Nein, jede*r Bedienstete bleibt bei der Krankenkasse versichert, wo sie*er auch zum Zeitpunkt des Umstieges versichert war. Durch den Umstieg wird das Dienstverhältnis nämlich lediglich geändert und nach dem Wiener Bedienstetengesetz fortgesetzt.
- Kann ich meinen bestehenden Urlaub nach dem Umstieg einfach mitnehmen?
- Was sind beim Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz die wesentlichen Änderungen?