Was ist am 14.10.2021?

Der Beirat für Elementarpädagogik tagt an diesem Tag und das bereits das 4. Mal. Unter dem Motto „Jetzt gibt´s Wirbel!“ demonstrieren wir gemeinsam vor dem Bildungsministerium, um unsere Forderungen zu stellen. Der
Bildungsminister muss endlich Verantwortung übernehmen – wir fordern seit Jahren ein einheitliches Bundesrahmengesetz für ganz Österreich.

Save the date 14.10.2021 – Demonstration vor dem Bildungsministerium – 2. Informationsschreiben

Anlagen:
younion-FRAUEN_flugblatt-eltern_aktion-bildungsministerium_A4_2021_WEB.pdf
younion-FRAUEN_flugblatt-eltern_aktion-bildungsministerium_HRV_A4_2021_WEB.pdf
younion-FRAUEN_flugblatt-eltern_aktion-bildungsministerium_SCR_A4_2021_WEB.pdf
younion-FRAUEN_flugblatt-eltern_aktion-bildungsministerium_TUR_A4_2021_WEB.pdf
FAQ-4-10-.pdf

Liebe Kolleg*innen!

Ein Gesamtpaket mit Plakaten und Elternbriefen in Deutsch, befindet sich seit Mittag in den Dienstpostfächern.

Wir haben Ihnen im Anhang die wichtigsten FAQ’s beigefügt. Diese können ebenso über den QR-Code am Flugblatt aufgerufen werden.

Ebenso befinden sich beiliegend die Elternbriefe in mehreren Sprachen (Deutsch, Türkisch, Serbisch und Kroatisch), damit Sie die Möglichkeit haben, diese je nach Bedarf auszudrucken und den Bildungspartner*innen mitzugeben.

Wir freuen uns auf geballte Unterstützung am 14.10.2021!

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Christian Meidlinger
Vorsitzender der Gewerkschaft younion

Manfred Obermüller
Vorsitzender Hauptgruppe 1

Judith Hintermeier
Bundesfrauenreferentin der Gewerkschaft younion

Ursula Tomaszkiewicz
Vorsitzende DA 120 Wiener Kindergärten

Margit Pollak
SoFair Vorsitzende

Martina Petzl-Bastecky
KIV Vorsitzende

Peter Schwarzinger
ARGE Vorsitzender

Marianne Klepac-Baur
PGA-L Vorsitzende

Claudia Frank
PGA-H Vorsitzende

Zelinkagasse 4, 2.Stock, Top 3
1010 Wien

ZVR Nr.: 576439352
ATU: 16273100 

Dienstfreistellung für Schwangere in körpernahen Berufen – Verlängerung bis 31.12.2021 – Aktualisierung der FAQ’s der Dienstgeberin

Relevante Änderungen der FAQs – Dienstrecht Corona

Liebe Alle!

Unsere Dienstgeberin hat anlog zum Bund die Dienstfreistellungen für Schwangere, die noch nicht über einen vollen Impfschutz verfügen, bis 31.12.2021 verlängert. Ich ersuche Euch diese Information allen zur Kenntnis zu bringen, da es keine gesonderte Aussendung der Dienstgeberin geben wird. Aus diesem Grund übermitteln wir Punkt 5 der „FAQ Dienstrecht“ der Stadt Wien https://www.intern.magwien.gv.at/web/mprgdl/faq-dienstrecht.

Dienstfreistellung für Schwangere in körpernahen Berufen

Bitte prüfen Sie vorab, ob für ihre Organisationseinheit das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG anzuwenden ist, da hier – im Gegensatz zum Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 – W-BedSchG 1998 – oftmals abweichende Regelungen bestehen.

Medizinische Erkenntnisse weisen darauf hin, dass bei Schwangeren COVID-19-Erkrankungen schwerer verlaufen können und schwangere Frauen daher häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden müssen. Dieses Risiko soll durch einen Freistellungsanspruch gemindert werden. Diese Beobachtungen zeichnen sich vor allem bei fortgeschrittener Schwangerschaft ab und treffen nicht auf das erste Schwangerschaftsdrittel zu. Bitte beachten Sie:

  • Werdende Mütter dürfen bis 31. Dezember 2021 ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Beginn eines Beschäftigungsverbotes nach § 3 Mutterschutzgesetz mit Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist, nicht beschäftigt werden, sofern sie noch nicht über einen vollen Impfschutz verfügen. Voraussetzung für eine Freistellung ist, dass dieser Körperkontakt für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist, wobei ein damit verbundener direkter Hautkontakt nicht zwingend erforderlich ist. Ein Körperkontakt liegt daher z.B. auch beim Tragen von Handschuhen oder Berühren einer bekleideten Person vor. Ein für den Beruf erforderlicher physischer Körperkontakt kommt beispielsweise bei Dienstleistungen von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, pädagogischen Mitarbeiterinnen in Kindergärten sowie teilweise Schulen vor. Grundsätzlich ist der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten, weshalb ein fallweises Berühren nicht davon umfasst ist.
  • Bei Vorliegen dieser Voraussetzung muss die Dienstgeberin zunächst versuchen, durch Anpassung der Beschäftigung einen Körperkontakt zu vermeiden und den Mindestabstand einzuhalten. Dies kann durch Änderung der Arbeitsbedingungen erfolgen.
    • Ist dies nicht möglich, kann die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes z.B. Mobiles Arbeiten (Home-Office) erfolgen.
    • Ist auch dies nicht möglich, besteht Anspruch auf Freistellung und Fortzahlung des bisherigen Entgelts.
  • Die Regelungen gelten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021.
  • Zu beachten ist, dass freigestellte Schwangere der Dienststelle 14 Kalendertage im Vorhinein mitzuteilen haben, wann der vollständige Impfschutz eintritt (Meldepflicht)“.

Wie immer sind unsere Informationen auch unter www.hg1.at abrufbar.

Bitte gebt weiterhin auf Euch acht und bleibt gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Alle Aussendungen zur Demo am 14.10.2021

FAQs zur Demo am 14.10.2021

Was passiert nach dem 14.10.2021?
Wie kann ich mich in Zukunft informieren und unterstützen?
Was passiert bei Schlechtwetter?
Was ist mitzubringen?
Was bezwecken wir mit dieser Aktion?
Werden die Eltern darüber informiert?
Wann beginnen wir am 14.10.2021?
Darf mir als Gewerkschaftsmitglied die Teilnahme verwehrt werden?
Wer darf am 14.10.2021 teilnehmen?
Warum nur Wien, wenn es doch ganz Österreich betrifft?
Warum demonstrieren wir und streiken nicht?
Wer organisiert die Demo?
Was ist der Beirat für Elementarpädagogik?
Was ist am 14.10.2021?
Warum machen wir am 12.10.2021 nicht mit?
Save the date 14.10.2021 - Demonstration vor dem Bildungsministerium - 2. Informationsschreiben
Save the date 14.10.2021 - Demonstration vor dem Bildungsministerium - 1. Informationsschreiben
Save the date 14.10.2021
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