Rasch die Fehler der Bundesregierung beheben!

Rasch die Fehler der Bundesregierung beheben!

Auf Grund der Vorgaben des Gesundheitsministeriums erfolgte eine Neubewertung von Corona-Infektionen in den ersten Bildungseinrichtungen: Personen mit engem Kontakt zu positiv getesteten Kindern bis zum Ende der 4. Schulstufe werden nur noch als Kontaktpersonen der Kategorie 2 (K2) eingestuft. 

Das bedeutet: Ist ein Kind bis zum Volksschulalter oder jünger positiv, können die  Kontaktkinder und das Kontaktpersonal weiterhin den Kindergarten/Hort in ihrer Stammgruppe besuchen – auch ohne Test!  

Margit Pollak, Vorsitzender-Stellvertreterin der Hauptgruppe 1: „Die Beschäftigten können diese Neubewertung nicht nachvollziehen.  Wir fordern die Offenlegung der zugrundliegenden Daten oder eine Rücknahme! Schließlich verbringt das Personal viele Stunden mit den möglicherweise positiven Kindern“. 

Judith Hintermeier, Bundesfrauenreferentin der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Wir brauchen auf jeden Fall mehr und schnellere Tests, um den Betrieb aufrecht erhalten zu können. Die Bundesregierung muss endlich Verantwortung für die tragenden Säulen in unserem Land übernehmen!“. 

Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1: „Um die Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Bundesregierung auszugleichen, haben wir um einen raschen Termin bei Gesundheitsstadtrat Peter Hacker gebeten, der uns bereits auch zugesagt wurde.  In Wien suchen wir jetzt sozialpartnerschaftlich nach raschen Lösungen!“. 

m: post@hg1.wien.gv.at       

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Kindergartenbesuch von Kindern mit einem positiven Familienangehörigen

Kindergartenbesuch…

…von Kindern mit einem positiven Familienangehörigen?

Einige verunsicherte Anfragen haben uns erreicht, wonach Kinder von Corona positiv getesteten Eltern in den Kindergarten gebracht wurden bzw. gebracht werden sollten. Es galt die Annahme, dass diese Kinder zur Betreuung angenommen werden müssen da sie, laut Änderung des Gesundheitsministeriums, nun nur noch als K2 Personen gelten aufgrund ihres Alters.

Dies gilt allerdings NUR für den Kontakt in der Bildungseinrichtung und auch nur dann, wenn die positiv getestete Kontaktperson ein anderes Kind ist.

Wenn also die Mutter eines Kindes positiv auf Corona getestet wurde, MUSS auch das Kind solange zuhause bleiben bis die Quarantäne der Mutter beendet ist.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

COVID19 als anerkannte Berufskrankheit!

COVID19…

…als anerkannte Berufskrankheit!

Zur Definition der Berufskrankheit wird in § 2 Z 11 UFG 1967, § 92 B-KUVG, § 177 ASVG auf die Liste der Berufskrankheiten verwiesen.

Nr. 38 der Anlage 1 zum ASVG (Liste der Berufskrankheiten) lautet:

38 Infektionskrankheiten

Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht

Aus diesem Grund gelten die dargestellten Regelungen auch für die Bediensteten der Gemeinde Wien.

Berufsbedingte Ansteckungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, öffentlichen Apotheken (Gesundheitsverbund), Schulen, Kindergärten, Laboratorien können daher als Berufskrankheiten anerkannt werden.

Die Berufskrankheit ist binnen 5 Tagen nach Beginn der Krankheit zu melden (§ 363 ASVG), eine derartige ausdrückliche Meldepflicht wurde im B-KUVG und UFG 1967 nicht gefunden.

Was bedeutet das nun in der Praxis?

Bspl.: Wenn ich als Pädagogin/Pädagoge positiv auf COVID19 getestet werde und mich bei der Familienfeier bei meiner Mutter angesteckt habe gilt es nicht als Berufskrankheit.

Wenn ich mich als gruppenzugehörige Assistentin/gruppenzugehöriger Assistent nachweislich bei dieser Pädagogin/diesem Pädagogen im Kindergarten anstecke, muss dies wie ein Dienstunfall gemeldet werden und wird dann, nach Überprüfung aller Fakten, als Berufskrankheit anerkannt. Das ist ein sehr wichtiger Schritt, obwohl wir die Spätfolgen von COVID19 noch nicht kennen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Information der Dienstgeberin – Information zur Organisation – Lockdown 17.11.- 6.12.2020

Information zur Organisation – Lockdown 17.11.- 6.12.2020

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Corona-Infektionen gibt es folgende neue Regelung:

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

auf Grund der aktuellen Situation hat die Bundesregierung am Samstag für den Zeitraum von 17.11.2020 bis 6.12.2020 verschärfte Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen bekanntgegeben.

Trotz dieser Maßnahmen ist es wichtig, dass die elementaren Bildungseinrichtungen für alle Kinder auch weiterhin offen bleiben.

In diesem Informationsblatt finden Sie die aktuellen Regelungen für die nächsten Wochen im Lockdown, wie:

  • Bedarfsorientierte Öffnungszeiten
  • Gruppen- und Personalorganisation
  • Kontakt halten
  • Gurgel-Tests für Personal in elementaren Bildungseinrichtungen

ANLAGE: 201115_Information_Organisation_Lockdown2

Bitte informieren Sie alle Eltern mit dem Elternbrief über die neuen Regelungen und stellen Sie ihnen das Formular zur Meldung von Ab- bzw. Anwesenheit des Kindes zur Verfügung.

ANLAGE: 201115_Elternbrief

Alle Dokumente zum Lockdown finden Sie hier:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Lockdown II

  • Informationsblatt
  • Elternbrief
  • Entschuldigungsformular Lockdown
  • Aushänge geänderte Öffnungszeiten

Mit weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Maßnahmen, und dass Sie gemeinsam mit den BildungspartnerInnen die bestmöglichen Lösungen für die Kinder finden.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

younion: Sonderbetreuungszeit auch für Gemeindebedienstete!

younion: Sonderbetreuungszeit auch für Gemeindebedienstete!

Regierung darf auf die HeldInnen der Krise nicht schon wieder vergessen

Die Bundesregierung hat auf massiven Druck des ÖGB die Sonderbetreuungszeit bis Juni 2021 verlängert und von drei auf vier Wochen ausgedehnt – rückwirkend gültig ab 1. November.
Dabei hat die Bundesregierung allerdings auf die große Gruppe der Gemeindebediensteten vergessen. Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Ausgerechnet die HeldInnen der Krise dürfen nicht zu Hause sein, wenn die Kindergärten und Schulen geschlossen werden. Das ist nicht hinnehmbar.“
younion _ Die Daseinsgewerkschaft fordert einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit auch für Gemeindebedienste!
Christian Meidlinger: „Das muss mir die türkis-grüne Regierung einmal erklären, wie so etwas ‚passieren‘ konnte. Ich befürchte, dass es ganz bewusst war. Denn die Regierung weiß sehr genau, dass Gemeindebedienstete eine tragende Säule in diesem Land sind. Es kann aber nicht sein, dass das Problem der Kinderbetreuung einfach auf die einzelnen ArbeiternehmerInnen abgewälzt wird.“

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Dankesschreiben der Abteilungsleiterin

Dankesschreiben der Abteilungsleiterin

Die nachfolgende Information wurde von der Abteilungsleiterin an alle Kindergartenstandorte verschickt:

Liebe KollegInnen,

der 3. November 2020 war ein besonders schwieriger Tag in einer schon grundsätzlich herausfordernden Zeit. Als Abteilungsleiterin der Stadt Wien – Kindergärten möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Arbeit an diesem Tag aus ganzem Herzen bedanken!

Ich danke den Teams unserer Kindergärten, Horte und Campus-Standorte dafür, dass sie an diesem besonderen Tag für die Kinder – und Eltern – da waren. Danke, dass Sie niemanden, der oder die uns heute gebraucht hat, abgewiesen oder weggeschickt haben.

Ich danke auch ganz besonders allen MitarbeiterInnen, die an diesem außergewöhnlichen Tag Ihren Dienst versehen haben, die für Normalität und eine funktionierende Stadt gesorgt haben. Danke!

Ich danke den Führungskräften der Stadt Wien Kindergärten, die für Ihre MitarbeiterInnen da waren, ein offenes Ohr hatten und Lösungen für KollegInnen gefunden haben, die nicht an den Arbeitsplatz kommen konnten. Ich danke Ihnen auch dafür, dass Sie in dieser schwierigen Situation das geschafft haben, was in der Krise die wichtigste Aufgabe von Führungskräften ist: Ruhe bewahren, mit Bedacht agieren, Halt bieten, die anvertrauten MitarbeiterInnen sicher, mit Augenmaß und dem richtigen Quantum an Führung durch die Krise zu begleiten.

Krisensituationen bewegen uns alle. Manche mehr, manche weniger. Bitte zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen oder anderen Hilfe anzubieten, wenn dies notwendig ist. Wir werden Ihnen dazu noch gesonderte Information zukommen lassen.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen

Ihre Abteilungsleiterin Daniela Cochlár

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Information der Dienstgeberin – Korrektur Ampelfarbe Schulen & Kindergärten

Korrektur Ampelfarbe Schulen & Kindergärten

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Corona-Infektionen gibt es folgende neue Regelung:

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,  

das Bildungsministerium hat seine Bekanntmachung vom Freitag 30.10.2020 hinsichtlich der Ampelfarbe in Bildungseinrichtungen korrigiert.

Ab sofort gilt für Schulen und Kindergärten die Ampelfarbe ORANGE.

Für das Bundesland Wien gilt die Ampelfarbe ROT.  

Wie schon in den vorangegangenen Wochen regeln wir den pädagogischen Alltag und das Zusammentreffen von erwachsenen Personen unterschiedlich.
Deshalb anbei eine Aktualisierung der Regelung für die unterschiedlichen Bereiche:  

Für den Standort und den ganz normalen pädagogischen Alltag im Kindergarten/Hort gelten die Regelungen der Farbe ORANGE.

Orange gilt somit für folgende Punkte:

·        Pädagogischer Alltag
·        Bringen/Abholen
·        Offenes Arbeiten & gruppenübergreifende Angebote
·        Früh- und Schlussdienst/Sammelgruppe
·        Personaleinsatz
·        Gruppenübergreifende Gartennutzung und Nutzung multifunktionale Flächen
·        Ausflüge – zum Spielplatz/in den Park möglich (Ausnahme: Besuche Theater/Museum nicht mehr möglich)
·        Verpflichtendes Kindergartenjahr
·        Eingewöhnung – Eltern mit MNS
·        PraktikantInnen
·        Sprachförderkräfte (Ausnahme: Sollten Sprachförderkräfte mit den Kindern außerhalb des Gruppenraumes arbeiten, ist kein MNS zu tragen.)
·        MitarbeiterInnen der MEF
·        Teambesprechungen    

Für das berufliche Zusammentreffen mehrerer erwachsener Personen sowie externer Personen gelten die Regelungen der Farbe ROT.

Rot gilt somit für folgende Punkte:

·        Elternabend
·        Entwicklungsgespräche
·        Externe Personen (Ausnahme: Lieferanten, dringend notwendige Instandsetzungen, Fensterputzer o.ä. – immer mit MNS)
·        Berufspraktische Tage
·        Feste
·        KEF
·        LeiterInnensitzungen (Wir arbeiten an Lösungen für Videokonferenzen)
·        Pädagogische Tage
·        Teambesprechungen (gesamt – Wir arbeiten an Lösungen für Videokonferenzen für die Standorte)
·        Weiterbildung (Möglichkeiten von vermehrten Online-Seminaren, E-Learning wird geprüft)
·        Quazis/Grätzltreffen (Wir arbeiten an Lösungen für Videokonferenzen für die Standorte)  

Hier nochmal das PDF zur Ampel-Regelung der Stadt Wien – Kindergärten

WICHTIG: Bitte beachten Sie das verpflichtende Tragen eines MNS für alle Erwachsenen außerhalb der Gruppenräume (Ausnahme: Person befindet sich alleine im Raum)    

Sollte es zu Änderungen der Ampelfarbe kommen, informieren wir Sie umgehend! Danke, dass Sie mit uns gemeinsam die notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen einhalten.  

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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