Grundsätzlich sei zu erwähnen, dass diese „neue Pensionsanpassung“, die zurzeit medial viral geht, für Vertragsbedienstete schon länger so gilt. Sie sieht vor, dass die Bediensteten die in Pension gehen, von der ausverhandelten jährlichen Pensionserhöhung bereits im erstfolgenden Kalenderjahr aliquot profitieren. Dieser Part wurde nun, zum Vorteil der Beamt*innen, auch in die Pensionsordnung 1995 integriert. Zuvor haben Beamt*innen erst im zweitfolgenden Kalenderjahr nach der Ruhestandsversetzung zu 100% die ausverhandelte Pensionserhöhung erhalten.
- Infotag an der bafep21
- Was ist jetzt diese Pensionsanpassung?