Rasch die Fehler der Bundesregierung beheben!

Rasch die Fehler der Bundesregierung beheben!

Auf Grund der Vorgaben des Gesundheitsministeriums erfolgte eine Neubewertung von Corona-Infektionen in den ersten Bildungseinrichtungen: Personen mit engem Kontakt zu positiv getesteten Kindern bis zum Ende der 4. Schulstufe werden nur noch als Kontaktpersonen der Kategorie 2 (K2) eingestuft. 

Das bedeutet: Ist ein Kind bis zum Volksschulalter oder jünger positiv, können die  Kontaktkinder und das Kontaktpersonal weiterhin den Kindergarten/Hort in ihrer Stammgruppe besuchen – auch ohne Test!  

Margit Pollak, Vorsitzender-Stellvertreterin der Hauptgruppe 1: „Die Beschäftigten können diese Neubewertung nicht nachvollziehen.  Wir fordern die Offenlegung der zugrundliegenden Daten oder eine Rücknahme! Schließlich verbringt das Personal viele Stunden mit den möglicherweise positiven Kindern“. 

Judith Hintermeier, Bundesfrauenreferentin der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Wir brauchen auf jeden Fall mehr und schnellere Tests, um den Betrieb aufrecht erhalten zu können. Die Bundesregierung muss endlich Verantwortung für die tragenden Säulen in unserem Land übernehmen!“. 

Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1: „Um die Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Bundesregierung auszugleichen, haben wir um einen raschen Termin bei Gesundheitsstadtrat Peter Hacker gebeten, der uns bereits auch zugesagt wurde.  In Wien suchen wir jetzt sozialpartnerschaftlich nach raschen Lösungen!“. 

m: post@hg1.wien.gv.at       

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Kindergartenbesuch von Kindern mit einem positiven Familienangehörigen

Kindergartenbesuch…

…von Kindern mit einem positiven Familienangehörigen?

Einige verunsicherte Anfragen haben uns erreicht, wonach Kinder von Corona positiv getesteten Eltern in den Kindergarten gebracht wurden bzw. gebracht werden sollten. Es galt die Annahme, dass diese Kinder zur Betreuung angenommen werden müssen da sie, laut Änderung des Gesundheitsministeriums, nun nur noch als K2 Personen gelten aufgrund ihres Alters.

Dies gilt allerdings NUR für den Kontakt in der Bildungseinrichtung und auch nur dann, wenn die positiv getestete Kontaktperson ein anderes Kind ist.

Wenn also die Mutter eines Kindes positiv auf Corona getestet wurde, MUSS auch das Kind solange zuhause bleiben bis die Quarantäne der Mutter beendet ist.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

COVID19 als anerkannte Berufskrankheit!

COVID19…

…als anerkannte Berufskrankheit!

Zur Definition der Berufskrankheit wird in § 2 Z 11 UFG 1967, § 92 B-KUVG, § 177 ASVG auf die Liste der Berufskrankheiten verwiesen.

Nr. 38 der Anlage 1 zum ASVG (Liste der Berufskrankheiten) lautet:

38 Infektionskrankheiten

Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht

Aus diesem Grund gelten die dargestellten Regelungen auch für die Bediensteten der Gemeinde Wien.

Berufsbedingte Ansteckungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, öffentlichen Apotheken (Gesundheitsverbund), Schulen, Kindergärten, Laboratorien können daher als Berufskrankheiten anerkannt werden.

Die Berufskrankheit ist binnen 5 Tagen nach Beginn der Krankheit zu melden (§ 363 ASVG), eine derartige ausdrückliche Meldepflicht wurde im B-KUVG und UFG 1967 nicht gefunden.

Was bedeutet das nun in der Praxis?

Bspl.: Wenn ich als Pädagogin/Pädagoge positiv auf COVID19 getestet werde und mich bei der Familienfeier bei meiner Mutter angesteckt habe gilt es nicht als Berufskrankheit.

Wenn ich mich als gruppenzugehörige Assistentin/gruppenzugehöriger Assistent nachweislich bei dieser Pädagogin/diesem Pädagogen im Kindergarten anstecke, muss dies wie ein Dienstunfall gemeldet werden und wird dann, nach Überprüfung aller Fakten, als Berufskrankheit anerkannt. Das ist ein sehr wichtiger Schritt, obwohl wir die Spätfolgen von COVID19 noch nicht kennen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Information der Dienstgeberin – Information zur Organisation – Lockdown 17.11.- 6.12.2020

Information zur Organisation – Lockdown 17.11.- 6.12.2020

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Corona-Infektionen gibt es folgende neue Regelung:

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

auf Grund der aktuellen Situation hat die Bundesregierung am Samstag für den Zeitraum von 17.11.2020 bis 6.12.2020 verschärfte Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen bekanntgegeben.

Trotz dieser Maßnahmen ist es wichtig, dass die elementaren Bildungseinrichtungen für alle Kinder auch weiterhin offen bleiben.

In diesem Informationsblatt finden Sie die aktuellen Regelungen für die nächsten Wochen im Lockdown, wie:

  • Bedarfsorientierte Öffnungszeiten
  • Gruppen- und Personalorganisation
  • Kontakt halten
  • Gurgel-Tests für Personal in elementaren Bildungseinrichtungen

ANLAGE: 201115_Information_Organisation_Lockdown2

Bitte informieren Sie alle Eltern mit dem Elternbrief über die neuen Regelungen und stellen Sie ihnen das Formular zur Meldung von Ab- bzw. Anwesenheit des Kindes zur Verfügung.

ANLAGE: 201115_Elternbrief

Alle Dokumente zum Lockdown finden Sie hier:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Lockdown II

  • Informationsblatt
  • Elternbrief
  • Entschuldigungsformular Lockdown
  • Aushänge geänderte Öffnungszeiten

Mit weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Maßnahmen, und dass Sie gemeinsam mit den BildungspartnerInnen die bestmöglichen Lösungen für die Kinder finden.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Information der Dienstgeberin – Korrektur Ampelfarbe Schulen & Kindergärten

Korrektur Ampelfarbe Schulen & Kindergärten

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Corona-Infektionen gibt es folgende neue Regelung:

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,  

das Bildungsministerium hat seine Bekanntmachung vom Freitag 30.10.2020 hinsichtlich der Ampelfarbe in Bildungseinrichtungen korrigiert.

Ab sofort gilt für Schulen und Kindergärten die Ampelfarbe ORANGE.

Für das Bundesland Wien gilt die Ampelfarbe ROT.  

Wie schon in den vorangegangenen Wochen regeln wir den pädagogischen Alltag und das Zusammentreffen von erwachsenen Personen unterschiedlich.
Deshalb anbei eine Aktualisierung der Regelung für die unterschiedlichen Bereiche:  

Für den Standort und den ganz normalen pädagogischen Alltag im Kindergarten/Hort gelten die Regelungen der Farbe ORANGE.

Orange gilt somit für folgende Punkte:

·        Pädagogischer Alltag
·        Bringen/Abholen
·        Offenes Arbeiten & gruppenübergreifende Angebote
·        Früh- und Schlussdienst/Sammelgruppe
·        Personaleinsatz
·        Gruppenübergreifende Gartennutzung und Nutzung multifunktionale Flächen
·        Ausflüge – zum Spielplatz/in den Park möglich (Ausnahme: Besuche Theater/Museum nicht mehr möglich)
·        Verpflichtendes Kindergartenjahr
·        Eingewöhnung – Eltern mit MNS
·        PraktikantInnen
·        Sprachförderkräfte (Ausnahme: Sollten Sprachförderkräfte mit den Kindern außerhalb des Gruppenraumes arbeiten, ist kein MNS zu tragen.)
·        MitarbeiterInnen der MEF
·        Teambesprechungen    

Für das berufliche Zusammentreffen mehrerer erwachsener Personen sowie externer Personen gelten die Regelungen der Farbe ROT.

Rot gilt somit für folgende Punkte:

·        Elternabend
·        Entwicklungsgespräche
·        Externe Personen (Ausnahme: Lieferanten, dringend notwendige Instandsetzungen, Fensterputzer o.ä. – immer mit MNS)
·        Berufspraktische Tage
·        Feste
·        KEF
·        LeiterInnensitzungen (Wir arbeiten an Lösungen für Videokonferenzen)
·        Pädagogische Tage
·        Teambesprechungen (gesamt – Wir arbeiten an Lösungen für Videokonferenzen für die Standorte)
·        Weiterbildung (Möglichkeiten von vermehrten Online-Seminaren, E-Learning wird geprüft)
·        Quazis/Grätzltreffen (Wir arbeiten an Lösungen für Videokonferenzen für die Standorte)  

Hier nochmal das PDF zur Ampel-Regelung der Stadt Wien – Kindergärten

WICHTIG: Bitte beachten Sie das verpflichtende Tragen eines MNS für alle Erwachsenen außerhalb der Gruppenräume (Ausnahme: Person befindet sich alleine im Raum)    

Sollte es zu Änderungen der Ampelfarbe kommen, informieren wir Sie umgehend! Danke, dass Sie mit uns gemeinsam die notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen einhalten.  

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Information der Dienstgeberin – 30.10.2020 – Aktuelle Ampelfarbe für Kindergärten

Aktuelle Information der Dienstgeberin!

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Corona-Infektionen gibt es folgende neue Regelung:

Die nachfolgende Information wurde von der DG an alle Kindergartenstandorte verschickt:

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

die zuständigen Gremien beobachten das Infektionsgeschehen in Kindergarten, Hort und Schule sehr genau.

Aufgrund der überschaubaren und konstanten Infektionszahlen haben diese entschieden, dass für Schulen und elementare Bildungseinrichtungen in Wien nach aktuellem Stand weiterhin die Ampelfarbe GELB gilt.

Für das Bundesland Wien gilt die Ampelfarbe ROT.

Das erfordert in manchen Bereichen unterschiedliche Regelungen.

Anbei eine Hilfestellung:

Für den Standort und den ganz normalen pädagogischen Alltag im Kindergarten/Hort gelten die Regelungen der Farbe GELB.

Gelb gilt somit für folgende Punkte:
  • Pädagogischer Alltag
  • Bringen/Abholen
  • Offenes Arbeiten & gruppenübergreifende Angebote
  • Früh- und Schlussdienst/Sammelgruppe
  • Personaleinsatz – Bitte vermeiden Sie bei der Personaleinteilung zu viele Wechsel.
  • Gruppenübergreifende Gartennutzung und Nutzung multifunktionale Flächen
  • Ausflüge – zum Spielplatz/in den Park möglich (Ausnahme: Besuche Theater/Museum nicht mehr möglich)
  • Verpflichtendes Kindergartenjahr
  • Eingewöhnung – Eltern mit MNS
  • PraktikantInnen, Sprachförderkräfte, MitarbeiterInnen der MEF (mit MNS)
  • Subteambesprechungen (nur im unbedingt notwendigen Ausmaß in Präsenz, nur mit MNS)

Für berufliche Zusammentreffen mehrerer erwachsener Personen sowie externe Personen gelten die Regelungen der Farbe ROT, sowie das verpflichtende Tragen eines MNS außerhalb der Gruppenräume

Rot gilt somit für folgende Punkte:
  • Elternabend
  • Entwicklungsgespräche
  • Externe Personen (Ausnahme: Lieferanten, dringend notwendige Instandsetzungen o.ä. – mit MNS)
  • Berufspraktische Tage
  • Feste
  • KEF
  • LeiterInnensitzungen (Wir arbeiten an Lösungen für Videokonferenzen)
  • Pädagogische Tage
  • Teambesprechungen (gesamt – Wir arbeiten an Lösungen für Videokonferenzen für die Standorte)
  • Weiterbildung (Möglichkeiten von vermehrten Online-Seminaren, E-learning wird geprüft)
  • Quazis/Grätzltreffen (Wir arbeiten an Lösungen für Videokonferenzen für die Standorte)

Hier nochmal das PDF zur Ampel-Regelung der Stadt Wien – Kindergärten

Sollte es zu Änderungen der Ampelfarbe kommen, informieren wir Sie umgehen!

Danke, dass Sie mit uns gemeinsam die notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen einhalten.  

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Information der Dienstgeberin – 24.09.2020 – geänderte Vorgangsweise in Zusammenhang mit COVID-19 Verdachts- und Erkrankungsfällen

Aktuelle Information der Dienstgeberin!

geänderte Vorgangsweise in Zusammenhang mit COVID-19 Verdachts- und Erkrankungsfällen

Die nachfolgende Information wurde von der DG an alle Kindergartenstandorte verschickt:

Die MA11 hat uns Informationen des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien zu der geänderten Vorgangsweise in Zusammenhang mit COVID-19 Verdachts- und Erkrankungsfällen in Bildungseinrichtungen übermittelt.  

Die Vorgehensweise entspricht mehrheitlich den mündlich übermittelten Informationen durch die zuständige Regionalleiterin. Die wichtigsten Änderungen:     

  • Es muss keine Rückmeldung der Gesundheitsbehörde mehr abgewartetwerden, sondern die Leitungen können selbstständig auf Basis derVorgaben handeln. Ihre zuständige Regionalleiterin unterstützt Siediesbezüglich bei Fragen.
  • Die Eltern von K1 Kindern bzw. K1 MitarbeiterInnen werdenvoraussichtlich nicht von der Gesundheitsbehörde kontaktiert.
  • Eine Testung erfolgt nur bei Symptomen und muss von Eltern bzw.MitarbeiterInnen selbst über 1450 initiiert werden.
  • Meldungen eines Verdachtsfalles an die Gesundheitsbehörde entfallen.Aufrecht bleibt die Meldung eines konkreten Verdachtsfalles vonMitarbeiterInnen an das Referat Berufliche Gesundheitsförderung.
  • Personen, die in engem Kontakt zu einer COVID-19 positiven Personwaren, aber selbst keine Symptome zeigen, werden künftig wieVerdachtsfälle behandelt.

Zur Unterstützung haben wir die Abläufe grafisch unterstützt dargestellt: Siehe Anhang…

Sie finden alle notwendigen Dokumente hier: im Public-Ordner (Leitung)

00_Information_BildungseinrichtungenBrief der MA15 an die Leitungen mitallgemeinen Informationen
00_Vereinfachte Vorgehensweise fürBildungseinrichtungenBeschreibung der neuen Abläufe
01_Allgemeine Begleitinfo fürElternbriefeElterninformation über die neuenAbläufe – An alle Eltern verpflichtendauszuteilen oder per E-Mail zuverschicken
1.2a_Elternbrief VerdachtsfallIm Anlassfall an die Eltern ausgeben
1.2b_Elternbrief Kontaktperson ohneSymptomeIm Anlassfall an die Eltern ausgeben
1.3_Elternbrief ErkrankungIm Anlassfall an die Eltern ausgeben
1.4_Elternbrief Kontaktperson mitSymptomenIm Anlassfall an die Eltern ausgeben
02_Elternbrief Erkrankung_KW38Im Anlassfall an die Eltern ausgeben

Bitte verwenden Sie nur mehr die neuen Informationen und Elternbriefe.Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalleiterin.

Wir wissen, dass die zahlreichen, kurzfristigen und häufigen Änderungen vonAbläufen und Informationen für Sie alle besonders herausfordernd sind.

Wir versuchen Ihnen die notwendigen Informationen so rasch als möglich undso verständlich als möglich zur Verfügung zu stellen, damit Sie am Standorthandlungsfähig sind und bleiben.

DANKE für die gute Zusammenarbeit, Ihre Geduld und dass Sie Ihre Teams sogroßartig unterstützen!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Themenabende – Verschiebung

Themenabende – Verschiebung

Aufgrund der aktuell täglich steigenden Infektionszahlen und der dadurch entstehenden Einschränkungen im Veranstaltungsbereich müssen wir leider darauf hinweisen, dass die geplanten Themenabende zu den Bereichen „Altersteilzeit“ und „Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz“ auf unbestimmte Zeit verschoben werden müssen.

Sollten Ihnen jetzt schon Fragen auf der “Seele brennen” können Sie uns natürlich gerne kontaktieren.

Margit Pollak – 01/4000/83744 oder margit.pollak@wien.gv.at
Julia Fichtl – 01/4000/83739 oder julia.fichtl@wien.gv.at

Telefonische Informationen bekommen alle Bediensteten im Zuge unserer Personalvertretungsarbeit, persönliche Einzelberatungen können wir nur an Gewerkschaftsmitglieder vergeben.

Sobald wieder größere Veranstaltungen erlaubt sind, werden wir die Themenabende natürlich nachholen.

Die Termine und den Ort geben wir rechtzeitig bekannt. Wir freuen uns auf Sie und bleiben Sie gesund!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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