Zusätzliche Ablebens-Risikoversicherung

für Mitglieder der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, die sich am 1. 1. 2000 bereits im Ruhestand befunden haben, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde.

Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich seit dem 1. 1. 2000 im Ruhestand befindlichen Mitgliedes der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:

Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer

von 3 bis 10 Jahren:                          Euro       875,00

über 10 bis 25 Jahren:                        Euro    1.310,00

über 25 Jahren:                                 Euro    1.745,00

Invaliditäts-Versicherung nach einem Freizeitunfall

Nach der durch eine Freizeitunfall verursachten dauernden Invalidität eines aktiven Mitgliedes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:

Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer

von 3 bis 10 Jahren bei Totalinvalidität:       Euro    3.200,00

über 10 bis 25 Jahren bei Totalinvalidität:    Euro    4.800,00

über 25 Jahren bei Totalinvalidität:              Euro    6.400,00

Bei Teilinvalidität wird ein dem Grad der dauernden Invalidität entsprechender Anteil dieser Beträge ausgezahlt.

Begräbniskostenbeitrags-Versicherung für alle Mitglieder

Ausgenommen sind jene Mitglieder der vier Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, die bereits am 31. 12. 1971 in Pension waren.

Mitgliedschaftsdauer

3 bis 10 Jahre:                                  Euro       150,00

über 10 bis 20 Jahre:                         Euro       160,00

über 20 bis 30 Jahre:                         Euro       170,00

von über 30 Jahren:                           Euro       180,00

Mitglieder, die bereits vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, sind mit Euro 105,00 versichert. Für Mitglieder der Younion die vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, gelten eigene Unterstützungen, über die wir sie auf Anfrage gerne näher informieren.

VERSICHERUNGEN

Seit 1. 1. 2000 sind

  1. die Leistungen der Begräbniskostenbeitrags-Versicherung (insbesondere bei kürzerer Mitgliedschaftsdauer) erhöht,
  2. die Leistungen der Spitaltagegeld-Versicherung verbessert,
  3. bei Entfall der Ablebensrisiko-Versicherung bei Freizeitunfalltod die Leistungen der Invaliditäts-Versicherung fast verdoppelt.

Berufs- und Kraftfahrzeuglenker-Rechtsschutzvorsorge

Die Versicherungssumme für die Kosten der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beträgt je Versicherungsfall EUR 40.000,–. Sind in einem Versicherungsfall von einem anderen Versicherer Leistungen zu erbringen, wird der Versicherungsschutz aus gegenständlichem Vertrag erst dann wirksam, wenn die Leistungen des anderen Versicherers zur Deckung des Schadens nicht ausreichen.

WICHTIG:

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Personalvertretung oder an die Rechtsabteilung der younion. Dort erhalten Sie das entsprechende Schadensmeldungsformular und weitere Informationen.

Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge

Unsere Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung ergänzt dieses wertvolle Paket. Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag schon inkludiert. Und wir arbeiten permanent an der Verbesserung unserer Serviceangebote.
Tja, Mitglieder haben es eben leichter.

Zwischen der younion die Daseinsgewerkschaft und der Wiener Städtischen Allgemeine Versicherung AG wurde ein Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen, der ab Diensteintritt allen Mitgliedern der younion nachstehenden Versicherungsschutz gewährt.

Versicherungsschutz wird geboten, wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als Gemeindebedienstete*r von einem Dritten wegen eines erlittenen Personen- oder Sachschadens auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts als schadenersatzpflichtig in Anspruch genommen oder solche Schadenersatzansprüche von Ihnen gegen Dritte erhoben werden.

Neben der Erfüllung Ihrer Schadenersatzverpflichtungen übernimmt der Versicherer auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr der von einem Dritten erhobenen Ansprüche und die entsprechenden Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Dritte sowie die Kosten Ihrer Verteidigung in einem Strafverfahren.

MOG

Ein Mitarbeiter*innenorientierungsgespräch bietet die Möglichkeit, im direkten Austausch mit jeweils einer*einem einzigen Mitarbeiter*in, sämtliche Belange dienstlicher Berührungspunkte, in persönlicher, ungestörter Atmosphäre zu erörtern und gemeinsame Zielsetzungen zu formulieren.

Vorgangsweise:

  • Termin rechtzeitig bekannt geben
  • Durchführung nach Vorgaben, bzw. Einschulungsmodalitäten
  • Aufzeichnung wird von beiden unterschrieben und verschlossen verwahrt
  • Aufzeichnung wird bei Dienstortwechsel, neuem MOG oder Leiter*innenwechsel vernichtet
  • Personalstelle der Dienststelle erhält Mitteilung laut Vordruck

MOG-Mitarbeiter*innenorientierungsgespräch

Bitte verwenden Sie ausschließlich die Unterlagen, welche  sich im Public-Ordner befinden oder unter dem nachstehenden Link

http://www.intern.magwien.gv.at/mva/

unter dem Punkt „MOG – MitarbeiterInnenorientierungsgespräch“:

„Skriptum Nr. 308: MitarbeiterInnenorientierungsgespräch

(MOG)“, „Vorbereitungsunterlage für MitarbeiterInnen sowie Führungskräfte“ sowie die Vordrucke „Zusammenfassung und Förderbogen“. Sie finden auch ein E-Learning-Programm zum Thema MOG.

Achtung:

Wesentliche Ergebnisse werden schriftlich zusammengefasst und von beiden Gesprächspartner*innen unterzeichnet und im Tresor aufbewahrt.

Die vereinbarten Entwicklungsmaßnahmen werden ebenfalls schriftlich festgehalten und an die Personalstelle der Dienststelle weitergeleitet.

Werdegang der/des Kindergartenassistentin/Kindergartenassistent

Die*der Assistent*in beginnt bei Dienstantritt im Gehaltsschema III, Verwendungsgruppe 4.

Nach einer Dienstzeit von 6 Jahren können sie in die Verwendungsgruppe 3 überstellt werden, nach weiteren 5 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 3P und nach weiteren 10 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 2.

Bei allen Überstellungen ist eine mindestens „sehr gute“ Dienstbeurteilung Voraussetzung.

Die Krankenstände sind aufgrund einer OGH-Entscheidung (Oberster Gerichtshof) nicht mehr maßgeblich.

Für Assistentinnen und Assistenten die nach 01.01.2018 ihren Dienst angetreten haben, gilt diese Regelung nicht mehr.

Einreihung NEU:

W2/2

W2/3

Biennalsprünge gibt es in den ersten drei Gehaltsstufen, danach steigt die Verweildauer in den Gehaltsstufen kontinuierlich auf bis zu 5 Jahren an. Eine höhere Gehaltsstufe bedeutet außerdem im neuen Besoldungssystem nicht automatisch ein höheres Einkommen.

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