Sommerbetrieb 2021 in den städtischen Kindergärten und Horten

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Sommerbetrieb an unseren Standorten wird auch dieses Jahr ein wenig anders verlaufen, als üblich, einige Erleichterungen sind aufgrund der niedrigen Infektionszahlen und der aktuell bekannt gemachten Lockerungs-Regelungen jedoch möglich. Untenstehend möchte ich einige grundsätzliche Informationen weitergeben.

Sommerbetrieb

Gartennutzung: Verbringen Sie so viel Zeit wie möglich mit den Kindern im Freien. Beziehen Sie den Garten, Besuch am Spielplatz o.ä. bewusst in die Gestaltung des Tagesablaufs mit ein. Im Garten können sich auch Kinder und Personal aus verschiedenen Gruppen gemeinsam aufhalten.

Früh- und Schlussdienst-Sammelgruppen sind möglich und auch in den Innenräumen ist ein Mischung der Kinder aus unterschiedlichen Gruppen möglich. Für eine notwendige Nachverfolgen der Kontakte im Falle einer Erkrankung, dokumentieren Sie so gut als möglich die Kontakte.

Sofern erforderlich ist auch ein Personalwechsel in den Gruppen möglich.  

Bringen- und Abholen bzw. Betreten des Kindergartens/Hortes Standortfremde Personen müssen beim Betreten des Standortes zumindest MNS tragen, das gilt auch im Freibereich (Garten etc.). Die Organisation der Bring- und Abholsituation kann grundsätzlich weiterhin standortspezifisch gestaltet werden. Evaluieren Sie für den Sommerbetrieb bitte die bisher festgelegte Bring- und Abholsituation hinsichtlich Anzahl der Kinder sowie organisatorischer und personeller Möglichkeiten. Achten Sie weiterhin darauf, dass der Eingangsbereich keine „Stauzone“ wird.

Urlaub/Rückkehr/Dienstantritt

Da sich die Bestimmungen je nach Entwicklung der Infektionen ändern können, informieren Sie sich bitte vor Antritt einer Reise ins Ausland und auch während ihres Aufenthalts im Ausland über die aktuellen Sicherheitsstufen, Hygienemaßnahmen, sowie Ein- und Ausreisebestimmungen. Aktuelle Informationen zur Einreiseverordnung (Rückkehr nach Österreich) finden Sie hier: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html Bei Dienstantritt gilt der 3G-Nachweis, oder FFP2 Maskenpflicht in allen Räumen des Kindergartens/Hortes.

Um Eltern und Obsorgeberechtigte nochmals auf das Beachten der Einreiseverordnung hinzuweisen, können Sie bei Bedarf folgenden E-Mail Text (z.B. auch über Elternvertreter*innen) verschicken

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\E-Mail_Eltern_Besuch nach Auslandsaufenthalt.oft

Trotz der aktuellen niedrigen Infektionszahlen bitte ich Sie weiterhin, die notwendigen Schutzmaßnahmen wie

  • Abstand halten,
  • Hände waschen,
  • Nies- und Hustetikette oder
  • regelmäßiges Lüften einzuhalten.

Damit schützen Sie nicht nur die Kinder und Ihre Familien, sondern im Besonderen auch sich selbst und Ihre Angehörigen.

Bitte leiten Sie die Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Standort weiter. Bei Fragen steht Ihnen Ihre zuständige Regionalleitung oder deren Vertretung zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen allen einen entspannten Sommerbetrieb und erholsame Urlaubstage bzw. –wochen. Bleiben Sie gesund!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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