9.12.2021_Corona | Information zu Omikron-Virusvariante – besonderes Vorgehen

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Lieber Leiter*innen,
lieber Mitarbeiter*innen,

die neu entdeckte Variante des Corona-Virus schlägt in dieser Pandemie ein neues Kapitel auf.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat daher bundesweit die Vorgaben für das Kontaktpersonenmanagement angepasst.

Die Omikron-Virusvariante ist eine Variante mit einer die Immunabwehr umgehenden Mutation.
Da bisher noch sehr wenig über das mutierte Virus gesichert bekannt ist, gehen die Gesundheitsbehörden bei Verdachtsfällen wie folgt vor:
• Positive Proben von Gurgeltests werden auf die Omikron-Variante mit einer erneuten PCR überprüft.
• Sollte dabei ein Verdacht auf die Mutation entstehen, wird die betreffende Person sofort kontaktiert.
Bitte um sofortige Weitergabe der Information durch die betroffene Person an die Bildungseinrichtung.
• Die Verdachtsfälle werden im Anschluss nochmals einer Sequenzierung unterzogen.
• Sollte sich dabei der Verdacht nicht bestätigen, werden die verschärften Maßnahmen zurückgenommen.

Die spezielle Vorgangsweise für K1-Kontaktpersonen bei Verdacht bzw. bestätigen Fällen auf Omikron-Virusvariante ist hier für Sie zusammengefasst:

• Für K1 gilt in diesem Fall eine häusliche Quarantäne für 14 Tage nach dem Letztkontakt.
• Durchführung einer PCR-Testung nach Identifikation sowie am Tag 13 der Quarantäne.
• Keine Rückstufung von K1 auf K2 für Genesene und Geimpfte.
• Keine vorzeitige Freitestung für K1
• Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, werden die verschärften Maßnahmen zurückgenommen.

Teilen Sie in diesen speziellen Fällen bitte diesen neuen Elternbrief aus.
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\Elternbrief_K1_OMIKRON.pdf

Elternbrief_K1_OMIKRON.pdf

Bitte beachten Sie: Um die grafische Darstellung nicht noch komplexer zu machen, wurde obenstehende Information auf Seite 4 allgemein ergänzt, aber nicht in alle Abläufen extra eingearbeitet.

NEU ist auch eine geänderte Herabstufung K2 und Impfgültigkeit:
In folgenden Fällen gibt es KEINE Herabstufung von K1 auf K2 mehr:
• Personen, welche ausschließlich einen Vektorimpfstoff (Vaxzevria von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen von Johnsen & Johnsen) erhalten haben – ab 4 Monaten nach der 2. Impfung.
• Bei Verdacht auf eine Infektion des bestätigten Falles mit Omikron.
• Geimpfte/genesene Personen im Haushaltskontakt bzw. haushaltsähnlichen Kontakt, wenn während der Isolationsdauer die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können.
• Schwerwiegend immungeschwächte bzw. immunsupprimierte Personen.

Eine weitere Änderung betrifft die Anpassung der Gültigkeit von Impfungen für die Herabstufung.

Aktualisierte graphische Darstellung:
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV18.pdf

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Gesundheitskompetenz für Eltern in Corona-Zeiten
Im Newsletter der MA11 wird auch noch auf kostenlose Online-Workshop für Eltern: Ärztinnen und Ärzte beantworten Fragen von Eltern zur COVID-19-Impfung hingewiesen.

Einladung-zu-Online-Workshops-fuer-Eltern.pdf

Bitte leiten Sie diese Einladung an die Bildungspartern*innen in Ihrer Bildungseinrichtung weiter. Danke.

Herzlichen Dank für die Umsetzung der neuen Vorgangsweisen.
Viel Freude mit den tanzende Schneeflocken und den Schneekindern, -frauen und –männern in den nächsten Tagen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Schulstartgeld für Kinder der 1. bzw. 5. Schulstufe

Sie kennen diese Mitgliederaktion schon aus den letzten Jahren.

Die Hauptgruppe 1 unterstützt Familien mit einem Schulstartgeld von 50€ für Kinder der 1. bzw. 5. Schulstufe.

Bitte dafür das beigefügte Formular (hier downloaden) ausfüllen und gemeinsam mit einer Kopie der Schulbesuchsbestätigung an folgende E-Mail Adresse senden

newsletter@sofair-fsg.at

Diese Aktion gilt NUR für Gewerkschaftsmitglieder der younion_Die Daseinsgewerkschaft Hauptgruppe 1.

Die Unterlagen werden bis Ende Dezember 2021 entgegengenommen.

Die Auszahlung erfolgt aus heutiger Sicht in altüblicher Manier von SoFair persönlich an Ihrem Kindergartenstandort.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Alle Aussendungen zur Demo am 14.10.2021

FAQs zur Demo am 14.10.2021

Was passiert nach dem 14.10.2021?
Wie kann ich mich in Zukunft informieren und unterstützen?
Was passiert bei Schlechtwetter?
Was ist mitzubringen?
Was bezwecken wir mit dieser Aktion?
Werden die Eltern darüber informiert?
Wann beginnen wir am 14.10.2021?
Darf mir als Gewerkschaftsmitglied die Teilnahme verwehrt werden?
Wer darf am 14.10.2021 teilnehmen?
Warum nur Wien, wenn es doch ganz Österreich betrifft?
Warum demonstrieren wir und streiken nicht?
Wer organisiert die Demo?
Was ist der Beirat für Elementarpädagogik?
Was ist am 14.10.2021?
Warum machen wir am 12.10.2021 nicht mit?
Save the date 14.10.2021 - Demonstration vor dem Bildungsministerium - 2. Informationsschreiben
Save the date 14.10.2021 - Demonstration vor dem Bildungsministerium - 1. Informationsschreiben
Save the date 14.10.2021

Juli 2021 – Fingernägel am Arbeitsplatz

Fingernägel am Arbeitsplatz

Aufgrund der Hygienerichtlinien des Marktamtes der Stadt Wien sind folgende wichtige Punkte beim Hantieren mit Lebensmitteln zu beachten:

  • Fingernägel dürfen nicht über die Fingerkuppe hinausragen
  • Gelnägel bzw. lackierte Nägel sind grundsätzlich nicht erlaubt/verboten

Diese Punkte werden von den kontrollierenden Behörden beachtet.

Laut einem Bericht der Arbeitsinspektion ist das Tragen von Einweghandschuhen über einen längeren Zeitraum nicht nur schädlich für die Haut, da keine kontinuierliche Austauschfunktion (Abgabe von Wärme und Feuchtigkeit) stattfindet, sondern aufgrund eines falschen Gefühls der hygienischen Sicherheit können die Einweghandschuhe einen höheren Anteil an Bakterien verursachen.

Die für die Lebensmittelaufsicht zuständige Behörde ist daher der Ansicht, dass das Tragen von Einweghandschuhen nicht empfohlen wird. Stattdessen verweist sie auf eine entsprechend gute Hygienepraxis durch Verwenden von Hilfsmitteln, wie Zangen und Gabeln und der regelmäßigen Reinigung und Desinfektion der Hände.

Aufgrund dieser Empfehlung hat auch die Stadt Wien beschlossen das Tragen von Handschuhen in Kindergartenküchen einzustellen.

Durch Gespräche mit der Dienstgeberin konnten wir folgenden Kompromiss erzielen:

Gelnägel bzw. lackierte Nägel dürfen getragen werden. Wichtig ist, dass die Nägel nicht über die Fingerkuppe hinausragen. Handschuhe müssen beim Hantieren mit Lebensmittel getragen und nach der Verwendung entsorgt werden.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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