Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer
von 3 bis 10 Jahren: Euro 800,00
über 10 bis 25 Jahren: Euro 1.000,00
über 25 Jahren: Euro 1.200,00
Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer
von 3 bis 10 Jahren: Euro 800,00
über 10 bis 25 Jahren: Euro 1.000,00
über 25 Jahren: Euro 1.200,00
Ausgenommen sind jene Mitglieder der vier Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, die bereits am 31. 12. 1971 in Pension waren.
Mitgliedschaftsdauer
3 bis 10 Jahre: Euro 150,00
über 10 bis 20 Jahre: Euro 160,00
über 20 bis 30 Jahre: Euro 170,00
von über 30 Jahren: Euro 180,00
Mitglieder, die bereits vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, sind mit Euro 105,00 versichert. Für Mitglieder der Younion die vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, gelten eigene Unterstützungen, über die wir sie auf Anfrage gerne näher informieren.
Seit 1. 1. 2000 sind
Die Versicherungssumme für die Kosten der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beträgt je Versicherungsfall EUR 40.000,–. Sind in einem Versicherungsfall von einem anderen Versicherer Leistungen zu erbringen, wird der Versicherungsschutz aus gegenständlichem Vertrag erst dann wirksam, wenn die Leistungen des anderen Versicherers zur Deckung des Schadens nicht ausreichen.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Personalvertretung oder an die Rechtsabteilung der younion. Dort erhalten Sie das entsprechende Schadensmeldungsformular und weitere Informationen.
Die Höchsthaftungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt je Versicherungsfall EUR 220.000,–.
Für Verlust und Abhandenkommen in Verwahrung genommener Sachen beträgt die Versicherungssumme EUR 1.500,– pro Versicherungsfall, hiervon maximal EUR 750,– für Geld, Schmuck und Wertsachen.
Unsere Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung ergänzt dieses wertvolle Paket. Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag schon inkludiert. Und wir arbeiten permanent an der Verbesserung unserer Serviceangebote.
Tja, Mitglieder haben es eben leichter.
Zwischen der younion die Daseinsgewerkschaft und der Wiener Städtischen Allgemeine Versicherung AG wurde ein Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen, der ab Diensteintritt allen Mitgliedern der younion nachstehenden Versicherungsschutz gewährt.
Versicherungsschutz wird geboten, wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als Gemeindebedienstete*r von einem Dritten wegen eines erlittenen Personen- oder Sachschadens auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts als schadenersatzpflichtig in Anspruch genommen oder solche Schadenersatzansprüche von Ihnen gegen Dritte erhoben werden.
Neben der Erfüllung Ihrer Schadenersatzverpflichtungen übernimmt der Versicherer auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr der von einem Dritten erhobenen Ansprüche und die entsprechenden Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Dritte sowie die Kosten Ihrer Verteidigung in einem Strafverfahren.
Ein Mitarbeiter*innenorientierungsgespräch bietet die Möglichkeit, im direkten Austausch mit jeweils einer*einem einzigen Mitarbeiter*in, sämtliche Belange dienstlicher Berührungspunkte, in persönlicher, ungestörter Atmosphäre zu erörtern und gemeinsame Zielsetzungen zu formulieren.
Vorgangsweise:
MOG-Mitarbeiter*innenorientierungsgespräch
Bitte verwenden Sie ausschließlich die Unterlagen, welche sich im Public-Ordner befinden oder unter dem nachstehenden Link
unter dem Punkt „MOG – MitarbeiterInnenorientierungsgespräch“:
„Skriptum Nr. 308: MitarbeiterInnenorientierungsgespräch
(MOG)“, „Vorbereitungsunterlage für MitarbeiterInnen sowie Führungskräfte“ sowie die Vordrucke „Zusammenfassung und Förderbogen“. Sie finden auch ein E-Learning-Programm zum Thema MOG.
Achtung:
Wesentliche Ergebnisse werden schriftlich zusammengefasst und von beiden Gesprächspartner*innen unterzeichnet und im Tresor aufbewahrt.
Die vereinbarten Entwicklungsmaßnahmen werden ebenfalls schriftlich festgehalten und an die Personalstelle der Dienststelle weitergeleitet.
Die*der Assistent*in beginnt bei Dienstantritt im Gehaltsschema III, Verwendungsgruppe 4.
Nach einer Dienstzeit von 6 Jahren können sie in die Verwendungsgruppe 3 überstellt werden, nach weiteren 5 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 3P und nach weiteren 10 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 2.
Bei allen Überstellungen ist eine mindestens „sehr gute“ Dienstbeurteilung Voraussetzung.
Die Krankenstände sind aufgrund einer OGH-Entscheidung (Oberster Gerichtshof) nicht mehr maßgeblich.
Für Assistentinnen und Assistenten die nach 01.01.2018 ihren Dienst angetreten haben, gilt diese Regelung nicht mehr.
Einreihung NEU:
W2/2
W2/3
Biennalsprünge gibt es in den ersten drei Gehaltsstufen, danach steigt die Verweildauer in den Gehaltsstufen kontinuierlich auf bis zu 5 Jahren an. Eine höhere Gehaltsstufe bedeutet außerdem im neuen Besoldungssystem nicht automatisch ein höheres Einkommen.
Siehe Nebengebührenkatalog der Stadt Wien, Anleitung im Intranet.
Als Wandertag gelten Ausflüge mit einer dem Ziel der Wanderung angemessenen Gehleistung auch innerhalb von Wien, wenn dabei Verkehrsmittel lediglich zur leichteren Erreichung des Ausgangspunktes oder für die Rückfahrt vom Ziel der Wanderung benützt werden.
Ausnahmen: Bei Integrationsgruppen, HP-Gruppen bzw. Kleinkindergruppen, Einzelintegration und ab dem vierten Kind mit besonderem Förderbedarf (sog. Integrativ geführten Gruppen) können bis zu vier Mitarbeiter*innen den Wandertag verrechnen. Für Ausnahmeregelungen bei sonstigen schwierigen Konstellationen bitte um vorherige Absprache mit der Regionalen Betriebsleitung.
Exkursionen
Fahrscheinabrechnung bei Wandertagen/Exkursionen
Der Pauschalbetrag für Fahrscheine darf nur für Dienstfahrten innerhalb der Zone 100 verwendet werden. Fahrten außerhalb der Zone 100 sind mit der Wandertags- bzw. Dienstreiseabrechnung im Wege des FB Personalmanagement abzurechnen. Dies ist nur bei vorheriger entsprechender Antragstellung (für Wandertag und Dienstreise) und erfolgter Genehmigung möglich.
Bitte beachten Sie, dass pro Gruppe maximal zwei Wandertage/Exkursionen pro Betriebsjahr abgerechnet werden können. Dies bedeutet, dass Fahrscheine außerhalb der Zone 100 ausschließlich im Zusammenhang mit Verrechnung von zwei Wander- tagen/Exkursionen pro Gruppe abgegolten werden können.