Nur Gewerkschaftsmitglieder die bereits die schriftliche Information der Dienstgeberin erhalten haben können einen Termin vereinbaren.
- Ergänzende Informationen zu COVID-19-Impfung
- Wann muss ich mein Interesse am Umstieg bekannt geben?
Nur Gewerkschaftsmitglieder die bereits die schriftliche Information der Dienstgeberin erhalten haben können einen Termin vereinbaren.