Anti-Teuerungspaket: So kommen Sie zu Ihrem Geld!

Das Anti-Teuerungspaket der Regierung besteht aus vielen einzelnen Maßnahmen. Welche sind das? Und wie kommen Sie zu Ihrem Geld? AK und ÖGB bewerten das Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung teilweise positiv. Obwohl die vielen Einmalzahlungen gerade für kleine Einkommen wenig nachhaltig sind, helfen sie zumindest kurzfristig gegen die Teuerung. Damit Ihnen keine der Unterstützungsleistungen entgeht, hat die AK eine Checkliste zusammengestellt.

Alle Leistungen auf einen Blick

Welche (Akut-)Maßnahmen sind relevant für private Haushalte bzw. Privatpersonen?

Familienleistungen:

Für Bezieher:innen der Familienbeihilfe gibt es eine einmalige, automatische Sonderzahlung von 180 € pro Kind. Dieses Geld soll im August oder September ausgezahlt werden.

Der Familienbonus soll schon im Jahr 2022 auf 2.000 € pro Kind bzw. 650 € für Kinder über 18 Jahre erhöht werden. Falls der Familienbonus nicht von der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt wird, ist er über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

Parallel dazu wird der sogenannte Kindermehrbetrag, also der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinen Einkommen, von 450 auf 550 € erhöht. Er ist über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

300-Euro-Teuerungsausgleich:

Diese Notfallmaßnahme soll Menschen nützen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien beziehen. Außerdem jenen, die über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld beziehen. Die Auszahlung soll im September automatisch mit der jeweiligen Leistung (z.B. AMS-Geld) erfolgen.

Klimabonus:

Der Klimabonus soll 2022 einheitlich auf 250 € pro Person (statt wie bisher 100 bis 200 € regional gestaffelt) erhöht werden. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte. Ausgezahlt wird der Klimabonus im Oktober oder November. Wo die Kontonummer fehlt, werden Gutscheine ausgeschickt, die man bei Partnerunternehmen einlösen kann.

Teuerungsbonus:

Gleichzeitig mit dem Klimabonus kommt der Teuerungsbonus von einmal 250 € pro Person. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte. Ab einem jährlichen Einkommen von 90.000 € wird der Teuerungsbonus mit einem Grenzsteuersatz von 50% steuerpflichtig. In diesem Fall sind die 250 € über eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung als Einkommen zu erklären.

Einmalzahlung für Pensionist:innen und Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 €:

Pensionist:innen erhalten von ihrem Pensionsversicherungsträger im September 2022 eine steuer- und SV-freie Einmalzahlung von bis zu 500 €. Parallel dazu werden die bestehenden Absetzbeträge für Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen für 2022 einmalig um bis zu 500 € erhöht (Teuerungsabsetzbetrag). Der Teuerungsabsetzbetrag muss über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 aktiv beantragt werden. Pensionist:innen mit Anspruch auf die Einmalzahlung haben keinen Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag.

Quelle: https://wien.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/wirtschaft/teuerung/Anti-Teuerungspaket-_So_kommen_Sie_zu_Ihrem_Geld-.html

ÖGB/Gewerkschaften: „Quarantäne-Aus gefährdet Elementarpädagogik!“

Abstand und Maske ist bei Arbeit mit Kindern nicht möglich. Neue Verordnung geht an Arbeitsrealität der Beschäftigten in der Elementarpädagogik vorbei

Wien (OTS) – „Mehr als zwei Jahre hat die Regierung keinen Gedanken an den Schutz der Beschäftigten in der Elementarpädagogik verloren. Jetzt geht die Bundesregierung sogar noch einen Schritt weiter und überlässt mit dem Quarantäne-Aus für Corona-Positive die Verantwortung den Beschäftigten. Die Folge dieser Entscheidung werden viele Cluster sein“, sagt Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und -Bundesfrauenvorsitzende.

Auch Karin Samer, Betriebsratsvorsitzende der Wiener Kinderfreunde und Präsidiumsmitglied der Gewerkschaft GPA Wien, kritisiert die Entscheidung zum Quarantäne-Aus scharf: „Wenn wir als Infizierte arbeiten gehen können, verbreiten wir die Krankheit über Körperflüssigkeiten wie Tränenflüssigkeit weiter. Häufiges Händewaschen geht sich nicht aus, hier rächt sich der bereits lange bestehende Personalmangel. Wenn dann andere Kolleginnen zusätzlich angesteckt werden und mit Symptomen zuhause bleiben, verschärft sich der Personalmangel weiter und es könnte sogar zu Gruppenschließungen kommen“.

„Übernimmt dann das Gesundheitsministerium die Haftung, wenn es zu Ansteckungen kommt?”, fragt Sylvia Gassner, Vorsitzende im Fachbereich Soziale Dienste der Gewerkschaft vida, und betont, dass aktive Infektionskrankheiten eine Belastung für den Organismus darstellen, egal ob symptomfrei oder nicht. „Man darf hier außerdem nicht vergessen, dass die Kolleginnen und Kollegen tendenziell das eigene Wohl hintanstellen. Jetzt schafft die Regierung mit dem Quarantäne-Aus einerseits auch noch die Legimitierung dafür und sorgt andererseits für einen gewissen Druck auf die Kolleginnen und Kollegen“, erklärt die Gewerkschafterin. 

„Hören Sie doch einfach auf ihre eigene Frau, Herr Minister. Sie hat Ihre Maßnahmen nicht ohne Grund kritisiert und spricht mit der Stimme des gesunden Menschenverstands, während die hohe Politik mit nicht nachvollziehbaren Maßnahmen Menschenleben gefährdet,“ sagt dazu Margit Pollak, Vorsitzender-Stellvertreterin in der Hauptgruppe I der younion_ Die Daseinsgewerkschaft.

Mit der Entscheidung zum Quarantäne-Aus für positiv auf Corona getestete Menschen zeigt sich, dass die Bundesregierung aus Fehlern der Vergangenheit nicht gelernt hat. Anstatt fadenscheiniger Verordnungen fordern die Gewerkschaften eine ernstgemeinte Reform, in der auch ein starker Fokus auf Corona sowie den Schutz der Beschäftigten gelegt wird. “Es braucht eine Reform, die den Namen verdient hat. An besseren Arbeitsbedingungen und einer Ausbildungsoffensive, um dem drohenden Personalmangel in der Elementarpädagogik entgegenzuwirken, führt kein Weg vorbei”, so Korinna Schumann abschließend.    

LAN-User für alle Mitarbeiter*innen der MA 10

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Leiterinnen,
sehr geehrte Leiter!

Ich freue mich, Ihnen heute mitteilen zu können, dass als nächster sehr wesentlicher Schritt in der Digitalisierungsstrategie der MA 10, alle Mitarbeiter*innen der Standorte einen LAN-User erhalten und somit Zugriff auf die digitalen Services haben. Auch wurde für jede Mitarbeiter*in im Outlook eine E-Mail Adresse eingerichtet. Die MA 10 verfügt somit ab sofort über mehr als 9.000 User und somit ist die Basis zur gemeinsamen Gestaltung der digitalen Zukunft der Stadt Wien – Kindergärten gelegt.

Sie erhalten beginnend mit heute mit der nächsten Dienstpost persönlich an Ihre Mitarbeiter*innen adressierte Briefe, die die Zugangsdaten enthalten. Bitte übergeben Sie diese Briefe persönlich an Ihre Mitarbeiter*innen.

Ich wünsche allen Kolleg*innen viel Freude und Erfolg beim Kennenlernen des digitalen Angebots der Stadt Wien!

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Juli 2022 – Sommerdienstpläne und Überstunden

Sommerdienstplan

Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- vor Erstellung des Sommerdienstplanes – werden die Stunden des Originaldienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

Am Feiertag (MO,15. August) müssen für den Sommerdienstplan die Stunden des regulären Dienstplanes herangezogen werden. Dies gilt auch für andere unterjährige Feiertage, da diese planbar sind.

Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- nach Erstellung des Sommerdienstplanes (allen Mitarbeiter*innen ev. durch Unterschrift zur Kenntnis bringen) – werden die Stunden des Sommerdienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

Überstunden

In der MA10 herrscht ein enormer Fachkräftemangel. Wenn also Überstunden aufgrund des Personalmangels erforderlich sind, können diese durch die Leitung bzw. der Stellvertretung angeordnet werden.

Wenn Überstunden geleistet werden, weil Personal fehlt ist es natürlich meist sinnvoller sich diese auszahlen zu lassen, damit der eigene Standort nicht wiederum diese Fehlzeiten ausgleichen muss. Zudem fließen ausbezahlte Überstunden zusätzlich in die Durchrechnung der späteren Pension mit ein.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Hauptgruppe 1 – Übergabe Ihrer Forderungspunkte an den Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr

Liebe Kolleg*innen,

am Montag, den 20.06.2022, hat die younion _ Die Daseinsgewerkschaft – Hauptgruppe 1, am Bildungscampus Christine Nöstlinger, die von den Kolleg*innen der MA 10 erarbeiteten Forderungspunkte, dem zuständigen Stadtrat Christoph Wiederkehr übergeben.
Es war uns wichtig möglichst viele Kolleg*innen auf unserer Tour durch alle 365 Wiener Kindergärten zu erreichen
und mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, um dem Vizebürgermeister die Situation realitätsnahe zu schildern und ihn eindringlich auf den bestehenden Handlungsbedarf hinzuweisen.
Knapp 6000 Unterstützungserklärungen für die gemeinsamen Forderungen an die Politik wurden im Zeitraum von 03.03.2022 bis 05.05.2022 von unseren örtlichen Gewerkschaftsvertreter*innen bei Ihnen abgeholt.
Auf den Forderungskarten haben rund 1900 Kolleg*innen, parallel zu den bestehenden Forderungspunkten,
einen größeren Kolleg*innenpool bzw. einen optimierten Betreuungsschlüssel gefordert, um die Qualität der
wertvollen Arbeit, welche tagtäglich von Ihnen geleistet wird, zu sichern. Auch wurde von mehr als jeder*m vierte/n Kollegin mehr Wertschätzung auch durch faire Bezahlung, alternsgerechtes Arbeiten, Unterstützung im Bereich der Reinigung und den administrativen Tätigkeiten eingefordert und somit die Dringlichkeit zur Umsetzung unserer Forderungen nicht nur bestätigt, sondern bekräftigt.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei Ihnen für Ihr unermüdliches Engagement in diesen schwierigen Zeiten und ganz besonders für die überwältigende Teilnahme an unserer Tour, zu bedanken. Ihr Beitrag ist ein starkes Zeichen – denn wir sind STARK DURCH ZUSAMMENHALT und werden gemeinsam für bessere Rahmenbedingungen sorgen!
Wir werden Sie zeitnah über die laufenden Gesprächsergebnisse informieren.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien einen ruhigen Sommer und vor allem
einen erholsamen Urlaub.

Herzlichst Ihr
Manfred Obermüller e.h.
Vorsitzender der Hauptgruppe 1
younion _ Die Daseinsgewerkschaft

Presseaussendung – younion-Kindergartengewerkschaft: Für Umsetzung neuer Regeln fehlen 350 Pädagog*innen

Insgesamt braucht es 700 zusätzliche Beschäftigte

Heute, Donnerstag, präsentierte der Wiener Stadtrat Christoph Wiederkehr einen Prüfbericht zu mutmaßlichen Vorfällen in einem Kindergarten in Wien-Penzing. Das Papier umfasst 52 Seiten und gibt auch konkrete Empfehlungen ab.

Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Alles was dem Kindeswohl dient, unterstützen wir aus ganzem Herzen! So wie es meine Kolleg*innen schon immer getan haben und selbst unter schwierigsten Bedingungen immer tun. Auch der Stadtrat hat das große Vertrauen der Bevölkerung in die Beschäftigten der elementaren Bildungseinrichtungen betont.“

Obermüller weiter: „So ein Papier ist aber recht schnell geschrieben, überhaupt wenn es nicht gängigen Standards entspricht. Worum es aber wirklich geht, ist die praktische Umsetzung.“

Nach einer ersten Einschätzung brauchen die empfohlenen Regeln mindestens 350 neue Beschäftigte in den städtischen Kindergärten. Obermüller: „Dabei möchte ich den Stadtrat erinnern, dass ohnehin 350 Pädagog*innen fehlen. Außerdem wurden die privaten Einrichtungen kaum erwähnt. Gelten die Empfehlungen nur für städtische Einrichtungen?“

Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Jetzt muss es schnell gehen mit der Verstärkung! Denn was bei meinen Kolleg*innen gar nicht gut ankommt, sind Papiere mit ‚Ratschlägen‘ von sogenannten Expert*innen, die noch nie länger in einem Kindergarten gearbeitet haben. Und ich möchte schon daran erinnern, dass nicht nur Kinder und Eltern Rechte haben, sondern auch das Personal.“

Obermüller abschließend: „Jetzt wollen wir Taten sehen und nicht nur Papiere lesen, die Vorwürfe gegen das Personal erheben, ohne dass sie sich dagegen wehren können. Außerdem hat der Stadtrat noch immer unseren Rucksack mit Forderungen der Beschäftigten. Auch da warten wir auf rasche Umsetzung.“

7.7.2022_Corona | Sonderbetreuungszeit, Aussetzen der Freistellungsregelung, Testung nach Urlaub

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,

liebe*r Mitarbeiter*in,

im Hinblick auf die hohe Anzahl täglicher Neuinfektionen und den Ablauf der Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) kann auf Grund der Verpflichtung von Bediensteten zur Betreuung von Kindern (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen bis Ende August 2022 eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Dauer der behördlichen Absonderung (insg. bis zu einem Höchstausmaß von max. 10 Tagen) gewährt werden.

Voraussetzungen für die Gewährung der Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit):

  • Nachweis der behördlichen Absonderung bzw. des positiven PCR-Test Ergebnisses (sollte noch kein Bescheid der Gesundheitsbehörde vorliegen)
    (als Nachweis für eine Absonderung gilt der durch die Bildungseinrichtung ausgehändigte Elternbrief der MA 15 – Gesundheitsbehörde)
  • Die Konsumation dieser Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) ist nur dann zulässig, wenn die Pflegefreistellung für das Jahr 2022 komplett aufgebraucht wurde und keine andere geeignete Betreuungs- bzw. Pflegeperson vorhanden ist.
  • Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.
  • Die Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) kann für die Dauer von 5 Tagen gewährt werden.
  • Diese kann auf max. 10 Tage verlängert werden, wenn der CT-Wert unter 30 und der PCR-Test somit positiv ist.

Der Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen ist der*dem zuständigen Personalreferent*in ehestmöglich zu übermitteln. Die Dienstfreistellungen sind dabei in dem Ausmaß anzuwenden, wie sie unbedingt benötigt werden. D.h. sowohl die Unterbrechung wie auch der tageweise Verbrauch sind möglich. Eine gleichzeitige (beide Elternteile) Konsumation der Dienstfreistellung ist nicht zulässig. Generell ist zu empfehlen, dass – sofern möglich – die Betreuungspflichten so gut wie möglich aufgeteilt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre*n zuständigen Personalreferent*in.

Ich möchte Sie außerdem nochmals informieren, dass die Freistellungsregelung für Risikogruppen mit 30.6.2022 abgelaufen ist und über den Sommer ausgesetzt wird.

Sollte es die pandemische Situation verlangen, kann sie im Herbst 2022 wieder eingeführt werden.

Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage wird allen Mitarbeiter*innen, die von einem Urlaub zurückkehren, dringend empfohlen sich vor Dienstantritt testen zu lassen.

Bitte leiten Sie diese Information an alle Mitarbeiter*innen weiter.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Hauptgruppe 1 – Dienstfreistellung-Sonderbetreuungszeit bis Ende August 2022

Liebe Alle!

Es ist uns in Verhandlungen mit Dienstgeberin gelungen aufgrund der hohen Anzahl täglicher Neuinfektionen, zusätzlich Dienstfreistellungen (Sonderbetreuungszeit) für die Sommermonate (Juli/August) zu verhandeln. Folgende Eckpunkte für den Anspruch sind dafür relevant:

  • Verpflichtung von Bediensteten zur Betreuung von Kindern (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen
  • Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Dauer der behördlichen Absonderung (insg. bis zu einem Höchstausmaß von max. 10 Tagen) bis Ende August

Wichtige Voraussetzungen für die Gewährung der Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit):

  • Nachweis der behördlichen Absonderung (Bescheid der Gesundheitsbehörde) bzw. des positiven PCR-Test Ergebnisses! (als Nachweis für eine Absonderung gilt der durch die Bildungseinrichtung ausgehändigte Elternbrief der MA 15 – Gesundheitsbehörde)
  • Die Konsumation dieser Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) ist nur dann zulässig, wenn die Pflegefreistellung für das Jahr 2022 komplett aufgebraucht wurde und keine andere geeignete Betreuungs- bzw. Pflegeperson vorhanden ist.
  • Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.
  • Die Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) kann für die Dauer von 5 Tagen gewährt werden und auf max. 10 Tage verlängert werden, wenn der CT-Wert unter 30 und der PCR-Test somit positiv ist.

Der Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen ist der Dienststelle ehestmöglich vorzulegen. Die Dienstfreistellungen sind dabei in dem Ausmaß anzuwenden, wie sie unbedingt benötigt werden d.h. sowohl die Unterbrechung wie auch der tageweise Verbrauch sind möglich. Eine gleichzeitige (beide Elternteile) Konsumation der Dienstfreistellung ist nicht zulässig.

Auch wenn wir alle hoffen, dass wir diese Sonderbetreuungszeit nicht in Anspruch nehmen müssen, freue ich mich darüber, dass wir eine wichtige (Übergangs-)Lösung verhandeln konnten.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Hauptgruppe 1 – Aussendung Dienstgeberin vom 4.7.2022

Liebe Alle!

Im Anhang eine Aussendung unserer Dienstgeberin zur geschätzten Kenntnisnahme. Inhaltlich handelt es sich um folgende Punkte:

  • Freistellungsregelung für Risikogruppen endete mit 30.6.2022
  • Freistellung von Schwangeren wurde bis 30.9.2022 verlängert (siehe Punkt 5 der FAQs).
  • Home-Office richtet sich weiterhin nach dem COVID-19-BASIS-Präventionskonzept und damit nach der jeweiligen Ampelfarbe für Wien. Jedenfalls ist dabei aber auf die Erfordernisse des Dienstbetriebes Bedacht zu nehmen.
  • Allen Mitarbeiter*innen, die von einem Urlaub zurückkehren, wird dringend empfohlen sich vor Dienstantritt testen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

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