Mail der HG1 – 16.09.2020 – COVID-19-Basis-Präventionskonzept und Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung bei COVID Verdachtsfällen in Kindergärten und Schulen

Liebe Alle!

Im Anhang das aktualisierte COVID-19-Basis-Präventionskonzept der Dienstgeberin zu Eurer Information. Neu ist insbesondere Kapitel 4 (Seiten 14 bis 16) – die Vorgangsweise bei der „Corona-Ampel“. Im Gegensatz zur Bundesregierung darf in unserem internen Ampelsystem des Magistrats der Stadt Wien von einer strukturierten, einheitlichen und vor allem verständlichen Vorgangsweise ausgegangen werden.

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COVID-19-Basis-Präventionskonzept und Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung bei COVID Verdachtsfällen in Kindergärten und Schulen

ANHANG: Präventionskonzept Stadt Wien 2020-09-15

Liebe Alle!

Im Anhang das aktualisierte COVID-19-Basis-Präventionskonzept der Dienstgeberin zu Eurer Information. Neu ist insbesondere Kapitel 4 (Seiten 14 bis 16) – die Vorgangsweise bei der „Corona-Ampel“. Im Gegensatz zur Bundesregierung darf in unserem internen Ampelsystem des Magistrats der Stadt Wien von einer strukturierten, einheitlichen und vor allem verständlichen Vorgangsweise ausgegangen werden.

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Aktuelle Information der Dienstgeberin! – täglichen Fallzahlen betreffend die Corona-Pandemie nehmen zu

Aktuelle Information der Dienstgeberin!               

…täglichen Fallzahlen betreffend die Corona-Pandemie nehmen zu…      

Die nachfolgende Information wurde heute von der DG an alle Kindergartenstandorte verschickt:

Wir wenden uns heute aus aktuellem Anlass an Sie. Wie Sie alle in den letzten Tagen mitbekommen haben, nehmen die täglichen Fallzahlen betreffend die Corona-Pandemie zu. Um diese Pandemie erfolgreich bekämpfen zu können, kommt dem sogenannten Contact-Tracing besondere Bedeutung zu. Dabei geht es um die rasche Erhebung von Kontaktpersonen positiv getesteter Personen ebenso wie um die Ermittlung von Kontakten von Personen, die als Kontaktpersonen Kategorie 1 eingestuft wurden.

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Verlängerung Risikoattest

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen!

Die Bundesregierung und auch die Dienstgeberin haben neue Regelungen für die COVID-19-Risikogruppe herausgegeben.

Der Zeitraum, in dem eine Freistellung von Bediensteten mit COVID-19-Risiko-Attest möglich ist, wurde bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 verlängert.

Betroffene Bedienstete bei denen Home-Office möglich ist, können dies bis zu 100 % der Normalarbeitszeit bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 in Anspruch nehmen.

Die adaptierten FAQ´s sind bereits im Intranet verlautbart https://www.intern.magwien.gv.at/web/mprgdl/faq-dienstrecht#_Toc37743472

Bitte bleiben Sie gesund!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Mail von Mag.a Zell am 30.07.2020 – 14:39 Uhr – 30.07.2020 Corona | Verlängerung Regelung Risikogruppe

Betreff: 30.07.2020 Corona | Verlängerung Regelung Risikogruppe

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

die Regelung zum besonderen Schutz für Risikogruppen wurde vorerst bis 31.08.2020 verlängert.

Bitte informieren Sie auch betreffende MitarbeiterInnen.

Mit lieben Grüßen
Katrin Zell

Mag.a Katrin Zell         
Leiterin Elementare Bildung in         
städtischen Kindergärten und Horten                    

Stadt Wien – Kindergärten         
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11          
Telefon       +43 1 4000 90241         
E-Mail          katrin.zell@wien.gv.at         
Web            www.kindergaerten.wien.at

Juli 2020 – Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz

Umstieg…

…in das Wiener Bedienstetengesetz

  • ab 1.4.2021 – früheste Antragsstellung
    (erstmaliger Antrag bis 30.06.21, rückwirkend ab 1.4. möglich)
  • Antrag ist grundsätzlich 3 Monate vor Beginn zu stellen
  • Umstieg nur auf Antrag der*des Bediensteten – Freiwilligkeit
  • Umstieg ist nur einmal möglich und nur in eine Richtung
    (VBO, DO => W.BedG)
  • Bedienstete erhalten schriftliche, verbindliche Information der DG über Rechtsfolgen des Umstiegs und neue besoldungsrechtliche Stellung
  • unterfertigte Umstiegserklärung kann nicht mehr widerrufen werden
  • bestehendes Dienstverhältnis wird nicht aufgelöst, sondern modifiziert
    deshalb gilt:
    • Krankenkasse bleibt gleich
    • Stichtage bleiben gleich
  • Umstiegsrecht ist nicht befristet

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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