Zielsetzung:
- Die Gesamtbeurteilung ergibt sich aus der Beurteilung der Erfüllung der Hauptaufgaben.
- Die Hauptaufgaben wiederum resultieren aus der Bewertung der einzelnen Kriterien (Bewertung der arbeitsplatzbezogenen Eignung, der arbeitsplatzbezogenen Leistung, des Führungsverhaltens und der Zusatzkriterien).
- Zusätzlich sind die Absenzen (Krankenstandstage) sowie die verbale Beurteilung zu berücksichtigen.
Anlassfälle:
- 6-8 Monate nach Dienstantritt
- bei Leiter*innenwechsel innerhalb des zweiten Jahres
- bei gravierenden Veränderungen
- nach Aufforderung des FB Personalmanagement
- bei Versetzungen
- bei Ausbildungen
- auf eigenen Wunsch
Ablauf:
FAQ
Wann ist eine Dienstbeurteilung zu erstellen?
- 6-8 Monate nach Dienstantritt
- bei Leiter*innenwechsel innerhalb des zweiten Jahres
- bei gravierenden Veränderungen
- nach Aufforderung des FB Personalmanagement
- bei Versetzungen
- bei Ausbildungen
- auf eigenen Wunsch
Wer holt die Dienstbeurteilung ein?
Die Dienstbeurteilung ist eigenverantwortlich von der jeweiligen Dienststelle einzuholen.
Wer führt die Dienstbeurteilung durch?
Die Beurteilung ist von der unmittelbaren Vorgesetzten bzw. dem unmittelbaren Vorgesetzten durchzuführen; sind mehrere Vorgesetzte zuständig, so ist eine gemeinsame Beurteilung vorzunehmen.
Wie ist eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter, die bzw. der sich in einer Einschulungsphase befindet, zu beurteilen? Welcher Maßstab ist dabei anzulegen?
Grundsätzlich ist hier von vergleichbaren Bediensteten während der Einschulung auszugehen.
Welche Möglichkeiten der Stellungnahme zur eigenen Dienstbeurteilung hat die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter?
Es besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu äußern. In diesem Zusammenhang ist auf der letzten Seite des Beurteilungsbogens eine diesbezügliche Möglichkeit zur Stellungnahme vorgesehen.
Welches Datum ist für die 14-Tages Frist relevant?
Relevant ist jener Tag, an dem das Beurteilungsgespräch geführt wurde.
Muss die Dienstbeurteilung unterschrieben werden bzw. ist die Dienstbeurteilung im Falle der fehlenden Unterschrift der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters ungültig?
Die Dienstbeurteilung ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu unterschreiben; verweigert jedoch eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter die Unterschrift, so ist ein entsprechender Vermerk darüber zu erstellen; die Beurteilung behält ihre Gültigkeit auch bei fehlender Unterschrift der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters.
Kann die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter zum Beurteilungsgespräch eine Personalvertreterin bzw. einen Personalvertreter beiziehen?
Ja, auf Wunsch kann eine Personalvertreterin bzw. ein Personalvertreter beigezogen werden.
Setzen meine Krankenstandstage automatisch meine Gesamtbeurteilung herab?
Eine Berücksichtigung der Absenzen sowie der verbalen Beurteilung kann das Gesamtkalkül um eine Stufe verändern.
Wenn trotz hoher Absenztage keine Herabstufung der Leistung erfolgt, muss dies in der verbalen Beurteilung begründet werden.
Ebenso ist eine Herabsetzung des Kalküls infolge hoher Krankenstände in der verbalen Beurteilung zu begründen.