Wann verfällt mein Anspruch auf Erholungsurlaub?

Unser Dienstrecht legt fest, dass der Erholungsurlaub nach Möglichkeit in dem Kalenderjahr zu verbrauchen ist, in dem auch der Anspruch entsteht.

Grundsätzlich verfallen Urlaubstage die nicht innerhalb von 2 Jahren verbraucht werden.
Bspl: Urlaubsanspruch 2020 – Verbrauch bis 31.12.2022

Im Rahmen der 3. Dienstrechts-Novelle 2019 wurde im Dienstrecht eine weitere Dienstpflicht der Vorgesetzten hinzugefügt die besagt, dass die*der Vorgesetzte im Fall eines drohenden Verfalls des Erholungsurlaubes oder einer absehbaren Beendigung des Dienstverhältnisses rechtzeitig und nachweislich darauf hinzuwirken hat, dass die*der Bedienstete den Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann und auch in Anspruch nimmt. Dieses Hinwirken muss vor Beginn eines Zeitraumes erfolgen, der noch einen vollständigen Verbrauch des Erholungsurlaubs vor dem Verfall zulässt.

In den Stadt Wien – Kindergärten leitet die Personalstelle diese Information an die Standorte weiter und fordert, nach den gesetzlichen Bestimmungen, auch aktiv eine Rückmeldung innerhalb einer vorgebeben Frist ein.

Trotz rechtzeitiger Information ist es möglich, dass Urlaubstage verfallen.

Bspl.: Wenn sich ein*e Kolleg*in im Langzeitkrankenstand befindet kann sie*er keinen Erholungsurlaub antreten, denn dafür muss sie*er gesund sein.

Juni 2022 – Ohne Worte……

Die letzten Wochen waren für uns Alle in der MA 10 eine sehr schwere Zeit und ein Ende dieser ist leider noch nicht in Sicht.

Durch die negativen Berichterstattungen begann eine regelrechte Hetzjagd, vor allem gegen Bedienstete und die Leitung unserer Abteilung.

Aber auch unsere männlichen Mitarbeiter werden seitdem regelrecht an den Pranger gestellt und oft von Eltern mit befremdlichen Anmerkungen und Aussagen konfrontiert und gekränkt. Mitarbeiterinnen und vor allem Führungskräfte sind jetzt sehr verunsichert wie sie sich richtig verhalten sollen, welche Beobachtungen und Handlungen gemeldet werden müssen, oder wie ein heikles Entwicklungsgespräch mit Eltern zu führen ist.

Das sind Fragen, mit denen wir als Personalvertretung von unseren Kolleg*innen jetzt täglich konfrontiert werden.

Diese negative Berichterstattung kann nur gestoppt werden, durch gemeinsame Aufarbeitung und lückenloser Aufklärung und am Erarbeiten von noch besseren Vorkehrungen, wie zukünftig bei Verdachtsfällen vorzugehen ist.

Der Fokus liegt auf GEMEINSAM!

Dies wird NICHT erreicht wenn Hr. Bildungsstadtrat Wiederkehr die Abteilungsleitung ihrer Funktion enthebt und sich nicht vor die Bediensteten stellt. So löst man keine Probleme!

Die Abteilungsleitung hat unserer Meinung und Informationen nach auch nichts falsch gemacht. Die Richtlinien wie bei so einer Verdachtslage vorzugehen sind, wurden eingehalten. Ob tatsächlich Fehler passiert sind, wird die Kommission feststellen und etwaige Verbesserungsvorschläge werden sicherlich eingearbeitet werden.

Glaubt Hr. Bildungsstadtrat Wiederkehr wirklich, dass er dadurch jetzt der Presse entkommen wird und die negative Berichterstattung aufhört? Eher nicht, denn jetzt hat diese keinen Prellbock mehr auf den man sich einschießen kann, jetzt richtet es sich direkt an Hr. Wiederkehr als zuständiger Bildungsstadtrat.

Ob er mit der Aktion das Vertrauen der Eltern zurück gewinnen kann ist fraglich, sicher ist aber dass er das Vertrauen des Personals verloren hat.

In einer so schwierigen Zeit in der wir uns als MA 10 gerade befinden ist es wenig bis gar nicht unterstützend, dass diese Entscheidung getroffen wurde, denn die Zusammenarbeit mit der Abteilung hat immer sehr gut funktioniert.

Es stellt sich nun die Frage: „Wer bitte möchte denn jetzt als Abteilungsleitung der MA 10 fungieren“? Derzeit ein Himmelfahrtskommando!

Sicher ist jedenfalls, dass wir voll und ganz hinter unserem Führungsteam und den Mitarbeiter*innen stehen!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Gleichbehandlung in den elementaren Bildungseinrichtungen und Horten

Immer wieder versucht die Stadt Wien – Kindergärten männliche Kollegen zu motivieren, im elementarpädagogischen Bereich Fuß zu fassen. Gleichbehandlung nach den Europäischen Richtlinien ist gesetzlich vorgegeben und wird bei uns in der MA10 auch gelebt. Egal ob Männer oder Frauen, je nach Berufsgruppe gibt es gleiche Anforderungen sowie gleiche Tätigkeiten zu verrichten.

Aktuell ist die Lage aufgrund zahlreicher Medienberichte sehr schwierig, vor allem für die männlichen Kollegen in unserer Abteilung. Die Männer scheinen in ihrer Arbeit gerade im Fokus zu stehen. Von den Bildungspartner*innen kritisch beäugt löst die angespannte Situation in weiterer Folge auch große Verunsicherung bei unseren Führungskräften aus. Die Ängste sind auf allen Seiten groß und vor allem psychisch sehr belastend. Jede Handlung wird drei Mal überlegt und ständig wird hinterfragt, ob diese oder jene Situation Interpretationsspielraum lässt.

Um genau jetzt unterstützen zu können, haben wir als Personalvertretung nun eigens vorgesehene Termine zur Supervision für unsere männlichen Kollegen reserviert.

Sollten Sie einen Termin in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich für die genaue Vergabe bitte unter: 0676/811864454 oder  newsletter@sofair-fsg.at

20.06.202210:00 Uhr – 14:00 Uhr
21.06.202210:00 Uhr – 14:00 Uhr
22.06.202210:00 Uhr – 13:00 Uhr
24.06.202214:00 Uhr – 17:00 Uhr
06.07.202208:30 Uhr – 13:00 Uhr

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Warum jetzt diese Vordienstzeitenreparatur?

2019 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil fest, dass Teile der Bundesbesoldungsreform 2015 diskriminierend sind. Dem Wiener Landtag wurde deshalb eine Novelle vorgelegt, die die Diskriminierung beseitigen sollte. Die Vordienstzeitenregelungen wurden letztmalig mit der 2. Dienstrechtsnovelle 2020 geändert. Damit wurde die rechtliche Basis für die amtswegige Prüfung der Vordienstzeiten geschaffen.

Vermehrt langen jetzt die Parteiengehöre zu dieser Vordienstzeitenreparatur bei den Kolleg*innen ein. Die meisten verstehen nur „Bahnhof“ und brauchen eine Erklärung zu dem Juristendeutsch, das hier angeführt wird.

Zur Überprüfung wird der Dienstantritt bei der Stadt Wien herangezogen. Haben Sie also z.B. am 04.05.1990 bei der Stadt Wien zu arbeiten begonnen, gilt dieser Tag als Stichtag für die Ermittlung Ihrer Vordienstzeiten. Anhand der aufliegenden Unterlagen wird geprüft, ob Ihre Vordienstzeiten berufseinschlägige, gleichwertige oder sonstige Zeiten sind und ob sich aufgrund der neuen Rechtslage Ihr persönlicher Vorrückungsstichtag verändert oder ob alles so bleibt wie es ist.

Den Verhandlungen der younion_Die Daseinsgewerkschaft ist es zu verdanken, dass die Verringerung des Besoldungsdienstalters nicht mehr als 2 Jahre betragen darf.

31.5.2022_Corona | Entfall der Maskenpflicht und Verlängerung der Freistellung

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

mit der Novelle der Verordnung der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV (BGBl. II Nr. 156/2022) hebt der Bund die Maskenpflicht für drei Monate (bis 23.8.2022) ua. im lebensnotwendigen Handel auf.

Ebenso wurde die 2. Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung, die Regelungen für die elementaren Bildungseinrichtungen enthält, aktualisiert.

Maskenpflicht entfällt

Für Mitarbeiter*innen und alle externe Personen am Kindergarten- und Hortstandort entfällt somit die Maskenpflicht ab 1. Juni 2022 auf Grund der Verordnung und der epidemiologischen Einschätzung der MA 15 – Gesundheitsdienst der Stadt Wien.

Ausnahme: Beim Auftreten von positiven Fällen in der Gruppe gibt es weiterhin Regelungen zum Maskentragen à siehe grafische Darstellung „Vorgehen bei positive Fällen“

Bei Gesprächsterminen mit externen Personen können geeignete Schutzmaßnahmen, wie zB Trennwände, weiterhin genutzt werden.

Grundsätzlich liegt es in der Eigenverantwortung jeder*jedes Mitarbeiter*in, ob sie*er im Kindergarten/Hort eine FFP2-Maske trägt.

Aus infektionsepidemiologischer Sicht wird das Tragen von Schutzmasken weiterhin empfohlen.

Freistellungsregelung für Risikogruppen

Die Freistellungsregelung für Risikogruppen wird bis Ende Juni 2022 verlängert und über den Sommer ausgesetzt.  Sollte es die gesundheitliche Situation verlangen, wird die Dienstfreistellung im Herbst wiedereingesetzt. 

COVID-Grundimmunisierung

Die Kombination aus Impfung und Genesung gilt nur noch bis zum 23. August 2022 als Grundimmunisierung – danach sind dafür drei Impfungen nachzuweisen (siehe Nationales Impfgremium Empfehlung).

Aktuell sind der Dienstgeberin keine 3G-Nachweise vorzulegen. Bitte leiten Sie diese Information an alle Mitarbeiter*innen und Bildungspartner*innen weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Kindergartengewerkschaft: ‚Kindergarten-Milliarde‘ ist eine Farce

Bundesregierung zieht reine PR-Show ab

Monatelang hat die Bundesregierung im stillen Kämmerlein an einer neuen 15a-Vereinbarung zu den Kindergärten gearbeitet. Nun wurde sie im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz präsentiert.

Judith Hintermeier, selbst Elementarpädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Wer sich die sogenannte ‚Kindergarten-Milliarde‘ genauer anschaut, kommt schnell drauf, dass es zu jenen Überraschungseiern gehört, die schlecht sind. Da wird groß von einer Milliarde geredet, dabei ist es defacto eine Erhöhung von 57,5 Millionen Euro pro Jahr. Berechnet man auch noch die hohe Inflation ein ist es noch viel weniger.“

Und weiter: „Mit dem zusätzlichen Geld will die Bundesregierung mehr Kindergarten-Plätze schaffen, allerdings fehlt in vielen Gemeinden einfach der Platz dafür. An Aus- oder Neubauten ist mit den Mitteln allerdings nicht einmal ansatzweise zu denken. Die Baukosten sind exorbitant gestiegen. Und wo soll überhaupt das zusätzliche Personal herkommen? Die Bundesregierung zieht wieder einmal nur eine reine PR-Show ab.“

„Irgendwie war es zu befürchten, dass nur Schlagzeilen produziert werden, denn die Sozialpartner*innen waren in den Verhandlungen nicht eingebunden“, ergänzt Christa Hörmann, Bundesfrauenvorsitzende in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. Sie sieht in der präsentierten Erhöhung auch eine enorme Gefahr: „Die Bundesregierung spricht immer von den kommenden fünf Jahren. War´s das jetzt?“

Dabei braucht es in der Elementarpädagogik richtige Investitionen – in eine Ausbildungsoffensive, genauso wie in ein Bauprogramm. Judith Hintermeier: „Das haben sich unsere Kolleg*innen auch mehr als verdient. Sie halten mit ihrer Arbeit ein ganzes System am Laufen – unter hohem persönlichen Einsatz.“

Christa Hörmann: „Mit dieser 15a-Vereinabrung hat die Bunderegierung einmal mehr gezeigt, dass sie es alleine einfach nicht kann. Jetzt ist es höchste Zeit, dass wir eingebunden werden. Wir haben die richtigen Lösungen, damit die Beschäftigen in den ersten Bildungseinrichtungen ihre wichtige Bildungsarbeit leisten können, ohne dabei am System kaputt zu gehen.“

younion-Kindergarten: Medienberichte ernst nehmen, aber nicht vorverurteilen

Jetzt braucht es klare und ruhige Führung

Umfassende Aufklärung und Hilfe für alle Betroffenen fordert younion _ Die Daseinsgewerkschaft angesichts der kolportierten Missbrauchsfälle in einem städtischen Kindergarten in Wien-Penzing. „Medienberichte sind ernst zu nehmen, jedoch muss gerade bei einem möglichen Missbrauchsvorwurf eine gründlichere Recherche stattfinden, bevor es medial verbreitet wird, um noch nicht bewiesenen Vorverurteilungen entgegen zu wirken. „Deshalb heißt es jetzt vor allem Ruhe bewahren“ – sagt Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

Obermüller weiter: „Nach unseren ersten Informationen wurde nicht vertuscht, sondern ein vorgeschriebenes, standardisiertes Verfahren eingeleitet. Der betroffene Mitarbeiter wurde sofort vom Kinderdienst abgezogen, die Strafverfolgungsbehörden informiert. Denn natürlich steht für die MA 10 und ihre Abteilungsleiterin das Kindeswohl an erster Stelle. Es kann aber nicht sein, dass die bloße Anschuldigung sofort zu einer Kündigung führt.“

Kritik übt Obermüller an den langen Ermittlungen: „Ich bin fest davon überzeugt, dass die Kolleg*innen in der Justiz und in der Polizei ihr Bestes gegeben haben und geben. Ich weiß aber, wie auch dort beim Personal eingespart wurde und wird. Kürzungen im öffentlichen Dienst bleiben allerdings nie ohne Auswirkungen. Das ploppt dann immer bei Einzelfällen auf, die dann skandalisiert werden. Das ist äußert unfair gegenüber den Beschäftigten der Gerichte, denn die wahre Verantwortung bei der Verfahrensdauerliegt nun einmal bei der Bundesregierung.“

Obermüller abschließend: „Wie in allen Ausnahmesituationen braucht es jetzt klare und ruhige Führung. Das Geschrei nach Rücktritten und sofortigen Konsequenzen ist nicht nur verfehlt, sondern bringt jetzt niemandem etwas. Schon gar nicht, wenn es so offensichtlich parteipolitisch motiviert ist und alle Informationen nur aus Medien stammen. Aber auch die Journalistinnen sollten sich ihrer Verantwortung nun sehr bewusst sein. Peppige Schlagzeilen führen zwar kurzfristig zu mehr Leser*innen, aber auch zu tiefer Verunsicherung und Vorverurteilungen. Auf der Strecke bleiben die verunsicherten Kolleginnen der Wiener Kindergärten, die tagtäglich hervorragende Arbeit leisten, sowie die Eltern und Kinder. Unsere männlichen Kollegen vor Ort haben es zur Zeit noch schwerer, als sonst.“

20.4.2022_Corona | Update Masken im Kindergarten und Hort

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

der Schutz der Mitarbeiter*innen steht für die Stadt Wien als Dienstgeberin nach wie vor an erster Stelle und kann trotz sinkender COVID-Neuinfektionen am sichersten durch konsequentes und stetiges Tragen von FFP2-Schutzmasken erreicht werden.

Daher gilt bis auf weiteres für Mitarbeiter*innen in städtischen Kindergärten und Horten Folgendes:

Die FFP2-Maskenpflicht bleibt vorerst aufrecht,

  • im Kontakt mit Eltern und allen anderen externen Personen in öffentlichen Bereichen am Standort sowie
  • beim Zusammentreffen von Personen aus verschiedenen Kindergärten/Horten (z.B. bei Leiter*innensitzungen, Weiterbildung, Besprechungen o.ä.)

In der Arbeit mit den Kindern in der Gruppe gibt es grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Ausnahme: Beim Auftreten von positiven Fällen in der Gruppe => siehe grafische Darstellung „Vorgehen bei positive Fällen“

Es liegt in der Eigenverantwortung jeder*jedes Mitarbeiter*in, ob am jeweiligen Arbeitsort (wie: in der Gruppe, Küche, Kanzlei, bei Teambesprechungen o.ä.) die FFP2-Maske getragen wird.

Aus infektionsepidemiologischer Sicht wird das Tragen von FFP2-Schutzmasken jedenfalls empfohlen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

1.4.2022_Corona | Ergänzung COVID – Attest

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

der Gesundheitsdienst der Stadt Wien ersucht Mitarbeiter*innen der Stadt Wien – Kindergärten, die COVID-19-Risikoatteste unter risikoattest@ma15.wien.gv.at bestätigen lassen wollen, um folgende Angaben und Unterlagen:

  • Angabe, dass Mitarbeiter*in bei Stadt Wien – Kindergärten beschäftigt ist
  • Hinweis: „Arbeitgeberin verlangt Bestätigung des Attests“
  • Befunde und Auszug aus Patient*innenkartei inkl. Info über die Medikation (vom praktischen Arzt bzw. vom Facharzt)

Etwaige Fragen richten Sie bitte direkt an risikoattest@ma15.wien.gv.at.

Befunde dürfen keinesfalls an die MA 10 übermittelt werden!

Bitte informieren Sie umgehend die betroffenen Mitarbeiter*innen. Vielen Dank!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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