Wieviel Urlaub steht mir als Bedienstete*r im neuen Wiener Bedienstetengesetz (WBedG) zu?

Für Bedienstete die dem Wiener Bedienstetengesetz unterliegen (Neuaufnahmen ab 1.1.2018) gelten folgende Urlaubsregelungen.

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes bei einer 5 Tage Woche beträgt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden:

bis zum 33. Lebensjahr (LJ)                  200 Stunden (25 Tage)

ab dem 33. LJ + Dienstzeit  5 Jahre       216 Stunden (27 Tage)

ab dem 43. LJ + Dienstzeit 10 Jahre       240 Stunden (30 Tage)

Wann habe ich Anspruch auf meinen gesamten Jahresurlaub?

Mitarbeiter*innen haben Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub, wobei das Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist.

In dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis begründet wurde, beträgt das Urlaubsausmaß für jeden begonnenen Monat des Dienstverhältnisses ein Zwölftes des jeweiligen gebührenden Ausmaßes; ergeben sich hierbei Teile von Urlaubseinheiten, sind diese auf ganze Einheiten aufzurunden. Hat das Dienstverhältnis in diesem Kalenderjahr ununterbrochen sechs Monate gedauert, gebührt der volle Erholungsurlaub.

In der Praxis bedeutet dies für Neueintritte bei Vollbeschäftigung und 5 Tage Woche einen Urlaubsanspruch in Höhe von insgesamt im:

1. Monat 17 Stunden(2Tage)
2. Monat 34 Stunden(4 Tage)
3. Monat 50 Stunden(6 Tage)
4. Monat 67 Stunden(8 Tage)
5. Monat 84 Stunden(10 Tage)
6. Monat 100 Stunden(12 Tage)
nach dem 6. Monat 200 Stunden(25 Tage)

Besoldung NEU

-Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

-Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

-Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen

-Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

-Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

-Im Schema W2 und W3 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

-Bezahlung nach Tätigkeit

-Gehaltssprünge:

In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren

In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren

In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren

Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

 

-max. 6 Wochen Urlaub

 

Einreihung:

Ass.

W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen

W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

Ass.Päd.

W2/5 unterstützt die gruppenführende Päd.

W2/6 in Ausnahmefällen an Stelle der Päd. eingesetzt:

2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden

Weiterbildung noch immer nicht bestätigt

Einsatz in integrativ geführten Gruppen

Päd:

W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Hortgruppen

W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten

34 Kinderdienststunden

2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden

7 ZK-Tage

SOKI-SOHO:

W2/10

32 Kinderdienststunden

4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden

7ZK-Tage

LeiterInnen:

Gruppen 2-4        W1/11

Gruppen 5-7           W1/12

Gruppen ab 8          W1/13

7 ZK-Tage

Leitungstätigkeit  ortsgebunden

Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung

Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

BU/ MIB

Dienstbeurteilung für Mitarbeitende, die ab dem 1.1.2018 in den Dienst der Stadt Wien eingetreten sind

Zielsetzung:

  1. Bewertung der im Beobachtungszeitraum erbrachten Leistung (Qualität und Quantität) sowie der fachunabhängigen Basiskompetenzen.
  2. Bei Funktionen mit Personalführung zusätzlich Bewertung der Basisführungs­kompetenzen.

Anlassfälle:

  1. 2-3 Monate vor dem Ende eines befristeten Dienstverhältnisses
  2. 6 Monate vor Ablauf des 3. Dienstjahres
  3. Bei nicht entsprechender Leistung
  4. Auf Antrag der bzw. des Bediensteten

Ablauf:

Basiskompetenzen

14 Tage Zeit für eine schriftliche Stellungnahme

PV kann auf Wunsch beim MIB Gespräch beigezogen werden

Deine GesundheitslotsInnen bei den Stadt Wien Kindergärten

Eine Initiative der younion-die Daseinsgewerkschaft in Kooperation mit der Stadt Wien Kindergärten

Die GesundheitslotInnen sind die AnsprechpartnerInnen für die betriebliche Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz, jedoch keine Therapeuten. Wir sind eine Schnittstelle zur Dienstgeberin, zur Personalvertretung und zur younion, zu den Behindertenvertrauenenspersonen, den Präventivdiensten (Sicherheitskräfte, Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie) und externe ExpertInnen.

Unsere Themenschwerpunkte:

Stress, Coaching, Ergonomie, Lärm, Burn Out, Förderungen und Gleichstellung, Mobbing, Konflikt und Bedienstetenschutz.

Tätigkeitsfeld der GesundheitslotsInnen:

  • Einbindung bei der Planung von Gesundheitsförderungsprojekten,
  • Informieren der ArbeitnehmerInnen sowie Beratung und Unterstützung,
  • Zusammenarbeit mit Präventivdiensten und Sicherheitsvertrauenspersonen,
  • Mitgestaltung bei allen Fragen der Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz,
  • Planung und Mitwirkung bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und Festlegung der Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitsaspekte,

Ziel ist die Stärkung des Gesundheitsbewusstseins unserer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit. Die drei Säulen der Gesundheit

–Bewegung, Ernährung und seelisches Wohlbefinden-

stellen das wertvollste Gut des Menschen dar.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Personalvertretung.

Freiquartal

Die/Der MitarbeiterIn, die ein zumindest sechsjähriges Dienstverhältnis zur Stadt Wien aufweist, kann auf Antrag innerhalb einer Rahmenzeit von zwölf Monaten drei Monate vom Dienst freigestellt werden (Freiquartal), wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.

Das Freiquartal darf frühestens nach sechs Monaten der Rahmenzeit und muss mit einem Monatsersten beginnen.
Der Antrag muss spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Beginn der Rahmenzeit gestellt werden
Der MitarbeiterIn, der ein Freiquartal gewährt worden ist, gebühren während der Rahmenzeit (einschließlich des Freiquartals) 75% des Monatsbezuges(auch Sonderzahlungen)

Fallen in ein Urlaubsjahr Zeiten eines Freiquartals, vermindert sich das Ausmaß des Erholungsurlaubes in dem Verhältnis, das der Dauer des Freiquartals zum Urlaubsjahr entspricht.

Anmerkung:                                                                   

Ein Freiquartal kann aufgrund der aktuellen Personalsituation derzeit für pädagogisches Personal aus dienstlichen Interessen nur durch Frau Maga Cochlàr gewährt werden – es gibt keinen Rechtsanspruch.

Muss ich am 31.12. einen Urlaubstag konsumieren?

Nein!, es können selbstverständlich auch Überstunden zurück genommen werden.
Bei einer Vollzeitkraft sind analog wie bei einem Urlaubstag 4:30 an Überstunden abzuziehen. Bei einer Teilzeitbeschäftigten mit 20 Wochenstunden in 5 Tagen sind ebenfalls wie bei einem Urlaubstag 4 Überstunden abzuziehen (siehe Tabelle).

Bei Teilzeitkräften ist der Zeitausgleich (Überstundenkonsumation) am 31.12. analog der Urlaubskonsumation abzuhandeln (siehe Tabelle).

 

Wochenstunden

 

Bei festgelegter „x“ –Tage-Woche

 

Stundenausmaß zur Urlaubsberechnung pro Tag

 

Stundenausmaß für Urlaub bzw. Üst-Rücknahme am 31.12.

30 3 10 4:30 Std:Min
22 4 05:30 4:30 Std:Min
20 3 06:40 4:30 Std:Min
10 2 05:00 04:30 Std:Min

 

Alle Std.Varianten analog zum Sammelformular ersichtlich auf Seite 2

Anmerkung: Die 4:30Std. ergeben sich aufgrund folgender gesetzlichen Regelung des Magistrates: §26 der DO 1994 – Am 24.12., 31.12., sowie am Karfreitag gilt das Tagessoll als erbracht wenn die tatsächliche Arbeitszeit 4,5 Std. gedauert hat und endet daher spätestens um 12 Uhr.

Wir hoffen mit dieser Information für Aufklärung gesorgt zu haben

Ihr SoFair-FSG Team

 

Std.Varianten hier ersichtlich -> Download

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Über den genauen Ablauf der Bestellung informiert Sie gerne ihre Personalvertretung/Gewerkschaft.

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