20.12.2021_Corona | Aktualisierung Vorgehen OMIKRON- (Verdachts)Fälle

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

im aktuellen Newsletter 59/2021 informiert die MA11 über folgende Neuerung.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass Omikron keine verlängerte Inkubationszeit besitzt.
Folgende Punkte sind daher bei der Kontaktpersonennachverfolgung zu beachten:

  • Die Dauer der häuslichen Absonderung für Kontaktpersonen zur Omikron-Variante wird auf 10 Tage (statt bisher 14 Tage) reduziert. 
  • Darüber hinaus kann für Kontaktpersonen wie bisher eine Freitestung ab dem 5. Tag der häuslichen Absonderung erfolgen. Kann im gemeinsamen Haushalt mit einer erkrankten Person keine Absonderung erfolgen, ist eine Freitestung erst ab dem 10. Tag möglich.
  • Bei einem negativen Ergebnis kann der Besuch der elementaren Bildungseinrichtung ab dem 6. Tag erfolgen.
    Bitte beachten Sie, dass ein CT-Wert über 30 eine beginnende Infektion anzeigen kann. Daher wird dieses Ergebnis als positives Ergebnis gewertet, es sei denn die Gesundheitsbehörde entscheidet anders.
  • Aufrecht bleibt die Regel, dass bei Omikron-Verdachtsfällen auch Geimpfte oder Genesene Personen nicht auf Kontaktpersonen der Kategorie 2 herabgestuft werden können.

Die Änderungen wurde in der grafischen Darstellung aktualisiert.

In der Beilage finden Sie den neuen Elternbrief bei Verdacht auf Erkrankungen mit der Omikron-Variante.

Bitte um Weitergabe der Informationen an die Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort.

Herzlichen Dank für die Unterstützung und Ihren fortwährenden Einsatz.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

12.12.2021_Corona | Keine Änderung der aktuellen Regelungen bei 3G-Nachweis, Testung und Maskenpflicht

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die COVID-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundes und die Wiener COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung der Stadt Wien wurden mit Ende des Lockdowns (12.12.2021) novelliert.

Für den Kindergarten- und Hortbereich kommt es zu KEINER Änderung.

Die Regelungen zu 3G-Nachweisen, Testungen und Masken vom 25.11.2021 für die verschiedenen Personengruppen sind demnach weiterhin aufrecht.

Das Dokument „Organisation des pädagogischen Alltags“ wurde minimal aktualisiert.

211213_Organisation des pädagogischen Alltags-nach_Lockdown.pdf

Margit POLLAK

Julia FICHTL

9.12.2021_Corona | Akutalisierte Informationen zu Ausstellung und Gültigkeit eines COVID-19-Risikoattests

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiter*innen,
liebe Mitarbeiter*innen,

die Gesetzesbestimmungen bezüglich Ausstellung und Gültigkeit eines COVID-19-Risikoattests wurden geändert.

Alle COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 3.12.2021 ausgestellt wurden, verlieren ab 15.12.2021 ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.

Die Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests ist seit 3.12.2021 nur mehr zulässig, wenn
a) bei der betroffenen Person trotz dreifacher Impfung gemäß Impfschema für immunsupprimierte Personen weiterhin medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, oder
b) die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

Jene Bediensteten, die bis zum 15.12.2021 noch kein neues COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

• Übermitteln Sie die Risikoatteste von Mitarbeiter*innen über das Postfach personal@ma10.wien.gv.at an die Personalreferent*innen.
• Informieren Sie die zuständige Regionalleitung über die Freistellung.
• Im Sammelformular wird für die Tage der Freistellung dann wieder der Code „CR“ eingetragen.

Hinweis: Die Dienstgeberin hat die Möglichkeit, eine Bestätigung des COVID-19-Risikoattests durch eine Amtsärztin bzw. einen Amtsarzt bzw. den chef- oder kontrollärztlichen Dienst der Gesundheitskasse bzw. der KFA (bzw. der BVAEB) zu verlangen.
Der Anspruch auf Freistellung endet dann, wenn die von der Dienstgeberin verlangte Bestätigung des Attests nicht binnen 2 Wochen vorgelegt wird.

Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Personalsachbearbeiter*in.

Bitte leiten Sie diese Information dringend an alle betroffenen Mitarbeiter*innen am Kindergarten- oder Hortstandort weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

9.12.2021_Corona | Information zu Omikron-Virusvariante – besonderes Vorgehen

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Lieber Leiter*innen,
lieber Mitarbeiter*innen,

die neu entdeckte Variante des Corona-Virus schlägt in dieser Pandemie ein neues Kapitel auf.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat daher bundesweit die Vorgaben für das Kontaktpersonenmanagement angepasst.

Die Omikron-Virusvariante ist eine Variante mit einer die Immunabwehr umgehenden Mutation.
Da bisher noch sehr wenig über das mutierte Virus gesichert bekannt ist, gehen die Gesundheitsbehörden bei Verdachtsfällen wie folgt vor:
• Positive Proben von Gurgeltests werden auf die Omikron-Variante mit einer erneuten PCR überprüft.
• Sollte dabei ein Verdacht auf die Mutation entstehen, wird die betreffende Person sofort kontaktiert.
Bitte um sofortige Weitergabe der Information durch die betroffene Person an die Bildungseinrichtung.
• Die Verdachtsfälle werden im Anschluss nochmals einer Sequenzierung unterzogen.
• Sollte sich dabei der Verdacht nicht bestätigen, werden die verschärften Maßnahmen zurückgenommen.

Die spezielle Vorgangsweise für K1-Kontaktpersonen bei Verdacht bzw. bestätigen Fällen auf Omikron-Virusvariante ist hier für Sie zusammengefasst:

• Für K1 gilt in diesem Fall eine häusliche Quarantäne für 14 Tage nach dem Letztkontakt.
• Durchführung einer PCR-Testung nach Identifikation sowie am Tag 13 der Quarantäne.
• Keine Rückstufung von K1 auf K2 für Genesene und Geimpfte.
• Keine vorzeitige Freitestung für K1
• Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, werden die verschärften Maßnahmen zurückgenommen.

Teilen Sie in diesen speziellen Fällen bitte diesen neuen Elternbrief aus.
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\Elternbrief_K1_OMIKRON.pdf

Elternbrief_K1_OMIKRON.pdf

Bitte beachten Sie: Um die grafische Darstellung nicht noch komplexer zu machen, wurde obenstehende Information auf Seite 4 allgemein ergänzt, aber nicht in alle Abläufen extra eingearbeitet.

NEU ist auch eine geänderte Herabstufung K2 und Impfgültigkeit:
In folgenden Fällen gibt es KEINE Herabstufung von K1 auf K2 mehr:
• Personen, welche ausschließlich einen Vektorimpfstoff (Vaxzevria von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen von Johnsen & Johnsen) erhalten haben – ab 4 Monaten nach der 2. Impfung.
• Bei Verdacht auf eine Infektion des bestätigten Falles mit Omikron.
• Geimpfte/genesene Personen im Haushaltskontakt bzw. haushaltsähnlichen Kontakt, wenn während der Isolationsdauer die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können.
• Schwerwiegend immungeschwächte bzw. immunsupprimierte Personen.

Eine weitere Änderung betrifft die Anpassung der Gültigkeit von Impfungen für die Herabstufung.

Aktualisierte graphische Darstellung:
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV18.pdf

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Gesundheitskompetenz für Eltern in Corona-Zeiten
Im Newsletter der MA11 wird auch noch auf kostenlose Online-Workshop für Eltern: Ärztinnen und Ärzte beantworten Fragen von Eltern zur COVID-19-Impfung hingewiesen.

Einladung-zu-Online-Workshops-fuer-Eltern.pdf

Bitte leiten Sie diese Einladung an die Bildungspartern*innen in Ihrer Bildungseinrichtung weiter. Danke.

Herzlichen Dank für die Umsetzung der neuen Vorgangsweisen.
Viel Freude mit den tanzende Schneeflocken und den Schneekindern, -frauen und –männern in den nächsten Tagen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

30.11.2021_Corona | Aktualisierung Vorgehensweise Verdacht/Erkrankung COVID-19 (Hochinzidenz-Phase)

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Lieber Leiter*innen,
lieber Mitarbeiter*innen,

mit dem Newsletter Nr. 54 hat die MA11 die aktuellen Vorgehensweisen bei Verdacht/Erkrankung COVID-19 übermittelt.

Aufgrund der aktuellen Hochinzidenz-Phase gibt es eine Veränderung, die vor allem ein unterschiedliches Vorgehen bei Fällen in KKG/KDG/FAM und HORT mit sich bringt.

Zum besseren Verständnis wurden die Abläufe in der graphischen Darstellung nach Gruppenform dargestellt.
• Positiver Fall in KKG/KDG/FAM => Seite 7-9
• Positiver Fall in HORTgruppe => Seite 10-11

NEU: Mitarbeiter*innen, die eine behördliche Absonderung (Quarantäne) aufgrund einer Freitestung frühzeitig beenden, müssen das negative Testergebnis (= Freitestung) und das Datum des Dienstantrittes übermitteln.
Dafür wurde die E-Mail Vorlage Nr.10 erstellt.

NEU: Wegfall der besonderen Vorgehensweisen bei Erkrankung von Geimpften/Genesenen, hohen CT-Werten.

NEU: Quarantäneregelungen für K1 Haushaltsmitglieder und haushaltsähnliche Kontakte:

  • Schutzmaßnahmen (Isolation, Abstand, Maske) können im Wohnbereich nicht eingehalten werden => Quarantänedauer von 10 Tagen für K1-Person, KEINE Freitestung ab Tag 5 möglich.
  • Schutzmaßnahmen (Isolation, Abstand, Maske) können im Wohnbereich eingehalten werden => Freitestung der K1 Person ab Tag 5 nach dem letzten infektiösen Kontakt möglich.

Die Elternbriefe sind ebenso aktualisiert worden:

K1-Elternbrief_Bildungseinrichtungen.pdf

K2-Elternbrief_Bildungseinrichtungen.pdf

Bitte verwenden Sie nur mehr diese Versionen.

Alle Veränderungen wurden in die graphische Darstellung eingearbeitet.
Viele der in den Dokumenten der MA15 und MA11 ausgewiesenen Informationen wurden schon zu einem früheren Zeitpunkt in die graphische Darstellung eingearbeitet.
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV17.pdf

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Die Textversion der Vorgehensweise und eine Zusammenfassung der MA11 finden Sie auch hier:
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung

SOP-Bildungseinrichtung_28_11_-2021-4.pdf

Uebersicht_SOP.pdf

Bitte geben Sie die Information an Ihre Mitarbeiter*innen weiter
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalleitung.

Herzlichen Dank für Ihre großartige Unterstützung im Pandemiemanagement.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

25.11.2021_Corona | Ergänzung zu den aktuellen Regelungen – NinjaPass

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

ergänzende Information zu folgendem Punkt:

SCHULKINDER

Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:

Schulkinder müssen für den Besuch des Hortes bzw. der Familiengruppe einen 3G-Nachweis erbringen. Der vollständig geführte Ninja-Pass gilt dabei als solcher Nachweis.

Der Ninja-Pass ist eine Möglichkeit des Nachweises. Impfung, Genesung oder Testzertifikate sind natürlich als 3G-Nachweis auch gültig.

Hat also ein Kind aufgrund einer Erkrankung oder anderen Abwesenheit in der Schule keinen vollständigen Ninja-Pass, dann kann das Kind den Hort besuchen, wenn es einen gültigen Antigen- oder PCR-Test bzw. Impf- oder Genesungszertifikat vorzeigt.

Für Testungen außerhalb der Schule können die Eltern die zahlreichen Testangebote der Stadt in Anspruch nehmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

25.11.2021_Corona | Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelungen

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

aufgrund der epidemiologischen Lage haben sich die geltenden Verordnungen in der letzten Zeit sehr kurzfristig immer wieder verändert.

Mit der neuen Wiener COVID-19-Notmaßnahmenbegleitverordnung 2021 gibt es nun auch klare Regelungen für den Kindergarten und Hort.

Bitte beachten Sie, dass sich diese in manchen Bereichen von den Regeln für das private Leben bzw. für den Arbeitsplatz beispielsweise in der Verwaltung oder im Verkauf unterscheiden können.

Die aktuell gültigen Regelungen für den Kindergarten/Hort haben wir nun nach Personengruppen zusammengefasst:

(Siehe auch Newsletter MA11 53/2021)

PERSONAL (dazu zählen auch Sprachförderkräfte und Praktikant*innen)

Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:

Gültig sind weiterhin:

  • Impfzertifikat oder internationaler Impfpass,
  • Bescheid über Genesung bzw. Absonderungsbescheid
  • PCR-Test bzw. Antigen-Test
  • NEU: Personal in Bildungseinrichtungen, das den 3G-Nachweis mittels TESTzertifikat erbringt (da nicht genesen und nicht geimpft), muss wöchentlich mindestens 3 PCR-Tests vorweisen.
    Bis zu 2 PCR-Tests/Woche pro Person werden im Rahmen der Berufsgruppentestung zur Verfügung gestellt.
  • NEU: Die Gültigkeitsdauer der PCR-Tests beträgt 48 Stunden. Antigen-Test gelten 24 Stunden.
  • NEU: Der Antikörpernachweis ist NICHT mehr gültig.
  • NEU: Alle genannten Nachweise müssen während der gesamten Dienstzeit gültig sein und jederzeit vorgewiesen werden können.
  • Geimpfte und genese Personen (2G) benötigen weiterhin mindestens 1 PCR-Test pro Woche. Dieser muss spätestens alle 7 Tagen erneuert werden.
    Bitte nutzen Sie dafür weiterhin das gut etablierte Angebot der Gurgeltests am Standort.
    Genesene Personen sollten 90 Tage nach Genesung nicht an den Testungen teilnehmen.

Hinweis zur Impfung: Mit 06. Dezember 2021 verringert sich die Gültigkeit der Impfnachweise auf 270 Tage. Ab 03. Jänner 2022 ist das Impfzertifikat einer einmaligen Johnson&Johnson (Impfstoff: Janssen) Impfung nicht mehr gültig.

Maskenpflicht:

  • Außerhalb der Gruppe gilt für alle Erwachsenen untereinander und beim Betreten einer anderen Gruppe FFP2-Maskenpflicht.
  • In der eigenen Kleinkindergartengruppe und Kindergartengruppe gibt es keine Maskenpflicht.
  • NEU: In Hort- und Familiengruppen muss das Personal eine FFP2-Maske tragen, wenn Hort-/Schulkinder in der Gruppe anwesend sind.

KLEINGRUPPEN- UND KINDERGARTENKINDER

Für den Besuch des Kindergartens ist für Kinder bis zur Schulpflicht kein 3G-Nachweis notwendig. Kinder müssen bis zum Beginn der Schulpflicht keine Maske tragen.

SCHULKINDER

  • Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr: Schulkinder müssen für den Besuch des Hortes bzw. der Familiengruppe einen 3G-Nachweis erbringen. Der vollständig geführte Ninja-Pass gilt dabei als solcher Nachweis.
  • Maskenpflicht: NEU: Schulkinder müssen während des gesamten Aufenthalts im Gebäude einen MNS tragen (Ausnahme: Essen/Trinken, im Freien).
    • Verbringen Sie am besten viel Zeit im Freien.
    • Achten Sie auf regelmäßige und ausreichend Maskenpausen.

ELTERN UND ANDERE EXTERNE PERSONEN

Beim Betreten des Kindergarten/Hortes ist ein 3G-Nachweis zu erbringen und eine FFP2-Maske zu tragen.
Ausnahme: Beim kurzfristigen Betreten (zB. Bringen & Abholen) ist eine FFP2-Maske ausreichend.

Weitere Regelungen für die Zeit des LOCKDOWN

(siehe auch E-Mail vom 19.11.2021)

Diesbezüglich wurden die Dokumente „Organisation des pädagogischen Alltags“ und „Präventionsmaßnahmen“ aktualisiert.

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Organisation Lockdown ab 22.11.21

211124_Hygiene_Praeventionsmassnahmen_Corona.pdf
211124_Organisation-des-paedagogischen-Alltags-Lockdown.pdf

Kategorisierung K2-KONTAKTPERSONEN

  • Personen, welche 2x eine Impfdosis mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, werden ab 6 Monaten nach der 2. Impfung nicht mehr von K1 auf K2 herabgestuft.
  • Personen mit Antikörpernachweis, welche nicht zusätzlich über ein Genesungszertifikat bzw. Absonderungsbescheide (Gültigkeit 6 Monate) verfügen, werden nicht mehr von K1 auf K2 herabgestuft.

Die Änderungen wurde in der grafischen Darstellung aktualisiert:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV16.pdf

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Bitte informieren Sie alle Mitarbeiter*innen am Standort und die Bildungspartner*innen über diese neue Regelungen.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.

Bei Fragen der Eltern zu Regelungen können Sie diese auch an die Corona Hotline unter +43 1 90 141 verweisen.

Herzlichen Dank für die Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

23.11.2021_Corona | Update Corona Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz – Risikofreistellungen

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die Magistratsdirektion – Personal und Revision hat bezugnehmend auf die seit 22.11.2021 bundesweit schärferen Regelungen über Folgendes informiert:

Unter Berücksichtigung der bekannten Ausgangsgründe, wie unter anderem berufliche Zwecke oder unaufschiebbarer Behördenwege, gilt es grundsätzlich für die Leistungen der Stadt Wien, die notwendige Infrastruktur, die internen Services und ein situationsadäquates Angebot an Kund*innen-Services für die Bevölkerung zu gewährleisten.

  • Bestätigung für das Arbeitserfordernis 

Anlässlich der österreichweiten Ausgangsbeschränkung sollten jene Bedienstete, welche in diesem Zeitraum für die Dienstverrichtung unterwegs sind, ihren Dienstausweis oder eine Bestätigung der Dienstgeberin mitführen, um bei Bedarf die dienstliche Notwendigkeit zu begründen. Musterformulare finden Sie in der Beilage. Insbesondere Pendler*innen sollten – für außerhalb von Wien – eine Bestätigung mitführen.

  • Erholungsurlaub

Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.

  • Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe

Gemäß Verordnung des Bundesministers für Arbeit vom 19. November 2021 sind im Zeitraum vom 22. Nov. 2021 bis 14. Dez. 2021 wieder Dienstfreistellungen für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe möglich.

Wichtig: Es ist ein neues aktuelles Attest zu besorgen. Die COVID-19-Risiko-Atteste werden von den behandelnden Ärzt*innen ausgestellt. Da für Pädagog*innen und Assistent*innen die Tätigkeit im Home-Office nicht möglich ist, ist eine Freistellung möglich.

Die COVID-19-Risikoatteste sind bis spätestens 30. Nov. 2021 als Nachweis vorzulegen.

Jene Bedienstete, die zur individuellen Risikoanalyse ihre zuständige Ärztin bzw. ihren zuständigen Arzt aufsuchen, haben bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage eines Attests wird dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt.

Übermitteln Sie Risikoatteste von Mitarbeiter*innen über das Postfach personal@ma10.wien.gv.at an die Personalreferent*innen. Informieren Sie die zuständige Regionalleitung über die Freistellung.

Im Sammelformular wird für die Tage der Freistellung dann wieder der Code „CR“ eingetragen.

  • Kindergärten und Schulen
    Nach wie vor Gültigkeit hat die Regelung, dass im Falle einer behördlichen Schließung von Kindergärten und Schulen aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie bei behördlicher Absonderung (Quarantäne) von Kindern bei COVID-19-Verdachtsfällen für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Dauer der notwendigen Betreuung im Schuljahr 2021/2022 im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt werden kann. Darüber hinaus sind derzeit keine gesonderten Maßnahmen für Bedienstete mit Kinderbetreuungspflichten vorgesehen.
  • Dienstreisen
    Bis auf weiteres ist von Dienstreisen Abstand zu nehmen. Geplante Dienstreisen sind abzusagen oder zu verschieben.

Etwaige Fragen zu Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe und zu Sonderbetreuungszeit richten Sie bitte an Ihre/n zuständige Personalsachbearbeiter*in.

Bitte um Weiterleitung der Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Standort.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

23.11.2021 – Aktuelle CORONA Infos der Dienstgeberin vom 22.11.2021 zum Lockdown

ANLAGE:
FAQ Dienstrecht Corona
Aussendung-Dienstgeberin-vom-22.11.2021.pdf
COVID-19-Basis-Präventionskonzept
Lehrlingsausbildung und Präventionskonzept Stadt Wien

Liebe Alle!

Mit Wirksamkeit vom 22.11.2021 sind bundesweit schärfere Maßnahmen und Regelungen in Kraft getreten. In Wahrheit ist uns das Procedere bei einem Lockdown nicht unbekannt und unsere Dienstgeberin ist darauf auch bestens vorbereitet. Die einzige „Wundertüte“ waren die Verordnungen der Bundesregierung, da diese erst am Abend vor dem Lockdown beschlossen wurden und deren Inhalte im Vorfeld nicht vollständig bekannt waren. Erfreulich war die Tatsache, dass die Stadt Wien Ihre Bürger*innen sehr rasch darüber informiert hat, dass auch die Ämter und Dienststellen der Stadt Wien verpflichtet sind, den persönlichen Parteien-bzw. Kund*innenverkehr auf das Nötigste zu reduzieren. Amtswege bzw. persönliche Termine werden nur in unaufschiebbaren, dringenden Fällen (z.B. Reisepässe, …) vorgenommen. Es wurde auch explizit darauf verwiesen, dass der Großteil der Anträge in Wien bereits online erledigt werden kann. Alle Angebote dazu finden sich auf den Amtshelferseiten der Stadt Wien. (https://www.wien.gv.at/amtshelfer/) (Beihilfen, Parkpickerl, etc.)

Welche Regelungen sind nun für die möglicherweise nächsten 20 Tage für unsere Kolleg*innen wesentlich:

  • Spezielle Information und Maßnahmen finden sich im COVID-19-Basis-Präventionskonzept
  • Aufrechterhaltung des notwendigen Dienstbetriebes bzw. Genehmigung von Home-Office liegt in der Verantwortung der Dienststellenleiter*innen und Führungskräfte
  • Es gilt FFP2-Maskenpflicht bei physischen Kontakt bzw. wenn das Infektionsrisiko nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen (wie z.B. mobile Trennwände, Home-Office, …) minimiert werden kann
  • Schwangere Mitarbeiterinnen müssen keine FFP2-Maske tragen, aber eine sonstige den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung bzw. sollen Home-Office, wenn möglich, in Anspruch nehmen.
  • Für Lehrlinge gelten die Bestimmungen des COVID-19-Basis-Präventionskonzept
  • Bis auf weiteres ist von Dienstreisen Abstand zu nehmen. Zwingend erforderliche Dienstreisen können von den Dienststellenleiter*innen genehmigt werden.
  • Bestätigung für das Arbeitserfordernis ist im Hinblick auf die Ausgangsbeschränkungen unbedingt auszustellen. Insbesondere Pendler*innen sollten eine Bestätigung mitführen.  

ACHTUNG: Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe

Gemäß Verordnung des Bundesministers für Arbeit vom 19. November 2021 sind im Zeitraum vom 22. Nov. 2021 bis 14. Dez. 2021 wieder Dienstfreistellungen für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe möglich.

WICHTIG: Es ist ein neues aktuelles Attest zu besorgen. Die COVID-19-Risiko-Atteste werden von den behandelnden Ärzt*innen ausgestellt. Bei Vorliegen eines COVID-19-Risiko-Attests müssen Dienstgeberin und Betroffene gemeinsam abwägen, ob besondere Schutzmaßnahmen (z.B. Zuweisen von ungenutzten Büroräumlichkeiten) am Arbeitsplatz möglich sind.

  • Ist dies nicht möglich, kann Home-Office in Anspruch genommen werden, bzw. wenn dies nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Freistellung.

WICHTIG: Die COVID-19-Risikoatteste sind bis spätestens 30. Nov. 2021 als Nachweis vorzulegen. Jene Bedienstete, die zur individuellen Risikoanalyse ihre zuständige Ärztin bzw. ihren zuständigen Arzt aufsuchen, haben bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage eines Attests wird dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt.

Sonderbetreuungszeit für behördliche Schließung von Kindergärten und Schulen (Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr)

Die Dauer der notwendigen Betreuung im Schuljahr 2021/2022 kann im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt werden. ACHTUNG: Derzeit sind alle Schulen und Kindergärten zumindest für die Betreuung der Kinder geöffnet. Die Entscheidung die Kinder zu Hause zu lassen, löst keinen Anspruch auf Sonderbetreuungszeit aus!

Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.

Liebe Alle, gehen wir achtsam miteinander um und lassen wir uns nicht von wirren Verschwörungstheorien anstecken. Beteiligen wir uns auch nicht an unnötigen Diskussionen (Geimpfte gegen Nicht Geimpfte und umgekehrt), die unsere Gesellschaft spalten und die mittlerweile besorgniserregende Dimensionen annehmen.

Danke dafür und für Euren unermüdlichen Einsatz zum Wohle unserer Kolleg*innen. Bitte bleibt weiterhin gesund und alles Gute Euch und Euren Lieben.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

COVID-19-Schutzimpfung nach 4 (!) Monaten

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Kolleg*innen,


das Impfservice Wien hat mitgeteilt:

Aufgrund einer neuen Beurteilung des Nationalen Impfgremiums, wird nun empfohlen sich die dritte Dosis der Corona Schutzimpfung bereits 4 Monate (statt 6 Monate) nach der zweiten Dosis verabreichen zu lassen.

Anmelden können sich alle Magistratsbediensteten unabhängig vom Wohnort unter www.impfservice.wien oder über die Telefonnummer 01/1450.

Ab sofort können Mitarbeiter*innen der Magistratsabteilungen auch ohne Termin die 3. Impfdosis im Austria Center Vienna erhalten.

Weitere Impfmöglichkeiten ohne Termin:
https://coronavirus.wien.gv.at/impfen-ohne-termin/

Information zur COVID-19-Schutzimpfung

Sollten Sie medizinische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an 1450.

Bitte machen Sie von diesem Angebot Gebrauch und schützen Sie sich und Ihr Umfeld.

Das BGF-Team wünscht Ihnen alles Gute!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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