Der Verbrauch des Erholungsurlaubes ist grundsätzlich nur tageweise zulässig und darf in den ersten sechs Monaten des Dienstverhältnisses für jeden begonnenen Monat desselben ein Zwölftes des jährlichen Ausmaßes nicht übersteigen, wobei sich hierbei ergebende Teile von Urlaubseinheiten auf ganze Einheiten aufzurunden sind.
Wieviel Urlaub steht mir als Bedienstete*r im neuen Wiener Bedienstetengesetz (WBedG) zu?
Wann habe ich Anspruch auf meinen gesamten Jahresurlaub?
Mitarbeiter*innen haben Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub, wobei das Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist.
In dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis begründet wurde, beträgt das Urlaubsausmaß für jeden begonnenen Monat des Dienstverhältnisses ein Zwölftes des jeweiligen gebührenden Ausmaßes; ergeben sich hierbei Teile von Urlaubseinheiten, sind diese auf ganze Einheiten aufzurunden. Hat das Dienstverhältnis in diesem Kalenderjahr ununterbrochen sechs Monate gedauert, gebührt der volle Erholungsurlaub.
In der Praxis bedeutet dies für Neueintritte bei Vollbeschäftigung und 5 Tage Woche einen Urlaubsanspruch in Höhe von insgesamt im:
| 1. Monat 17 Stunden | (2Tage) |
| 2. Monat 34 Stunden | (4 Tage) |
| 3. Monat 50 Stunden | (6 Tage) |
| 4. Monat 67 Stunden | (8 Tage) |
| 5. Monat 84 Stunden | (10 Tage) |
| 6. Monat 100 Stunden | (12 Tage) |
| nach dem 6. Monat 200 Stunden | (25 Tage) |
Besoldung NEU
29.11.2018 – Adventfeier 2018
Gehaltsansätze 2018
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Deine GesundheitslotsInnen bei den Stadt Wien Kindergärten
Eine Initiative der younion-die Daseinsgewerkschaft in Kooperation mit der Stadt Wien Kindergärten
Die GesundheitslotInnen sind die AnsprechpartnerInnen für die betriebliche Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz, jedoch keine Therapeuten. Wir sind eine Schnittstelle zur Dienstgeberin, zur Personalvertretung und zur younion, zu den Behindertenvertrauenenspersonen, den Präventivdiensten (Sicherheitskräfte, Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie) und externe ExpertInnen.
Unsere Themenschwerpunkte:
Stress, Coaching, Ergonomie, Lärm, Burn Out, Förderungen und Gleichstellung, Mobbing, Konflikt und Bedienstetenschutz.
Tätigkeitsfeld der GesundheitslotsInnen:
- Einbindung bei der Planung von Gesundheitsförderungsprojekten,
- Informieren der ArbeitnehmerInnen sowie Beratung und Unterstützung,
- Zusammenarbeit mit Präventivdiensten und Sicherheitsvertrauenspersonen,
- Mitgestaltung bei allen Fragen der Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz,
- Planung und Mitwirkung bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und Festlegung der Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitsaspekte,
Ziel ist die Stärkung des Gesundheitsbewusstseins unserer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit. Die drei Säulen der Gesundheit
–Bewegung, Ernährung und seelisches Wohlbefinden-
stellen das wertvollste Gut des Menschen dar.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Personalvertretung.
Freiquartal
Die/Der MitarbeiterIn, die ein zumindest sechsjähriges Dienstverhältnis zur Stadt Wien aufweist, kann auf Antrag innerhalb einer Rahmenzeit von zwölf Monaten drei Monate vom Dienst freigestellt werden (Freiquartal), wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.
Das Freiquartal darf frühestens nach sechs Monaten der Rahmenzeit und muss mit einem Monatsersten beginnen.
Der Antrag muss spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Beginn der Rahmenzeit gestellt werden
Der MitarbeiterIn, der ein Freiquartal gewährt worden ist, gebühren während der Rahmenzeit (einschließlich des Freiquartals) 75% des Monatsbezuges(auch Sonderzahlungen)
Fallen in ein Urlaubsjahr Zeiten eines Freiquartals, vermindert sich das Ausmaß des Erholungsurlaubes in dem Verhältnis, das der Dauer des Freiquartals zum Urlaubsjahr entspricht.
Anmerkung:
Ein Freiquartal kann aufgrund der aktuellen Personalsituation derzeit für pädagogisches Personal aus dienstlichen Interessen nur durch Frau Maga Cochlàr gewährt werden – es gibt keinen Rechtsanspruch.





