für Mitglieder der
Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, die sich am 1. 1. 2000 bereits
im Ruhestand befunden haben, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht
wurde.
Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich seit dem 1.
1. 2000 im Ruhestand befindlichen Mitgliedes der Gewerkschaften des
Öffentlichen Dienstes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:
Ausgenommen sind jene Mitglieder der vier Gewerkschaften des
Öffentlichen Dienstes, die bereits am 31. 12. 1971 in Pension waren.
Mitgliedschaftsdauer
3 bis 10 Jahre: Euro 150,00
über 10 bis 20 Jahre: Euro 160,00
über 20 bis 30 Jahre: Euro 170,00
von über 30 Jahren: Euro 180,00
Mitglieder, die bereits vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren,
sind mit Euro 105,00 versichert. Für Mitglieder der Younion die vor dem
1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, gelten eigene Unterstützungen, über
die wir sie auf Anfrage gerne näher informieren.
Die Versicherungssumme für die Kosten der Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen beträgt je Versicherungsfall EUR 40.000,–. Sind
in einem Versicherungsfall von einem anderen Versicherer Leistungen zu
erbringen, wird der Versicherungsschutz aus gegenständlichem Vertrag
erst dann wirksam, wenn die Leistungen des anderen Versicherers zur
Deckung des Schadens nicht ausreichen.
WICHTIG:
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles wenden Sie sich unverzüglich
an Ihre Personalvertretung oder an die Rechtsabteilung der younion. Dort
erhalten Sie das entsprechende Schadensmeldungsformular und weitere
Informationen.
Die Höchsthaftungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt je Versicherungsfall EUR 220.000,–.
Für Verlust und Abhandenkommen in Verwahrung genommener Sachen
beträgt die Versicherungssumme EUR 1.500,– pro Versicherungsfall,
hiervon maximal EUR 750,– für Geld, Schmuck und Wertsachen.
Unsere Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung ergänzt dieses wertvolle Paket. Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag schon inkludiert. Und wir arbeiten permanent an der Verbesserung unserer Serviceangebote. Tja, Mitglieder haben es eben leichter.
Zwischen der younion die Daseinsgewerkschaft und der Wiener Städtischen Allgemeine Versicherung AG wurde ein Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen, der ab Diensteintritt allen Mitgliedern der younion nachstehenden Versicherungsschutz gewährt.
Versicherungsschutz wird geboten, wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als Gemeindebedienstete*r von einem Dritten wegen eines erlittenen Personen- oder Sachschadens auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts als schadenersatzpflichtig in Anspruch genommen oder solche Schadenersatzansprüche von Ihnen gegen Dritte erhoben werden.
Neben der Erfüllung Ihrer Schadenersatzverpflichtungen übernimmt der
Versicherer auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der
Abwehr der von einem Dritten erhobenen Ansprüche und die entsprechenden
Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Dritte sowie die Kosten
Ihrer Verteidigung in einem Strafverfahren.
Ein Mitarbeiter*innenorientierungsgespräch bietet die Möglichkeit, im direkten Austausch mit jeweils einer*einem einzigen Mitarbeiter*in, sämtliche Belange dienstlicher Berührungspunkte, in persönlicher, ungestörter Atmosphäre zu erörtern und gemeinsame Zielsetzungen zu formulieren.
Vorgangsweise:
Termin rechtzeitig bekannt geben
Durchführung nach Vorgaben, bzw. Einschulungsmodalitäten
Aufzeichnung wird von beiden unterschrieben und verschlossen verwahrt
Aufzeichnung wird bei Dienstortwechsel, neuem MOG oder Leiter*innenwechsel vernichtet
Personalstelle der Dienststelle erhält Mitteilung laut Vordruck
MOG-Mitarbeiter*innenorientierungsgespräch
Bitte verwenden Sie ausschließlich die Unterlagen, welche sich im Public-Ordner befinden oder unter dem nachstehenden Link
unter dem Punkt „MOG – MitarbeiterInnenorientierungsgespräch“:
„Skriptum Nr. 308: MitarbeiterInnenorientierungsgespräch
(MOG)“, „Vorbereitungsunterlage für MitarbeiterInnen sowie
Führungskräfte“ sowie die Vordrucke „Zusammenfassung und Förderbogen“.
Sie finden auch ein E-Learning-Programm zum Thema MOG.
Achtung:
Wesentliche Ergebnisse werden schriftlich zusammengefasst und von beiden Gesprächspartner*innen unterzeichnet und im Tresor aufbewahrt.
Die vereinbarten Entwicklungsmaßnahmen werden ebenfalls schriftlich festgehalten und an die Personalstelle der Dienststelle weitergeleitet.
Die*der Assistent*in beginnt bei Dienstantritt im Gehaltsschema III, Verwendungsgruppe 4.
Nach einer Dienstzeit von 6 Jahren können sie in die Verwendungsgruppe 3 überstellt werden, nach weiteren 5 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 3P und nach weiteren 10 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 2.
Bei allen Überstellungen ist eine mindestens „sehr gute“ Dienstbeurteilung Voraussetzung.
Die Krankenstände sind aufgrund einer OGH-Entscheidung (Oberster Gerichtshof) nicht mehr maßgeblich.
Für Assistentinnen und Assistenten die nach 01.01.2018 ihren Dienst angetreten haben, gilt diese Regelung nicht mehr.
Einreihung NEU:
W2/2
W2/3
Biennalsprünge gibt es in den ersten drei Gehaltsstufen, danach
steigt die Verweildauer in den Gehaltsstufen kontinuierlich auf bis zu 5
Jahren an. Eine höhere Gehaltsstufe bedeutet außerdem im neuen
Besoldungssystem nicht automatisch ein höheres Einkommen.