1.4.2022_Corona | Aktuelle Informationen zu Testung, Nachweisen, Maskenpflicht

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

gestern Abend wurde von der Bundesregierung die neue Verordnung betreffend die Festlegung von Screening-Programmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 kundgemacht (Covid-19-ScreeningV).
Diese gilt für den Zeitraum 1. April 2022 bis 30. Juni 2022.

I. NEUE TESTSTRATEGIE

Darin ist die neue Teststrategie ab 1. April 2022 geregelt. Pro Person/Monat stehen nur mehr 5 PCR-Tests gratis zur Verfügung.

Das Testen im Rahmen eines Screenings in elementaren Bildungseinrichtungen (zB. Berufsgruppentestung) ist von dieser Einschränkung ausgenommen. Das heißt, dass sowohl Kinder als auch Mitarbeiter*innen von elementaren Bildungseinrichtungen weiterhin unbeschränkt gratis testen können.

Testen im Kindergarten und Abholung durch Veloce (=Berufsgruppentestung)
Es stehen weiterhin 2 Tests pro Woche pro Mitarbeiter*in zur Verfügung.
Veloce wird wie gewohnt von Montag bis Donnerstag die Mitarbeiter*innen-Tests bis 16 Uhr abholen.

Testen über „Alles gurgelt!“
Es gibt bei Alles gurgelt! nach Starten des Test-Vorgangs die Möglichkeit, einen Grund für die Testung anzugeben. Dort kann sowohl ausgewählt werden, dass man in einem Kindergarten/Hort arbeitet oder sein Kindergartenkind testen lassen möchte. 
Durch diese Vorgehensweise können auch mehr als 5 Tests pro Monat pro Person abgegeben werden. 

In der PDF sind die einzelnen Schritte in der „Alles gurgelt! – App dargestellt.

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Alles_gurgelt_grafischer Darstellung_KDG.pdf

ANLAGE: Alles_gurgelt_grafischer-Darstellung_KDG.pdf

Dieses Informationsblatt kann an Eltern und Mitarbeiter*innen weitergegeben/geschickt werden.

Sollten aufgrund von positiven Fallen am Standort mehr Tests benötigt werden, greifen Sie auf das Angebot von „Alles Gurgelt“ oder den Angeboten im Wohnsitz-Bundesland zurück bzw. nehmen Sie mit dem Referat Warenwirtschaft Kontakt auf.
Auch in Niederösterreich oder Burgenland können Mitarbeiter*innen aus elementaren Bildungseinrichtungen öfter als 5x testen.

https://gurgeln.noe-testet.at/

https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/coronatest/#c14508

Bitte testen Sie zum Schutz der Kinder und Mitarbeiter*innen sowie aller Familien weiterhin regelmäßig direkt am Standort bzw. bei „Alles Gurgelt“ oder im Bundesland ihres Wohnsitzes.

Hinweis: Für Genese wird aufgrund von möglichen schwankenden CT-Werten empfohlen 60 Tage nach Positivtestung keinen PCR-Test zu machen.

II. Wegfall des 3G-Nachweises

Die Stadt Wien als Dienstgeberin hebt mit 1.4.2022 die 3G-Verpflichtung am Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter*innen auf.

https://www.intern.magwien.gv.at/apps/dvs_detail.aspx?ID_DV=10584

  • Es sind somit KEINE 3G-Nachweise mehr zu kontrollieren und die Dokumentation der Kontrolle entfällt ebenso.

III. Maskenpflicht

Im Kindergarten und Hort gilt für das Personal FFP2-Maskenpflicht außerhalb der Gruppe, in der Arbeit mit den Kindern in der Gruppe gibt es grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Ausnahme: Beim Auftreten von positiven Fällen in der Gruppe à siehe grafische Darstellung „Vorgehen bei positive Fällen“

Für Eltern und externe Personen gilt FFP2-Maskenpflicht.

Bei längeren Terminen ist kein 3G-Nachweis mehr erforderlich.

IV. Quarantäneregeln für Mitarbeiter*innen der Stadt Wien

Wie schon informiert nimmt die Wiener Gesundheitsbehörde die Möglichkeit der verkürzten Quarantäne ohne Freitestung NICHT in Anspruch. Das bedeutet, die bisherige Regelung betreffend der Möglichkeit einer Freitestung ab dem 5. Tag bleibt weiterhin aufrecht. Die Quarantäne endet daher NICHT automatisch am 5. Tag.

Um das Risiko möglichst zu minimieren, dass die*der Mitarbeiter*in andere Mitarbeiter*innen und Kund*innen anstecken könnte, hat die*der Mitarbeiter*in mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland  trotz Quarantäneende ohne Freitesten dem Dienst vor Ort bis zum zehnten Tag fernzubleiben.

Ein vorzeitiger Dienstantritt am Dienstort ist nur nach erfolgter PCR-Freitestung ab Tag 5 möglich.

Bei Weiterbestehen von Krankheitssymptomen nach Ende der behördlichen Absonderung lt. Bescheid, hat in diesem Fall eine Krankmeldung zu erfolgen.

Für Mitarbeiter*innen mit Wohnsitz in Wien gilt die Quarantäne einheitlich für 10 Tage und endet automatisch, wenn sie*er 48 Stunden vor Ablauf symptomfrei ist. Ein Freitesten ist nach 5 Tagen möglich. Bei einer Freitestung mittels PCR-Test endet die Quarantäne vor diesen 10 Tagen, wenn der CT-Wert über 30 oder der Test negativ ist.

In Wien kann ab dem 5. Tag täglich ein Freitestungsversuch gemacht werden – diese Freitestungsversuche werden nicht bei den 5 PRC-Tests im Monat angerechnet und sind kostenlos.

Kontaktpersonen können sich ab dem 5. Tag aus der Verkehrsbeschränkung freitesten.

Hinweis: Personen, die dreimal geimpft oder zweimal geimpft und genesen sind sowie Personen, die in den letzten drei Monaten genesen sind, gelten nicht als Kontaktpersonen.

Bitte um Weitergabe der Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort und an die Bildungspartner*innen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihre Regionalleitung Elementare Bildung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

01.04.2022 – Information | LanUser für alle Mitarbeiter*innen in KDG- und Hortstandorten

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Lieber Leiter*innen,
lieber Mitarbeiter*innen,

Digitalisierung in der Bildung und die damit einhergehende Erschließung von Chancen für alle Kinder in Wien stellt eines der zentralen Ziele der Stadtregierung dar. Im Zuge dieser Offensive sind in den städtischen Kindergärten vielfältige Vorhaben angedacht.

So sollen beispielsweise durch entsprechende digitale Services in Zukunft die Administration erleichtert und Verwaltungsabläufe automatisiert werden. Eine entsprechende IT Ausstattung der Standorte zur Erreichung dieser Zielsetzungen ist ebenso in Planung. Ein erster Schritt ist die Anbindung an Breitband Internet und WLAN, die gerade in Umsetzung ist.

Nun folgt ein weiterer Schritt, in dem jede*r Mitarbeiter*in einen persönlichen LanUsererhält.

In den kommenden Wochen wird die Stabstelle Betriebsorganisation in Zusammenarbeit mit dem Referat Informationsservices und Technologie daran arbeiten, fortlaufend alle Standorte der Stadt Wien – Kindergärten über die persönlichen LanUser zu informieren und kurze Anleitungen bereitzustellen.

Folgend ein Überblick welche Möglichkeiten sich künftig aus dem persönlichen LanUser für unsere Mitarbeiter*innen ergeben.

LanUser für Mitarbeiter*innen der Stadt – Wien Kindergärten

  • Jede*r Mitarbeiter*in erhält einen personalisierten LanUser in dem Format lanm10xxxxxx – die letzten sechs Ziffern setzen sich aus einer personalisierten Buchstabenkombination zusammen.
  • Mit dem LanUser erhalten Mitarbeiter*innen ebenfalls eine E-Mail-Adresse (…@wien.gv.at).
  • Mit den E-Mail-Adressen haben alle Mitarbeiter*innen Zugriff auf ein personalisiertes Outlook-Postfach.
  • Mit dem LanUser ist es allen Mitarbeiter*innen möglich am Notebook an den Standorten einzusteigen – die Nutzung der Thin Clients im Büro der Leitung bleibt der Leitung und den Stellvertretungen vorbehalten.
  • Mit dem LanUser ist es allen Mitarbeiter*innen möglich auf Dokumente auf dem  „P“ Laufwerk zuzugreifen.
  • Künftig können alle Mitarbeiter*innen auf das Intranet sowie E-Learnings zugreifen.
  • Der Bildungspass kann von allen Mitarbeiter*innen selbstständig abgefragt werden.
  • Gehaltszettel werden ebenfalls elektronisch abrufbar sein.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit dieser Information einen Überblick über die geplanten Schritte geben. Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich gerne an Kolleg*innen der Stabstelle Betriebsorganisation wenden und bei technischen Fragen an die Kolleg*innen des Referates Informationsservices und Technologie.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

31.03.2022 – Gurgeltests ab 1.4.2022

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Kolleg*innen,

ich informiere Sie über den aktuellen Stand im Zusammenhang mit der Teststrategie in Wien.

KDG/Hort/Campus

Den Mitarbeiter*innen der elementarpädagogischen Einrichtungen steht weiterhin das bisherige Testsystem zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Regionalleitung.

Verwaltung

Eine Abgabe der magistratsinternen Tests ist ab 1.4.2022 nicht mehr möglich.

Alle Details entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Landessanitätsdirektorin Dr.in Karnthaler.

Liste der Teststellen der Stadt Wien

(Anlagen: Teststandorte-ab-20220401.pdf, TESTMOEGLICHKEITEN-IN-WIEN.pdf)

Bitte entfernen Sie am 31.3.2022 alle Sammelbehälter nach Abholung/Abgabe der Tests.

Herzlichen Dank, dass Sie bisher die Möglichkeit des magistratsinternen Testens zahlreich in Anspruch genommen haben.

Ich schlage vor, die lagernden Testkits noch bis Ende des Jahres aufzubewahren, falls das Testsystem doch in einigen Monaten wieder hochgefahren wird. Bei etwaigen Änderungen im Herbst/Winter 2022 werde ich Sie selbstverständlich umgehend informieren.

Bitte leiten Sie diese Information umgehend an alle Mitarbeiter*innen Ihrer Organisationseinheit weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

25.3.2022_Corona | Update Risikofreistellungen

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiter*innen,

liebe Mitarbeiter*innen,

aufgrund der Änderungen der in den letzten Tagen erfolgten gesetzlichen Regelungen hat die Magistratsdirektion – Personal und Revision soeben informiert:

COVID-19-Risikoatteste

Die Regelung ist bis 31. Mai 2022 verlängert.

Risikoatteste, die vor dem 1. April 2022 ausgestellt wurden, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmung – also spätestens bis zum 15. April 2022 – bestätigt werden.

Die Bestätigung hat bei Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, durch

  • eine fachlich geeignete Ambulanz von Krankenanstalten
  • einen Amtsarzt oder einen Epidemiearzt.

zu erfolgen.

Bei Personen, bei denen trotz Impfung ein schwerer Verlauf zu erwarten ist, kann die Bestätigung auch durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers erfolgen.

Erfolgt innerhalb der Frist keine Bestätigung, so endet der Anspruch auf Freistellung/Homeoffice.

Jene Bediensteten, die bis zum 15. April 2022 noch kein neues COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

Bitte leiten Sie die Information an betreffende Mitarbeiter*innen weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
Skip to content