Wien behebt Fehler der Bundesregierung!

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

Neue Vorgaben des Gesundheitsministeriums sorgen für große Verunsicherung in den Kindergärten.
Laut Wunsch der Bundesregierung werden plötzlich Personen mit engem Kontakt zu positiv getesteten Kindern bis zum Ende der 4. Schulstufe nur noch als Kontaktpersonen der Kategorie 2 (K2) eingestuft.
Sprich: Erkrankt ein Kind im Kindergarten, wird das Personal nicht mehr getestet und muss ganz normal weiterarbeiten.

Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Diese Vorgehensweise ist völlig verantwortungslos. Meine KollegInnen in den Kindergärten sind tragende Säulen des gesamten Systems. Und so muss man sie auch behandeln. Wir haben sofort Kontakt mit Gesundheitsstadtrat Peter Hacker aufgenommen und um einen Termin gebeten. Unser Wunsch war, dass die Stadt Wien die Fehler der Bundesregierung behebt.“

Keine 48 Stunden später gab es nicht nur das Gespräch, bei dem auch alle Fraktionen in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Gesundheitsexperten, Daniela Cochlar (Leiterin MA 10), Jochen Haidvogl (Leiter MA 15) und Karin Broukal (MA 11) vertreten waren, sondern auch konkrete Maßnahmen: Die Stadt Wien testet alle Personen in elementaren Bildungseinrichtungen, wenn sie es wünschen. Unabhängig davon, wie sie die Bundesregierung einstuft.

Judith Hintermeier, selbst Kindergarten-Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Zusätzlich haben wir vereinbart, dass sich das Kindergarten-Personal ab 7. Dezember ein Mal in der Woche freiwillig testen lassen kann. Denn ein einmaliges Massen-Screening, wie es die Bundesregierung plant, zeigt nur eine Momentaufnahme, dabei braucht es regelmäßige Kontrolle. Und die liefert nun Wien.“

Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, abschließend: „Wir bedanken uns bei Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und seinem Team für das rasche Eingreifen. Peter Hacker hat große Wertschätzung für alle Beschäftigten in den ersten Bildungseinrichtungen gezeigt. Es ist gut zu wissen, dass in Wien die Sozialpartnerschaft im Sinne der KollegInnen auch in Krisenzeiten funktioniert. Und es zeigt auch, dass die Arbeit der KollegInnen in Wien sehr geschätzt wird.“

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

FSG-Kniezanrek: Grüne jetzt zum Schleuderpreis!

FSG-Kniezanrek: Grüne jetzt zum Schleuderpreis!

Abschaffung der Hacklerregelung ist Höhepunkt des grünen Ausverkaufs

„Dass die türkise Partei keine Freundin der ArbeitnehmerInnen im Land ist, war schon lange klar. Aber der Totaleinbruch der Grünen bei der Abschaffung der Hacklerregelung ist zum Fremdschämen. Anschober und Co schließen sich den großen Einrichtungshäusern und Lebensmitteldiskontern an: Grüne jetzt zum Schleuderpreis!“, sagte heute, Freitag, Erich Kniezanrek, Bundesgeschäftsführer der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen) in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

„Die kritiklose Zustimmung zur Abschaffung der Hacklerregelung ist wirklich der bisherige Höhepunkt des grünen Ausverkaufs. Eine abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren ist finanzierbar und gerecht. Aber der kleine Regierungspartner ist im Liegen umgefallen“, kritisierte Kniezanrek. Eine besondere Enttäuschung sei die grüne Klubsprecherin Sigi Maurer: „Von den großen Tönen über die Rechte von ArbeitnehmerInnen ist nichts mehr übrig. Die einstige grüne Rebellin als folgsame Abnickerin türkiser Politik erleben zu müssen, ist zutiefst enttäuschend.“

Die Klientelpolitik der ÖVP läuft daher weiter wie geschmiert: „400 Millionen Förderung für die Landwirtschaft, dafür keine Erbschafts- oder Vermögenssteuern – sie wünschen, wir spielen. Und die Grünen haben bei all dem die Rolle einer Winkekatze übernommen: Die ÖVP setzt ihre Agenden auf die Tagesordnung und die Grünen winken alles brav durch. Dass das allerdings kaum der Auftrag ihrer Wählerinnen und Wähler sein dürfte, werden sie womöglich noch zu spüren bekommen“, schloss Kniezanrek.

Rückfragen:
FSG/younion _ Die Daseinsgewerkschaft
T: (01) 313 16 – 83675
M: fsg@younion.at
https://www.younion-fsg.at

Rasch die Fehler der Bundesregierung beheben!

Rasch die Fehler der Bundesregierung beheben!

Auf Grund der Vorgaben des Gesundheitsministeriums erfolgte eine Neubewertung von Corona-Infektionen in den ersten Bildungseinrichtungen: Personen mit engem Kontakt zu positiv getesteten Kindern bis zum Ende der 4. Schulstufe werden nur noch als Kontaktpersonen der Kategorie 2 (K2) eingestuft. 

Das bedeutet: Ist ein Kind bis zum Volksschulalter oder jünger positiv, können die  Kontaktkinder und das Kontaktpersonal weiterhin den Kindergarten/Hort in ihrer Stammgruppe besuchen – auch ohne Test!  

Margit Pollak, Vorsitzender-Stellvertreterin der Hauptgruppe 1: „Die Beschäftigten können diese Neubewertung nicht nachvollziehen.  Wir fordern die Offenlegung der zugrundliegenden Daten oder eine Rücknahme! Schließlich verbringt das Personal viele Stunden mit den möglicherweise positiven Kindern“. 

Judith Hintermeier, Bundesfrauenreferentin der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Wir brauchen auf jeden Fall mehr und schnellere Tests, um den Betrieb aufrecht erhalten zu können. Die Bundesregierung muss endlich Verantwortung für die tragenden Säulen in unserem Land übernehmen!“. 

Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1: „Um die Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Bundesregierung auszugleichen, haben wir um einen raschen Termin bei Gesundheitsstadtrat Peter Hacker gebeten, der uns bereits auch zugesagt wurde.  In Wien suchen wir jetzt sozialpartnerschaftlich nach raschen Lösungen!“. 

m: post@hg1.wien.gv.at       

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Kindergartenbesuch von Kindern mit einem positiven Familienangehörigen

Kindergartenbesuch…

…von Kindern mit einem positiven Familienangehörigen?

Einige verunsicherte Anfragen haben uns erreicht, wonach Kinder von Corona positiv getesteten Eltern in den Kindergarten gebracht wurden bzw. gebracht werden sollten. Es galt die Annahme, dass diese Kinder zur Betreuung angenommen werden müssen da sie, laut Änderung des Gesundheitsministeriums, nun nur noch als K2 Personen gelten aufgrund ihres Alters.

Dies gilt allerdings NUR für den Kontakt in der Bildungseinrichtung und auch nur dann, wenn die positiv getestete Kontaktperson ein anderes Kind ist.

Wenn also die Mutter eines Kindes positiv auf Corona getestet wurde, MUSS auch das Kind solange zuhause bleiben bis die Quarantäne der Mutter beendet ist.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

COVID19 als anerkannte Berufskrankheit!

COVID19…

…als anerkannte Berufskrankheit!

Zur Definition der Berufskrankheit wird in § 2 Z 11 UFG 1967, § 92 B-KUVG, § 177 ASVG auf die Liste der Berufskrankheiten verwiesen.

Nr. 38 der Anlage 1 zum ASVG (Liste der Berufskrankheiten) lautet:

38 Infektionskrankheiten

Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht

Aus diesem Grund gelten die dargestellten Regelungen auch für die Bediensteten der Gemeinde Wien.

Berufsbedingte Ansteckungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, öffentlichen Apotheken (Gesundheitsverbund), Schulen, Kindergärten, Laboratorien können daher als Berufskrankheiten anerkannt werden.

Die Berufskrankheit ist binnen 5 Tagen nach Beginn der Krankheit zu melden (§ 363 ASVG), eine derartige ausdrückliche Meldepflicht wurde im B-KUVG und UFG 1967 nicht gefunden.

Was bedeutet das nun in der Praxis?

Bspl.: Wenn ich als Pädagogin/Pädagoge positiv auf COVID19 getestet werde und mich bei der Familienfeier bei meiner Mutter angesteckt habe gilt es nicht als Berufskrankheit.

Wenn ich mich als gruppenzugehörige Assistentin/gruppenzugehöriger Assistent nachweislich bei dieser Pädagogin/diesem Pädagogen im Kindergarten anstecke, muss dies wie ein Dienstunfall gemeldet werden und wird dann, nach Überprüfung aller Fakten, als Berufskrankheit anerkannt. Das ist ein sehr wichtiger Schritt, obwohl wir die Spätfolgen von COVID19 noch nicht kennen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Information der Dienstgeberin – Information zur Organisation – Lockdown 17.11.- 6.12.2020

Information zur Organisation – Lockdown 17.11.- 6.12.2020

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Corona-Infektionen gibt es folgende neue Regelung:

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

auf Grund der aktuellen Situation hat die Bundesregierung am Samstag für den Zeitraum von 17.11.2020 bis 6.12.2020 verschärfte Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen bekanntgegeben.

Trotz dieser Maßnahmen ist es wichtig, dass die elementaren Bildungseinrichtungen für alle Kinder auch weiterhin offen bleiben.

In diesem Informationsblatt finden Sie die aktuellen Regelungen für die nächsten Wochen im Lockdown, wie:

  • Bedarfsorientierte Öffnungszeiten
  • Gruppen- und Personalorganisation
  • Kontakt halten
  • Gurgel-Tests für Personal in elementaren Bildungseinrichtungen

ANLAGE: 201115_Information_Organisation_Lockdown2

Bitte informieren Sie alle Eltern mit dem Elternbrief über die neuen Regelungen und stellen Sie ihnen das Formular zur Meldung von Ab- bzw. Anwesenheit des Kindes zur Verfügung.

ANLAGE: 201115_Elternbrief

Alle Dokumente zum Lockdown finden Sie hier:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Lockdown II

  • Informationsblatt
  • Elternbrief
  • Entschuldigungsformular Lockdown
  • Aushänge geänderte Öffnungszeiten

Mit weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Maßnahmen, und dass Sie gemeinsam mit den BildungspartnerInnen die bestmöglichen Lösungen für die Kinder finden.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

younion: Sonderbetreuungszeit auch für Gemeindebedienstete!

younion: Sonderbetreuungszeit auch für Gemeindebedienstete!

Regierung darf auf die HeldInnen der Krise nicht schon wieder vergessen

Die Bundesregierung hat auf massiven Druck des ÖGB die Sonderbetreuungszeit bis Juni 2021 verlängert und von drei auf vier Wochen ausgedehnt – rückwirkend gültig ab 1. November.
Dabei hat die Bundesregierung allerdings auf die große Gruppe der Gemeindebediensteten vergessen. Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Ausgerechnet die HeldInnen der Krise dürfen nicht zu Hause sein, wenn die Kindergärten und Schulen geschlossen werden. Das ist nicht hinnehmbar.“
younion _ Die Daseinsgewerkschaft fordert einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit auch für Gemeindebedienste!
Christian Meidlinger: „Das muss mir die türkis-grüne Regierung einmal erklären, wie so etwas ‚passieren‘ konnte. Ich befürchte, dass es ganz bewusst war. Denn die Regierung weiß sehr genau, dass Gemeindebedienstete eine tragende Säule in diesem Land sind. Es kann aber nicht sein, dass das Problem der Kinderbetreuung einfach auf die einzelnen ArbeiternehmerInnen abgewälzt wird.“

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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