Warum jetzt diese Vordienstzeitenreparatur?

2019 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil fest, dass Teile der Bundesbesoldungsreform 2015 diskriminierend sind. Dem Wiener Landtag wurde deshalb eine Novelle vorgelegt, die die Diskriminierung beseitigen sollte. Die Vordienstzeitenregelungen wurden letztmalig mit der 2. Dienstrechtsnovelle 2020 geändert. Damit wurde die rechtliche Basis für die amtswegige Prüfung der Vordienstzeiten geschaffen.

Vermehrt langen jetzt die Parteiengehöre zu dieser Vordienstzeitenreparatur bei den Kolleg*innen ein. Die meisten verstehen nur „Bahnhof“ und brauchen eine Erklärung zu dem Juristendeutsch, das hier angeführt wird.

Zur Überprüfung wird der Dienstantritt bei der Stadt Wien herangezogen. Haben Sie also z.B. am 04.05.1990 bei der Stadt Wien zu arbeiten begonnen, gilt dieser Tag als Stichtag für die Ermittlung Ihrer Vordienstzeiten. Anhand der aufliegenden Unterlagen wird geprüft, ob Ihre Vordienstzeiten berufseinschlägige, gleichwertige oder sonstige Zeiten sind und ob sich aufgrund der neuen Rechtslage Ihr persönlicher Vorrückungsstichtag verändert oder ob alles so bleibt wie es ist.

Den Verhandlungen der younion_Die Daseinsgewerkschaft ist es zu verdanken, dass die Verringerung des Besoldungsdienstalters nicht mehr als 2 Jahre betragen darf.

31.5.2022_Corona | Entfall der Maskenpflicht und Verlängerung der Freistellung

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

mit der Novelle der Verordnung der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV (BGBl. II Nr. 156/2022) hebt der Bund die Maskenpflicht für drei Monate (bis 23.8.2022) ua. im lebensnotwendigen Handel auf.

Ebenso wurde die 2. Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung, die Regelungen für die elementaren Bildungseinrichtungen enthält, aktualisiert.

Maskenpflicht entfällt

Für Mitarbeiter*innen und alle externe Personen am Kindergarten- und Hortstandort entfällt somit die Maskenpflicht ab 1. Juni 2022 auf Grund der Verordnung und der epidemiologischen Einschätzung der MA 15 – Gesundheitsdienst der Stadt Wien.

Ausnahme: Beim Auftreten von positiven Fällen in der Gruppe gibt es weiterhin Regelungen zum Maskentragen à siehe grafische Darstellung „Vorgehen bei positive Fällen“

Bei Gesprächsterminen mit externen Personen können geeignete Schutzmaßnahmen, wie zB Trennwände, weiterhin genutzt werden.

Grundsätzlich liegt es in der Eigenverantwortung jeder*jedes Mitarbeiter*in, ob sie*er im Kindergarten/Hort eine FFP2-Maske trägt.

Aus infektionsepidemiologischer Sicht wird das Tragen von Schutzmasken weiterhin empfohlen.

Freistellungsregelung für Risikogruppen

Die Freistellungsregelung für Risikogruppen wird bis Ende Juni 2022 verlängert und über den Sommer ausgesetzt.  Sollte es die gesundheitliche Situation verlangen, wird die Dienstfreistellung im Herbst wiedereingesetzt. 

COVID-Grundimmunisierung

Die Kombination aus Impfung und Genesung gilt nur noch bis zum 23. August 2022 als Grundimmunisierung – danach sind dafür drei Impfungen nachzuweisen (siehe Nationales Impfgremium Empfehlung).

Aktuell sind der Dienstgeberin keine 3G-Nachweise vorzulegen. Bitte leiten Sie diese Information an alle Mitarbeiter*innen und Bildungspartner*innen weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Kindergartengewerkschaft: ‚Kindergarten-Milliarde‘ ist eine Farce

Bundesregierung zieht reine PR-Show ab

Monatelang hat die Bundesregierung im stillen Kämmerlein an einer neuen 15a-Vereinbarung zu den Kindergärten gearbeitet. Nun wurde sie im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz präsentiert.

Judith Hintermeier, selbst Elementarpädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Wer sich die sogenannte ‚Kindergarten-Milliarde‘ genauer anschaut, kommt schnell drauf, dass es zu jenen Überraschungseiern gehört, die schlecht sind. Da wird groß von einer Milliarde geredet, dabei ist es defacto eine Erhöhung von 57,5 Millionen Euro pro Jahr. Berechnet man auch noch die hohe Inflation ein ist es noch viel weniger.“

Und weiter: „Mit dem zusätzlichen Geld will die Bundesregierung mehr Kindergarten-Plätze schaffen, allerdings fehlt in vielen Gemeinden einfach der Platz dafür. An Aus- oder Neubauten ist mit den Mitteln allerdings nicht einmal ansatzweise zu denken. Die Baukosten sind exorbitant gestiegen. Und wo soll überhaupt das zusätzliche Personal herkommen? Die Bundesregierung zieht wieder einmal nur eine reine PR-Show ab.“

„Irgendwie war es zu befürchten, dass nur Schlagzeilen produziert werden, denn die Sozialpartner*innen waren in den Verhandlungen nicht eingebunden“, ergänzt Christa Hörmann, Bundesfrauenvorsitzende in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. Sie sieht in der präsentierten Erhöhung auch eine enorme Gefahr: „Die Bundesregierung spricht immer von den kommenden fünf Jahren. War´s das jetzt?“

Dabei braucht es in der Elementarpädagogik richtige Investitionen – in eine Ausbildungsoffensive, genauso wie in ein Bauprogramm. Judith Hintermeier: „Das haben sich unsere Kolleg*innen auch mehr als verdient. Sie halten mit ihrer Arbeit ein ganzes System am Laufen – unter hohem persönlichen Einsatz.“

Christa Hörmann: „Mit dieser 15a-Vereinabrung hat die Bunderegierung einmal mehr gezeigt, dass sie es alleine einfach nicht kann. Jetzt ist es höchste Zeit, dass wir eingebunden werden. Wir haben die richtigen Lösungen, damit die Beschäftigen in den ersten Bildungseinrichtungen ihre wichtige Bildungsarbeit leisten können, ohne dabei am System kaputt zu gehen.“

younion-Kindergarten: Medienberichte ernst nehmen, aber nicht vorverurteilen

Jetzt braucht es klare und ruhige Führung

Umfassende Aufklärung und Hilfe für alle Betroffenen fordert younion _ Die Daseinsgewerkschaft angesichts der kolportierten Missbrauchsfälle in einem städtischen Kindergarten in Wien-Penzing. „Medienberichte sind ernst zu nehmen, jedoch muss gerade bei einem möglichen Missbrauchsvorwurf eine gründlichere Recherche stattfinden, bevor es medial verbreitet wird, um noch nicht bewiesenen Vorverurteilungen entgegen zu wirken. „Deshalb heißt es jetzt vor allem Ruhe bewahren“ – sagt Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

Obermüller weiter: „Nach unseren ersten Informationen wurde nicht vertuscht, sondern ein vorgeschriebenes, standardisiertes Verfahren eingeleitet. Der betroffene Mitarbeiter wurde sofort vom Kinderdienst abgezogen, die Strafverfolgungsbehörden informiert. Denn natürlich steht für die MA 10 und ihre Abteilungsleiterin das Kindeswohl an erster Stelle. Es kann aber nicht sein, dass die bloße Anschuldigung sofort zu einer Kündigung führt.“

Kritik übt Obermüller an den langen Ermittlungen: „Ich bin fest davon überzeugt, dass die Kolleg*innen in der Justiz und in der Polizei ihr Bestes gegeben haben und geben. Ich weiß aber, wie auch dort beim Personal eingespart wurde und wird. Kürzungen im öffentlichen Dienst bleiben allerdings nie ohne Auswirkungen. Das ploppt dann immer bei Einzelfällen auf, die dann skandalisiert werden. Das ist äußert unfair gegenüber den Beschäftigten der Gerichte, denn die wahre Verantwortung bei der Verfahrensdauerliegt nun einmal bei der Bundesregierung.“

Obermüller abschließend: „Wie in allen Ausnahmesituationen braucht es jetzt klare und ruhige Führung. Das Geschrei nach Rücktritten und sofortigen Konsequenzen ist nicht nur verfehlt, sondern bringt jetzt niemandem etwas. Schon gar nicht, wenn es so offensichtlich parteipolitisch motiviert ist und alle Informationen nur aus Medien stammen. Aber auch die Journalistinnen sollten sich ihrer Verantwortung nun sehr bewusst sein. Peppige Schlagzeilen führen zwar kurzfristig zu mehr Leser*innen, aber auch zu tiefer Verunsicherung und Vorverurteilungen. Auf der Strecke bleiben die verunsicherten Kolleginnen der Wiener Kindergärten, die tagtäglich hervorragende Arbeit leisten, sowie die Eltern und Kinder. Unsere männlichen Kollegen vor Ort haben es zur Zeit noch schwerer, als sonst.“

20.4.2022_Corona | Update Masken im Kindergarten und Hort

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

der Schutz der Mitarbeiter*innen steht für die Stadt Wien als Dienstgeberin nach wie vor an erster Stelle und kann trotz sinkender COVID-Neuinfektionen am sichersten durch konsequentes und stetiges Tragen von FFP2-Schutzmasken erreicht werden.

Daher gilt bis auf weiteres für Mitarbeiter*innen in städtischen Kindergärten und Horten Folgendes:

Die FFP2-Maskenpflicht bleibt vorerst aufrecht,

  • im Kontakt mit Eltern und allen anderen externen Personen in öffentlichen Bereichen am Standort sowie
  • beim Zusammentreffen von Personen aus verschiedenen Kindergärten/Horten (z.B. bei Leiter*innensitzungen, Weiterbildung, Besprechungen o.ä.)

In der Arbeit mit den Kindern in der Gruppe gibt es grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Ausnahme: Beim Auftreten von positiven Fällen in der Gruppe => siehe grafische Darstellung „Vorgehen bei positive Fällen“

Es liegt in der Eigenverantwortung jeder*jedes Mitarbeiter*in, ob am jeweiligen Arbeitsort (wie: in der Gruppe, Küche, Kanzlei, bei Teambesprechungen o.ä.) die FFP2-Maske getragen wird.

Aus infektionsepidemiologischer Sicht wird das Tragen von FFP2-Schutzmasken jedenfalls empfohlen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

1.4.2022_Corona | Ergänzung COVID – Attest

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

der Gesundheitsdienst der Stadt Wien ersucht Mitarbeiter*innen der Stadt Wien – Kindergärten, die COVID-19-Risikoatteste unter risikoattest@ma15.wien.gv.at bestätigen lassen wollen, um folgende Angaben und Unterlagen:

  • Angabe, dass Mitarbeiter*in bei Stadt Wien – Kindergärten beschäftigt ist
  • Hinweis: „Arbeitgeberin verlangt Bestätigung des Attests“
  • Befunde und Auszug aus Patient*innenkartei inkl. Info über die Medikation (vom praktischen Arzt bzw. vom Facharzt)

Etwaige Fragen richten Sie bitte direkt an risikoattest@ma15.wien.gv.at.

Befunde dürfen keinesfalls an die MA 10 übermittelt werden!

Bitte informieren Sie umgehend die betroffenen Mitarbeiter*innen. Vielen Dank!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

1.4.2022_Corona | Aktuelle Informationen zu Testung, Nachweisen, Maskenpflicht

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

gestern Abend wurde von der Bundesregierung die neue Verordnung betreffend die Festlegung von Screening-Programmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 kundgemacht (Covid-19-ScreeningV).
Diese gilt für den Zeitraum 1. April 2022 bis 30. Juni 2022.

I. NEUE TESTSTRATEGIE

Darin ist die neue Teststrategie ab 1. April 2022 geregelt. Pro Person/Monat stehen nur mehr 5 PCR-Tests gratis zur Verfügung.

Das Testen im Rahmen eines Screenings in elementaren Bildungseinrichtungen (zB. Berufsgruppentestung) ist von dieser Einschränkung ausgenommen. Das heißt, dass sowohl Kinder als auch Mitarbeiter*innen von elementaren Bildungseinrichtungen weiterhin unbeschränkt gratis testen können.

Testen im Kindergarten und Abholung durch Veloce (=Berufsgruppentestung)
Es stehen weiterhin 2 Tests pro Woche pro Mitarbeiter*in zur Verfügung.
Veloce wird wie gewohnt von Montag bis Donnerstag die Mitarbeiter*innen-Tests bis 16 Uhr abholen.

Testen über „Alles gurgelt!“
Es gibt bei Alles gurgelt! nach Starten des Test-Vorgangs die Möglichkeit, einen Grund für die Testung anzugeben. Dort kann sowohl ausgewählt werden, dass man in einem Kindergarten/Hort arbeitet oder sein Kindergartenkind testen lassen möchte. 
Durch diese Vorgehensweise können auch mehr als 5 Tests pro Monat pro Person abgegeben werden. 

In der PDF sind die einzelnen Schritte in der „Alles gurgelt! – App dargestellt.

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Alles_gurgelt_grafischer Darstellung_KDG.pdf

ANLAGE: Alles_gurgelt_grafischer-Darstellung_KDG.pdf

Dieses Informationsblatt kann an Eltern und Mitarbeiter*innen weitergegeben/geschickt werden.

Sollten aufgrund von positiven Fallen am Standort mehr Tests benötigt werden, greifen Sie auf das Angebot von „Alles Gurgelt“ oder den Angeboten im Wohnsitz-Bundesland zurück bzw. nehmen Sie mit dem Referat Warenwirtschaft Kontakt auf.
Auch in Niederösterreich oder Burgenland können Mitarbeiter*innen aus elementaren Bildungseinrichtungen öfter als 5x testen.

https://gurgeln.noe-testet.at/

https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/coronatest/#c14508

Bitte testen Sie zum Schutz der Kinder und Mitarbeiter*innen sowie aller Familien weiterhin regelmäßig direkt am Standort bzw. bei „Alles Gurgelt“ oder im Bundesland ihres Wohnsitzes.

Hinweis: Für Genese wird aufgrund von möglichen schwankenden CT-Werten empfohlen 60 Tage nach Positivtestung keinen PCR-Test zu machen.

II. Wegfall des 3G-Nachweises

Die Stadt Wien als Dienstgeberin hebt mit 1.4.2022 die 3G-Verpflichtung am Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter*innen auf.

https://www.intern.magwien.gv.at/apps/dvs_detail.aspx?ID_DV=10584

  • Es sind somit KEINE 3G-Nachweise mehr zu kontrollieren und die Dokumentation der Kontrolle entfällt ebenso.

III. Maskenpflicht

Im Kindergarten und Hort gilt für das Personal FFP2-Maskenpflicht außerhalb der Gruppe, in der Arbeit mit den Kindern in der Gruppe gibt es grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Ausnahme: Beim Auftreten von positiven Fällen in der Gruppe à siehe grafische Darstellung „Vorgehen bei positive Fällen“

Für Eltern und externe Personen gilt FFP2-Maskenpflicht.

Bei längeren Terminen ist kein 3G-Nachweis mehr erforderlich.

IV. Quarantäneregeln für Mitarbeiter*innen der Stadt Wien

Wie schon informiert nimmt die Wiener Gesundheitsbehörde die Möglichkeit der verkürzten Quarantäne ohne Freitestung NICHT in Anspruch. Das bedeutet, die bisherige Regelung betreffend der Möglichkeit einer Freitestung ab dem 5. Tag bleibt weiterhin aufrecht. Die Quarantäne endet daher NICHT automatisch am 5. Tag.

Um das Risiko möglichst zu minimieren, dass die*der Mitarbeiter*in andere Mitarbeiter*innen und Kund*innen anstecken könnte, hat die*der Mitarbeiter*in mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland  trotz Quarantäneende ohne Freitesten dem Dienst vor Ort bis zum zehnten Tag fernzubleiben.

Ein vorzeitiger Dienstantritt am Dienstort ist nur nach erfolgter PCR-Freitestung ab Tag 5 möglich.

Bei Weiterbestehen von Krankheitssymptomen nach Ende der behördlichen Absonderung lt. Bescheid, hat in diesem Fall eine Krankmeldung zu erfolgen.

Für Mitarbeiter*innen mit Wohnsitz in Wien gilt die Quarantäne einheitlich für 10 Tage und endet automatisch, wenn sie*er 48 Stunden vor Ablauf symptomfrei ist. Ein Freitesten ist nach 5 Tagen möglich. Bei einer Freitestung mittels PCR-Test endet die Quarantäne vor diesen 10 Tagen, wenn der CT-Wert über 30 oder der Test negativ ist.

In Wien kann ab dem 5. Tag täglich ein Freitestungsversuch gemacht werden – diese Freitestungsversuche werden nicht bei den 5 PRC-Tests im Monat angerechnet und sind kostenlos.

Kontaktpersonen können sich ab dem 5. Tag aus der Verkehrsbeschränkung freitesten.

Hinweis: Personen, die dreimal geimpft oder zweimal geimpft und genesen sind sowie Personen, die in den letzten drei Monaten genesen sind, gelten nicht als Kontaktpersonen.

Bitte um Weitergabe der Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort und an die Bildungspartner*innen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihre Regionalleitung Elementare Bildung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

01.04.2022 – Information | LanUser für alle Mitarbeiter*innen in KDG- und Hortstandorten

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Lieber Leiter*innen,
lieber Mitarbeiter*innen,

Digitalisierung in der Bildung und die damit einhergehende Erschließung von Chancen für alle Kinder in Wien stellt eines der zentralen Ziele der Stadtregierung dar. Im Zuge dieser Offensive sind in den städtischen Kindergärten vielfältige Vorhaben angedacht.

So sollen beispielsweise durch entsprechende digitale Services in Zukunft die Administration erleichtert und Verwaltungsabläufe automatisiert werden. Eine entsprechende IT Ausstattung der Standorte zur Erreichung dieser Zielsetzungen ist ebenso in Planung. Ein erster Schritt ist die Anbindung an Breitband Internet und WLAN, die gerade in Umsetzung ist.

Nun folgt ein weiterer Schritt, in dem jede*r Mitarbeiter*in einen persönlichen LanUsererhält.

In den kommenden Wochen wird die Stabstelle Betriebsorganisation in Zusammenarbeit mit dem Referat Informationsservices und Technologie daran arbeiten, fortlaufend alle Standorte der Stadt Wien – Kindergärten über die persönlichen LanUser zu informieren und kurze Anleitungen bereitzustellen.

Folgend ein Überblick welche Möglichkeiten sich künftig aus dem persönlichen LanUser für unsere Mitarbeiter*innen ergeben.

LanUser für Mitarbeiter*innen der Stadt – Wien Kindergärten

  • Jede*r Mitarbeiter*in erhält einen personalisierten LanUser in dem Format lanm10xxxxxx – die letzten sechs Ziffern setzen sich aus einer personalisierten Buchstabenkombination zusammen.
  • Mit dem LanUser erhalten Mitarbeiter*innen ebenfalls eine E-Mail-Adresse (…@wien.gv.at).
  • Mit den E-Mail-Adressen haben alle Mitarbeiter*innen Zugriff auf ein personalisiertes Outlook-Postfach.
  • Mit dem LanUser ist es allen Mitarbeiter*innen möglich am Notebook an den Standorten einzusteigen – die Nutzung der Thin Clients im Büro der Leitung bleibt der Leitung und den Stellvertretungen vorbehalten.
  • Mit dem LanUser ist es allen Mitarbeiter*innen möglich auf Dokumente auf dem  „P“ Laufwerk zuzugreifen.
  • Künftig können alle Mitarbeiter*innen auf das Intranet sowie E-Learnings zugreifen.
  • Der Bildungspass kann von allen Mitarbeiter*innen selbstständig abgefragt werden.
  • Gehaltszettel werden ebenfalls elektronisch abrufbar sein.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit dieser Information einen Überblick über die geplanten Schritte geben. Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich gerne an Kolleg*innen der Stabstelle Betriebsorganisation wenden und bei technischen Fragen an die Kolleg*innen des Referates Informationsservices und Technologie.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
Skip to content