Author: Daniel Granögger
01.04.2022 – Information | LanUser für alle Mitarbeiter*innen in KDG- und Hortstandorten
Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Lieber Leiter*innen,
lieber Mitarbeiter*innen,
Digitalisierung in der Bildung und die damit einhergehende Erschließung von Chancen für alle Kinder in Wien stellt eines der zentralen Ziele der Stadtregierung dar. Im Zuge dieser Offensive sind in den städtischen Kindergärten vielfältige Vorhaben angedacht.
So sollen beispielsweise durch entsprechende digitale Services in Zukunft die Administration erleichtert und Verwaltungsabläufe automatisiert werden. Eine entsprechende IT Ausstattung der Standorte zur Erreichung dieser Zielsetzungen ist ebenso in Planung. Ein erster Schritt ist die Anbindung an Breitband Internet und WLAN, die gerade in Umsetzung ist.
Nun folgt ein weiterer Schritt, in dem jede*r Mitarbeiter*in einen persönlichen LanUsererhält.
In den kommenden Wochen wird die Stabstelle Betriebsorganisation in Zusammenarbeit mit dem Referat Informationsservices und Technologie daran arbeiten, fortlaufend alle Standorte der Stadt Wien – Kindergärten über die persönlichen LanUser zu informieren und kurze Anleitungen bereitzustellen.
Folgend ein Überblick welche Möglichkeiten sich künftig aus dem persönlichen LanUser für unsere Mitarbeiter*innen ergeben.
LanUser für Mitarbeiter*innen der Stadt – Wien Kindergärten
- Jede*r Mitarbeiter*in erhält einen personalisierten LanUser in dem Format lanm10xxxxxx – die letzten sechs Ziffern setzen sich aus einer personalisierten Buchstabenkombination zusammen.
- Mit dem LanUser erhalten Mitarbeiter*innen ebenfalls eine E-Mail-Adresse (…@wien.gv.at).
- Mit den E-Mail-Adressen haben alle Mitarbeiter*innen Zugriff auf ein personalisiertes Outlook-Postfach.
- Mit dem LanUser ist es allen Mitarbeiter*innen möglich am Notebook an den Standorten einzusteigen – die Nutzung der Thin Clients im Büro der Leitung bleibt der Leitung und den Stellvertretungen vorbehalten.
- Mit dem LanUser ist es allen Mitarbeiter*innen möglich auf Dokumente auf dem „P“ Laufwerk zuzugreifen.
- Künftig können alle Mitarbeiter*innen auf das Intranet sowie E-Learnings zugreifen.
- Der Bildungspass kann von allen Mitarbeiter*innen selbstständig abgefragt werden.
- Gehaltszettel werden ebenfalls elektronisch abrufbar sein.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit dieser Information einen Überblick über die geplanten Schritte geben. Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich gerne an Kolleg*innen der Stabstelle Betriebsorganisation wenden und bei technischen Fragen an die Kolleg*innen des Referates Informationsservices und Technologie.
Margit POLLAK
Julia FICHTL
31.03.2022 – Gurgeltests ab 1.4.2022
Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe Kolleg*innen,
ich informiere Sie über den aktuellen Stand im Zusammenhang mit der Teststrategie in Wien.
KDG/Hort/Campus
Den Mitarbeiter*innen der elementarpädagogischen Einrichtungen steht weiterhin das bisherige Testsystem zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Regionalleitung.
Verwaltung
Eine Abgabe der magistratsinternen Tests ist ab 1.4.2022 nicht mehr möglich.
Alle Details entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Landessanitätsdirektorin Dr.in Karnthaler.
Liste der Teststellen der Stadt Wien
(Anlagen: Teststandorte-ab-20220401.pdf, TESTMOEGLICHKEITEN-IN-WIEN.pdf)
Bitte entfernen Sie am 31.3.2022 alle Sammelbehälter nach Abholung/Abgabe der Tests.
Herzlichen Dank, dass Sie bisher die Möglichkeit des magistratsinternen Testens zahlreich in Anspruch genommen haben.
Ich schlage vor, die lagernden Testkits noch bis Ende des Jahres aufzubewahren, falls das Testsystem doch in einigen Monaten wieder hochgefahren wird. Bei etwaigen Änderungen im Herbst/Winter 2022 werde ich Sie selbstverständlich umgehend informieren.
Bitte leiten Sie diese Information umgehend an alle Mitarbeiter*innen Ihrer Organisationseinheit weiter.
Margit POLLAK
Julia FICHTL
TESTMOEGLICHKEITEN-IN-WIEN.pdf
Teststandorte-ab-20220401.pdf
Magistratstesten-neu.pdf
34 Barbara Schaffer
Anwesenheitsliste
Willkommen zu unserer heutigen Sitzung!
Bitte gib deinen Namen an.
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL
25.3.2022_Corona | Update Risikofreistellungen
Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe Leiter*innen,
liebe Mitarbeiter*innen,
aufgrund der Änderungen der in den letzten Tagen erfolgten gesetzlichen Regelungen hat die Magistratsdirektion – Personal und Revision soeben informiert:
COVID-19-Risikoatteste
Die Regelung ist bis 31. Mai 2022 verlängert.
Risikoatteste, die vor dem 1. April 2022 ausgestellt wurden, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmung – also spätestens bis zum 15. April 2022 – bestätigt werden.
Die Bestätigung hat bei Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, durch
- eine fachlich geeignete Ambulanz von Krankenanstalten
- einen Amtsarzt oder einen Epidemiearzt.
zu erfolgen.
Bei Personen, bei denen trotz Impfung ein schwerer Verlauf zu erwarten ist, kann die Bestätigung auch durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers erfolgen.
Erfolgt innerhalb der Frist keine Bestätigung, so endet der Anspruch auf Freistellung/Homeoffice.
Jene Bediensteten, die bis zum 15. April 2022 noch kein neues COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.
Bitte leiten Sie die Information an betreffende Mitarbeiter*innen weiter.
Margit POLLAK
Julia FICHTL
25.3.2022_Corona | Beispiel für die Testungen ab einem 2. positiven Fall in der Gruppe (KDG)
Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,
hinsichtlich der Testung der Kinder ab dem 2. Fall im Kindergarten gab es einige Nachfragen, wie das mit dem Test am Tag 1 genau zu verstehen ist. Ich hoffe folgendes Beispiel unterstützt Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen:
In der Gruppe 7 wird am Dienstag ein positiver Fall gemeldet. Dies ist der zweite Fall innerhalb von 5 Tagen in der Gruppe 7. Die Eltern der Gruppe 7 werden spätestens beim Abholen informiert, dass es einen weiteren Fall gibt und das Kind getestet werden muss, um weiterhin den Kindergarten besuchen zu können.
Die Eltern von Amir gehen gleich am selben Tag (Dienstag) in eine Apotheke und machen sowohl einen AntiGen-Test als auch einen PCR-Test.
Den AntiGen-Test zeigen die Eltern von Amir am Mittwoch dem Pädagogen. (Das ist fein, aber nicht verpflichtend.)
Amir kann am Mittwoch den Kindergarten besuchen.
Das Ergebnis vom PCR-Test erhalten die Eltern am Mittwochnachmittag und zeigen es dann Donnerstagfrüh dem Pädagogen.
Amir kann weiterhin den Kindergarten besuchen und macht am Tag 5 nochmal einen PCR-Test.
Die Eltern von Susa geben am Mittwoch in der Früh einen Test bei „Alles Gurgelt“ ab.
Susa kann am Mittwoch den Kindergarten besuchen.
Am Donnerstag früh zeigen die Eltern das Ergebnis dem Pädagogen.
Susa kann weiterhin den Kindergarten besuchen und macht am Tag 5 nochmal einen PCR-Test.
Die Eltern von Luna gehen weder am Dienstag testen noch führen sie am Mittwoch einen PCR-Test durch.
Luna kann am Mittwoch den Kindergarten besuchen.
Am Donnerstag können die Eltern kein Ergebnis vorzeigen.
Der Besuch für Luna ist somit erst wieder mit einer Freitestung ab Tag 5 möglich.
In unserem Bespiel wäre das der Samstag – Testung also am Wochenende, damit der Besuch am Montag wieder möglich ist. Wenn Lunas Eltern auch am Tag 5 keinen Test machen und im Kindergarten keinen Test vorweisen können, kann Luna erst wieder ab Tag 11, also am übernächsten Freitag, den Kindergarten besuchen (10 Tage Verkehrsbeschränkung).
Henri war vor 3 Wochen an Corona erkrankt. Da Genesene für 60 Tage von der Testpflicht ausgenommen sind, kann Henri den Kindergarten ohne Tests besuchen.
Zusammengefasst:
Kinder können am ersten Tag nach Bekanntwerden des 2. positiven Falles in den Kindergarten kommen, auch wenn das Testergebnis noch nicht da ist. Spätestens am zweiten Tag ist jedoch der negative PCR-Test vorzuweisen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Margit POLLAK
Julia FICHTL