Juni 2022 – Diplomzeugnis und Heiratsurkunde am Kindergartenstandort?

Uns haben einige Anfragen, bezüglich der Forderung, Diplomzeugnisse bzw. bei Namensänderung auch die Heiratsurkunde am Standort aufliegen zu haben, erreicht.

Das Thema konnte nun mit der Dienststelle MA10 abgeklärt werden.

Die erste Seite des Diplomzeugnisses ist zu kopieren. Hier sind Name, Geburtsdatum und „bestanden“ ersichtlich, was ausreichend ist und der MA11 entgegenkommt. Etwaige Nachweise zu Namensänderungen (Meldepflicht!) liegen in der Personalstelle auf. Aufgrund des Datenschutzes müssen diese nicht zusätzlich am Standort aufliegen.

Was ist mit der jährlichen Remu ab Gehaltsstufe 17?

Diese „Remu“ muss grundsätzlich überarbeitet werden, weil es auch bei „Altbediensteten“ im Zuge der Dienstrechts- und Besoldungsreform („Besoldung NEU“) zu Veränderungen kommen kann (z.B. durch einen Umstieg). Deshalb ist es erforderlich eine einheitliche Regelung zu schaffen wie zukünftig monetäre und nicht monetäre Leistungsansätze zu regeln sind. Dazu gehört auch die Regelung der LKP 17.

Gerüchte, diese würde nicht (mehr) ausbezahlt werden, sind falsch! Die Leistungsprämie wird dieses Jahr lediglich verspätet angewiesen und folgt, zu welchem Termin ist noch nicht bekannt.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Juni 2022 – Ohne Worte……

Die letzten Wochen waren für uns Alle in der MA 10 eine sehr schwere Zeit und ein Ende dieser ist leider noch nicht in Sicht.

Durch die negativen Berichterstattungen begann eine regelrechte Hetzjagd, vor allem gegen Bedienstete und die Leitung unserer Abteilung.

Aber auch unsere männlichen Mitarbeiter werden seitdem regelrecht an den Pranger gestellt und oft von Eltern mit befremdlichen Anmerkungen und Aussagen konfrontiert und gekränkt. Mitarbeiterinnen und vor allem Führungskräfte sind jetzt sehr verunsichert wie sie sich richtig verhalten sollen, welche Beobachtungen und Handlungen gemeldet werden müssen, oder wie ein heikles Entwicklungsgespräch mit Eltern zu führen ist.

Das sind Fragen, mit denen wir als Personalvertretung von unseren Kolleg*innen jetzt täglich konfrontiert werden.

Diese negative Berichterstattung kann nur gestoppt werden, durch gemeinsame Aufarbeitung und lückenloser Aufklärung und am Erarbeiten von noch besseren Vorkehrungen, wie zukünftig bei Verdachtsfällen vorzugehen ist.

Der Fokus liegt auf GEMEINSAM!

Dies wird NICHT erreicht wenn Hr. Bildungsstadtrat Wiederkehr die Abteilungsleitung ihrer Funktion enthebt und sich nicht vor die Bediensteten stellt. So löst man keine Probleme!

Die Abteilungsleitung hat unserer Meinung und Informationen nach auch nichts falsch gemacht. Die Richtlinien wie bei so einer Verdachtslage vorzugehen sind, wurden eingehalten. Ob tatsächlich Fehler passiert sind, wird die Kommission feststellen und etwaige Verbesserungsvorschläge werden sicherlich eingearbeitet werden.

Glaubt Hr. Bildungsstadtrat Wiederkehr wirklich, dass er dadurch jetzt der Presse entkommen wird und die negative Berichterstattung aufhört? Eher nicht, denn jetzt hat diese keinen Prellbock mehr auf den man sich einschießen kann, jetzt richtet es sich direkt an Hr. Wiederkehr als zuständiger Bildungsstadtrat.

Ob er mit der Aktion das Vertrauen der Eltern zurück gewinnen kann ist fraglich, sicher ist aber dass er das Vertrauen des Personals verloren hat.

In einer so schwierigen Zeit in der wir uns als MA 10 gerade befinden ist es wenig bis gar nicht unterstützend, dass diese Entscheidung getroffen wurde, denn die Zusammenarbeit mit der Abteilung hat immer sehr gut funktioniert.

Es stellt sich nun die Frage: „Wer bitte möchte denn jetzt als Abteilungsleitung der MA 10 fungieren“? Derzeit ein Himmelfahrtskommando!

Sicher ist jedenfalls, dass wir voll und ganz hinter unserem Führungsteam und den Mitarbeiter*innen stehen!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Gleichbehandlung in den elementaren Bildungseinrichtungen und Horten

Immer wieder versucht die Stadt Wien – Kindergärten männliche Kollegen zu motivieren, im elementarpädagogischen Bereich Fuß zu fassen. Gleichbehandlung nach den Europäischen Richtlinien ist gesetzlich vorgegeben und wird bei uns in der MA10 auch gelebt. Egal ob Männer oder Frauen, je nach Berufsgruppe gibt es gleiche Anforderungen sowie gleiche Tätigkeiten zu verrichten.

Aktuell ist die Lage aufgrund zahlreicher Medienberichte sehr schwierig, vor allem für die männlichen Kollegen in unserer Abteilung. Die Männer scheinen in ihrer Arbeit gerade im Fokus zu stehen. Von den Bildungspartner*innen kritisch beäugt löst die angespannte Situation in weiterer Folge auch große Verunsicherung bei unseren Führungskräften aus. Die Ängste sind auf allen Seiten groß und vor allem psychisch sehr belastend. Jede Handlung wird drei Mal überlegt und ständig wird hinterfragt, ob diese oder jene Situation Interpretationsspielraum lässt.

Um genau jetzt unterstützen zu können, haben wir als Personalvertretung nun eigens vorgesehene Termine zur Supervision für unsere männlichen Kollegen reserviert.

Sollten Sie einen Termin in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich für die genaue Vergabe bitte unter: 0676/811864454 oder  newsletter@sofair-fsg.at

20.06.202210:00 Uhr – 14:00 Uhr
21.06.202210:00 Uhr – 14:00 Uhr
22.06.202210:00 Uhr – 13:00 Uhr
24.06.202214:00 Uhr – 17:00 Uhr
06.07.202208:30 Uhr – 13:00 Uhr

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Kindergartengewerkschaft: ‚Kindergarten-Milliarde‘ ist eine Farce

Bundesregierung zieht reine PR-Show ab

Monatelang hat die Bundesregierung im stillen Kämmerlein an einer neuen 15a-Vereinbarung zu den Kindergärten gearbeitet. Nun wurde sie im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz präsentiert.

Judith Hintermeier, selbst Elementarpädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Wer sich die sogenannte ‚Kindergarten-Milliarde‘ genauer anschaut, kommt schnell drauf, dass es zu jenen Überraschungseiern gehört, die schlecht sind. Da wird groß von einer Milliarde geredet, dabei ist es defacto eine Erhöhung von 57,5 Millionen Euro pro Jahr. Berechnet man auch noch die hohe Inflation ein ist es noch viel weniger.“

Und weiter: „Mit dem zusätzlichen Geld will die Bundesregierung mehr Kindergarten-Plätze schaffen, allerdings fehlt in vielen Gemeinden einfach der Platz dafür. An Aus- oder Neubauten ist mit den Mitteln allerdings nicht einmal ansatzweise zu denken. Die Baukosten sind exorbitant gestiegen. Und wo soll überhaupt das zusätzliche Personal herkommen? Die Bundesregierung zieht wieder einmal nur eine reine PR-Show ab.“

„Irgendwie war es zu befürchten, dass nur Schlagzeilen produziert werden, denn die Sozialpartner*innen waren in den Verhandlungen nicht eingebunden“, ergänzt Christa Hörmann, Bundesfrauenvorsitzende in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. Sie sieht in der präsentierten Erhöhung auch eine enorme Gefahr: „Die Bundesregierung spricht immer von den kommenden fünf Jahren. War´s das jetzt?“

Dabei braucht es in der Elementarpädagogik richtige Investitionen – in eine Ausbildungsoffensive, genauso wie in ein Bauprogramm. Judith Hintermeier: „Das haben sich unsere Kolleg*innen auch mehr als verdient. Sie halten mit ihrer Arbeit ein ganzes System am Laufen – unter hohem persönlichen Einsatz.“

Christa Hörmann: „Mit dieser 15a-Vereinabrung hat die Bunderegierung einmal mehr gezeigt, dass sie es alleine einfach nicht kann. Jetzt ist es höchste Zeit, dass wir eingebunden werden. Wir haben die richtigen Lösungen, damit die Beschäftigen in den ersten Bildungseinrichtungen ihre wichtige Bildungsarbeit leisten können, ohne dabei am System kaputt zu gehen.“

younion-Kindergarten: Medienberichte ernst nehmen, aber nicht vorverurteilen

Jetzt braucht es klare und ruhige Führung

Umfassende Aufklärung und Hilfe für alle Betroffenen fordert younion _ Die Daseinsgewerkschaft angesichts der kolportierten Missbrauchsfälle in einem städtischen Kindergarten in Wien-Penzing. „Medienberichte sind ernst zu nehmen, jedoch muss gerade bei einem möglichen Missbrauchsvorwurf eine gründlichere Recherche stattfinden, bevor es medial verbreitet wird, um noch nicht bewiesenen Vorverurteilungen entgegen zu wirken. „Deshalb heißt es jetzt vor allem Ruhe bewahren“ – sagt Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

Obermüller weiter: „Nach unseren ersten Informationen wurde nicht vertuscht, sondern ein vorgeschriebenes, standardisiertes Verfahren eingeleitet. Der betroffene Mitarbeiter wurde sofort vom Kinderdienst abgezogen, die Strafverfolgungsbehörden informiert. Denn natürlich steht für die MA 10 und ihre Abteilungsleiterin das Kindeswohl an erster Stelle. Es kann aber nicht sein, dass die bloße Anschuldigung sofort zu einer Kündigung führt.“

Kritik übt Obermüller an den langen Ermittlungen: „Ich bin fest davon überzeugt, dass die Kolleg*innen in der Justiz und in der Polizei ihr Bestes gegeben haben und geben. Ich weiß aber, wie auch dort beim Personal eingespart wurde und wird. Kürzungen im öffentlichen Dienst bleiben allerdings nie ohne Auswirkungen. Das ploppt dann immer bei Einzelfällen auf, die dann skandalisiert werden. Das ist äußert unfair gegenüber den Beschäftigten der Gerichte, denn die wahre Verantwortung bei der Verfahrensdauerliegt nun einmal bei der Bundesregierung.“

Obermüller abschließend: „Wie in allen Ausnahmesituationen braucht es jetzt klare und ruhige Führung. Das Geschrei nach Rücktritten und sofortigen Konsequenzen ist nicht nur verfehlt, sondern bringt jetzt niemandem etwas. Schon gar nicht, wenn es so offensichtlich parteipolitisch motiviert ist und alle Informationen nur aus Medien stammen. Aber auch die Journalistinnen sollten sich ihrer Verantwortung nun sehr bewusst sein. Peppige Schlagzeilen führen zwar kurzfristig zu mehr Leser*innen, aber auch zu tiefer Verunsicherung und Vorverurteilungen. Auf der Strecke bleiben die verunsicherten Kolleginnen der Wiener Kindergärten, die tagtäglich hervorragende Arbeit leisten, sowie die Eltern und Kinder. Unsere männlichen Kollegen vor Ort haben es zur Zeit noch schwerer, als sonst.“

März 2022 – Wesentliche Änderungen der Sonderbetreuungszeit

Eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) auf Grund von COVID-19 gibt es nun in drei Fällen:

1. Behördliche (Teil-)Schließung des Kindergartens bzw. der Schule im Schuljahr 2021/2022.
2. Behördliche Absonderung des Kindes nach Kontakt mit einem COVID-19-Verdachtsfall als Präventionsmaßnahme.
3. An COVID-19 erkrankte bzw. positiv getestete, abgesonderte Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. 

!Punkt 3 wurde gewerkschaftlich verhandelt und neu hinzugefügt!

Für betroffene Bedienstete ist auf einen formlosen Antrag an die Personalstelle die rückwirkende Korrektur von Erholungsurlaub bzw. Pflegefreistellung zur Pflege eines an COVID-19 erkrankten Kindes ab 1.9.2021, auf eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuung) durchzuführen – vorausgesetzt, die Sonderbetreuungszeit ist noch nicht ausgeschöpft. Bei Änderungen des Erholungsurlaubs aus 2021 ist das Resturlaubsausmaß neu zu berechnen.

Die Sonderbetreuungszeit kann für die Dauer der notwendigen Betreuung im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen im Schuljahr 2021/2022 gewährt werden. Als Beginn des Schuljahres gilt der 1.9.2021, als Ende der 1. Juli 2022. Sie kann tage- oder halbtageweise (nicht jedoch stundenweise) verbraucht werden.

Bedienstete haben der Personalstelle ehestmöglich als Nachweis Folgendes vorzulegen:
zu 1. Im Falle der behördlichen (Teil-)Schließung von Kindergärten und Schulen gilt als Nachweis für eine Absonderung der durch die Bildungseinrichtung ausgehändigte Elternbrief der MA 15 – Gesundheitsbehörde.
zu 2. Wenn das Kind Kontakt mit einer an COVID-19-erkrankten Person gehabt hat, ist von der/vom Bediensteten der Absonderungsbescheid des Kindes oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen.
zu 3. Sollte noch kein Bescheid eingelangt sein, genügt die Vorlage des positiven Testergebnisses des Kindes als Nachweis.

Diese Änderungen gelten für die Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Angehörige gleichermaßen.

Quelle: „Auszug aus den FAQ_Dienstrecht_Corona_01032022“

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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