Beamt*innen und Vertragsbedienstete mit Dienstantritt vor 2018 (DO und VBO):
- 6-8 Monate nach Dienstantritt
- bei Leiter*innenwechsel innerhalb des zweiten Jahres
- bei gravierenden Veränderungen
- nach Aufforderung des FB Personalmanagement
- bei Versetzungen
- bei Ausbildungen
- auf eigenen Wunsch
Siehe auch 23.1 Beurteilung DO, VBO in unserer Infomappe
Vertragsbedienstete mit Dienstantritt nach 01.01.2018 (W-BedG)
- 2-3 Monate vor dem Ende eines befristeten Dienstverhältnisses
- 6 Monate vor Ablauf des 3. Dienstjahres
- Bei nicht entsprechender Leistung
- Auf Antrag der bzw. des Bediensteten
Siehe auch 23.2 Beurteilung W-BedG in unserer Infomappe
Es kann immer eine Person Ihres Vertrauens (intern) beigezogen werden, Sie haben das Recht auf Kopie oder Abschrift, die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme, Dienstbeurteilung unterliegt der Amtsverschwiegenheit.