über „Alles gurgelt!“
Es gibt bei Alles gurgelt! nach Starten des Test-Vorgangs die Möglichkeit, einen Grund für die Testung anzugeben. Dort kann sowohl ausgewählt werden, dass man in einem Kindergarten/Hort arbeitet oder sein Kindergartenkind testen lassen möchte. 
Durch diese Vorgehensweise können auch mehr als 5 Tests pro Monat pro Person abgegeben werden. 

In der PDF sind die einzelnen Schritte in der „Alles gurgelt! – App dargestellt.

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Alles_gurgelt_grafischer Darstellung_KDG.pdf

ANLAGE: Alles_gurgelt_grafischer-Darstellung_KDG.pdf

Dieses Informationsblatt kann an Eltern und Mitarbeiter*innen weitergegeben/geschickt werden.

Sollten aufgrund von positiven Fallen am Standort mehr Tests benötigt werden, greifen Sie auf das Angebot von „Alles Gurgelt“ oder den Angeboten im Wohnsitz-Bundesland zurück bzw. nehmen Sie mit dem Referat Warenwirtschaft Kontakt auf.
Auch in Niederösterreich oder Burgenland können Mitarbeiter*innen aus elementaren Bildungseinrichtungen öfter als 5x testen.

https://gurgeln.noe-testet.at/

https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/coronatest/#c14508

Bitte testen Sie zum Schutz der Kinder und Mitarbeiter*innen sowie aller Familien weiterhin regelmäßig direkt am Standort bzw. bei „Alles Gurgelt“ oder im Bundesland ihres Wohnsitzes.

Hinweis: Für Genese wird aufgrund von möglichen schwankenden CT-Werten empfohlen 60 Tage nach Positivtestung keinen PCR-Test zu machen.

II. Wegfall des 3G-Nachweises

Die Stadt Wien als Dienstgeberin hebt mit 1.4.2022 die 3G-Verpflichtung am Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter*innen auf.

https://www.intern.magwien.gv.at/apps/dvs_detail.aspx?ID_DV=10584

  • Es sind somit KEINE 3G-Nachweise mehr zu kontrollieren und die Dokumentation der Kontrolle entfällt ebenso.

III. Maskenpflicht

Im Kindergarten und Hort gilt für das Personal FFP2-Maskenpflicht außerhalb der Gruppe, in der Arbeit mit den Kindern in der Gruppe gibt es grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Ausnahme: Beim Auftreten von positiven Fällen in der Gruppe à siehe grafische Darstellung „Vorgehen bei positive Fällen“

Für Eltern und externe Personen gilt FFP2-Maskenpflicht.

Bei längeren Terminen ist kein 3G-Nachweis mehr erforderlich.

IV. Quarantäneregeln für Mitarbeiter*innen der Stadt Wien

Wie schon informiert nimmt die Wiener Gesundheitsbehörde die Möglichkeit der verkürzten Quarantäne ohne Freitestung NICHT in Anspruch. Das bedeutet, die bisherige Regelung betreffend der Möglichkeit einer Freitestung ab dem 5. Tag bleibt weiterhin aufrecht. Die Quarantäne endet daher NICHT automatisch am 5. Tag.

Um das Risiko möglichst zu minimieren, dass die*der Mitarbeiter*in andere Mitarbeiter*innen und Kund*innen anstecken könnte, hat die*der Mitarbeiter*in mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland  trotz Quarantäneende ohne Freitesten dem Dienst vor Ort bis zum zehnten Tag fernzubleiben.

Ein vorzeitiger Dienstantritt am Dienstort ist nur nach erfolgter PCR-Freitestung ab Tag 5 möglich.

Bei Weiterbestehen von Krankheitssymptomen nach Ende der behördlichen Absonderung lt. Bescheid, hat in diesem Fall eine Krankmeldung zu erfolgen.

Für Mitarbeiter*innen mit Wohnsitz in Wien gilt die Quarantäne einheitlich für 10 Tage und endet automatisch, wenn sie*er 48 Stunden vor Ablauf symptomfrei ist. Ein Freitesten ist nach 5 Tagen möglich. Bei einer Freitestung mittels PCR-Test endet die Quarantäne vor diesen 10 Tagen, wenn der CT-Wert über 30 oder der Test negativ ist.

In Wien kann ab dem 5. Tag täglich ein Freitestungsversuch gemacht werden – diese Freitestungsversuche werden nicht bei den 5 PRC-Tests im Monat angerechnet und sind kostenlos.

Kontaktpersonen können sich ab dem 5. Tag aus der Verkehrsbeschränkung freitesten.

Hinweis: Personen, die dreimal geimpft oder zweimal geimpft und genesen sind sowie Personen, die in den letzten drei Monaten genesen sind, gelten nicht als Kontaktpersonen.

Bitte um Weitergabe der Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort und an die Bildungspartner*innen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihre Regionalleitung Elementare Bildung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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